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    Commerzbank ---> Ziel 40 € !!!!!! (Seite 2813)

    eröffnet am 03.11.06 12:26:20 von
    neuester Beitrag 23.05.24 20:22:23 von
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      Avatar
      schrieb am 09.11.16 21:47:21
      Beitrag Nr. 149.572 ()
      Die geben sich die Leute hier im Forum Mühe, dass recht sachlich und verständlich rüber zu bringen was steuerlicher Abschreibungen usw. angeht, aber das scheint alles nur wie eine Fliege am Hintern eines Elefanten zu sein. Absolut uninteressant heutzutage was die Kurse angeht.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 20:07:51
      Beitrag Nr. 149.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.657.334 von RolandCH am 09.11.16 18:03:43Mir erging es ähnlich. Dachte, dass ich meinen Augen nicht trauenur kann heut morgen um. Da wird einem monatelang erzählt wie schlimm dieses Wahlergebnis doch sein werde und dann ergibt sich sogar noch ein Plus am Wahltag. Das ist schon Hammer. Wer verarscht wen am besten hier????? Alles nur Psychologie. Trotzdem finde ich die Beiträge hier zu den steuerlichen "Hintergründen" interessant. Danke.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 19:10:13
      Beitrag Nr. 149.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.656.914 von Ines43 am 09.11.16 17:31:24
      Es kommt wie immer im Leben darauf an, um welchen Sachverhalt es sich handelt ...
      Das Steuerrecht ist zu umfangreich, um dieses in Kurzform für jeden verständlich zu erklären.
      Meine vorangegangenen Erläuterungen betreffen nur die bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen bei der Commerzbank als Kapitalgesellschaft und stellen deshalb keine allgemeine Behauptung dar.

      Zum besseren Verständnis kann ich jedoch noch auf Folgendes hinweisen:
      Es kommt zunächst darauf an, um welche Rechtsform - natürliche oder juristische Person - es sich bei dem Steuerpflichtigen handelt und damit ob das Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht Anwendung findet. Für juristische Personen - also auch Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH - gilt das Körperschaftsteuergesetz, in dem auch nur bestimmte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich für anwendbar erklärt werden. Die Ertragsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften beträgt rund 30 %, davon 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag und ca. 15 % Gewerbesteuer.

      Handelsrechtlich gebotene und notwendige Abschreibungen werden in der Regel durch die Wirtschaftsprüfung im Rahmen der Erstellung des Quartals- oder Jahresabschlusses geprüft.

      Die genannte Abschreibung - sog. Teilwertabschreibung hier der DB in Höhe von 1 Mia. € auf die Kapitalbeteiligung der Postbank - dürfte aus den genannten Gründen keine Auswirkung haben. Nach dem allgemein bekannten Verständnis der DB dürfte es sich bei diesem Betrag - einer Steuerersparnis von rd. 300 Mio. € - auch nur um Peanuts handeln.

      Dagegen kann sich ein Forderungsausfall steuerlich auswirken und die Steuerbelastung im Jahr der Abschreibung oder als Verlustvortrag in einem Folgejahr mindern.

      Ferner kommt es wie immer auf den Lebenssachverhalt im Einzelfall an. Insofern kann darauf hingewiesen werden, dass im Einkommensteuerrecht die Abschreibungen auf Immobilien - soweit sie bei der Einkünfteermittlung Berücksichtigung finden - die Anschaffungskosten mindern und bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren damit praktisch wieder der Besteuerung unterliegen.

      Der edle Vergleich von Eckbusch hinsichtlich des Spendenabzugs hinkt meines Erachtens, weil der Spendenabzug je nach Art auf 5 oder 10 % des Einkommens beschränkt ist.

      Diese Ausführungen können natürlich nicht vollständig sein, sie sollen nur ein besseres Verständnis zu den diskutierten Fragen vermitteln.

      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 18:03:43
      Beitrag Nr. 149.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.657.286 von Jotka108 am 09.11.16 18:00:28Heute Morgen sah ich im Depot eine Tagesveränderung von minus 50.000 CHF.
      Ich hatte die gleichen, miesen Gefühle wie beim Brexit.
      Das das heute noch dreht, hätte wohl keiner gedacht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 18:00:28
      Beitrag Nr. 149.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.657.118 von RolandCH am 09.11.16 17:46:20Das glaube ich dir! Ein aufregender Tag!
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      schrieb am 09.11.16 17:53:14
      Beitrag Nr. 149.567 ()
      Trump ist derzeit ein idealer Präsident....
      Eigene Leute im eigenen Land werden wieder durch ihn aufgewertet.....
      Wahltag ist Zahltag
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 17:46:20
      Beitrag Nr. 149.566 ()
      Herrlich! Wer hätte das bei über 8% Minus heute Morgen noch gedacht! Bin sehr zufrieden mit dem heutigen Tage.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 17:31:24
      Beitrag Nr. 149.565 ()
      Abschreibungen aufgrund von tatsächlichen Verlusten sind dagegen zu vermeiden, auch wenn die Vermeidung zu Steuerzahlungen führen würde. "

      Wer gesteht sich schon gern effektive Vermögensverluste oder in Wahrheit nicht vorhandenes Vermögen ein.
      Keiner macht das gern.
      Aber wenn man seinen Vermögensbestand realitätsnah darstellen will,
      muss man es tun. Sonst rechnet man sich reich und ist es in Wirklichkeit nicht.
      Wer gibt schon gern zu, dass eine andere Firma zu teuer eingekauft wurde, dass man mehr gezahlt hat als am Markt dafür wieder zu erzielen wäre.
      Aber oft wird für eine Firma mehr gezahlt als sie eigentlich im Wiederverkauf wert wäre, aber weil sie so gut zur eigenen Firma passt, wird der überhöhte Preis gezahlt.

      Die Deutsche Bank musste nach dem den Postbankeinkauf mehr als eine Milliarde auf den Buchwert der Postbank abschreiben.

      Über die Realität sich im klaren zu sein, hat selten geschadet.
      Man kann dadurch schwere Fehler vermeiden.

      Wenn auf Grund einer solchen Abscheibung dann auch noch weniger Steuern auf im operativen Geschäft erzielten Gewinn gezahlt werden müssen,
      kann die Abschreibung in dem Moment von Vorteil sein. Die Abschreibung selbst mindert den Kassenbestand ja nicht, sie mindert auch keinen am Markt zu erzielenden Verkaufserlös.

      Eine Abschreibung mindert den Gewinn, weniger Gewinn bedeutet weniger Steuerzahlung, dies führt letztlich zu mehr Geld in der Kasse.

      Die eigentliche Frage war, war die Goodwillabschreibung bei der Commerzbank zwingend notwendig, hätte man sie auch vermeiden oder verschieben können,
      und ob sie zu einer Steuerersparnis führt, weil die Abschreibung als gewinnmindernd anzusehen ist.
      Sie hat den Gewinn ja tatsächlich nach Angaben der Commerzbank gemindert, so wie ich es verstanden habe. Also ist die zu zahlende Steuer m.E. geringer.

      Jemand her hat behauptet, Abschreibung von Goodwill habe keinerlei Einffluss auf die Steuerzahlungen.

      Wie auch immer, ich bin kein Steuerexperte für Unternehmen, komme soeben mit meiner eigenen
      Steuererklärung zu recht.
      Aber ich bin mir sicher, dort habe ich durch Abschreibungen Steuerersparnis.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 17:23:03
      Beitrag Nr. 149.564 ()
      So, einsteigen. Die Welt geht nicht unter trotz Trump. Nun dürfte es langsam in Blick auf das Jahr 2018 langsam nach oben gehen......

      Das Licht am Ende des Tunnels kommt näher! Absolut unterbewertet....
      Avatar
      schrieb am 09.11.16 16:45:16
      Beitrag Nr. 149.563 ()
      Und ansonsten? What about Trump?
      Die Börsen haben's schon weggesteckt, ist doch klar.
      Das Kapital muss doch keine Angst haben, "das wäre ja noch schöner"!
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