Commerzbank ---> Ziel 40 € !!!!!! (Seite 2814)
eröffnet am 03.11.06 12:26:20 von
neuester Beitrag 23.05.24 20:22:23 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.653.581 von Ines43 am 09.11.16 12:46:30Deine Ausführungen sind richtig, so weit sie Deine eigene konkrete Situation betreffen. Die aber ist nicht repräsentativ für Abschreibungen im allgemeinen. Da gibt es schon Unterschiede.
Für Deine ETW darfst Du Abschreibungen vornehmen, weil eine Wertminderung durch Alterung unterstellt wird, und das darfst Du sogar auch dann, wenn die Immobilien de facto marktbedingt im Werte steigen, wie zur Zeit. Es ist also bei Dir nur ein steuerlicher Effekt, kein ökonomischer.
Bei der Abschreibung auf einen überbewerteten Goodwill ist das anders: es handelt sich möglicherweise um ein Aktivum ohne Wert, was voll als Verlust durchschlagen müsste. Hier ist die Verteilung der Abschreibung auf mehrere Jahre überlebenswichtig, um eine Krise zu vermeiden, Dieser Verlust ist ökonomisch und erst sekundär steuerlich relevant. Natürlich würde diese Abschreibung auch Gewinnsteuern reduzieren, so es denn einen steuerlichen Gewinn gäbe. Aber besser wäre schon, es gäbe diesen Verlust nicht.
Ein simpler Vergleich:
Ich kann auch mein gesamtes Einkommen an gemeinnützige Organisationen spenden, verboten ist das nicht, mit dem Effekt, dass ich keine Steuern mehr bezahlen muss. Allerdings habe ich danach auch kein Geld mehr.
DU hast durch Deine Abschreibungen tatsächlich netto mehr Geld, weil Du keine tatsächlichen Verluste gemacht hast.
Abschreibungen aufgrund von tatsächlichen Verlusten sind dagegen zu vermeiden, auch wenn die Vermeidung zu Steuerzahlungen führen würde.
Für Deine ETW darfst Du Abschreibungen vornehmen, weil eine Wertminderung durch Alterung unterstellt wird, und das darfst Du sogar auch dann, wenn die Immobilien de facto marktbedingt im Werte steigen, wie zur Zeit. Es ist also bei Dir nur ein steuerlicher Effekt, kein ökonomischer.
Bei der Abschreibung auf einen überbewerteten Goodwill ist das anders: es handelt sich möglicherweise um ein Aktivum ohne Wert, was voll als Verlust durchschlagen müsste. Hier ist die Verteilung der Abschreibung auf mehrere Jahre überlebenswichtig, um eine Krise zu vermeiden, Dieser Verlust ist ökonomisch und erst sekundär steuerlich relevant. Natürlich würde diese Abschreibung auch Gewinnsteuern reduzieren, so es denn einen steuerlichen Gewinn gäbe. Aber besser wäre schon, es gäbe diesen Verlust nicht.
Ein simpler Vergleich:
Ich kann auch mein gesamtes Einkommen an gemeinnützige Organisationen spenden, verboten ist das nicht, mit dem Effekt, dass ich keine Steuern mehr bezahlen muss. Allerdings habe ich danach auch kein Geld mehr.
DU hast durch Deine Abschreibungen tatsächlich netto mehr Geld, weil Du keine tatsächlichen Verluste gemacht hast.
Abschreibungen aufgrund von tatsächlichen Verlusten sind dagegen zu vermeiden, auch wenn die Vermeidung zu Steuerzahlungen führen würde.
Erstmal danke für die Erläuterungen.
"Im Übrigen tritt durch eine Abschreibung ein Aufwand/Verlust ein, der zu einer Reduzierung des Eigenkapitals und Bilanzverkürzung aber keiner Erhöhung des Kapitals führt ..."
Wenn ich 2 % pro Jahr auf meine Eigentumswohungen abschreibe, dann mindert sich mein Gewinn aus Vermietung und Verpachtung. Dann zahle ich weniger Steuern, habe anschließend mehr Geld in meiner Kasse, Tasche, Geldbörse.
Durch die Abschreibung wird also mein Bargeldbestand erhöht.
"Im Übrigen tritt durch eine Abschreibung ein Aufwand/Verlust ein, der zu einer Reduzierung des Eigenkapitals und Bilanzverkürzung aber keiner Erhöhung des Kapitals führt ..."
Wenn ich 2 % pro Jahr auf meine Eigentumswohungen abschreibe, dann mindert sich mein Gewinn aus Vermietung und Verpachtung. Dann zahle ich weniger Steuern, habe anschließend mehr Geld in meiner Kasse, Tasche, Geldbörse.
Durch die Abschreibung wird also mein Bargeldbestand erhöht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.644.509 von Ines43 am 08.11.16 14:54:07
... denn Abschreibungen, die handelsrechtlich möglich, geboten oder zwingend sind, können nach steuerlichen Vorschriften nur beschränkt oder gar nicht abzugsfähig sein ...
In dem vorliegenden Fall dürfte der § 8b Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz einer steuerlichen Abzugsfähigkeit und damit einer entsprechenden Einkommensminderung und Steuerreduzierung entgegenstehen.
Der Grund für diese Vorschrift ist darin zu sehen, weil die Veräußerung einer Kapitalbeteiligung bei einer Kapitalgesellschaft steuerfrei ist.
Im Übrigen tritt durch eine Abschreibung ein Aufwand/Verlust ein, der zu einer Reduzierung des Eigenkapitals und Bilanzverkürzung aber keiner Erhöhung des Kapitals führt ...
Beste Grüße
Diese Auffassung ist leider ein Irrtum,
... denn Abschreibungen, die handelsrechtlich möglich, geboten oder zwingend sind, können nach steuerlichen Vorschriften nur beschränkt oder gar nicht abzugsfähig sein ...
In dem vorliegenden Fall dürfte der § 8b Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz einer steuerlichen Abzugsfähigkeit und damit einer entsprechenden Einkommensminderung und Steuerreduzierung entgegenstehen.
Der Grund für diese Vorschrift ist darin zu sehen, weil die Veräußerung einer Kapitalbeteiligung bei einer Kapitalgesellschaft steuerfrei ist.
Im Übrigen tritt durch eine Abschreibung ein Aufwand/Verlust ein, der zu einer Reduzierung des Eigenkapitals und Bilanzverkürzung aber keiner Erhöhung des Kapitals führt ...
Beste Grüße
Einfach nur noch "ohne Worte".
fcharon hat die Frage im Grunde beantwortet.
Wenn etwas abgeschrieben wird,
mindert das auch die Steuer.
Ich kenne es nicht anders.
Wenn etwas abgeschrieben wird,
mindert das auch die Steuer.
Ich kenne es nicht anders.
http://www.gevestor.de/details/abschreibung-des-firmenwert-u…
Vielleicht hilft das auch noch weiter.
Ein Verbot, good will Abschreibung steuerlich geltend zu machen,
habe ich bislang nicht gefunden.
Vielleicht gibt es das ja.
Wenn hier jemand steuerlich gut bewandert ist,
ist es ein leichtes für ihn,
eine kurze Passage zu finden und hier einzustellen.
Dann sind wir alle bis auf den Einstellenden etwas schlauer.
Vielleicht hilft das auch noch weiter.
Ein Verbot, good will Abschreibung steuerlich geltend zu machen,
habe ich bislang nicht gefunden.
Vielleicht gibt es das ja.
Wenn hier jemand steuerlich gut bewandert ist,
ist es ein leichtes für ihn,
eine kurze Passage zu finden und hier einzustellen.
Dann sind wir alle bis auf den Einstellenden etwas schlauer.
Auszug aus Wikpedia
"Eine EU-weite Branchenumfrage des EU-Rechnungslegungsgremiums Efrag ergab, dass zwei Drittel der Befragten eine stetige Abschreibung des Goodwills wünschen. Diese Methode erlaubt den Unternehmen, den Goodwill über mehrere Jahre aus der Bilanz zu tilgen, oder wie im Titel der entsprechenden Publikation ausgedrückt die in der Bilanz tickende Zeitbombe Goodwill zu entschärfen.[9]"
Ich kenne es nur so: "Abschreibung mindert die Steuer".
Wenige Steuerzahlung, mehr Geld in der Kasse.
Das ist bei meinen Eigentumswohnungen auch so.
"Eine EU-weite Branchenumfrage des EU-Rechnungslegungsgremiums Efrag ergab, dass zwei Drittel der Befragten eine stetige Abschreibung des Goodwills wünschen. Diese Methode erlaubt den Unternehmen, den Goodwill über mehrere Jahre aus der Bilanz zu tilgen, oder wie im Titel der entsprechenden Publikation ausgedrückt die in der Bilanz tickende Zeitbombe Goodwill zu entschärfen.[9]"
Ich kenne es nur so: "Abschreibung mindert die Steuer".
Wenige Steuerzahlung, mehr Geld in der Kasse.
Das ist bei meinen Eigentumswohnungen auch so.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.640.000 von Heinzer99 am 07.11.16 22:18:53Die Goodwill-Abschreibung bezeichnet die Abschreibung von Firmenwerten nach Übernahmen, wenn für die erworbene Firma eine Summe bezahlt wurde, die den aktuellen Zeitwert übersteigt. Dieser Aufschlag, auch Goodwill genannt, ist abschreibungsfähig und wird in der Bilanz als Vermögensposten aufgeführt. Der englische Begriff "Amortisation" ist mit der Goodwill-Abschreibung gleichzusetzen.
Quelle: http://www.broker-test.de/boersenlexikon/goodwill-abschreibu…
Quelle: http://www.broker-test.de/boersenlexikon/goodwill-abschreibu…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.635.611 von Ines43 am 07.11.16 12:36:42
Steuerrechtlich hast du sicher noch Nachholbedarf. Ich empfehle dir mal §7 (1) 3 EStG zu lesen und dann deine Aussage zu korrigieren.
Zitat von Ines43: Abschreibung auf Goodwill sind eine gute Sache.
Sie sparen erst mal Steuern.
Den Geldbestand vermindern sie damit nicht, sondern sie vergrößern ihn.
Steuerrechtlich hast du sicher noch Nachholbedarf. Ich empfehle dir mal §7 (1) 3 EStG zu lesen und dann deine Aussage zu korrigieren.
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