Super Dividende bei Oberland-Glas (Seite 10)
eröffnet am 07.03.07 09:40:57 von
neuester Beitrag 10.12.22 17:42:50 von
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Könnte die Vorbereitung des Squeeze-out sein. Erst mal alles schlecht machen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.519.787 von ZenoCyprus am 14.11.10 22:03:36
Fr, 14.01.1117:33
DGAP-Adhoc: Saint-Gobain Oberland AG (deutsch)
Rückgang des HGB-Ergebnisses
Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
14.01.2011 17:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Bad Wurzach, 14. Januar 2011 - Die Spätfolgen der Finanzkrise in der Ukraine konnten selbst durch eine positive Entwicklung des operativen Geschäfts nicht ausgeglichen werden und zogen jetzt eine Korrektur der Beteiligungsbewertung nach sich. Dadurch ergibt sich eine deutliche Verschlechterung des HGB-Ergebnisses mit Auswirkung auf die Dividendenzahlung. Der vorläufige handelsrechtliche Jahresüberschuss der Saint-Gobain Oberland AG beläuft sich durch die Abwertung der Beteiligung in der Ukraine auf 12,4 Mio. EUR gegenüber 24,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Entwicklung von Konzernumsatz und -ergebnis entspricht jedoch den bisherigen Prognosen.
Cornelia Banzhaf Public Relations Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 18 255 e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com
14.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Saint-Gobain Oberland AG Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach Deutschland Telefon: 07564-18 255 Fax: 07564-18 461 E-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com Internet: www.saint-gobain-oberland.de ISIN: DE0006851603 WKN: 685160 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Fr, 14.01.1117:33
DGAP-Adhoc: Saint-Gobain Oberland AG (deutsch)
Rückgang des HGB-Ergebnisses
Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Dividende
14.01.2011 17:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bad Wurzach, 14. Januar 2011 - Die Spätfolgen der Finanzkrise in der Ukraine konnten selbst durch eine positive Entwicklung des operativen Geschäfts nicht ausgeglichen werden und zogen jetzt eine Korrektur der Beteiligungsbewertung nach sich. Dadurch ergibt sich eine deutliche Verschlechterung des HGB-Ergebnisses mit Auswirkung auf die Dividendenzahlung. Der vorläufige handelsrechtliche Jahresüberschuss der Saint-Gobain Oberland AG beläuft sich durch die Abwertung der Beteiligung in der Ukraine auf 12,4 Mio. EUR gegenüber 24,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Entwicklung von Konzernumsatz und -ergebnis entspricht jedoch den bisherigen Prognosen.
Cornelia Banzhaf Public Relations Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach Tel.: 07564 - 18 255 e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com
14.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Saint-Gobain Oberland AG Oberlandstraße 88410 Bad Wurzach Deutschland Telefon: 07564-18 255 Fax: 07564-18 461 E-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com Internet: www.saint-gobain-oberland.de ISIN: DE0006851603 WKN: 685160 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Die Oberland AG, die Behälterglastochter des Saint Gobain Konzerns, produziert an sieben Standorten. Vier Werke befinden sich in Deutschland, eins in der Ukraine, zwei in Russland. Der Konzern beschäftigt rund 4000 Mitarbeiter, erzielte 2009 einen Umsatz von rund 523,1 Mio. Euro, der Jahresüberschuss lag bei 44,9 Mio. Euro.
Die Saint Gobain Oberland AG investiert zweistellige Millionenbeträge in das Karnaper Werk (b. Essen), das täglich gut drei Millionen Stück Behälterglas produziert. Sie geben dem Standort Essen eine Perspektive.
Die Saint Gobain Oberland AG investiert zweistellige Millionenbeträge in das Karnaper Werk (b. Essen), das täglich gut drei Millionen Stück Behälterglas produziert. Sie geben dem Standort Essen eine Perspektive.
Saint-Gobain Oberland AG: Zwischenmitteilung des Vorstands zum 30.09.2010
Saint-Gobain Oberland AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach §
37x WpHG
04.11.2010 09:56
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Lage auf dem Behälterglasmarkt
Während sich die allgemeine wirtschaftliche Lage immer mehr aufhellt, ist
die Lage auf dem Behälterglasmarkt aufgrund von Überkapazitäten weiterhin
schwierig. Dies trifft auf alle geographischen Marktsegmente der
Saint-Gobain Oberland AG zu.
Stabilisierung bei Umsatz und Ertrag
Trotz der generell schwierigen Marktlage konnten Umsatz und Ertrag im
Ver-gleich zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, wie im Zwischenbericht
zum 30.06.2010 bereits angenommen, im dritten Quartal 2010 deutlich
gesteigert werden.
Jedoch liegt der Konzernumsatz mit TEUR 370.320 für die ersten neun Mona-te
des Geschäftsjahres immer noch 7% unter Vorjahresniveau. Auch das
Kon-zernergebnis nach Steuern entwickelt sich von der Tendenz her ähnlich,
wenngleich hier noch eine größere relative Differenz zum entsprechenden
Vorjahreswert besteht.
Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr 2010
Für das restliche Geschäftsjahr 2010 rechnen wir insgesamt mit einer
ähnli-chen Entwicklung wie in den letzten drei Monaten, sodass sich
insbesondere der gesamte Jahresumsatz dem des vorangegangenen
Geschäftsjahres an-nähern dürfte. Das Konzernergebnis dürfte allerdings
trotz Profitabilitätssteige-rungen in den vergangenen drei Monaten weiter
unter Vorjahresniveau liegen.
Im November 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Alle Zahlen und Angaben sind nicht extern geprüft.
Saint-Gobain Oberland AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach §
37x WpHG
04.11.2010 09:56
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lage auf dem Behälterglasmarkt
Während sich die allgemeine wirtschaftliche Lage immer mehr aufhellt, ist
die Lage auf dem Behälterglasmarkt aufgrund von Überkapazitäten weiterhin
schwierig. Dies trifft auf alle geographischen Marktsegmente der
Saint-Gobain Oberland AG zu.
Stabilisierung bei Umsatz und Ertrag
Trotz der generell schwierigen Marktlage konnten Umsatz und Ertrag im
Ver-gleich zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, wie im Zwischenbericht
zum 30.06.2010 bereits angenommen, im dritten Quartal 2010 deutlich
gesteigert werden.
Jedoch liegt der Konzernumsatz mit TEUR 370.320 für die ersten neun Mona-te
des Geschäftsjahres immer noch 7% unter Vorjahresniveau. Auch das
Kon-zernergebnis nach Steuern entwickelt sich von der Tendenz her ähnlich,
wenngleich hier noch eine größere relative Differenz zum entsprechenden
Vorjahreswert besteht.
Ausblick für das gesamte Geschäftsjahr 2010
Für das restliche Geschäftsjahr 2010 rechnen wir insgesamt mit einer
ähnli-chen Entwicklung wie in den letzten drei Monaten, sodass sich
insbesondere der gesamte Jahresumsatz dem des vorangegangenen
Geschäftsjahres an-nähern dürfte. Das Konzernergebnis dürfte allerdings
trotz Profitabilitätssteige-rungen in den vergangenen drei Monaten weiter
unter Vorjahresniveau liegen.
Im November 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Alle Zahlen und Angaben sind nicht extern geprüft.
Jetzt wird´s spannend...
Saint-Gobain will Glasgeschäft abspalten
Sparte Verallia auf 4 Mrd. bis 5 Mrd. Euro taxiert
Börsen-Zeitung, 15.10.2010
bl Paris - Der französische Baustoffkonzern Saint-Gobain will sein historisches Kerngeschäft Glasverpackungen 2011 unter dem Namen Verallia separat an die Börse bringen. Entsprechende Vorbereitungen seien eingeleitet worden, teilte Konzernchef Pierre-André de Chalendar mit. Saint-Gobain will die Mehrheit behalten.
Die Ankündigung kommt nicht überraschend. Das mehr als 300 Jahre alte Unternehmen, das einst den Spiegelsaal des Schlosses von Versailles baute, hatte schon vor drei Jahren erklärt, die Sparte nicht mehr als strategisches Geschäft zu betrachten. "Nach drei schwierigen Jahren könnten die Marktbedingungen 2011 so sein, dass diese Aktivität, die sich während der Krise als industriell und finanziell solide erwies, mit einem fairen Preis bewertet wird", sagte de Chalendar.
Saint-Gobain will Glasgeschäft abspalten
Sparte Verallia auf 4 Mrd. bis 5 Mrd. Euro taxiert
Börsen-Zeitung, 15.10.2010
bl Paris - Der französische Baustoffkonzern Saint-Gobain will sein historisches Kerngeschäft Glasverpackungen 2011 unter dem Namen Verallia separat an die Börse bringen. Entsprechende Vorbereitungen seien eingeleitet worden, teilte Konzernchef Pierre-André de Chalendar mit. Saint-Gobain will die Mehrheit behalten.
Die Ankündigung kommt nicht überraschend. Das mehr als 300 Jahre alte Unternehmen, das einst den Spiegelsaal des Schlosses von Versailles baute, hatte schon vor drei Jahren erklärt, die Sparte nicht mehr als strategisches Geschäft zu betrachten. "Nach drei schwierigen Jahren könnten die Marktbedingungen 2011 so sein, dass diese Aktivität, die sich während der Krise als industriell und finanziell solide erwies, mit einem fairen Preis bewertet wird", sagte de Chalendar.
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Vielleicht doch zu früh
DGAP Zwischenmitteilung: Saint-Gobain Oberland AG (deutsch)
Saint-Gobain Oberland AG:
Saint-Gobain Oberland AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
06.05.2010 15:14
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung des Vorstands
der Saint-Gobain Oberland AG
zum 31. März 2010
Behälterglasmarkt noch unter Druck
Das erste Quartal 2010 ist für den Behälterglasmarkt durch die sich weiter
auf den Konsum auswirkende Wirtschaftskrise geprägt. Der lange und
intensive Winter, in dem weniger Getränke nachgefragt wurden, verstärkt
diesen Einfluss. Die daraus resultierenden Überkapazitäten auf dem
Behälterglasmarkt sind mit höheren Kundenerwartungen in Bezug auf
Flexibilität und Qualität verbunden. In Russland führen administrative
Engpässe in der Steuerverwaltung zu Problemen bei unseren Kunden, die
alkoholische Getränke herstellen.
Rückgang bei Umsatz und Ertrag
Aufgrund einzelner Einflussfaktoren, die sich auf die ersten drei Monate
des Berichtsjahres beziehen, ist der Umsatz der Saint-Gobain Oberland AG im
Vergleich zum 1. Quartal 2009 um 14,6% auf 101,8 Mio. Euro zurückgegangen.
Ursache hierfür ist in erster Linie der Absatzrückgang während unsere
Verkaufspreise weitgehend stabil sind.
Der geringere Umsatz wirkt sich aufgrund des hohen Fixkostenanteils - trotz
vorübergehender Kapazitätsanpassungen - nach wie vor überproportional auf
das operative Ergebnis aus, ebenso auf den Cashflow.
Das Konzernergebnis vor Steuern ist zusätzlich belastet durch den Wannenbau
in Russland, was eine Verschlechterung des Finanzergebnisses zur Folge hat.
Ausblick 2010
Im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres dürfte der prozentuale
Rückgang von Umsatz und Ertrag deutlich abgemildert werden. Trotzdem ist
davon auszugehen, dass die meisten wichtigen Kennzahlen - entsprechend
unseres Jahresausblicks - weiterhin unter Vorjahresniveau liegen werden.
Obwohl zeitlich vorübergehende Einflüsse kurzfristig einen gegenläufigen
Trend aufzeigen, sieht der Vorstand die getroffenen Maßnahmen
einschließlich der verfolgten festen Preispolitik als zielführend für eine
nachhaltige Entwicklung des Unternehmens an, um auch weiterhin unsere
Erträge zu sichern.
Im Mai 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Alle Zahlen und Angaben sind nicht extern geprüft.
Kontakt:
Cornelia Banzhaf
Public Relations Manager
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Tel.: 07564 - 18 255
e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com
DGAP Zwischenmitteilung: Saint-Gobain Oberland AG (deutsch)
Saint-Gobain Oberland AG:
Saint-Gobain Oberland AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
06.05.2010 15:14
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung des Vorstands
der Saint-Gobain Oberland AG
zum 31. März 2010
Behälterglasmarkt noch unter Druck
Das erste Quartal 2010 ist für den Behälterglasmarkt durch die sich weiter
auf den Konsum auswirkende Wirtschaftskrise geprägt. Der lange und
intensive Winter, in dem weniger Getränke nachgefragt wurden, verstärkt
diesen Einfluss. Die daraus resultierenden Überkapazitäten auf dem
Behälterglasmarkt sind mit höheren Kundenerwartungen in Bezug auf
Flexibilität und Qualität verbunden. In Russland führen administrative
Engpässe in der Steuerverwaltung zu Problemen bei unseren Kunden, die
alkoholische Getränke herstellen.
Rückgang bei Umsatz und Ertrag
Aufgrund einzelner Einflussfaktoren, die sich auf die ersten drei Monate
des Berichtsjahres beziehen, ist der Umsatz der Saint-Gobain Oberland AG im
Vergleich zum 1. Quartal 2009 um 14,6% auf 101,8 Mio. Euro zurückgegangen.
Ursache hierfür ist in erster Linie der Absatzrückgang während unsere
Verkaufspreise weitgehend stabil sind.
Der geringere Umsatz wirkt sich aufgrund des hohen Fixkostenanteils - trotz
vorübergehender Kapazitätsanpassungen - nach wie vor überproportional auf
das operative Ergebnis aus, ebenso auf den Cashflow.
Das Konzernergebnis vor Steuern ist zusätzlich belastet durch den Wannenbau
in Russland, was eine Verschlechterung des Finanzergebnisses zur Folge hat.
Ausblick 2010
Im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres dürfte der prozentuale
Rückgang von Umsatz und Ertrag deutlich abgemildert werden. Trotzdem ist
davon auszugehen, dass die meisten wichtigen Kennzahlen - entsprechend
unseres Jahresausblicks - weiterhin unter Vorjahresniveau liegen werden.
Obwohl zeitlich vorübergehende Einflüsse kurzfristig einen gegenläufigen
Trend aufzeigen, sieht der Vorstand die getroffenen Maßnahmen
einschließlich der verfolgten festen Preispolitik als zielführend für eine
nachhaltige Entwicklung des Unternehmens an, um auch weiterhin unsere
Erträge zu sichern.
Im Mai 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Alle Zahlen und Angaben sind nicht extern geprüft.
Kontakt:
Cornelia Banzhaf
Public Relations Manager
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Tel.: 07564 - 18 255
e-Mail: cornelia.banzhaf@saint-gobain.com
So langsam nimmt der Kurs Fahrt auf...
DGAP-News: Geschäftsentwicklung insgesamt positiv
Saint-Gobain Oberland AG / Jahresergebnis/Dividende
26.03.2010 10:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Saint-Gobain Oberland AG legt Jahresabschluss 2009 vor
Bad Wurzach, 26. März 2010 - Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat im Jahr
2009 dazu geführt, dass die Saint-Gobain Oberland AG ihre Absatz- und
Umsatzziele nicht in vollem Umfang erreichen konnte. Der
Behälterglashersteller verzeichnet dennoch eine insgesamt positive
Geschäftsentwicklung. Der Konzernumsatz verringerte sich um 6,0 Prozent von
556,5 Mio. Euro im Jahr 2008 auf 523,1 Mio. Euro im Berichtsjahr. Das
Konzernergebnis nach Steuern lag bei 44,9 Mio. Euro, nach 52,5 Mio. Euro im
Vorjahr. Dies geht aus dem Jahresabschluss hervor. Der vollständige
Geschäftsbericht der Gesellschaft wird am 26. März 2010 veröffentlicht.
Die allgemein schwache Konjunktur wirkte sich im Berichtsjahr nicht
einschneidend auf den Verbrauch von Glasverpackungen aus. Allerdings
gerieten einzelne Produktsegmente unter Druck. Dies betraf Saint-Gobain
Oberland vor allem in den Bereichen Bier und Wein. Der Bierabsatz litt im
ersten Quartal beim Export unter dem Einbruch der Zielmärkte, im zweiten
Quartal unter den Wettereinflüssen in Deutschland. Bei Mehrwegglas machten
sich Investitionsstopps seitens der Brauereien bemerkbar. Im Weinbereich
wurde der Umsatzrückgang vor allem durch das vorausgegangene Anhäufen von
Überbeständen verursacht. Der Bereich Gläser blieb weithin stabil.
Die Behälterglaswerke von Saint-Gobain Oberland in Russland und in der
Ukraine waren von der internationalen Wirtschaftskrise ebenfalls betroffen.
Hier wirkten sich zusätzlich Währungsprobleme aus. In Russland erhöhte sich
der Gesamtumsatz dennoch, von 81,8 Mio. Euro auf 86,3 Mio. Euro (+ 5,6
Prozent). Die Ursache liegt primär in der Integration des Werks Kamyshin
für das gesamte Gesamtjahr 2009. In der Ukraine sank der Umsatz um 30,5
Prozent auf 37,1 Mio. Euro.
Positiv wirkte sich im vergangenen Jahr aus, dass sich die Preise für
Energie und Rohstoffe entspannten. Der Markt für Scherben - Hauptrohstoff
der Behälterglasindustrie - beruhigte sich ebenfalls etwas. Teilweise ist
Recyclingglas allerdings immer noch knapp.
Kontinuierliche Anlagenoptimierung insbesondere bei großen
Wannenreparaturen ermöglichte es Saint-Gobain Oberland, stetig effizienter
und energiesparender zu produzieren. Zusammen mit einer konsequenten
Qualitätsausrichtung sieht sich das Unternehmen auch für die Zukunft den
hohen Anforderungen der Kunden an Produktqualität gewachsen.
Der Jahresüberschuss der AG verringerte sich leicht von 26,2 Mio. Euro auf
24,3 Mio. Euro. Hiervon sollen 24,00 Euro je Aktie als Dividende
ausgeschüttet werden. Dies werden Aufsichtsrat und Vorstand der
Hauptversammlung in Bad Wurzach-Ziegelbach am 18. Mai 2010 vorschlagen.
Hintergrund
Die Saint-Gobain Oberland AG, gegründet 1946 und Mitte der 90iger Jahre von
der französischen Saint-Gobain Gruppe übernommen, ist einer von Europas
führenden Herstellern von Glasflaschen und -behältern für den Getränke- und
Lebensmittelbereich. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt knapp 4.000
Mitarbeiter und produziert in Deutschland an den Standorten Bad Wurzach,
Wirges, Neuburg und Essen. In den vergangenen Jahren sind drei Standorte in
Osteuropa hinzugekommen, die für den lokalen russischen und ukrainischen
Markt produzieren.
Das Unternehmen ist eine deutsche Tochtergesellschaft der Verpackungssparte
der Compagnie de Saint-Gobain, Paris. Mit mehr als 15.000 Beschäftigten
weltweit ist die Verpackungssparte ein Global Player, der sich auf
Glasverpackungen für die Nahrungsmittelindustrie fokussiert hat. Als einer
der führenden Hersteller am Weltmarkt und Referenzpartner für ihre Kunden
in den Märkten Wein, Spirituosen und Konservengläser verfügt die
Saint-Gobain Verpackungssparte über eine starke Position in Westeuropa, den
USA, in Lateinamerika und in Osteuropa. Im Jahr 2009 erreichte die
Verpackungssparte einen Umsatz in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Hiervon
wurden 10 % durch die Herstellung von Flaschen und Konservengläsern in den
Schwellenländern erwirtschaftet.
Saint-Gobain Oberland AG / Jahresergebnis/Dividende
26.03.2010 10:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Saint-Gobain Oberland AG legt Jahresabschluss 2009 vor
Bad Wurzach, 26. März 2010 - Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat im Jahr
2009 dazu geführt, dass die Saint-Gobain Oberland AG ihre Absatz- und
Umsatzziele nicht in vollem Umfang erreichen konnte. Der
Behälterglashersteller verzeichnet dennoch eine insgesamt positive
Geschäftsentwicklung. Der Konzernumsatz verringerte sich um 6,0 Prozent von
556,5 Mio. Euro im Jahr 2008 auf 523,1 Mio. Euro im Berichtsjahr. Das
Konzernergebnis nach Steuern lag bei 44,9 Mio. Euro, nach 52,5 Mio. Euro im
Vorjahr. Dies geht aus dem Jahresabschluss hervor. Der vollständige
Geschäftsbericht der Gesellschaft wird am 26. März 2010 veröffentlicht.
Die allgemein schwache Konjunktur wirkte sich im Berichtsjahr nicht
einschneidend auf den Verbrauch von Glasverpackungen aus. Allerdings
gerieten einzelne Produktsegmente unter Druck. Dies betraf Saint-Gobain
Oberland vor allem in den Bereichen Bier und Wein. Der Bierabsatz litt im
ersten Quartal beim Export unter dem Einbruch der Zielmärkte, im zweiten
Quartal unter den Wettereinflüssen in Deutschland. Bei Mehrwegglas machten
sich Investitionsstopps seitens der Brauereien bemerkbar. Im Weinbereich
wurde der Umsatzrückgang vor allem durch das vorausgegangene Anhäufen von
Überbeständen verursacht. Der Bereich Gläser blieb weithin stabil.
Die Behälterglaswerke von Saint-Gobain Oberland in Russland und in der
Ukraine waren von der internationalen Wirtschaftskrise ebenfalls betroffen.
Hier wirkten sich zusätzlich Währungsprobleme aus. In Russland erhöhte sich
der Gesamtumsatz dennoch, von 81,8 Mio. Euro auf 86,3 Mio. Euro (+ 5,6
Prozent). Die Ursache liegt primär in der Integration des Werks Kamyshin
für das gesamte Gesamtjahr 2009. In der Ukraine sank der Umsatz um 30,5
Prozent auf 37,1 Mio. Euro.
Positiv wirkte sich im vergangenen Jahr aus, dass sich die Preise für
Energie und Rohstoffe entspannten. Der Markt für Scherben - Hauptrohstoff
der Behälterglasindustrie - beruhigte sich ebenfalls etwas. Teilweise ist
Recyclingglas allerdings immer noch knapp.
Kontinuierliche Anlagenoptimierung insbesondere bei großen
Wannenreparaturen ermöglichte es Saint-Gobain Oberland, stetig effizienter
und energiesparender zu produzieren. Zusammen mit einer konsequenten
Qualitätsausrichtung sieht sich das Unternehmen auch für die Zukunft den
hohen Anforderungen der Kunden an Produktqualität gewachsen.
Der Jahresüberschuss der AG verringerte sich leicht von 26,2 Mio. Euro auf
24,3 Mio. Euro. Hiervon sollen 24,00 Euro je Aktie als Dividende
ausgeschüttet werden. Dies werden Aufsichtsrat und Vorstand der
Hauptversammlung in Bad Wurzach-Ziegelbach am 18. Mai 2010 vorschlagen.
Hintergrund
Die Saint-Gobain Oberland AG, gegründet 1946 und Mitte der 90iger Jahre von
der französischen Saint-Gobain Gruppe übernommen, ist einer von Europas
führenden Herstellern von Glasflaschen und -behältern für den Getränke- und
Lebensmittelbereich. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt knapp 4.000
Mitarbeiter und produziert in Deutschland an den Standorten Bad Wurzach,
Wirges, Neuburg und Essen. In den vergangenen Jahren sind drei Standorte in
Osteuropa hinzugekommen, die für den lokalen russischen und ukrainischen
Markt produzieren.
Das Unternehmen ist eine deutsche Tochtergesellschaft der Verpackungssparte
der Compagnie de Saint-Gobain, Paris. Mit mehr als 15.000 Beschäftigten
weltweit ist die Verpackungssparte ein Global Player, der sich auf
Glasverpackungen für die Nahrungsmittelindustrie fokussiert hat. Als einer
der führenden Hersteller am Weltmarkt und Referenzpartner für ihre Kunden
in den Märkten Wein, Spirituosen und Konservengläser verfügt die
Saint-Gobain Verpackungssparte über eine starke Position in Westeuropa, den
USA, in Lateinamerika und in Osteuropa. Im Jahr 2009 erreichte die
Verpackungssparte einen Umsatz in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Hiervon
wurden 10 % durch die Herstellung von Flaschen und Konservengläsern in den
Schwellenländern erwirtschaftet.
Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft
Bad Wurzach
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft, Bad Wurzach.
Wertpapier-Kenn-Nummer 685 160
(ISIN: DE0006851603)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 18. Mai 2010, um 10.30 Uhr im Festsaal, Barockstraße 23, 88410 Bad Wurzach/Ziegelbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Saint-Gobain Oberland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) zum 31. Dezember 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Saint-Gobain Oberland AG, Oberlandstraße – 88410 Bad Wurzach, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn der Saint-Gobain Oberland AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 25.695.215,91 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 24,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009, insgesamt 24.000.000,00 EUR, und einen Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von 1.695.215,91 EUR.
Die Dividende wird ab dem 19. Mai 2010 ausgezahlt.
3.
Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4.
Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
für das Geschäftsjahr 2010 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
6.
Wahl der Mitglieder der Anteilseigner im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist entsprechend den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates, nämlich den §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz), zu bilden. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder der Anteilseigner folgende Herren zu wählen:
―
Dr. Hans-Peter Binder, Bankdirektor i. R., Berg
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats DIERIG HOLDING AG, Augsburg
•
Mitglied des Aufsichtsrats KNORR-BREMSE AG, München
•
Mitglied des Aufsichtsrats KNORR-BREMSE SYSTEME FÜR NUTZFAHRZEUGE GmbH, München
•
Mitglied des Aufsichtsrats DEUTSCHE BETEILIGUNGS AG, Frankfurt am Main
•
Mitglied des Aufsichtsrats DEUTSCHE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT FONDS III GmbH, Frankfurt am Main
•
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrat FABER-CASTELL UNTERNEHMENSVERWALTUNG GmbH & Co., Stein
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Mitglied des Aufsichtsrats BAUER COMP HOLDING AG, München
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Jérôme Fessard, Dipl.-Ing., Präsident der Saint-Gobain Emballage SA, Paris
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
•
Vorsitzender des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN EMBALLAGE S.A., Frankreich
•
Mitglied des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN VICASA S.A., Spanien
•
Mitglied des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN MONDEGO, Portugal
―
Dr. Werner Futter, Rechtsanwalt, Stuttgart
keine Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
―
Jean-Dominique Grégoire, Finanzdirektor, Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Mitglied des Aufsichtsrats maxit Deutschland GmbH, Breisach
•
Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
•
Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN GLASS Deutschland GmbH, Aachen
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Weber GmbH, Ludwigshafen
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Paul Neeteson, Generaldelegierter der Compagnie de Saint-Gobain für Mittel- und Nordeuropa, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN GLAS Deutschland GmbH, Aachen
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Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN ISOVER G+A Aktiengesellschaft, Ludwigshafen
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Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN RIGIPS GmbH, Düsseldorf
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Weber GmbH, Ludwigshafen
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Matthias Zenner, Rechtsanwalt, Chefsyndikus der Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
•
Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt
•
Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN ISOVER G+A Aktiengesellschaft, Ludwigshafen
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats nicht gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, also das Geschäftsjahr 2014, beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
7.
Beschlussfassung über Änderung von §§ 11 und 13 der Satzung zur Anpassung an das ARUG
Am 1. September 2009 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet u.a. Neuregelungen zum Recht der Hauptversammlung. Die Satzung der Gesellschaft soll an diese Neuregelungen angepasst werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
§ 11 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 3 (Vollmacht) ergänzt:
„(3)
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In der Einberufung der Hauptversammlung können für die Erteilung, den Widerruf und/oder den Nachweis der Vollmacht Erleichterungen für die Formwahrung bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.“
b)
§ 11 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 4 (Briefwahl) ergänzt:
„(4)
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“
c)
§ 13 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 4 (Bild- und Tonübertragung) ergänzt:
„(4)
Wenn dies in der Einberufung zur Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen.“
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 27. April 2010, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Dienstag, 11. Mai 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Saint-Gobain Oberland AG
c/o Deutsche Bank AG
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Saint-Gobain Oberland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Fax +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zum Download zur Verfügung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals, das entspricht 1.300.000,00 EUR oder 50.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, dies entspricht 19.231 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 17. April 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der Saint-Gobain Oberland AG
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.saint-gobain-oberland.de/hv bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat und des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Saint-Gobain Oberland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Fax +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 3. Mai 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 S. 4 AktG enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 12 Abs.2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen.
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv eingesehen werden.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.000.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 1.000.000.
88410 Bad Wurzach, im April 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Saint-Gobain Oberland AG
Postfach 1160
88404 Bad Wurzach
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Telefon +49 (0)75 64 18-0
Telefax +49 (0)75 64 18-600
www.saint-gobain-oberland.de
info.oberland@saint-gobain.com
Bad Wurzach
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft, Bad Wurzach.
Wertpapier-Kenn-Nummer 685 160
(ISIN: DE0006851603)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 18. Mai 2010, um 10.30 Uhr im Festsaal, Barockstraße 23, 88410 Bad Wurzach/Ziegelbach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Saint-Gobain Oberland AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) zum 31. Dezember 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Saint-Gobain Oberland AG, Oberlandstraße – 88410 Bad Wurzach, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn der Saint-Gobain Oberland AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 25.695.215,91 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 24,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009, insgesamt 24.000.000,00 EUR, und einen Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von 1.695.215,91 EUR.
Die Dividende wird ab dem 19. Mai 2010 ausgezahlt.
3.
Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4.
Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
für das Geschäftsjahr 2010 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
6.
Wahl der Mitglieder der Anteilseigner im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist entsprechend den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates, nämlich den §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz), zu bilden. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder der Anteilseigner folgende Herren zu wählen:
―
Dr. Hans-Peter Binder, Bankdirektor i. R., Berg
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats DIERIG HOLDING AG, Augsburg
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Mitglied des Aufsichtsrats KNORR-BREMSE AG, München
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Mitglied des Aufsichtsrats KNORR-BREMSE SYSTEME FÜR NUTZFAHRZEUGE GmbH, München
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Mitglied des Aufsichtsrats DEUTSCHE BETEILIGUNGS AG, Frankfurt am Main
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Mitglied des Aufsichtsrats DEUTSCHE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT FONDS III GmbH, Frankfurt am Main
•
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrat FABER-CASTELL UNTERNEHMENSVERWALTUNG GmbH & Co., Stein
•
Mitglied des Aufsichtsrats BAUER COMP HOLDING AG, München
―
Jérôme Fessard, Dipl.-Ing., Präsident der Saint-Gobain Emballage SA, Paris
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
•
Vorsitzender des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN EMBALLAGE S.A., Frankreich
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Mitglied des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN VICASA S.A., Spanien
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Mitglied des Verwaltungsrats SAINT-GOBAIN MONDEGO, Portugal
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Dr. Werner Futter, Rechtsanwalt, Stuttgart
keine Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
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Jean-Dominique Grégoire, Finanzdirektor, Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Mitglied des Aufsichtsrats maxit Deutschland GmbH, Breisach
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN GLASS Deutschland GmbH, Aachen
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Weber GmbH, Ludwigshafen
―
Paul Neeteson, Generaldelegierter der Compagnie de Saint-Gobain für Mittel- und Nordeuropa, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN GLAS Deutschland GmbH, Aachen
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN ISOVER G+A Aktiengesellschaft, Ludwigshafen
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN RIGIPS GmbH, Düsseldorf
•
Vorsitzender des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Weber GmbH, Ludwigshafen
―
Matthias Zenner, Rechtsanwalt, Chefsyndikus der Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, Aachen
Mitglied folgender in- und ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN AUTOGLAS GmbH, Aachen
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Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN Building Distribution Deutschland GmbH, Frankfurt
•
Mitglied des Aufsichtsrats SAINT-GOBAIN ISOVER G+A Aktiengesellschaft, Ludwigshafen
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats nicht gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, also das Geschäftsjahr 2014, beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
7.
Beschlussfassung über Änderung von §§ 11 und 13 der Satzung zur Anpassung an das ARUG
Am 1. September 2009 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz beinhaltet u.a. Neuregelungen zum Recht der Hauptversammlung. Die Satzung der Gesellschaft soll an diese Neuregelungen angepasst werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
§ 11 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 3 (Vollmacht) ergänzt:
„(3)
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In der Einberufung der Hauptversammlung können für die Erteilung, den Widerruf und/oder den Nachweis der Vollmacht Erleichterungen für die Formwahrung bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.“
b)
§ 11 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 4 (Briefwahl) ergänzt:
„(4)
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“
c)
§ 13 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden neuen Absatz 4 (Bild- und Tonübertragung) ergänzt:
„(4)
Wenn dies in der Einberufung zur Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen.“
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 27. April 2010, 00.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Dienstag, 11. Mai 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
Saint-Gobain Oberland AG
c/o Deutsche Bank AG
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Saint-Gobain Oberland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Fax +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zum Download zur Verfügung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals, das entspricht 1.300.000,00 EUR oder 50.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, dies entspricht 19.231 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 17. April 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der Saint-Gobain Oberland AG
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Deutschland
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.saint-gobain-oberland.de/hv bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat und des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Saint-Gobain Oberland AG
Public Relations
Oberlandstraße
88410 Bad Wurzach
Fax +49 (0)7564 18-90255
E-Mail: hauptversammlung.oberland@saint-gobain.com
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 3. Mai 2010, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 S. 4 AktG enthalten.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 12 Abs.2 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen.
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter http://www.saint-gobain-oberland.de/hv eingesehen werden.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.saint-gobain-oberland.de/hv zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.000.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 1.000.000.
88410 Bad Wurzach, im April 2010
Saint-Gobain Oberland AG
Der Vorstand
Saint-Gobain Oberland AG
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88410 Bad Wurzach
Telefon +49 (0)75 64 18-0
Telefax +49 (0)75 64 18-600
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