Antwort auf Beitrag Nr.: 42.981.392
von Croc8 am 30.03.12 18:48:26Danke für die
ausführliche Antwort.
Das Problem scheint wohl bei vielen Gesellschaften zu bestehen und
nicht nur in der Schweiz. Ich verweise dazu auf diesen Thread:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1173348-1-10/ganz…
Bei allen Fällen handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die
innerhalb Deutschlands normalerweise AbgSt-frei sind (zuletzt so
geschehen z.B. bei XING) und bisher genauso behandelt worden
waren.
Jetzt plötzlich werden diese Beträge im Nachhinein als
AbgSt.-pflichtig behandelt und groteskerweise wird teilweise sogar
ausländische Quellensteuer angerechnet (bis jetzt noch), obwohl gar
keine abgezogen worden war.
In dem Thread wird ausgeführt, daß die Erhebung der deutschen
Abgeltungssteuer nach diesem BMF-Erlaß erfolgt:
http://www.abgeltungsteuer.org/BMF-Schreiben_221209.pdf
Deine Idee, in der Steuererklärung nur einen korrigierten Betrag
anzugeben und zu erläutern ist nicht schlecht. Allerdings trägst Du
bei Auslandssachverhalten die Nachweispflicht, d.h. das Finanzamt
kann/wird Dich auffordern zu belegen, warum die Kapitalrückzahlung
nach deutschen Gesichtspunkten steuerfrei sein sollte...
Ich lese mir das Schreiben mal in einer ruhigen Stunde durch -
vielleicht komme ich ja noch auf brauchbare Ideen.
Andererseits ist natürlich das Fehlen der Schweizer
Verrechnungssteuer auch schon ein Plus.