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Swiss Re kaufen ( Seite 16)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 13.03.07 13:09:46
von
neuster Beitrag 21.04.12 08:16:11
von

Anzahl Beiträge: 165
Aufrufe gesamt: 71.048
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Diskussionsnr.: 1.118.221

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[ Seite: 123151617neuster Beitrag ]

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schrieb am 21.01.12 16:03:15
Beitrag Nr.151 
(42.627.511)
Antwort
Zitat
Hallo,

letztes Jahr (April 2011) erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von CHF 2,75 je Aktie. Die Ausschüttung erfolgte jedoch nicht wie üblich vom Gewinn der Gesellschaft sondern in Form einer Kapitalrückzahlung. Diese Ausschüttung erhielt ich ohne Abzug jeglicher Steuer (weder schweizer Quellensteuer noch deutsche Abgeltungssteuer).
Nun im Januar 2012 wurde diese Gutschrift storniert und gleichzeitig unter Berücksichtigung der deutschen Abgeltungssteuer wieder gutgeschrieben. Das bedeutet dass diese Kapitalrückzahlung nun von meiner (deutschen) Depotbank nachträglich als in Deutschland steuerpflichtige Ausschüttung eingestuft wurde.
Wie wurde die Ausschüttung von Eurer Depotbank steuerlich eingestuft?
Für Eure Antwort besten Dank vorab!
Gruß
Croc8
Avatar
schrieb am 22.01.12 09:31:40
Beitrag Nr.152 
(42.628.533)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.627.511 von Croc8 am 21.01.12 16:03:15Hallo, bei mir wurde die Zahlung steuerpflichtig behandelt.
Grüße
EF
Avatar
schrieb am 22.01.12 10:15:35
Beitrag Nr.153 
(42.628.604)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.627.511 von Croc8 am 21.01.12 16:03:15Bei genauerem Hinsehen muss ich feststellen, dass auch bei mir von einer Kapitalrückzahlung die Rede ist. Nun warte ich zunächst die Steuerunterlagen meiner Bank (ING-Diba) für 2011 ab. Auf jeden Fall werde das Thema zu beobachten, denn mir wurden KESt. und Soli abgezogen:mad:.
Danke für den Anstoß.
Grüße
EF
Avatar
schrieb am 22.01.12 10:52:54
Beitrag Nr.154 
(42.628.654)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.628.604 von EinhellFan am 22.01.12 10:15:35Hallo EinhellFan,
vielen Dank für Deine Antwort.
Habe meine Bank (DKB) angeschrieben und um Information gebeten weshalb die Ausschüttung (Kapitalrückzahlung) nun nachträglich steuerpflichtig behandelt wird. Irgendetwas muss die Bank bei mir ja dazu veranlasst haben, diese Ausschüttung nun nach knapp 9 Monaten doch als (in Deutschland) steuerpflichtig zu deklarieren. Die Antwort der Bank werde ich dann mitteilen.
Gruß und schönen Sonntag,
Croc8
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schrieb am 23.01.12 20:41:48
Beitrag Nr.155 
(42.635.416)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.628.654 von Croc8 am 22.01.12 10:52:54Hier die Antwort meiner Depotbank:

...vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die in April 2011 gezahlte Dividenden aus Kapitalherabsetzungen falsch abgerechnet.

Dies wurde nun rückwirkend korrigiert. Die Bereinigung hat ihre steuerliche Wirkung
im Jahr 2011.

Im Briefkasten des Internet-Bankings haben wir Ihnen die dazugehörigen Belege
zur Verfügung gestellt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine kontobezogenen Daten per E-Mail
senden.


Für Ihre Fragen sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen...
Avatar
schrieb am 27.03.12 08:41:18
Beitrag Nr.156 
(42.958.744)
Antwort
Zitat
Wurde im letzten Jahr (2011) bei der Dividende auch keine Schweizer Quellensteuer einbehalten?

Wenn ich mir die Einladung zur diesjährigen HV ansehe, dürfte dies nur für Personen gelten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben:

http://media.swissre.com/documents/A12116_Einladung_1.GV_201…

(Unter 3 B - Verrechnungssteuerbefreite Ausschüttung....)

Die Formulierung entspricht der Einladung auch der Einladung des letzten Jahres.

Generell unterliegen Kapitalrückzahlungen in D. nicht der Abzugssteuer. Es wäre interessant zu erfahren, warum die Dividende hier dann steuerpflichtig sein soll.
Avatar
schrieb am 30.03.12 18:48:26
Beitrag Nr.157 
(42.981.392)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.958.744 von lalin1972 am 27.03.12 08:41:18Nein, im letzten Jahr wurde keine Schweizer Quellensteuer einbehalten. Wie in meinem Beitrag vom 21.01.2012 beschrieben wurde bei mir nachträglich die deutsche Abgeltungssteuer einbehalten. Mittlerweile liegt mir auch die Steuerbescheinigung 2011 der Depotbank vor. Auch hier ist die Ausschüttung der Schweizer Rückversicherung bei den steuerpflichtigen Kapitalerträgen (Anlage KAP / Zeile 7) mit enthalten. Ich bin daher am überlegen ob ich für die Steuererklärung 2011 in der Anlage KAP nicht einen korrigierten (um die Kapitalrückzahlung der Schweizer Rückversicherung reduzierten) Betrag, ggf. mit Kurzer Begründung, angebe.

In der Einladung zur Generalversammlung (Punkt 3 B) wird zwar geschildert dass für Ausschüttungen bei Privatinvestoren mit Wohnsitz in der Schweiz keine Schweizerischen Verrechnungs- und Einkommenssteuern erhoben werden. Es ist wird jedoch nicht weiter darauf eingegangen wie mit Anlegern außerhalb der Schweiz verfahren wird. Der Punkt 3 A liest sich so als ob generell keine Verrechnungssteuer einbehalten wird (Der Verwaltungsrat beantragt eine von der Verrechnungssteuer befreite Ausschüttung von gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 3.00 je Namensaktie nach vorheriger Umklassifizierung des gesamten Ausschüttungsbetrages von gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen in freie Reserven).

Diese Woche erhielt ich bezüglich der im April 2012 geplanten Ausschüttung ein Schreiben meiner Depotbank. Hierin wird geschrieben, dass die Gesellschaft eine Kaptialherabsetzung in Form einer Kapitalrückzahlung plant (mit Daten zum Ex-Tag etc.). Im letzten Absatz steht dann jedoch:

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung dieser Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen kann. Im Fall der Steuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer sofort bei Abrechnung von Ihrem Verrechnungskonto einbehalten und abgeführt.
Avatar
schrieb am 31.03.12 10:01:56
Beitrag Nr.158 
(42.983.390)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.628.533 von EinhellFan am 22.01.12 09:31:40Glaubt ihr die Rückversicherer haben noch Potential???
Avatar
schrieb am 31.03.12 10:57:36
Beitrag Nr.159 
(42.983.548)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.981.392 von Croc8 am 30.03.12 18:48:26Danke für die ausführliche Antwort.

Das Problem scheint wohl bei vielen Gesellschaften zu bestehen und nicht nur in der Schweiz. Ich verweise dazu auf diesen Thread:

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1173348-1-10/ganz…

Bei allen Fällen handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die innerhalb Deutschlands normalerweise AbgSt-frei sind (zuletzt so geschehen z.B. bei XING) und bisher genauso behandelt worden waren.

Jetzt plötzlich werden diese Beträge im Nachhinein als AbgSt.-pflichtig behandelt und groteskerweise wird teilweise sogar ausländische Quellensteuer angerechnet (bis jetzt noch), obwohl gar keine abgezogen worden war.


In dem Thread wird ausgeführt, daß die Erhebung der deutschen Abgeltungssteuer nach diesem BMF-Erlaß erfolgt:

http://www.abgeltungsteuer.org/BMF-Schreiben_221209.pdf

Deine Idee, in der Steuererklärung nur einen korrigierten Betrag anzugeben und zu erläutern ist nicht schlecht. Allerdings trägst Du bei Auslandssachverhalten die Nachweispflicht, d.h. das Finanzamt kann/wird Dich auffordern zu belegen, warum die Kapitalrückzahlung nach deutschen Gesichtspunkten steuerfrei sein sollte...

Ich lese mir das Schreiben mal in einer ruhigen Stunde durch - vielleicht komme ich ja noch auf brauchbare Ideen.
Andererseits ist natürlich das Fehlen der Schweizer Verrechnungssteuer auch schon ein Plus.
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schrieb am 31.03.12 11:00:39
Beitrag Nr.160 
(42.983.555)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.981.392 von Croc8 am 30.03.12 18:48:26Nachtrag zu meinem letzten Posting:

Du solltest auf die Formulierung der Depotbank achten - sie spricht von Kapitalertragsteuer. Die gibt es nur in Deutschland, die Schweizer Variante heißt Verrechnungssteuer.

Somit dürfte wohl ziemlich klar sein, daß Verrechnungssteuer nicht erhoben werden wird (s. Formulierung der Ausschüttungsermächtigung). Bzgl. der deutschen Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer ist die Behandlung noch offen.

[ Seite: 123151617neuster Beitrag ]

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