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    LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 80)

    eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
    neuester Beitrag 03.04.24 12:47:16 von
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 11:49:25
      Beitrag Nr. 3.470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.814.111 von dogweiler am 19.07.21 11:44:41Das ist richtig. Die Gründung einer neuen AG dürfte für Lopesan keine Herausforderung sein.
      LS INVEST | 7,550 €
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 11:44:41
      Beitrag Nr. 3.469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.813.556 von straßenköter am 19.07.21 10:54:51
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von dogweiler: ...

      Wer die Aktien auf Lopesan-Seite hält, halte ich für vollkommen unbeachtlich.

      Verschmolzen wird ja nicht diese (spanische) Gesellschaft. Sondern die dt. LS Invest AG wird auf eine (neu zu gründende) GmbH (Holding) verschmolzen. Dt. Gesellschaft auf dt. Gesellschaft. Vielleicht in anderer Stadt und zuständigem Gericht, aber das war es dann auch schon. Der (spanische) Eigentümer bleibt der gleiche.


      Es kann sein, dass Du das Posting vom Admiral noch nicht gelesen hattest, aber eine Verschmelzung auf eine GmbH im Rahmen eines SO ist definitiv ausgeschlossen. Und es ist relevant, wo die Aktien liegen, denn nur da wo die Aktien liegen, dahin kann verschmolzen werden. Anders ist es natürlich, wenn man eine Verschmelzung ohne SO anstreben würde.


      Dann gründet Lopesan eben die LS Invest Holding AG. Ob GmbH oder AG macht nur ein paar TEUR Mehrkosten bei der Gründung aus. Sonst nix.

      Die Rechtsform des Hauptaktionärs, und ob der Inländer oder Ausländer ist, ist meines Erachtens weiterhin völlig egal. Aber selbst WENN (was ich ganz sicher nicht glaube) es relevant wäre, dann gründet Lopesan eben die Lopesan Spain Holding AG in DE und überträgt seine 90% dahin. Und schon wäre die Verschmelzung problemfrei möglich.

      Nur zu verschmelzende Gesellschaft und aufnehmende Gesellschaft müssen eine der vorgegebenen Rechtsformen haben. Und das ist ein leichtes zu bewerkstelligen. Noch einfacher als 90% zusammenzukaufen...
      LS INVEST | 7,550 €
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 11:37:49
      Beitrag Nr. 3.468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.813.964 von phillipptue am 19.07.21 11:32:00
      Zitat von phillipptue: Offenbar waren bei LS Invest auch spekulative Käufer im Markt und nicht Lopesan, wie man ja heute sehen kann. Kaum gibt es eine winzige Marktkorrektur, sind die oder der Käufer weg.


      Das ist normal. Stärker gestiegene Aktie generieren immer Verkäufer. Sei es aus Gründen der Reduzierung der Gewichtung, sei es aus Angstgründen. So etwas legt sich aber immer sehr schnell. Warten wir heute mal den Nachmittagshandel ab.
      LS INVEST | 7,550 €
      Avatar
      schrieb am 19.07.21 11:32:00
      Beitrag Nr. 3.467 ()
      Offenbar waren bei LS Invest auch spekulative Käufer im Markt und nicht Lopesan, wie man ja heute sehen kann. Kaum gibt es eine winzige Marktkorrektur, sind die oder der Käufer weg.
      LS INVEST | 7,550 €
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 10:54:51
      Beitrag Nr. 3.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.813.475 von dogweiler am 19.07.21 10:47:12
      Zitat von dogweiler:
      Zitat von straßenköter: ...

      Die Aktien liegen ja gerade bei einer spanischen Gesellschaft. Eine Verschmelzung auf eine GmbH wäre nur bei einer Verschmelzung ohne Squeeze Out eine Option.

      Lopesan hält die LS-Aktien derzeit über eine S.A.U.. Das ist eine spanische Gesellschaftsrechtsform, analog zur deutsche AG. Squeeze Outs im Rahmen einer Verschmelzung können meines Wissens nur auf die Rechtsformen einer deutschen AG, SE oder KGaA erfolgen. Insofern müsste die Beteiligung entweder umgehangen werden oder die Gesellschaft müsste auf eine deutsche Rechtsform geändert werden. Ersteres ist sicher problemlos möglich, dann aber nicht auf eine GmbH.


      Wer die Aktien auf Lopesan-Seite hält, halte ich für vollkommen unbeachtlich.

      Verschmolzen wird ja nicht diese (spanische) Gesellschaft. Sondern die dt. LS Invest AG wird auf eine (neu zu gründende) GmbH (Holding) verschmolzen. Dt. Gesellschaft auf dt. Gesellschaft. Vielleicht in anderer Stadt und zuständigem Gericht, aber das war es dann auch schon. Der (spanische) Eigentümer bleibt der gleiche.


      Es kann sein, dass Du das Posting vom Admiral noch nicht gelesen hattest, aber eine Verschmelzung auf eine GmbH im Rahmen eines SO ist definitiv ausgeschlossen. Und es ist relevant, wo die Aktien liegen, denn nur da wo die Aktien liegen, dahin kann verschmolzen werden. Anders ist es natürlich, wenn man eine Verschmelzung ohne SO anstreben würde.
      LS INVEST | 7,550 €
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      schrieb am 19.07.21 10:50:06
      Beitrag Nr. 3.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.813.430 von Admiral377 am 19.07.21 10:45:12Ok. Dann deckt sich das mit meiner Aussage. Theoretisch könnten wir das mitbekommen, so lange Lopesan noch meldepflichtig ist. Das Delisting ist ja nicht nicht so schnell umgesetzt.
      LS INVEST | 7,550 €
      Avatar
      schrieb am 19.07.21 10:47:12
      Beitrag Nr. 3.464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.812.590 von straßenköter am 19.07.21 09:32:13
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von dogweiler: Wieso denn Lopesan? Man macht einfach ne 25 k GmbH auf und verschmelzt darauf. Reicht vollkommen. Muss keine spanische Gesellschaft sein...

      Alles was es braucht sind die 90% und den Willen... an nix davon ist zu zweifeln


      Die Aktien liegen ja gerade bei einer spanischen Gesellschaft. Eine Verschmelzung auf eine GmbH wäre nur bei einer Verschmelzung ohne Squeeze Out eine Option.

      Lopesan hält die LS-Aktien derzeit über eine S.A.U.. Das ist eine spanische Gesellschaftsrechtsform, analog zur deutsche AG. Squeeze Outs im Rahmen einer Verschmelzung können meines Wissens nur auf die Rechtsformen einer deutschen AG, SE oder KGaA erfolgen. Insofern müsste die Beteiligung entweder umgehangen werden oder die Gesellschaft müsste auf eine deutsche Rechtsform geändert werden. Ersteres ist sicher problemlos möglich, dann aber nicht auf eine GmbH.


      Wer die Aktien auf Lopesan-Seite hält, halte ich für vollkommen unbeachtlich.

      Verschmolzen wird ja nicht diese (spanische) Gesellschaft. Sondern die dt. LS Invest AG wird auf eine (neu zu gründende) GmbH (Holding) verschmolzen. Dt. Gesellschaft auf dt. Gesellschaft. Vielleicht in anderer Stadt und zuständigem Gericht, aber das war es dann auch schon. Der (spanische) Eigentümer bleibt der gleiche.
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 10:45:12
      Beitrag Nr. 3.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.812.803 von straßenköter am 19.07.21 09:49:44Wenn man bei Wikipedia unter "Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out" schaut, steht diese Satz da:

      "Die zu verschmelzende Gesellschaft und der Mehrheitsaktionär müssen die Rechtsform einer AG, KGaA oder deutschen SE aufweisen."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out#Der_verschmelzungs…

      Die Grundlage der o. g. Aussage könnte § 62 Abs. 5 S. 7 UmwG "Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ist mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam wird." sein.
      LS INVEST | 7,550 €
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      Avatar
      schrieb am 19.07.21 10:15:15
      Beitrag Nr. 3.462 ()
      Das deutsche UmwG schreibt bei normalen Verschmelzungen zwingend vor, welche Rechtsformen beteiligt sein können als übernehmende und übertragende Rechtsträger. Ich gehe stark davon aus, dass es bei einem SO auch so ist.
      LS INVEST | 7,700 €
      Avatar
      schrieb am 19.07.21 10:13:15
      Beitrag Nr. 3.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.812.803 von straßenköter am 19.07.21 09:49:44
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von versuch122: Und was bedeutet das für uns Anleger?
      Das wäre ja kein Squeeze out, oder?


      Das bedeutet nur, dass Lopesan umstrukturieren müsste, wenn er einen SO im Rahmen einer Verschmelzung durchführen möchte. Das ist grundsätzlich überhaupt kein Hinternis.

      Im übrigen wäre eine Verschmelzung ohne SO auf eine GmbH auch kein Problem, weil eine deratige Verschmelzung im Grunde auf das gleiche hinaus läuft. Durch die drohende Illiquidität müsste den Aktionären, die dagegen Widerspruch einlegen, ein Übernahmeangebot unterbreitet werden, dass analaog zur Berechnung einer SO-Abfindung berechnet wird. Dazu gibt es genauso eine Überprüfungsmöglichkeit per Spruchverfahren.

      Ich möchte aber die Diskussion eigentlich eher Richtung SO belassen, da dies mit Sicherheit die mit Abstand wahrscheinlichste Option ist. Deshalb die Rückfrage, ob es nicht doch auf eine spanische AG ginge. Falls nicht könnte man eventuell die Handelsregisterbekanntmachungen regelmäßig kontrollieren, ob da umstrukturiert wird.


      Die Idee mit dem Handelsregister hatte ich auch...aber es ist in Deutschland sehr unpraktisch, da man ja ex-ante den Namen den aufnehmenden Gesellschaft nicht kennt.
      LS INVEST | 7,700 €
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