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    Accentro AG -- ehem. ESTAVIS AG - die Chance? (Seite 228)

    eröffnet am 17.10.07 11:45:33 von
    neuester Beitrag 15.04.24 14:36:49 von
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      Avatar
      schrieb am 26.03.14 17:02:35
      Beitrag Nr. 2.265 ()
      Natürlich haben wir jetzt 2,35 und 2,40!

      Hat denn keiner eine Idee woran das liegen könnte, dass der Kurs jetzt so viel niedriger ist, als gestern, und vorgestern?

      Adler ist zwar auch nicht am Höchstkurs aber auch nur knapp 8 cent unter dem Höchstkurs. Im moment könnte man dann echt besser die Adler Aktien verkaufen und dafür Estavis kaufen und diese dann später eintauschen.

      Würde aber gern mal wissen, wie und warum der Kurs jetzt niedriger ist als die letzen Tagen- man hatte doch schon gute Geschäftszahlen gemeldet und somit kann es daran ja nicht liegen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.14 11:59:30
      Beitrag Nr. 2.264 ()
      Was ist denn jetzt? Sogar nur 3,35 und kaum noch 3,40 wird erreicht!

      Wie kommt das ?
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 21:59:28
      Beitrag Nr. 2.263 ()
      Heute waren die Kurse doch relativ niedrig, auch bei Adler konnte man die 5 heute kaum erreichen, geschweige denn übersteigen.

      Estavis war heute sehr wenig Handelsvolumen und teilweise ging es auch unter 2,40.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 17:48:02
      Beitrag Nr. 2.262 ()
      Zitat von Hiberna: 2,44*1,15+0,13=2,94

      muss der Ausgangspunkt der Berechnung nicht 2.40 € sein anstelle von 2.44 €?


      Nach meinem Verständis sollte der aktuelle Aktienkurs Berechnungsgrundlage sein. Man könnte ja jederzeit die WA in Aktien tauschen und diese dann an der Bürse verkaufen. Bin mir nicht sicher, aber aufgelaufene Zinsen sollte es dann auch geben.

      Zu deinen Fragen: §11 verstehe ich auch so wie Du, §14 wäre jetzt nicht sehr schlau. Nennwert bleibt doch 2,4, oder?
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 17:41:40
      Beitrag Nr. 2.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.680.075 von superman am 22.03.14 15:34:57Danach können sich die Anleihegläubiger in Folge des Kontrollwechsels (zwischen 40 und 60 Tage nach Bekanntmachung des Kontrollwechsels) entscheiden, ob sie (i) die vorzeitige Rückzahlung der Wandelteilschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen oder (ii) die Wandlung in ESTAVIS-Aktien zu einem angepassten Wandlungspreis verlangen.

      das ist ja eine neue Information. Bisher war ich davon ausgegangen, dass der ermäßigte Wandlungspreis bis zum Tilgungszeitunkt gilt und nicht nur in dem vorgenannten Zeitfenster.

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      Avatar
      schrieb am 22.03.14 15:34:57
      Beitrag Nr. 2.260 ()
      Aus der Einladung zur Adler Real HV:

      Die ESTAVIS hat zudem derzeit Wandelschuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibung 2012/2017) mit einem Nominalwert von derzeit rund EUR 8,6 Mio. ausstehen, welche am 25. Juni 2017 zur Rückzahlung fällig sind. Eine vollumfängliche Ausübung der Wandlungsrechte würde bei dem derzeitigen Wandlungspreis von EUR 2,40 zur Ausgabe von rund 3.579.838 Aktien führen.
      Die Durchführung des Umtauschangebots löst bei einem Kontrollwechsel (Wechsel in der Unternehmenskontrolle) eine sogenannte „Change of Control"-Regelung nach den Anleihebedingungen aus. Danach können sich die Anleihegläubiger in Folge des Kontrollwechsels (zwischen 40 und 60 Tage nach Bekanntmachung des Kontrollwechsels) entscheiden, ob sie (i) die vorzeitige Rückzahlung der Wandelteilschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen oder (ii) die Wandlung in ESTAVIS-Aktien zu einem angepassten Wandlungspreis verlangen. Im Falle der Wandlung wird der Wandlungspreis nach Maßgabe der folgenden Formel angepasst:
      CPn  CPo c (1Prx t)
      CPn= der angepasste Wandlungspreis;
      CPo= der Wandlungspreis unmittelbar vor dem Tag, an dem der Kontrollwechsel eintritt;
      Pr= die anfängliche Wandlungsprämie von 24,35 %;
      c= die Anzahl von Tagen ab dem Tag, an dem der Kontrollwechsel eintritt (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich); und
      t= die Anzahl von Tagen ab dem Emissionstag (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich).
      Eine Anpassung des Wandlungspreises erfolgt nicht, wenn bei Anwendung der vorstehenden Formel CPn größer als CPo wäre.
      Für den Fall, dass im Rahmen eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der ESTAVIS mindestens 30 Prozent der ESTAVIS-Aktionäre die Annahme erklärt haben, haben die Wandelanleihegläubiger das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen zu einem ermäßigten Wandlungspreis von ca. 2,08 Euro (statt 2,40 Euro) in ESTAVIS-Aktien umzutauschen. Bei vollständiger Wandlung wären bis zu Stück 4.132.569 ESTAVIS-Aktien auszugeben.
      Am 5. März 2014 hat ESTAVIS eine Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG veröffentlicht, wonach der Vorstand der ESTAVIS mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Wandelteilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15 Mio. zu begeben, welche am 27. März 2019 zur Rückzahlung fällig sind.
      Nach den Anleihebedingungen kann das Wandlungsrecht durch die Anleihegläubiger frühestens ab dem 1. Juli 2014 ausgeübt werden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 12:14:34
      Beitrag Nr. 2.259 ()
      es gibt aber noch eine andere Spekulation, die hier noch nicht angesprochen worden ist. Gemäß nachfolgendem § 14 1b) kann die Anleihe gekündigt werden bei einem Kontrollwechsel. Der Tilgungspreis zuzüglich aufgelaufener Zinsen könnte über dem jetzigen Kurs der Anleihe liegen.

      "Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl
      der Anleihegläubiger im Falle eines
      Kontrollwechsels. Falls die
      Anleiheschuldnerin einen
      Kontrollwechsel gemäß § 14(1)(a)(i)
      bekannt gemacht hat, ist jeder
      Anleihegläubiger nach seiner Wahl
      berechtigt, mittels Abgabe einer
      Rückzahlungserklärung (die
      "Rückzahlungserklärung") von der
      Anleiheschuldnerin zum
      Wirksamkeitstag die Rückzahlung
      einzelner oder aller seiner
      Schuldverschreibungen, für welche das
      Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde
      und die nicht zur vorzeitigen
      Rückzahlung fällig gestellt wurden,
      zum Nennbetrag zuzüglich bis zum
      Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf
      den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen
      zu verlangen."
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 12:04:10
      Beitrag Nr. 2.258 ()
      unklar ist für mich immer noch, warum ich für meine A1PHDA keine Bezugsrechte auf die neue Estavis-Wandelanleihe erhalten habe. Laut meiner Interpretation müssten mir eigentlich Bezugsrechte zustehen aus dem nachfolgenden § 11 aus den Bedingungen der A1PHDA.

      "§11 Verwässerungsschutz)

      (1) Bezugsrecht für Aktionäre.

      (a) Wenn die Anleiheschuldnerin vor
      Ablauf des Ausübungszeitraums oder
      einem früheren Rückzahlungstag unter
      Gewährung von Bezugsrechten an ihre
      Aktionäre gemäß § 186 Aktiengesetz (i)
      ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer
      Aktien gegen Einlagen erhöht, oder (ii)
      weitere Schuldverschreibungen mit
      Options- oder Wandlungsrechten oder -
      pflichten,
      Gewinnschuldverschreibungen oder
      Genussscheine begibt oder garantiert
      oder eigene Aktien veräußert, ist jedem
      Anleihegläubiger, der zu Beginn des
      entsprechenden
      Nichtausübungszeitraums sein
      Wandlungsrecht noch nicht wirksam
      ausgeübt hat, vorbehaltlich der
      Bestimmungen des § 11(1)(b) und (c),
      ein Bezugsrecht in dem Umfang
      einzuräumen, wie es ihm zustünde,
      wenn eine Ausübung des
      Wandlungsrechts an dem Geschäftstag
      unmittelbar vor dem Ex-Tag erfolgt
      wäre."
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 11:32:00
      Beitrag Nr. 2.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.678.147 von erwin-kostedde am 21.03.14 22:23:312,44*1,15+0,13=2,94

      muss der Ausgangspunkt der Berechnung nicht 2.40 € sein anstelle von 2.44 €?
      Avatar
      schrieb am 22.03.14 09:47:10
      Beitrag Nr. 2.256 ()
      Ich verabschiede mich hier und wünsche allen Beteidigten viel Erfolg.
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