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    ESCADA - Eine Mode-Edelmarke wird zum Ramschpreis bewertet (Seite 147)

    eröffnet am 16.04.08 16:54:00 von
    neuester Beitrag 18.05.24 11:11:25 von
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      schrieb am 30.11.09 11:01:41
      Beitrag Nr. 4.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.466.072 von Cocodrillo am 27.11.09 09:18:58Die Aktionäre gehen nach wie vor davon aus, daß sie noch etwas bekommen. (Bei Kursen um 0,70 ... also ca. 15Mio)
      Das ist nur möglich, wenn die Gläubigerversammlung das Mittal-Angebot als zu niedrig ablehnt und selbst einen Großteil der insolventen Escada AG übernimmt. Die Gläubigerversammlung besteht aber hauptsächlich aus Anleihegläubigern und wahrscheinlich würde man dann ca. 80 -85% des zu erhöhenden Grundkapitals übernehmen, immerhin blieben den Altaktionären dann 10-15% an einer schuldenfreien Escada, die Banken könnten mit einem Barausgleich zufrieden sein mit eine paar zusätzlichen Aktien und Aktienoptionen.
      Das wäre m.E. ohnehin die sinnvollste Lösung, denn eine schuldenfreie Escada könnte man auch den Mittals anbieten, allerdings nicht als Alleinaktionär, sondern als 50%-Aktionär mit Optionsrechten bei Erreichung bestimmter Ziele. So wird Geld verdient und nicht anders, aber die Ideenlosigkeit ist leider grenzenlos.
      Schnell wäre dann eine Escada wieder 300 Mio Euro wert und alle würden zufriedensein. Es wird aber nicht so kommen, außer es passiert noch ein Wintermärchen.
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      schrieb am 30.11.09 10:23:40
      Beitrag Nr. 4.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.497 von dg6nds am 29.11.09 22:01:433 Jahre?

      Das klingt für mich nach Uneinigkeit im Gläubigerausschuss bzw. der Gläubigerversammlung. Sollten die Gläubiger ggfs. den Verträgen mit Mittal nachträglich die Zustimmung verweigern? Dann wird's wohl kompliziert.

      Allein die Verwertung kann m.E. keine drei Jahre dauern, im Wesentlichen gilt es ja Kaufpreiserlöse an die Gläubiger zu verteilen.

      Gibt es andere Einschätzungen zur Verfahrensdauer?
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      schrieb am 29.11.09 22:43:21
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
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      schrieb am 29.11.09 22:01:43
      Beitrag Nr. 4.558 ()
      Kurze Frage:

      Zur Besicherung der Anleihe wurden 3 Töchter der Escada herangezogen. D.h. aber nicht, dass nur ausschließlich aus diesen 3 eine Quote bestimmt wird sondern aus allen verkaufen Geschäftsanteilen, sprich auch das Geld von Mitthal kommt den Anleihegläubigern zu Gute nachdem die vorrangigen Gläubiger hieraus bedient wurden?

      PS: Im Schreiben vom Insolvenzverwalter steht, dass er mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre rechnet! Das sollte jedem bewusst sein.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.11.09 18:04:45
      Beitrag Nr. 4.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.563 von Cocodrillo am 29.11.09 16:37:00danke Cocodrillo, ich warte noch ein paar Tage, ob nicht doch eine Gesamtmeldung erfolgt, dann versuche ich es selbst.
      Kann mir kaum vorstellen, dass jeder der Gläuber sich einzeln und fristgerecht anmeldet, aber vielleicht spekulieren die ja genau darauf?

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      schrieb am 29.11.09 16:37:00
      Beitrag Nr. 4.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.473.806 von Tauritok am 28.11.09 16:23:25nein, keine Sicherungsrechte (damit ist was ganz anderes gemeint), Art. Sonstiges unter Erläuterung oder wie das dann heißt: Anleihe + ISIN, wenn Du Zweifel hast, wende Dich an die SDK.
      Avatar
      schrieb am 29.11.09 16:30:29
      Beitrag Nr. 4.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.472.239 von Erdman am 27.11.09 20:58:46Wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) aktuell vom Büro des Insolvenzverwalters der Esacda AG, Herrn Dr. Gerloff, erfahren hat, muss nun doch jeder Anleiheinhaber seine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft im Insolvenzverfahren selbst anmelden. Bisher war offen, ob möglicherweise der Treuhänder der Anleihe, The Bank of New York, diese als Gesamtes im Namen aller Anleihe-gläubiger anmeldet.

      Das widerspricht jedoch dem Inhalt des Schreibens des IV an die Gläubiger. Nach dem Rechtsgutachten kann auch die Bank of N.Y. als Gesamtgläubiger auftreten, es muß allerdings sichergestellt sein, daß keine Doppelanmaldung erfolgt. Das dürfte ja kein Problem sein, da die Gesamtsumme feststeht. Auch ungewöhnlich, daß keine Handelssperre der Depotbank bei der Anmeldung vorliegen muß, was wiederum darauf hindeutet, daß a) mit den Anleihen weiter gehandelt werden kann, was nur b) Sinn macht, wenn ein Gesamtgläubiger auftritt, der bei Abschluß des Verfahrens die Verteilung der Quote vornimmt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.09 16:23:25
      Beitrag Nr. 4.554 ()
      Hallo Ihr Anleihemitgläubiger, habt ihr schon Euere Ansprüche angemeldet, komme ehrlich mit der Maske nicht ganz klar, wenn ich über Escada selbst gehe, nicht über die Vertriebsgesellschaft, dann komme ich zu dem Punkt, ob ich Sicherungsrechte habe ? im Prinzip ist die Anleihe ja abgesichert? also auf ja ?
      dann wäre noch die Art der Forderung: Sonstiges ?

      danke wer sich hier auskennt :-)
      Avatar
      schrieb am 27.11.09 20:58:46
      Beitrag Nr. 4.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.459.166 von Bauglir am 26.11.09 10:24:45Escada: Anleihegläubiger müssen Ansprüche selbst anmelden
      und die SdK hilft auf Wunsch

      Wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) aktuell vom Büro des Insolvenzverwalters der Esacda AG, Herrn Dr. Gerloff, erfahren hat, muss nun doch jeder Anleiheinhaber seine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft im Insolvenzverfahren selbst anmelden. Bisher war offen, ob möglicherweise der Treuhänder der Anleihe, The Bank of New York, diese als Gesamtes im Namen aller Anleihe-gläubiger anmeldet.

      Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche endet am 22. Dezember 2009 und die SdK rät allen Anleihegläubigern dringend, ihre Forderungen bis dahin anzumelden. Denn Forderungen, die erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet werden, können unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt gemäß § 177 Absatz 1 der Insolvenzordnung der Gläubiger, der seine Forderung verspätet angemeldet hat.

      Die Anmeldung der Ansprüche kann schriftlich auf dem Postwege erfolgen oder online unter der Internetadresse
      http://www.ott-koll.de/html/insolvenz_glaeubiger/gis.php.

      SdK-Mitglieder können über die SdK-Geschäftsstelle (info@sdk.org / Tel. 089 / 20 20 846 0) ein Formular inklusive Ausfüllhilfe zur postalischen Anmeldung der Forderung anfordern bzw. sich hinsichtlich Fragen zur Forderungsanmeldung an die SdK wenden.

      Die SdK wird die Interessen ihrer Mitglieder auf der Gläubiger-versammlung der Escada AG Ende Januar 2010 vertreten. Weitere Informationen mit Blick auf die Vertretungserfordernisse wird die SdK Anfang Januar über einen eigens für Escada-Anleihegläubiger eingerichteten E-Mail-Verteiler versenden, für den sich jeder Gläubiger unter info@sdk.org registrieren lassen kann.

      25. November 2009 - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      (Quelle: www.sdk.org)
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      schrieb am 27.11.09 20:27:51
      Beitrag Nr. 4.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.468.980 von Cocodrillo am 27.11.09 14:47:05no escada aktien + no probleme
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