Mühlbauer steigert Profitabilität (Seite 40)
eröffnet am 02.08.08 17:07:48 von
neuester Beitrag 03.05.24 20:21:54 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.693.381 von user78 am 04.05.18 10:35:23Und auf Tradegate wird bereits bis 39,70 taxiert. Immer das gleiche Spiel.
Mit sehr viel Umsatz wird der Kurs gedrückt und mit 5 Shares steigt der Kurs um 5 %
Mit sehr viel Umsatz wird der Kurs gedrückt und mit 5 Shares steigt der Kurs um 5 %
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.606.762 von straßenköter am 23.04.18 14:06:47Astreiner Einstieg, gestern 38,10.
Ich habe doch gesagt, das war die 4.Bodenberührung.
Diesmal lass ich mal liegen
Ich habe doch gesagt, das war die 4.Bodenberührung.
Diesmal lass ich mal liegen
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.606.570 von InsertName am 23.04.18 13:48:01
Ja, solche Fälle gibt es noch. Auch eine Magix/Bellevue zählt hier zu. Dumm nur, dass bei Magix keiner mehr den GB in die Hände bekommt. An der Börse würde sich die Aktie sofort verdoppeln.
Mein Beispiel zielte auch eher in die andere Richtung ab, dass bei neuen Delistingankündigungen ohne ÜA die Kurse leider nicht mehr um 50% fallen.
Zitat von InsertName: Es gibt aber auch noch delistete Aktien, die immer noch/wieder auf den -50% Niveaus notieren (AVW, Matica).
Ja, solche Fälle gibt es noch. Auch eine Magix/Bellevue zählt hier zu. Dumm nur, dass bei Magix keiner mehr den GB in die Hände bekommt. An der Börse würde sich die Aktie sofort verdoppeln.
Mein Beispiel zielte auch eher in die andere Richtung ab, dass bei neuen Delistingankündigungen ohne ÜA die Kurse leider nicht mehr um 50% fallen.
Es gibt aber auch noch delistete Aktien, die immer noch/wieder auf den -50% Niveaus notieren (AVW, Matica).
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.586.758 von user78 am 20.04.18 03:20:20
Ja, die Aufarbeitung war gut. Knoesel & Ronge ist auch eine gute Vermögensverwaltung, deren Strategie man ja auch über einen Fonds kaufen kann.
So gut wie die Aufarbeitung ist, die neuen Rahmenbedingungen kann sie erstellungszeitlich bedingt natürlich nicht beinhalten. Und hier hat sich einiges getan, was ich teilweise wie schon gesagt schade finde. Stell Dir mal vor, Mühlbauer würde morgen nach einer Delistingankündigung 50% verlieren! Dann weißt Du auch, was das damals für tolle Zeiten waren. Wie im Süßwarenladen...
Zitat von user78:Zitat von straßenköter: ...
Schreibe bitte immer hinzu, worüber Du genau sprichst. Bei einem Squeeze Out gilt grunsätzlich schon die 3-Monatsfrist, zumindest so lange wie die Liquidität hoch genug und keine gestörte Informationsverarbeitung festzustellen war. Nur beim Delisting im Freiverkehr gibt es keine gesetzliche Abfindung. Der Link zu Knoesel & Ronge spiegelt nicht mehr die Realität wieder, weil mittlerweile die Angst vor einem Delisting stark reduziert wurde. Insbesondere die Börse Hamburg ist hier als Grund zu nennen. Jeder Großaktionär, der bei einem Delisting die Chance für ein vernünftiges Übernahmeangebot verpasst, ist schlecht beraten, weil einfacher und billiger wird es danach auch nicht, Stücke einzusammeln. Leider ist die Zeit der hohen Kursverluste nach Delistings a la Marseiile und Magix vorbei.
Freilich habe ich die Begriffe Delisting und Squezze out ein wenig durcheinandergewirbelt, danke fuer die Korrektur. Den Beitrag von dem Nebenwerte Spezialisten Knoesel & Ronge ist zwar nicht aktuell
aber beschreibt doch sehr fundiert die Delisting Altfaelle.
Ja, die Aufarbeitung war gut. Knoesel & Ronge ist auch eine gute Vermögensverwaltung, deren Strategie man ja auch über einen Fonds kaufen kann.
So gut wie die Aufarbeitung ist, die neuen Rahmenbedingungen kann sie erstellungszeitlich bedingt natürlich nicht beinhalten. Und hier hat sich einiges getan, was ich teilweise wie schon gesagt schade finde. Stell Dir mal vor, Mühlbauer würde morgen nach einer Delistingankündigung 50% verlieren! Dann weißt Du auch, was das damals für tolle Zeiten waren. Wie im Süßwarenladen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.586.758 von user78 am 20.04.18 03:20:20Muehlbauer ist kein Wunschkonzert, ein Delisting wird in der Ankuendigung den Kurs vielleicht um 5 %
fallen lassen aber sofort danach wird der Kurs um 10 % ansteigen.
Ich warte jetzt mal die naechste adhoc oder die Geschaeftszahlen ab, vielleicht ergibt sich eine Gelegenheit.
fallen lassen aber sofort danach wird der Kurs um 10 % ansteigen.
Ich warte jetzt mal die naechste adhoc oder die Geschaeftszahlen ab, vielleicht ergibt sich eine Gelegenheit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.586.653 von straßenköter am 20.04.18 00:43:36
Freilich habe ich die Begriffe Delisting und Squezze out ein wenig durcheinandergewirbelt, danke fuer die Korrektur. Den Beitrag von dem Nebenwerte Spezialisten Knoesel & Ronge ist zwar nicht aktuell
aber beschreibt doch sehr fundiert die Delisting Altfaelle.
Zitat von straßenköter:Zitat von user78: Suess der Vergleich mit der Biene
Bei Freiverkehrswerten gibt es keine gesetzliche Abfindung, also findet die 90 Tages Regelung keine
Anwendung.
Vielleicht eine freiwillige aber den Muehlbauer schaetze ich nicht so ein.
Schreibe bitte immer hinzu, worüber Du genau sprichst. Bei einem Squeeze Out gilt grunsätzlich schon die 3-Monatsfrist, zumindest so lange wie die Liquidität hoch genug und keine gestörte Informationsverarbeitung festzustellen war. Nur beim Delisting im Freiverkehr gibt es keine gesetzliche Abfindung. Der Link zu Knoesel & Ronge spiegelt nicht mehr die Realität wieder, weil mittlerweile die Angst vor einem Delisting stark reduziert wurde. Insbesondere die Börse Hamburg ist hier als Grund zu nennen. Jeder Großaktionär, der bei einem Delisting die Chance für ein vernünftiges Übernahmeangebot verpasst, ist schlecht beraten, weil einfacher und billiger wird es danach auch nicht, Stücke einzusammeln. Leider ist die Zeit der hohen Kursverluste nach Delistings a la Marseiile und Magix vorbei.
Freilich habe ich die Begriffe Delisting und Squezze out ein wenig durcheinandergewirbelt, danke fuer die Korrektur. Den Beitrag von dem Nebenwerte Spezialisten Knoesel & Ronge ist zwar nicht aktuell
aber beschreibt doch sehr fundiert die Delisting Altfaelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.586.611 von DerStrohmann am 20.04.18 00:30:38
So und genau hier geht das Problem los, dass Dir komplett die Praxiserfahrung fehlt. Zudem schmeißt Du und auch Andere Aussagen zu Squeeze Outs und Delistings einfach zusammen. Ein Squeeze Out ist ein nach wie vor geregelter Prozeß, bei dem natürlich die Gutachter nicht selten Gefälligkeitsgutachten produzieren, aber das kann in der Spruchstelle korrigiert werden, auch wenn speziell die geradzu aktionärsfeindlichen Gerichte Stuttgart und Frankfurt hohe Hürden darstellen. Macroton bezieht sich grundsätzlich nicht auf Squeeze Outs, sondern auf Delistings. Wie schon geschrieben sind die Zeiten großer Kursverluste vorbei. Viele, der damals stark abgestraften Unternehmen sind heutzutage deutlich mehr wert oder wurden mittlerweile per Squeeze Out gut abgefunden. In letzter Zeit gab es durch die Aktivitäten der Börse Hamburg kaum noch vollständige Delistings. Hier war IMW ja eine Ausnahme, weil IMW drohte die Börse Hamburg zu verklagen, so dass Hamburg abließ. Und was passierte bei IMW als erstes? Es gab eine massive Sonderdividende. Delistings werden nicht aus Kostengründen oder was auch immer gemacht, sondern bis auf ganz wenigen Ausnahmen, um die letzten Stücke günstig zu bekommen. Das kapieren mittlerweile immer mehr. Insofern waren die Aussagen und Beobachtungen von Knoesel damals richtig, allerdings haben sie sich heutzutage überholt. Ich wäre ohne Ende froh, wenn Mühlbauer morgen ein Delisting ohne ÜA ankündigen und der Kurs sich halbieren würde.
Zitat von DerStrohmann: Ich war nie bei einem Squeeze-Out/Delisting/Going Private investiert. Die Änderung der Rechtsprechung von Macroton zu Frosta ist mir aber grds. bekannt. Der Link von user78 besagt hierzu, dass es nicht nur Chancen gibt, sondern auch erhebliche Risiken.
So und genau hier geht das Problem los, dass Dir komplett die Praxiserfahrung fehlt. Zudem schmeißt Du und auch Andere Aussagen zu Squeeze Outs und Delistings einfach zusammen. Ein Squeeze Out ist ein nach wie vor geregelter Prozeß, bei dem natürlich die Gutachter nicht selten Gefälligkeitsgutachten produzieren, aber das kann in der Spruchstelle korrigiert werden, auch wenn speziell die geradzu aktionärsfeindlichen Gerichte Stuttgart und Frankfurt hohe Hürden darstellen. Macroton bezieht sich grundsätzlich nicht auf Squeeze Outs, sondern auf Delistings. Wie schon geschrieben sind die Zeiten großer Kursverluste vorbei. Viele, der damals stark abgestraften Unternehmen sind heutzutage deutlich mehr wert oder wurden mittlerweile per Squeeze Out gut abgefunden. In letzter Zeit gab es durch die Aktivitäten der Börse Hamburg kaum noch vollständige Delistings. Hier war IMW ja eine Ausnahme, weil IMW drohte die Börse Hamburg zu verklagen, so dass Hamburg abließ. Und was passierte bei IMW als erstes? Es gab eine massive Sonderdividende. Delistings werden nicht aus Kostengründen oder was auch immer gemacht, sondern bis auf ganz wenigen Ausnahmen, um die letzten Stücke günstig zu bekommen. Das kapieren mittlerweile immer mehr. Insofern waren die Aussagen und Beobachtungen von Knoesel damals richtig, allerdings haben sie sich heutzutage überholt. Ich wäre ohne Ende froh, wenn Mühlbauer morgen ein Delisting ohne ÜA ankündigen und der Kurs sich halbieren würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.586.203 von user78 am 19.04.18 22:47:27
Schreibe bitte immer hinzu, worüber Du genau sprichst. Bei einem Squeeze Out gilt grunsätzlich schon die 3-Monatsfrist, zumindest so lange wie die Liquidität hoch genug und keine gestörte Informationsverarbeitung festzustellen war. Nur beim Delisting im Freiverkehr gibt es keine gesetzliche Abfindung. Der Link zu Knoesel & Ronge spiegelt nicht mehr die Realität wieder, weil mittlerweile die Angst vor einem Delisting stark reduziert wurde. Insbesondere die Börse Hamburg ist hier als Grund zu nennen. Jeder Großaktionär, der bei einem Delisting die Chance für ein vernünftiges Übernahmeangebot verpasst, ist schlecht beraten, weil einfacher und billiger wird es danach auch nicht, Stücke einzusammeln. Leider ist die Zeit der hohen Kursverluste nach Delistings a la Marseiile und Magix vorbei.
Zitat von user78: Suess der Vergleich mit der Biene
Bei Freiverkehrswerten gibt es keine gesetzliche Abfindung, also findet die 90 Tages Regelung keine
Anwendung.
Vielleicht eine freiwillige aber den Muehlbauer schaetze ich nicht so ein.
Schreibe bitte immer hinzu, worüber Du genau sprichst. Bei einem Squeeze Out gilt grunsätzlich schon die 3-Monatsfrist, zumindest so lange wie die Liquidität hoch genug und keine gestörte Informationsverarbeitung festzustellen war. Nur beim Delisting im Freiverkehr gibt es keine gesetzliche Abfindung. Der Link zu Knoesel & Ronge spiegelt nicht mehr die Realität wieder, weil mittlerweile die Angst vor einem Delisting stark reduziert wurde. Insbesondere die Börse Hamburg ist hier als Grund zu nennen. Jeder Großaktionär, der bei einem Delisting die Chance für ein vernünftiges Übernahmeangebot verpasst, ist schlecht beraten, weil einfacher und billiger wird es danach auch nicht, Stücke einzusammeln. Leider ist die Zeit der hohen Kursverluste nach Delistings a la Marseiile und Magix vorbei.
Ich war nie bei einem Squeeze-Out/Delisting/Going Private investiert. Die Änderung der Rechtsprechung von Macroton zu Frosta ist mir aber grds. bekannt. Der Link von user78 besagt hierzu, dass es nicht nur Chancen gibt, sondern auch erhebliche Risiken.
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