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    msg life (ehemals COR / FJA) (Seite 104)

    eröffnet am 28.12.08 18:25:01 von
    neuester Beitrag 01.05.24 20:07:50 von
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      Avatar
      schrieb am 21.03.17 16:07:35
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Bis zum 21. März 2017, 14:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) (der „Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 96.698 msg life-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,23 % des bestehenden Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der msg life.
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      schrieb am 21.03.17 13:37:45
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Bei 4,45% Aktienanteil bedeutet das Einnahmen von etwa 4,5 Mio für die MSG Life AG oder 10ct per Share. Ich weiß nur nicht, wie das verbucht wird! Da freuen wir Aktionäre uns doch schon auf die kommenden Jahre 2018 und folgende! Zusätzlich noch erhebliche Kostenersparnisse, dadurch das die Aktien nicht mehr gehandelt werden und wegen möglicher Reduzierungen im Investors Relations-Bereich. Das bei weiter anziehenden Umsätzen und erwarteten Ergebnissteigerungen.

      Da sollte das Ergebnis 2018 doch schon gaaaaannnzzz prima aussehen. Bei einer guten Geschäftsentwicklung freue mich mich dann im kommenden Jahr auf eine ausgesprochen erquickliche Dividende.

      Und das vor dem Hintergrund, dass der Großaktionär das wohl ebenso sieht und ....!!! ;-))) Herrliche Zeiten! Allein die nächste HV dürfte die Anreise schon Wert sein!
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 13:22:37
      Beitrag Nr. 1.146 ()
      Immerhin wurden heute schon 300 TStück gehandelt. Erfreulich! Wo die wohl hingehen?
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 13:15:51
      Beitrag Nr. 1.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.578.520 von Der Tscheche am 21.03.17 12:27:20Es zählt ja wohl der Durchschnitskurs der letzten x Tage (möglichewweise 5 oder 10 Tage). Bei 2,51 Duchschnittskurs Euro wären 2,38 jedenfalls zu wenig.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 12:39:58
      Beitrag Nr. 1.144 ()
      Da dürfte einige der Großaktionäre derzeit mit Argusaugen beobachten, was hier passiert. Bin gespannt, ob sich daraus jursitische Optionen ergeben! Das könnte noch sehr spannend werden. Da gibt es sicherlich einige Anleger, die über weitreichende Erfahrungen verfügen. Ich hoffe der Vorstand hat qualifizierte Berater. Bin jedoch nicht sicher!,-))) Jedoch sehr hoffnungsfroh!

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      schrieb am 21.03.17 12:27:20
      Beitrag Nr. 1.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.578.415 von Kalchas am 21.03.17 12:17:42Das Punkt 1 (der in der Tat zu beachten ist) kein Problem ist, liegt doch auf der Hand.
      Bei einem Kurs von 2,50 liegen 2,38 keine 5% davon entfernt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 12:17:42
      Beitrag Nr. 1.142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.578.124 von Kalchas am 21.03.17 11:44:58Zur Ergänzung.

      Die HV 2008 hat dies genehmigt (damals hießen dei noch FJH).

      Erfolgt die Veräußerung der eigenen Aktien nicht zum Zwecke des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, dürfen die eigenen Aktien an einzelne Aktionäre oder Dritte nur zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

      Dann sind also drei Punkte zu klären?

      1. Unterschreiten die 2,38 Euro den Börsenkurs maßgeblich?
      2. Kann man die Aktien bei einem Delisting andienen, wenn die Einstellung des Handels bereits für das Ende dee nächsten Tages veründet wurde.
      3. Warum gibt es in der Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats eigentlich keine Erklärung, was mit den eigenen Aktien beabsichtigt wird? Da liegt der Verdacht nahe, dass man mit vielen Aktien gerechnet hat. Um Kosten zu sparen wollte man die dann nicht haben. Nun scheint es so, dass man auf das großzügige Angebot kaum Aktien erhält. Jetzt will man sie plötzlich doch haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 11:44:58
      Beitrag Nr. 1.141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.577.917 von Syrtakihans am 21.03.17 11:22:32Aber sicher ist was dagegen etwas einzuwenden.

      Mag ja lange her sein, dass die Cor die Aktien gekauft hat, aber auch da waren die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Gab es einen Bilanzgewinn und entsprechende Gewinnrücklagen? Ich habe die ja damals nie verfolgt, aber die dürften doch laufend Verluste gemacht haben.

      Wenn nicht, dann sind Dividenedenausschüttungen verborten und dann kann man wohl ersatzweise
      Aktien zurückkaufen.

      Ansonsten muss man sich die Genehmigung zum Rückkauf der HV der Cor anschauen, was über einen möglichen Verkauf gesagt wurde.

      Üblicherweise lässt man sich folgende Möglichkeiten genehmigen.

      1. Die Aktien werden eingezogen. Unproblematisch.
      2. Die Aktien werden über die Börse verkauft. Unproblematsich.
      3. Es gibt ein Angebot an alle Aktionäre. Unproblematisch.
      4. Es ist eine Zahlung gegen Sacheinlage. Kann problematisch sein, wenn die Sacheinlage vom Großaktionär stemmt.
      5. Man darf die Aktien an einen bliebigen Käufer veräußern, wenn der Preis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Dann wäre erst einmal festzusetellen, ob 2,38 Euro den Börsenkurs wesentlich unterschreitet. Der Gesetzgeber erlaubt das aber nur, weil er davon ausgeht, dass jeder Aktionär notfalls Aktien über die Börse dazukaufen kann, um den Stimmanteil zu halten. Da bezweifle ich, dass das möglich ist. Immerhin iwird das Delisting morgen abend wirksam.
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      Avatar
      schrieb am 21.03.17 11:35:42
      Beitrag Nr. 1.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.577.917 von Syrtakihans am 21.03.17 11:22:32Nach § 71 Abs. 1 Nr 8 Satz 3 AktG muss eine AG auch beim Verkauf eigener Aktien den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Aktionäre beachten (§ 53a AktG), wobei grundsätzlich ein Verkauf über die Börse genügt. Eine andere Veräußerung kann die Hauptversammlung beschließen (normalerweise schon im Ermächtigungsbeschluß zum Rückkauf eigener Aktien). Ob das hier vorliegt, weiss ich nicht. Solange aber ein Verkauf an der Börse über dem Angebotspreis möglich ist, halte ich eine Andienung des gesamten Pakets an einen einzelnen Aktionär unter dem Börsenpreis für rechtlich durchaus angreifbar.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 11:22:32
      Beitrag Nr. 1.139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.577.731 von Kalchas am 21.03.17 10:59:14Die eigenen Aktien wurden 2008/2009 zurückgekauft (638.680 Stk. gemäß Beschluss HV 2008) und von der COR AG übernommen (1.267.912 Stk.). M.E. ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass diese Aktien nun angedient werden.
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