Nanorepro - gute Chance bei geringem Risiko (Seite 171)
eröffnet am 30.12.09 09:50:03 von
neuester Beitrag 01.05.24 09:37:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.322.642 von Dreiseitensteak am 27.12.21 10:22:58
Das kam ja auch schon am 25.08., wovon sprichst Du?
38% müssen schon lange nicht mehr aktuell sein, da es wohl keine Meldungen zum VERkauf geben muss.
Zitat von Dreiseitensteak: https://www.nanorepro.com/investoren/aktiehttps://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/nanorepro-aenderung-der-…
Noch 38% bei den Großaktionären.
und nun das...
https://www.nanorepro.com/presse-news/pressemitteilungen/415…
Im Text vom 25.08.21
Die Nanorepro wurde heute informiert...
Mal sehen wann jetzt das heute kommt
Das kam ja auch schon am 25.08., wovon sprichst Du?
38% müssen schon lange nicht mehr aktuell sein, da es wohl keine Meldungen zum VERkauf geben muss.
https://www.nanorepro.com/investoren/aktie
Noch 38% bei den Großaktionären.
und nun das...
https://www.nanorepro.com/presse-news/pressemitteilungen/415…
Im Text vom 25.08.21
Die Nanorepro wurde heute informiert...
Mal sehen wann jetzt das heute kommt 🤣🤣🤣
wenn da was Mitteilungspflichtiges kommen muss, dann wird es diese Woche über den Ticker gehen.
Ich weiß jetzt nicht inwieweit das Weihnachtsfest das verzögert.
Noch 38% bei den Großaktionären.
und nun das...
https://www.nanorepro.com/presse-news/pressemitteilungen/415…
Im Text vom 25.08.21
Die Nanorepro wurde heute informiert...
Mal sehen wann jetzt das heute kommt 🤣🤣🤣
wenn da was Mitteilungspflichtiges kommen muss, dann wird es diese Woche über den Ticker gehen.
Ich weiß jetzt nicht inwieweit das Weihnachtsfest das verzögert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.322.246 von Spuky2 am 27.12.21 09:35:48
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/nanorepro-aenderung-der-…
Da laut NR-HV aber keine 25% einem Unternehmen zuzurechnen war erfolgte keine Meldung im Bundesanzeiger.
Wie sinnvoll wäre es allerdings große Pakete zu halten und diese nicht bei der HV anzumelden?
Zitat von Spuky2:Es gab ja bereits eine Meldung an die Gesellschaft und danach eine adhoc von NR.Zitat von SquishyLady: “... Der Vorstand der Zielgesellschaft wiederum ist gem. § 20 Abs. 6 AktG verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt einer Beteiligungsmitteilung diese in den Gesellschaftsblättern, somit zumindest im elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen."Da ich keine Meldung von NanoRepro im Bundesanzeiger finde, gehe ich davon aus, dass Viromed direkt noch keine 25% hält. Allerdings kann man mit etwas Geschick über Strohmänner sehr wohl schon unangreifbar mehr Einfluss gesichert haben…
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/nanorepro-aenderung-der-…
Da laut NR-HV aber keine 25% einem Unternehmen zuzurechnen war erfolgte keine Meldung im Bundesanzeiger.
Wie sinnvoll wäre es allerdings große Pakete zu halten und diese nicht bei der HV anzumelden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.322.060 von SquishyLady am 27.12.21 09:10:59
Da ich keine Meldung von NanoRepro im Bundesanzeiger finde, gehe ich davon aus, dass Viromed direkt noch keine 25% hält. Allerdings kann man mit etwas Geschick über Strohmänner sehr wohl schon unangreifbar mehr Einfluss gesichert haben…🤔
Zitat von SquishyLady: “... Der Vorstand der Zielgesellschaft wiederum ist gem. § 20 Abs. 6 AktG verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt einer Beteiligungsmitteilung diese in den Gesellschaftsblättern, somit zumindest im elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen."
Da ich keine Meldung von NanoRepro im Bundesanzeiger finde, gehe ich davon aus, dass Viromed direkt noch keine 25% hält. Allerdings kann man mit etwas Geschick über Strohmänner sehr wohl schon unangreifbar mehr Einfluss gesichert haben…🤔
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.321.841 von Dreiseitensteak am 27.12.21 08:37:51
"Bezüglich der Stimmrechtsmeldepflichten hat der Erwerber bei einer Übernahme im Entry Standard den Vorteil, dass die Regelungen gem. §§ 21 ff. WpHG nicht anwendbar sind.Demnach ist er nicht verpflichtet, bei Erreichen von 3, 5, 10, 15, 20 25, 30, 50, und 75 Prozent der Stimmrechte eine Meldung an die Zielgesellschaft und die BaFin zu machen. Bei Übernahmen im Entry Standard gelten vielmehr lediglich die Regelungen des § 20 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 16 AktG. Demnach ist der Erwerber, soweit er als Unternehmen anzusehen ist, erst bei Erreichen einer Beteiligungshöhe von 25 Prozent erstmalig zu einer Meldung verpflichtet.Die Meldung hat gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Sie richtet sich jedoch nur an die Zielgesellschaft, eine Meldung an die BaFin ist nicht erforderlich. Gem. § 20 Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG ist eine Meldung an die Zielgesellschaft zudem erforderlich, wenn eine Beteiligungshöhe von 50 Prozent erreicht ist. Der Vorstand der Zielgesellschaft wiederum ist gem. § 20 Abs. 6 AktG verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt einer Beteiligungsmitteilung diese in den Gesellschaftsblättern, somit zumindest im elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen."
Zitat von Dreiseitensteak: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Da blickt doch eh keiner mehr durch
Nur SL, die hat das bestimmt mitverfasst
"Bezüglich der Stimmrechtsmeldepflichten hat der Erwerber bei einer Übernahme im Entry Standard den Vorteil, dass die Regelungen gem. §§ 21 ff. WpHG nicht anwendbar sind.Demnach ist er nicht verpflichtet, bei Erreichen von 3, 5, 10, 15, 20 25, 30, 50, und 75 Prozent der Stimmrechte eine Meldung an die Zielgesellschaft und die BaFin zu machen. Bei Übernahmen im Entry Standard gelten vielmehr lediglich die Regelungen des § 20 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 16 AktG. Demnach ist der Erwerber, soweit er als Unternehmen anzusehen ist, erst bei Erreichen einer Beteiligungshöhe von 25 Prozent erstmalig zu einer Meldung verpflichtet.Die Meldung hat gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Sie richtet sich jedoch nur an die Zielgesellschaft, eine Meldung an die BaFin ist nicht erforderlich. Gem. § 20 Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG ist eine Meldung an die Zielgesellschaft zudem erforderlich, wenn eine Beteiligungshöhe von 50 Prozent erreicht ist. Der Vorstand der Zielgesellschaft wiederum ist gem. § 20 Abs. 6 AktG verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt einer Beteiligungsmitteilung diese in den Gesellschaftsblättern, somit zumindest im elektronischen Bundesanzeiger, zu veröffentlichen."
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenle…
Da blickt doch eh keiner mehr durch 🤣
Nur SL, die hat das bestimmt mitverfasst
Da blickt doch eh keiner mehr durch 🤣
Nur SL, die hat das bestimmt mitverfasst
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.315.889 von franz79 am 24.12.21 15:41:00
Das ist doch keine Gewalt ...sondern ein Sport! Ich hasse Gewalt! Aber ich liebe meinen Sport. Was ist Mobbing ? Für mich ist bashen fast gleichzusetzen mit bobbing.
Zitat von franz79: Genau, intelligente Menschen lösen Differenzen nämlich einfach nur Gewalt..
Das ist doch keine Gewalt ...sondern ein Sport! Ich hasse Gewalt! Aber ich liebe meinen Sport. Was ist Mobbing ? Für mich ist bashen fast gleichzusetzen mit bobbing.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.309.106 von Joshdan87 am 23.12.21 15:44:40Genau, intelligente Menschen lösen Differenzen nämlich einfach nur Gewalt..
…. bleibt spannend im Hause Nanorepro !
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