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    Mappus : Ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen §258 StGB? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.10 15:26:03 von
    neuester Beitrag 01.03.10 13:49:54 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.156.249
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      schrieb am 28.02.10 15:26:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich die aktuellen Nachrichten richtig interpretiere, hat sich Mappus nun gegen den Ankauf der Steuer-CD entschieden:

      Lesen wir mal das Gesetz:

      "§ 258
      Strafvereitelung

      (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

      (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

      (4) Der Versuch ist strafbar.

      (5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

      (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
      "

      Durch den Nicht-Ankauf der CD wird wissentlich vereitelt, dass andere bestraft werde. ==> Tatbestand ist also erfüllt.


      Straffrei im Sinne der Strafvereitelung kann Mappus nur ausgehen, wenn er entsprechen Absatz (5) selbst ein Hinterzieher ist, der bestraft werden würde, oder wenn er seine Angehörigen schützen möchte.
      In diesem Falle wäre seine politische Handlung allerdings Vorteilsnahme und er bzw. seine Angehörigen wären für das erstere Vergehen zu verurteilen.

      Die Strafanzeige gegen Goll wurde nur nicht weiterverfolgt, weil es noch keine Entscheidung gab.

      http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2385821_0_9223_-s…:
      Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, man habe der Anzeige "keine Folge gegeben". Sie begründete dies damit, dass die Landesregierung noch keine Entscheidung über den Kauf der Steuerdaten getroffen habe. Solange die politische Diskussion darüber im Gange sei, sehe man "keinen unmittelbaren Ansatz zur Verwirklichung eines Straftatbestandes". Dabei komme theoretisch neben Strafvereitelung auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Betracht. Ob ein Nein des Kabinetts zum Kauf der Daten Ermittlungen auslösen könnte, wollte die Sprecherin nicht sagen.

      Was meint Ihr:
      Wird jetzt rechtsstaatlich gegen das Verbrechen ermittelt oder ist die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch in den Steuersumpf verstrickt? Rechtsstaat oder Bananenrepublik?

      BM
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 17:00:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.337 von Bodenseemann am 28.02.10 15:26:03angezeigt und betraft sollten, meiner Meinung nach, die Diebe, die geklaute Ware anbieten und die, die diese Hehlerware kaufen!
      Rechtstaat a.D.!!
      Bananenrepublik Deutschland!:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 17:47:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.337 von Bodenseemann am 28.02.10 15:26:03Das ist einfach Unsinn. Strafvereitlung im Amt geschieht durch Unterlassen von handlungen, die selbst fraglos nicht strafbar sind. Der Ankauf der Daten-CD könnte aber strafbar sein, also ist der Nicht-Ankauf vorsorglich richtig, weil der Ankauf nicht vorsorglich richtig sein kann, solange über die Strafbarkeit nicht entschieden ist.

      Was sollen solche unreflektierten Latrinenparolen?
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 17:51:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.580 von Frenchmen am 28.02.10 17:00:05Hehlerware oder nicht...

      Man kommt an auf deisem Wege an die Kohle von tausenden Verbrechern...:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 19:57:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.761 von Doppelvize am 28.02.10 17:51:51warum willst du mich nicht verstehen???
      Damit wird der Rechtstaat zu grabe getragen!:cry:
      Heute kauft der Staat Hehlerware und Morgen??????
      Vielleicht muss der Staat Morgen, Daten von mio von AOK Versicherten kaufen, oder , oder????

      Um an die Steuersünder dranzukommen, gibt es andere Möglichkeiten! Hiesige Banken hier überprüfen, oder Grenzkontrolle verschärfen, oder...
      Aber mit Dieben Geschäfte machen ist das letzte!

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      schrieb am 28.02.10 23:53:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.747 von bragg am 28.02.10 17:47:26Wurde zwar schon oft gesagt, aber für dich gerne nochmals:

      Es handelt sich nicht um Helerware, weil es kein Diebesgut gibt.
      Diebesgut kann nur eine Sache sein. Datendiebstall gibt es in Deutschland nicht.

      Eine Strafbarkeit bei der Auswertung der Daten ist also keine gegeben. Es sei denn jemand erhebt Anspruch auf Urheberrecht.
      Dann wäre es eine Urheberrechtsverletzung.
      Dann wird aber ein Gericht den Anspruch auf Urheberrecht abschlägig bewerten, weil blose Daten keine Schöpfungstiefe haben.

      Im übrigen sind Informanten in der Strafverfolgung ganz gang und gäbe. Und Belohnungen für sachdienliche Hinweise sind auch normal.

      Fakt ist, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Mitte des Monats die Strafanzeige des Anwaltes nicht weiter verfolgt, weil noch keine Entscheidung gefällt war. Diese ist jetzt gefällt. Wie geht es also weiter?
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 05:25:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1 (39.028.337) Wenn der Ankauf von Daten durch den Staat zum Zwecke der Strafverfolgung in diesem Fall legal ist (wovon ich ausgehe), dann ist bei Nichtkauf der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 258 Strafvereitelung berechtigt.

      Die Staatsanwaltschaft muss daher im Nichtkauf-Fall ermitteln.

      Diese Ermittlung halte ich für unnötig, wenn der Bund die CD kauft, denn dann kann man von einer Art Weiterleitung der Entscheidung sprechen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 12:52:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.028.337 von Bodenseemann am 28.02.10 15:26:03
      NRW kauft, BW kauft nicht.

      Bei derart entgegengesetzten Entscheidungen ist es jedenfalls extrem unwahrscheinlich, daß sich BEIDE rechtskonform verhalten.

      Aus sicht der Bundesregierung ist der Ankauf rechtlich kein Problem. Auch der Kauf der Lichtenstein-CD scheint dem Käufer bis heute keine rechtlichen Konsequenzen verursacht zu haben.

      Warum der neue, sympathische Ministerpräsident von BW dies eigenmächtig also anders bewertet sollte er zumindest richtig gut begründen können.

      Hält seine Begründung vor einem Gericht nicht stand, macht er sich imo eindeutig nach §258 strafbar.

      Hier bedarf es dringend einer staatsanwaltschaftlichen Überprüfung !
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 13:13:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na endlich haben die CDU/FDP-Klientelbegünstiger und Volksverarscher kapiert wie es geht:

      Wir schaffen uns unser eigenes Steuerparadies in Deutschland. Was brauchen wir die Schweiz, wir haben doch die Clowns in BW die kein Hochdeutsch können aber sonst alles.

      Der Mappus hat in Rekordzeit geoutet daß er dergleiche schwäbelnde rückgratlose Politopportunist ist wie der Öttinger.

      "Yes, in mai homeländ wi all sit in woan boot"
      Avatar
      schrieb am 01.03.10 13:49:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Strafvereitelung im Amt"

      Land kauft Steuerbetrüger-CD nicht
      Baden-Württemberg hat den Kauf der Steuerdaten-CD abgelehnt. Nun regt sich Unmut: Die Steuergewerkschaft spricht von "Strafvereitelung im Amt", Bundesfinanzminister Schäuble redet von "Versagen".


      Nach dem Nein von Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) zum Kauf der CD mit gestohlenen Daten von Steuerbetrügern hagelt es Kritik auf die CDU/FDP-Regierung. Mit Empörung reagierte die Deutsche Steuergewerkschaft. Der Gewerkschaftsvorsitzende Dieter Ondracek sagte der "Passauer Neuen Presse": "Das Vorgehen ist ein Skandal." Er forderte Justizminister Ulrich Goll (FDP) zum Rücktritt auf. Wenn das Land die Daten nicht an das Bundeszentralamt für Steuern weitergebe, grenze das an "Strafvereitlung im Amt". Ondracek lässt nach Angaben der Zeitung prüfen, ob eine Anzeige gegen Goll erfolgversprechend ist. ......

      Vollständiger Artikel: http://www.n24.de/news/newsitem_5889990.html


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