United Commodity AG,Zürich /Gwatt (Seite 232)
eröffnet am 31.05.12 11:33:54 von
neuester Beitrag 23.09.23 21:46:09 von
neuester Beitrag 23.09.23 21:46:09 von
Beiträge: 2.414
ID: 1.174.575
ID: 1.174.575
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 209.325
Gesamt: 209.325
Aktive User: 0
ISIN: CH0032868199 · WKN: A0M0F0 · Symbol: 3UI1
3,4000
EUR
0,00 %
0,0000 EUR
Letzter Kurs 30.12.14 Stuttgart
Werte aus der Branche Rohstoffe
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,0000 | +809,09 | |
0,8500 | +26,87 | |
1,3500 | +20,54 | |
0,7100 | +16,39 | |
527,60 | +15,68 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,7300 | -8,75 | |
0,5550 | -9,02 | |
0,7000 | -10,26 | |
324,70 | -10,30 | |
0,6601 | -26,22 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.575.376 von HELASADE am 06.09.12 12:01:50Glaubst du das die Nr.6 vor oder nach dem Nachweis der operativen Umsätze in 2012 kommt. Bald müssten ja auch schon die Halbjahreszahlen kommen.
!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.575.366 von 4beagle4 am 06.09.12 12:00:37falsches Forum
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.575.366 von 4beagle4 am 06.09.12 12:00:37Verarbeitung von Minenschutt, nicht Solar.
Viel Glück bei eurem Zock
Viel Glück bei eurem Zock
Zitat von HELASADE:Zitat von cracker12: Kann einer sagen, was passiert, wenn die Testanlage nicht den gewünschten Erfolg hat. Hätte ja gedacht, dass man die Werte schon vorher kannte?
Ich glaube in der Bilanz ist United darauf schon eingegangen. Den genauen Wortlaut müsste ich suchen, aber die haben einen Plan B. Dabei würden die Quoten für das Herauslösen wohl gehalten werden, aber die Werte für die Dekontamination. Das Verfahren selbst wurde ja nicht von United entwickelt und dürfte daher schon seine Erprobungen haben.
hab die Bilanz noch mal durch geschaut. Die Entsprechenden Quellen für die Äußerungen finden sich auf
Der Erfinder der technologie bzw. der Name der Technologie ist folgender:
United Commodity Recycling Process by Martinello bsp. Seite 9
Der Erfinder heist M. Martinello Seite 14
Übrigens ist einer der Mitarbeiter von Mr. Martinello im Team von UC. Seine Name ist Prof. Stefen Kariuki Seite 14
Das ist übrigens der Standort unserer Testanlage http://www.polymetinc.com/contactus.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.polymetinc.com/contactus.html
die Quelle in der Bilanz steht auf Seite 14
Was die Backuplösung für das operative Geschäft angeht, dass steht auf Seite 15. Dort ist ein weiteres Verfahren möglich, wie man die ökonomischen Vorgaben erreichen kann. Die Entgiftung würde auf dem Weg nicht funktionieren. Da dieser teil auch nicht im BP verankert ist, wäre das meiner Ansicht nach nicht schlimm. Im Worst Case würden den Abraumlieferanten immer noch 20% Erträge aus dem Trennungsverfahren bleiben.
Übrigens sind nach der nun bekannten 350.000Aktien Kapitalerhöhung vorerst keine weiteren geplant. Ab 2014 soll, dann alles weitere mit eigenen mitteln geschafft werden. ich finde das hört sich gut an.
Das die Gesellschaft die HV mit Ke noch nicht angekündigt hat, kommt so nicht hin. Es steht alles in der Bilanz.
!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.574.831 von Tonae am 06.09.12 10:23:18350.000 Aktien ist deutlich mehr als die 150.000 die gerade laufen. Die sollten dann schon die Umsätze präsentiert haben um die Anzahl unter die Leute zu bringen. Wenn die Nr.6 am 12. beschlossen wird, muss sie ja noch nicht zwingen gestartet sein. Es kam ja immer auch vorher noch eine entsprechende News.
Wenn ich die 350.000 Aktien mal den aktuellen Kurs nehme, dann sind das rund 6 Mio. Die Verwendung sollte klar sein. Ein Teil davon wird in die Investition für die 5 Mio Anlage in Yukon gehen. Die ersten Arbeiten wird man noch mit vorhandenem Kapital durchführen können. Die letzten Schritte bis Anfang 2013 sollten dann mit KE Nr.6 passieren.
Wie schon geschrieben. Kann United Commodity in 2012 noch operative Umsätze präsentieren, die dem Outlook standhalten, dann sehe ich auch in KE Nr. kein Problem.
Wenn ich die 350.000 Aktien mal den aktuellen Kurs nehme, dann sind das rund 6 Mio. Die Verwendung sollte klar sein. Ein Teil davon wird in die Investition für die 5 Mio Anlage in Yukon gehen. Die ersten Arbeiten wird man noch mit vorhandenem Kapital durchführen können. Die letzten Schritte bis Anfang 2013 sollten dann mit KE Nr.6 passieren.
Wie schon geschrieben. Kann United Commodity in 2012 noch operative Umsätze präsentieren, die dem Outlook standhalten, dann sehe ich auch in KE Nr. kein Problem.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.574.503 von travelhouse am 06.09.12 09:37:45hier noch mal die gesamte Publikation.
Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
der United Commodity AG
Datum: 12. September 2012, 10 Uhr
Ort: Notariat Bangerter Friedli & Partner, Malerweg 4, 3600 Thun
Traktanden
1. Konstituierung der Generalversammlung
2. Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 1. Juni 2012
Antrag des Verwaltungsrates:
Das Protokoll der Generalversammlung vom 1. Juni 2012 sei zu genehmigen.
3. Statutenänderungen
3.1 Ordentliche Kapitalerhöhung (Änderung von Artikel 3 der Statuten)
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt:
Ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals um CHF 70 000.– von bisher CHF 740 000.–
auf neu CHF 810 000.– durch Ausgabe von 350 000 Inhaberaktien zu je CHF 0.20 zum
Nennwert. Aufhebung des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre zwecks Beteiligung
an einer anderen Gesellschaft. Zeichnung der neuen Aktien durch die Gesellschaft
selber. Liberierung der neuen Aktien durch Umwandlung von frei verwendbarem
Eigenkapital.
3.2 Genehmigte Kapitalerhöhung (Artikel 3a der Statuten)
Der Verwaltungsrat beantragt, den bisherigen Artikel 3a der Statuten wie folgt zu bestätigen:
«Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 12. Juli 2013 das Aktienkapital durch die
Ausgabe von höchstens 350 000 vollständig zu liberierender Inhaberaktien von je
CHF 0.20 Nennwert im Maximalbetrag von CHF 70 000.– zu erhöhen. Erhöhungen in
Teilbeträgen sind möglich. Der Zeitpunkt der Ausgabe, der Ausgabepreis, der Zeitpunkt
der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat
bestimmt.
Soweit Bezugsrechte durch Aktionäre nicht ausgeübt werden, ist der Verwaltungsrat
ermächtigt, die nicht ausgeübten Bezugsrechte kaufwilligen Aktionären oder Dritten
zuzuweisen. Der Verwaltungsrat ist auch ermächtigt, die nicht ausgeübten Bezugsrechte
an eine treuhänderisch für die Gesellschaft und zukünftige Erwerber handelnde
Aktionärin zuzuweisen und die zu emitierenden Aktien durch diese zum Nennwert
zeichnen zu lassen zwecks Platzierung bei neuen Aktionären zu den vom Verwaltungsrat
zu bestimmenden Konditionen, die nicht besser sein dürfen als die den
bezugsberechtigten Aktionären angebotenen. Die Treuhänderin wird keine Einzahlungen
von Aktienerwerbern entgegennehmen; diese gehen direkt von Aktienerwerbern an
die Gesellschaft.»
* Über diesen Antrag ist nur abzustimmen, sofern die ordentliche Kapitalerhöhung
gemäss Ziffer 3.1 hievor beschlossen wird.
4. Verschiedenes
Zutritt zur ordentlichen Generalversammlung
Aktionäre, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen, haben sich mittels einer
Depotbankbescheinigung über ihren eigenen Aktienbesitz auszuweisen.
Vollmachtserteilung
Vertreter von Aktionären haben eine schriftliche Vollmacht des vertretenen Aktionärs sowie
eine Depotbankbescheinigung über ihre eigenen Aktien vorzuweisen. Eine Vertretung ist
gemäss Artikel 10 der Statuten möglich.
Thun, 9. August 2012 Im Namen des Verwaltungsrates:
8 2838 Reto Hartmann, Präsident
Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
der United Commodity AG
Datum: 12. September 2012, 10 Uhr
Ort: Notariat Bangerter Friedli & Partner, Malerweg 4, 3600 Thun
Traktanden
1. Konstituierung der Generalversammlung
2. Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 1. Juni 2012
Antrag des Verwaltungsrates:
Das Protokoll der Generalversammlung vom 1. Juni 2012 sei zu genehmigen.
3. Statutenänderungen
3.1 Ordentliche Kapitalerhöhung (Änderung von Artikel 3 der Statuten)
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt:
Ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals um CHF 70 000.– von bisher CHF 740 000.–
auf neu CHF 810 000.– durch Ausgabe von 350 000 Inhaberaktien zu je CHF 0.20 zum
Nennwert. Aufhebung des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre zwecks Beteiligung
an einer anderen Gesellschaft. Zeichnung der neuen Aktien durch die Gesellschaft
selber. Liberierung der neuen Aktien durch Umwandlung von frei verwendbarem
Eigenkapital.
3.2 Genehmigte Kapitalerhöhung (Artikel 3a der Statuten)
Der Verwaltungsrat beantragt, den bisherigen Artikel 3a der Statuten wie folgt zu bestätigen:
«Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 12. Juli 2013 das Aktienkapital durch die
Ausgabe von höchstens 350 000 vollständig zu liberierender Inhaberaktien von je
CHF 0.20 Nennwert im Maximalbetrag von CHF 70 000.– zu erhöhen. Erhöhungen in
Teilbeträgen sind möglich. Der Zeitpunkt der Ausgabe, der Ausgabepreis, der Zeitpunkt
der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat
bestimmt.
Soweit Bezugsrechte durch Aktionäre nicht ausgeübt werden, ist der Verwaltungsrat
ermächtigt, die nicht ausgeübten Bezugsrechte kaufwilligen Aktionären oder Dritten
zuzuweisen. Der Verwaltungsrat ist auch ermächtigt, die nicht ausgeübten Bezugsrechte
an eine treuhänderisch für die Gesellschaft und zukünftige Erwerber handelnde
Aktionärin zuzuweisen und die zu emitierenden Aktien durch diese zum Nennwert
zeichnen zu lassen zwecks Platzierung bei neuen Aktionären zu den vom Verwaltungsrat
zu bestimmenden Konditionen, die nicht besser sein dürfen als die den
bezugsberechtigten Aktionären angebotenen. Die Treuhänderin wird keine Einzahlungen
von Aktienerwerbern entgegennehmen; diese gehen direkt von Aktienerwerbern an
die Gesellschaft.»
* Über diesen Antrag ist nur abzustimmen, sofern die ordentliche Kapitalerhöhung
gemäss Ziffer 3.1 hievor beschlossen wird.
4. Verschiedenes
Zutritt zur ordentlichen Generalversammlung
Aktionäre, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen, haben sich mittels einer
Depotbankbescheinigung über ihren eigenen Aktienbesitz auszuweisen.
Vollmachtserteilung
Vertreter von Aktionären haben eine schriftliche Vollmacht des vertretenen Aktionärs sowie
eine Depotbankbescheinigung über ihre eigenen Aktien vorzuweisen. Eine Vertretung ist
gemäss Artikel 10 der Statuten möglich.
Thun, 9. August 2012 Im Namen des Verwaltungsrates:
8 2838 Reto Hartmann, Präsident
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.574.503 von travelhouse am 06.09.12 09:37:45Danke für den Tip. Ich habe bisher immer auf Moneyhouse geschaut, da stand das noch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.574.503 von travelhouse am 06.09.12 09:37:45Ach so,
hattest du schon gepostet, in welchen Zeitungen du in Kanada schaust. Ich kenne das noch von anderen Werte, dass man in lokalen Newspapern immer mal was gefunden hatte. Vielleicht findet man auch nur was in Fachblättern. Immerhin ist die Technologie für die Minebesitzer wichtig und nicht für die Breite Masse. Wenn man die Arbeitsplatzanzahl in so einer Anlage vergleicht, dann dürfte die Erwähnung auch kaum wichtig sein.
hattest du schon gepostet, in welchen Zeitungen du in Kanada schaust. Ich kenne das noch von anderen Werte, dass man in lokalen Newspapern immer mal was gefunden hatte. Vielleicht findet man auch nur was in Fachblättern. Immerhin ist die Technologie für die Minebesitzer wichtig und nicht für die Breite Masse. Wenn man die Arbeitsplatzanzahl in so einer Anlage vergleicht, dann dürfte die Erwähnung auch kaum wichtig sein.