Auden AG ehem. Kilian Kerner IPO - der nächste Tenbagger? (Seite 138)
eröffnet am 05.07.12 17:32:07 von
neuester Beitrag 25.03.24 10:50:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 56.008.242 von offroader2 am 23.10.17 17:52:35
dürfte nicht möglich sein, ich sehe aber keinen anderen Grund warum jetzt schon ein kleiner Anteil an OptioPay veräußert wurde.
Auden hat genügend strategische Partner, siehe Netzwerk des Gründers und AR-Mitglied!
Versilbern der Option...
Zitat von offroader2: Wenn Auden wirklich eine Option für 10% unter 2Mio Euronen hat und selbst keine Kohle um die Option zu ziehen, dann sollte sich die Option doch wohl zumindest gut versilbern lassen.
dürfte nicht möglich sein, ich sehe aber keinen anderen Grund warum jetzt schon ein kleiner Anteil an OptioPay veräußert wurde.
Auden hat genügend strategische Partner, siehe Netzwerk des Gründers und AR-Mitglied!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.008.242 von offroader2 am 23.10.17 17:52:35Ich erinnere zur angeblichen OptioPay-Option daran, dass die
meisten Beteiligungsangaben des Alt-Vorstands falsch waren.
Insofern ist die Wahrscheinlichkeit extrem gering, das
a) Auden diese Option auch wirklich hat und
b) diese preislich attraktiv wäre und
c) angeblich veräusserbar.
Das überhaupt zu thematisieren ist ein völliger Unsinn.
meisten Beteiligungsangaben des Alt-Vorstands falsch waren.
Insofern ist die Wahrscheinlichkeit extrem gering, das
a) Auden diese Option auch wirklich hat und
b) diese preislich attraktiv wäre und
c) angeblich veräusserbar.
Das überhaupt zu thematisieren ist ein völliger Unsinn.
Wenn Auden wirklich eine Option für 10% unter 2Mio Euronen hat und selbst keine Kohle um die Option zu ziehen, dann sollte sich die Option doch wohl zumindest gut versilbern lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.006.649 von jtb30 am 23.10.17 14:35:24
Wesentlich mehr Fantasie erkenne ich aber nur, wenn OptioPay wieder ausgebaut werden kann.
Ein Switch von GmbH an AG sollte auch nicht undenkbar sein...
2€ ist alleine
der 6,9% Anteil an OptioPay wert. 2018 wird Auden da wieder stehen, da gibt es ja auch noch fanmiles...!Wesentlich mehr Fantasie erkenne ich aber nur, wenn OptioPay wieder ausgebaut werden kann.
Ein Switch von GmbH an AG sollte auch nicht undenkbar sein...
Die mittelfristige Liquidität ist seit der letzten Ad hoc-Meldung vom 20.10.2017 bereits sichergestellt:
"sichert zudem die mittelfristige Liquidität der Gesellschaft."
und in der vorletzten Ad hoc-Meldung vom 19.10.2017 heisst es :
"Nach der derzeitigen Bestandsaufnahme sind existenzgefährdende Risiken gegenwärtig nicht anzunehmen."
"sichert zudem die mittelfristige Liquidität der Gesellschaft."
und in der vorletzten Ad hoc-Meldung vom 19.10.2017 heisst es :
"Nach der derzeitigen Bestandsaufnahme sind existenzgefährdende Risiken gegenwärtig nicht anzunehmen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.005.704 von Merrill am 23.10.17 12:52:41
Nach welchem Gesetz sollen Anleger direkt Vorstände und AR verklagen können ? Meinem Kenntnisstand nach geht das nicht, weil es überhaupt kein Rechtsverhältnis zwischen den genannten Personen und Anlegern gibt.
Verklagen kann man (als Geschädigter) dagegen Unternehmen, in dessen Namen Organmitglieder Anleger z.B. durch Falschmeldungen geschädigt haben. Kommt es zu einem Schadensersatzurteil, kann sich das Unternehmen das Geld wieder von den früheren Organmitgliedern holen, sofern die Managementversicherung nicht zahlt.
Liest man genau, so gibt die Meldung kein Fehlverhalten zu, denn "zu optimistisch" ist keine bewusste Falschangabe, sondern in solchen Fällen liegt eine Erwartungshaltung bestimmter Umstände zugrunde, die sich nicht erfüllt hat. Zunächst müsste man beweisen, dass absichtlich getäuscht wurde. Danach ist zu klären, ob die Meldungen zu Beteiligungshöhen überhaupt kursrelevant waren/sind. Außerdem müssen die Käufe der Geschädigten in nahem zeitlichen Zusammenhang mit den Meldungen stehen.
Zitat von Merrill: Dies bestätigt der neue Vorstand ja auch in seiner Pressemitteilung: (Zitat)
„Die Abweichungen bei zwei Beteiligungsbeständen sind im Gegensatz zu
den bisher kommunizierten Beteiligungshöhen einer zu optimistischen
Darstellung der Gesellschaft durch den damaligen Vorstand zu erklären."
Letztlich kann damit jeder Vorstand und Aufsichtsräte verklagen, der in den letzten
ca 400 Tagen Auden-Aktien gekauft hat, da er der Annahme war, das Audens-
Beteiligungen grösser und werthaltiger seien.
Nach welchem Gesetz sollen Anleger direkt Vorstände und AR verklagen können ? Meinem Kenntnisstand nach geht das nicht, weil es überhaupt kein Rechtsverhältnis zwischen den genannten Personen und Anlegern gibt.
Verklagen kann man (als Geschädigter) dagegen Unternehmen, in dessen Namen Organmitglieder Anleger z.B. durch Falschmeldungen geschädigt haben. Kommt es zu einem Schadensersatzurteil, kann sich das Unternehmen das Geld wieder von den früheren Organmitgliedern holen, sofern die Managementversicherung nicht zahlt.
Liest man genau, so gibt die Meldung kein Fehlverhalten zu, denn "zu optimistisch" ist keine bewusste Falschangabe, sondern in solchen Fällen liegt eine Erwartungshaltung bestimmter Umstände zugrunde, die sich nicht erfüllt hat. Zunächst müsste man beweisen, dass absichtlich getäuscht wurde. Danach ist zu klären, ob die Meldungen zu Beteiligungshöhen überhaupt kursrelevant waren/sind. Außerdem müssen die Käufe der Geschädigten in nahem zeitlichen Zusammenhang mit den Meldungen stehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.003.721 von Speed-Star1 am 23.10.17 09:15:48Offensichtliche Tatsache ist - denn ansonsten hätte Auden keine
Liquiditätsprobleme - das Auden keinen Zugriff auf den
Kapitalerhöhungserlös hat.
Nach meinem Kenntnisstand wurde der Kapitalerhöhungsbetrag nicht eingezahlt und/oder
die Gesellschaft hat keinen Zugriff auf das damalige Konto. Diese Annahme deckt sich
auch mit mehreren PM-Sätzen hierzu: (Zitate aus PM)
„Die Kapitalerhöhung der Auden AG vom Dezember 2016 wird derzeit noch aufgearbeitet.
Der Sachverhalt wird auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.(…)
„Die Liquiditätssituation der Auden AG hat einen weiteren wichtigen Schwerpunkt
der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat in den letzten Wochen dargestellt."
Das nicht mal die mittelfristige Liquidität (d.h. für 2018ff) sichergestellt ist,
geht aus diesem Textteil der PM hervor:
„Der Vorstand prüft derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat die
Handlungsmöglichkeiten, die mittelfristige Liquidität sicherzustellen[/b]"
Wohlgemerkt: Nicht "er stellt die mitttelfristige Liquidität sicher", sondern er
prüft lediglich die Handlungsmöglichkeiten hierzu!
Quelle: www.wallstreet-online.de/nachricht/9986028-dgap-adhoc-auden-…
Die alten Vorstände haben über einen längeren Zeitraum hinweg in wesentlichen
Bereichen massive überhöhte Angaben zu den Beteiligungshöhen gemacht und
lange aufrecht gehalten.
Dies gilt u.a. für die JimDrive (3%, bisherige Angabe 10%), ViaLight (0%, Angabe 7,3%),
Curated Shopping (2,7%, bisherige Angabe: 10,2 %) und last not least
Optionpay (9,7%, bisherige Angabe 10%).
Dies bestätigt der neue Vorstand ja auch in seiner Pressemitteilung: (Zitat)
„Die Abweichungen bei zwei Beteiligungsbeständen sind im Gegensatz zu
den bisher kommunizierten Beteiligungshöhen einer zu optimistischen
Darstellung der Gesellschaft durch den damaligen Vorstand zu erklären."
Letztlich kann damit jeder Vorstand und Aufsichtsräte verklagen, der in den letzten
ca 400 Tagen Auden-Aktien gekauft hat, da er der Annahme war, das Audens-
Beteiligungen grösser und werthaltiger seien.
Solche Klagen dauern in Deutschland jedoch mehrere Jahre.
Auden selber zudem wird Altvorstände und Altaufsichtsräte verklagen können
und wohl auch müssen. Kostet alles viele Zeit (des Vorstands) und noch
mehr Geld. Geld das man Anwälten, Gutachtern und Wirtschaftsprüfer auf
Jahre hinaus "vorschiessen" muss, bis Auden ggf. einmal 2020+ Recht bekommt.
Liquiditätsprobleme - das Auden keinen Zugriff auf den
Kapitalerhöhungserlös hat.
Nach meinem Kenntnisstand wurde der Kapitalerhöhungsbetrag nicht eingezahlt und/oder
die Gesellschaft hat keinen Zugriff auf das damalige Konto. Diese Annahme deckt sich
auch mit mehreren PM-Sätzen hierzu: (Zitate aus PM)
„Die Kapitalerhöhung der Auden AG vom Dezember 2016 wird derzeit noch aufgearbeitet.
Der Sachverhalt wird auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.(…)
„Die Liquiditätssituation der Auden AG hat einen weiteren wichtigen Schwerpunkt
der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat in den letzten Wochen dargestellt."
Das nicht mal die mittelfristige Liquidität (d.h. für 2018ff) sichergestellt ist,
geht aus diesem Textteil der PM hervor:
„Der Vorstand prüft derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat die
Handlungsmöglichkeiten, die mittelfristige Liquidität sicherzustellen[/b]"
Wohlgemerkt: Nicht "er stellt die mitttelfristige Liquidität sicher", sondern er
prüft lediglich die Handlungsmöglichkeiten hierzu!
Quelle: www.wallstreet-online.de/nachricht/9986028-dgap-adhoc-auden-…
Die alten Vorstände haben über einen längeren Zeitraum hinweg in wesentlichen
Bereichen massive überhöhte Angaben zu den Beteiligungshöhen gemacht und
lange aufrecht gehalten.
Dies gilt u.a. für die JimDrive (3%, bisherige Angabe 10%), ViaLight (0%, Angabe 7,3%),
Curated Shopping (2,7%, bisherige Angabe: 10,2 %) und last not least
Optionpay (9,7%, bisherige Angabe 10%).
Dies bestätigt der neue Vorstand ja auch in seiner Pressemitteilung: (Zitat)
„Die Abweichungen bei zwei Beteiligungsbeständen sind im Gegensatz zu
den bisher kommunizierten Beteiligungshöhen einer zu optimistischen
Darstellung der Gesellschaft durch den damaligen Vorstand zu erklären."
Letztlich kann damit jeder Vorstand und Aufsichtsräte verklagen, der in den letzten
ca 400 Tagen Auden-Aktien gekauft hat, da er der Annahme war, das Audens-
Beteiligungen grösser und werthaltiger seien.
Solche Klagen dauern in Deutschland jedoch mehrere Jahre.
Auden selber zudem wird Altvorstände und Altaufsichtsräte verklagen können
und wohl auch müssen. Kostet alles viele Zeit (des Vorstands) und noch
mehr Geld. Geld das man Anwälten, Gutachtern und Wirtschaftsprüfer auf
Jahre hinaus "vorschiessen" muss, bis Auden ggf. einmal 2020+ Recht bekommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.002.506 von Chris8501 am 22.10.17 22:09:18
Die Auden AG könnte Schadenersatz von den Investoren erhalten,
die die Emission nicht abgenommen haben.
Dafür müssen natürlich Verträge existieren, mündliche Zusagen werden hier nicht reichen.
Für die Aktionäre der AG sehe ich auch recht gute Chancen, dass man an die
Assets der Auden GmbH kommt (Beteiligungen an modomoto und optiopay),
wenn die GmbH nicht alle Anteile zu 7€ übernommen und eingezahlt haben sollte.
Aber erstmal abwarten. Reyke Schult hat das Feuerwerk an Nachrichten grade erst
gestartet...!
Du hast es nict verstanden...
Zitat von Chris8501: Schadenersatzklagen dauern mehrere Jahre bis dahin ist die Auden AG ohne jegliche Assets.
Vergleiche wird es gegenüber einer 25T€ GmbH natürlich nie geben.
Tut mir ja echt leid das ich dir jegliche Hoffnung nehmen muss.
Die Auden AG könnte Schadenersatz von den Investoren erhalten,
die die Emission nicht abgenommen haben.
Dafür müssen natürlich Verträge existieren, mündliche Zusagen werden hier nicht reichen.
Für die Aktionäre der AG sehe ich auch recht gute Chancen, dass man an die
Assets der Auden GmbH kommt (Beteiligungen an modomoto und optiopay),
wenn die GmbH nicht alle Anteile zu 7€ übernommen und eingezahlt haben sollte.
Aber erstmal abwarten. Reyke Schult hat das Feuerwerk an Nachrichten grade erst
gestartet...!
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