Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe fällig 2015 der Q-Cells SE - 500 Beiträge pro Seite
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Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe fällig 2015 der Q-Cells SE
Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe
05.07.2012 / 12:34
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 02. Juli 2012 im Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (Az.: 2 IN 121/12), folgenden Beschluss veröffentlicht:
In dem Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertreten durch Dr. Ihsan Nedim Cen (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim und Vorstand Dr. Andreas von Zitzewitz (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim,
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der Schuldnerin ausgegebener Schuldverschreibung:
EUR 128.747.003,34 6,75 % Wandelschuldverschreibung fällig 2015
ISIN: DE000A1E8HF6 / WKN: A1E8HF
(nachfolgend: Wandelschuldverschreibung)
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend: SchVG) vom 31. Juli 2009 auf
Montag, den 30.07.2012, 10.00 Uhr (Einlass 09.00 Uhr) im Hugo-Junkers-Saal im Golfpark Dessau, Junkersstr. 52, 06847 Dessau-Roßlau
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
1. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung mit dem Recht und der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung im Insolvenzverfahren.
2. Bestellung eines Stellvertreters des gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung.
3. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird der Gläubigerversammlung am 15. August 2012 oder in späteren Gläubigerversammlungen, im Rahmen der vom Insolvenzverwalter vorgelegten Lösungsalternativen (Liquidation / übertragende Sanierung (M&A) / Insolvenzplan) für diejenige stimmen, die nach seiner Einschätzung die prognostisch beste Lösung mit dem höchsten Quotenerlös für die Gläubiger darstellt.
4. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird ermächtigt sein Amt niederzulegen, wenn ein der Bestellung oder Weisungserteilung zugrunde liegender Beschluss angefochten wurde und der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter sich nach eigenem Ermessen aufgrund dieser Anfechtung nicht mehr in der Lage sieht, die Interessen der vertretenen Gläubiger mit ausreichender Rechtssicherheit zu vertreten oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die ein wirksames Handeln des gemeinsamen Vertreters fraglich erscheinen lassen. Eine solche Niederlegung gilt als nicht zur Unzeit erfolgt.
5. Die Ziffern 3 und 4 gelten entsprechend auch für einen nach Nr. 2 bestellten Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters.
Ferner setzt die Teilnahme an der Gläubigerversammlung den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.Bsp. Personalausweis) voraus.
Die Anleihebedingungen sehen in § 17 (c) (i) Satz 5 vor, dass für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte die vorherige Anmeldung der Gläubiger erforderlich ist. Eine solche Anmeldung muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung unter folgender Adresse zugehen:
Q-Cells SE
c/o STP Solution GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
(Fax: 0721 / 82815 - 209)
Ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung wird auf der Internetseite der Schuldnerin veröffentlicht.
Anträge betreffend die Gläubigerversammlung sind an die für die Anmeldung geltende Adresse zu richten. Dort vor dem Tag der Gläubigerversammlung eingegangene Anträge und eventuelle Änderungen der Tagesordnung werden unverzüglich auf der Internetseite der Schuldnerin unter http://www.q-cells.com/investor_relations/glaeubigerversamml… veröffentlicht.
An der Abstimmung nimmt gem. § 6 Abs. 1 SchVG jeder Gläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe teil. Die Gläubiger beschließen in der einberufenen Gläubigerversammlung die Wahl des gemeinsamen Vertreters sowie seines Stellvertreters mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber von zu der Wandelschuldverschreibung gehörigen Teilschuldverschreibungen berechtigt, der zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung die Inhaberschaft ausübt.
Die Gläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und an den Abstimmungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis der Depotbank gem. § 19 (e) der Anleihebedingungen und durch die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank zugunsten der Zahlstelle nach § 13 (a) der Anleihebedingungen als Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und kann mit dem auf der Internetseite der Schuldnerin bereitgestellten Formular erteilt werden. Sofern die Vollmacht nicht bereits mit der Anmeldung vorgelegt wird, hat dieses zu Beginn dieser Gläubigerversammlung zu geschehen.
Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kom-manditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen deren Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und ihrer Identität, auch ihre Vertretungsbefugnis soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant als vertretungsbefugt ausgewiesen ist, nachweisen.
Des weiteren sind für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden amtliche Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.07.2012
Ende der Corporate News
05.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64, Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
176779 05.07.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/glaeubigerversammlung-fuer-die-wandelanleihe-faellig-der-qcells-se_939_724650.htm
Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe
05.07.2012 / 12:34
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 02. Juli 2012 im Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (Az.: 2 IN 121/12), folgenden Beschluss veröffentlicht:
In dem Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertreten durch Dr. Ihsan Nedim Cen (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim und Vorstand Dr. Andreas von Zitzewitz (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim,
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der Schuldnerin ausgegebener Schuldverschreibung:
EUR 128.747.003,34 6,75 % Wandelschuldverschreibung fällig 2015
ISIN: DE000A1E8HF6 / WKN: A1E8HF
(nachfolgend: Wandelschuldverschreibung)
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend: SchVG) vom 31. Juli 2009 auf
Montag, den 30.07.2012, 10.00 Uhr (Einlass 09.00 Uhr) im Hugo-Junkers-Saal im Golfpark Dessau, Junkersstr. 52, 06847 Dessau-Roßlau
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
1. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung mit dem Recht und der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung im Insolvenzverfahren.
2. Bestellung eines Stellvertreters des gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung.
3. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird der Gläubigerversammlung am 15. August 2012 oder in späteren Gläubigerversammlungen, im Rahmen der vom Insolvenzverwalter vorgelegten Lösungsalternativen (Liquidation / übertragende Sanierung (M&A) / Insolvenzplan) für diejenige stimmen, die nach seiner Einschätzung die prognostisch beste Lösung mit dem höchsten Quotenerlös für die Gläubiger darstellt.
4. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird ermächtigt sein Amt niederzulegen, wenn ein der Bestellung oder Weisungserteilung zugrunde liegender Beschluss angefochten wurde und der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter sich nach eigenem Ermessen aufgrund dieser Anfechtung nicht mehr in der Lage sieht, die Interessen der vertretenen Gläubiger mit ausreichender Rechtssicherheit zu vertreten oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die ein wirksames Handeln des gemeinsamen Vertreters fraglich erscheinen lassen. Eine solche Niederlegung gilt als nicht zur Unzeit erfolgt.
5. Die Ziffern 3 und 4 gelten entsprechend auch für einen nach Nr. 2 bestellten Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters.
Ferner setzt die Teilnahme an der Gläubigerversammlung den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.Bsp. Personalausweis) voraus.
Die Anleihebedingungen sehen in § 17 (c) (i) Satz 5 vor, dass für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte die vorherige Anmeldung der Gläubiger erforderlich ist. Eine solche Anmeldung muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung unter folgender Adresse zugehen:
Q-Cells SE
c/o STP Solution GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
(Fax: 0721 / 82815 - 209)
Ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung wird auf der Internetseite der Schuldnerin veröffentlicht.
Anträge betreffend die Gläubigerversammlung sind an die für die Anmeldung geltende Adresse zu richten. Dort vor dem Tag der Gläubigerversammlung eingegangene Anträge und eventuelle Änderungen der Tagesordnung werden unverzüglich auf der Internetseite der Schuldnerin unter http://www.q-cells.com/investor_relations/glaeubigerversamml… veröffentlicht.
An der Abstimmung nimmt gem. § 6 Abs. 1 SchVG jeder Gläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe teil. Die Gläubiger beschließen in der einberufenen Gläubigerversammlung die Wahl des gemeinsamen Vertreters sowie seines Stellvertreters mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber von zu der Wandelschuldverschreibung gehörigen Teilschuldverschreibungen berechtigt, der zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung die Inhaberschaft ausübt.
Die Gläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und an den Abstimmungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch besonderen Nachweis der Depotbank gem. § 19 (e) der Anleihebedingungen und durch die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank zugunsten der Zahlstelle nach § 13 (a) der Anleihebedingungen als Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und kann mit dem auf der Internetseite der Schuldnerin bereitgestellten Formular erteilt werden. Sofern die Vollmacht nicht bereits mit der Anmeldung vorgelegt wird, hat dieses zu Beginn dieser Gläubigerversammlung zu geschehen.
Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kom-manditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen deren Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und ihrer Identität, auch ihre Vertretungsbefugnis soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant als vertretungsbefugt ausgewiesen ist, nachweisen.
Des weiteren sind für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden amtliche Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.07.2012
Ende der Corporate News
05.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
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Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
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ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64, Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
176779 05.07.2012
http://www.dgap.de/news/corporate/glaeubigerversammlung-fuer-die-wandelanleihe-faellig-der-qcells-se_939_724650.htm
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.345 von daPietro am 15.07.12 10:34:08Jetzt versuche ich es mal in diesem Forum, da in den anderen QCE-Foren die Qulität doch stark zu wünschen übrig lässt und es zudem ausschließlich um die Aktie geht.
Tatsächlich habe ich bereits am 29.08. darauf hingewiesen, dass die WA 2015 (WKN A1E8HF) eine sehr attraktive Anlage darstellt. Nach Aussage des IV ist mit einer Quote von mindestens 20% zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass sie eher bei 25% oder mehr liegt, da er sich sicherlich vorsichtig äußern wird, um nicht seine Reputation unnötig zu gefährden. Angesichts eines Nominalwertes von 4,38€ bedeutet dies, auf die WA wird eine Auszahlung von circa 1,10€ entfallen. Darin sind bereits alle noch entstehenden Kosten berücksichtigt. Bei den aktuellen Kursen von immer noch 0,85€ (bereits kräftig gestiegen in den letzten Tagen) handelt es sich um ein echtes Schnäppchen (und zudem nur mit sehr geringem Risiko). Ich glaube alle Kurse bis 1€ sind klare Kaufkurse.
Tatsächlich habe ich bereits am 29.08. darauf hingewiesen, dass die WA 2015 (WKN A1E8HF) eine sehr attraktive Anlage darstellt. Nach Aussage des IV ist mit einer Quote von mindestens 20% zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass sie eher bei 25% oder mehr liegt, da er sich sicherlich vorsichtig äußern wird, um nicht seine Reputation unnötig zu gefährden. Angesichts eines Nominalwertes von 4,38€ bedeutet dies, auf die WA wird eine Auszahlung von circa 1,10€ entfallen. Darin sind bereits alle noch entstehenden Kosten berücksichtigt. Bei den aktuellen Kursen von immer noch 0,85€ (bereits kräftig gestiegen in den letzten Tagen) handelt es sich um ein echtes Schnäppchen (und zudem nur mit sehr geringem Risiko). Ich glaube alle Kurse bis 1€ sind klare Kaufkurse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.559.697 von sabsi24 am 01.09.12 17:57:29Leider liegt noch kein Konzernabschlussbericht vor, daher kann man nur an den Aussagen des Insolvenzverwalters sich halten. 20 % sind aktuell drin. Mehr nach der Aufstellung der Bilanz.
Frage: Sind die Forderung der Agentur für Arbeit aufgrund Zahlung des Insolvenzgeldes gleichrangig oder erstrangig gegenüber den Anleihenbesitzer ?
Frage: Sind die Forderung der Agentur für Arbeit aufgrund Zahlung des Insolvenzgeldes gleichrangig oder erstrangig gegenüber den Anleihenbesitzer ?
Frage: Warum ist der Preis der Wandelanleihe für 2014 über den Wandelpreis und somit bei einem Rückkaufpreis von über 100 % ? Hätten die Großinvestoren nicht schon verkaufen müssen, schließlich gibt es minimum nur 20 % zurück.
Wissen die mehr wie wir Kleinanleihenbesitzer ?
Frage: Warum ist der Preis der Wandelanleihe für 2014 über den Wandelpreis und somit bei einem Rückkaufpreis von über 100 % ? Hätten die Großinvestoren nicht schon verkaufen müssen, schließlich gibt es minimum nur 20 % zurück.
Wissen die mehr wie wir Kleinanleihenbesitzer ?
Gibt es schon ein Termin wann die Forderungen bezahlt werden vom Insolvenzverwalter ?
Bei einem Guthaben von etwa 160 Mio Euro und bei einem Verschuldungsstand von 550 Mio ( 3 x Anleihen ) sollte die Forderung zu 30 % getilgt werden. Richtig ?
Bei einem Guthaben von etwa 160 Mio Euro und bei einem Verschuldungsstand von 550 Mio ( 3 x Anleihen ) sollte die Forderung zu 30 % getilgt werden. Richtig ?
Angesichts des unbefriedigenden Seitwärtsbewegung an den Börsen in den letzten zwei Monaten, bin ich mit der Entwicklung der WA sehr zufrieden. Bereits Anfang September habe ich darauf hingewiesen, dass der aktuelle Kurs von damals ca. 0,80 Euro viel zu niedrig ist. Zu dem Zeitpunkt hatte der IV bereits eine Auszahlung von mindestens 20% (entspricht 0,87 Euro) in Aussicht gestellt. Mittlerweile wird die Anleihe mit ca. 25% des Nominalwerts gehandelt (ca. 1,10 Euro). Dazu beigetragen hat sicherlich die zügige Abwicklung der Übernahme. Zudem sollte auch die Auszahlung einer ersten Rate an die WA-Gläubiger näher rücken.
Letztlich glaube ich, dass auch noch höhere Kurse möglich sind. Allerdings dürfte in dem Bereich um 1,30 Euro (ca. 30% des Nominalwerts) dann auch Schluss sein.
Letztlich glaube ich, dass auch noch höhere Kurse möglich sind. Allerdings dürfte in dem Bereich um 1,30 Euro (ca. 30% des Nominalwerts) dann auch Schluss sein.
Am 14.11. erfolgte eine Nachricht vom Insolvenzverwalter:
Die Konzernliquidität betrug zum Ende des 3.Quartals 2012 ca. 229 Mio Euro. Darin enthaltene Liquidität von Global PVQ SE ca. 166 Mio Euro. Enthalten sind verfügungsbeschränkte Mittel 38 Mio Euro. Der Kaufpreis von Solibro ist enthalten, der von Hanwha noch nicht. Die Passivseite muss noch abgearbeitet werden (Beteiligungen an Solarparks in Italien, Projekte in Kanada und Forderungen gegenüber Zellkunden )
Daher ist der Anleihenpreis heute schon auf 1,19 Euro gestiegen. Ein Anstieg sollte bis auf > 1,70 Euro möglich sein, wenn ich 220 Mio zu grunde lege : 550 Mio ( Gesamtsumme der Anleihen )= 40 % der Forderungen
Die Konzernliquidität betrug zum Ende des 3.Quartals 2012 ca. 229 Mio Euro. Darin enthaltene Liquidität von Global PVQ SE ca. 166 Mio Euro. Enthalten sind verfügungsbeschränkte Mittel 38 Mio Euro. Der Kaufpreis von Solibro ist enthalten, der von Hanwha noch nicht. Die Passivseite muss noch abgearbeitet werden (Beteiligungen an Solarparks in Italien, Projekte in Kanada und Forderungen gegenüber Zellkunden )
Daher ist der Anleihenpreis heute schon auf 1,19 Euro gestiegen. Ein Anstieg sollte bis auf > 1,70 Euro möglich sein, wenn ich 220 Mio zu grunde lege : 550 Mio ( Gesamtsumme der Anleihen )= 40 % der Forderungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.823.311 von Rai07 am 14.11.12 15:16:39Rai:
Woher hast du die info bekommen ? Per post ? Hast du nen link ?
Woher hast du die info bekommen ? Per post ? Hast du nen link ?
http://www.hww.eu/de/hww-insolvenzverwalter/insolvenzverfahr…
Unter den Verfahrensdaten kann man Q-Cells eingeben und die Insolvenz verfolgen. Unter Berichte habe ich die Daten her.
Unter den Verfahrensdaten kann man Q-Cells eingeben und die Insolvenz verfolgen. Unter Berichte habe ich die Daten her.
Seit dieser Woche steigt der Kurs. Liegt etwas in der Luft? Sehen wir Preise über 2 EURO ?
Frage: Wenn man jetzt Anleihen kauft und diese dem Insolvenzsverwalter meldet erhält man den vollen Anteil an der Insolvenzmasse ?
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