Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1120)
eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
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Bestenfalls soll(te) wohl die Insolvenzanmeldung durch WB selbst dazu dienen, Zeit zu gewinnen, bis wieder Geld reinkommt. Wenn es gelänge, das, was WB (und/= Jannsen!) in ihren Briefen bzw. postings darstellten, durch diesen Zeitgewinn planmäßig umzusetzen, so müsste theoretisch - günstigstenfalls - eine 100 % Quote drin sein.
Denn es scheint ja keine Überschuldung vorhanden zu sein, sondern nur ein Liquiditätsengpass - den es zu überwinden gilt.
W.
Denn es scheint ja keine Überschuldung vorhanden zu sein, sondern nur ein Liquiditätsengpass - den es zu überwinden gilt.
W.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.446.273 von KursSchlumpf am 13.09.13 18:06:54Jetzt habe ich es kapiert!
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.445.915 von Fredegar am 13.09.13 17:23:31Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird eröffnet, sobald das Gericht den Sanierungsplan geprüft hat!
Zitat aus einer Kundeninformation der WGF AG:
"Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute nach Prüfung des von der WGF AG eingereichten Sanierungsplans beschlossen, dass die Eigenverwaltung fortgeführt werden kann und zugleich das Verfahren eröffnet."
Noch mal der Link: http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/aktuelle-kundeni…
Scrollt runter bis zur Kundeninfomation vom 01.03.2013 und dann langsam nach oben durcharbeiten...
Zitat aus einer Kundeninformation der WGF AG:
"Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute nach Prüfung des von der WGF AG eingereichten Sanierungsplans beschlossen, dass die Eigenverwaltung fortgeführt werden kann und zugleich das Verfahren eröffnet."
Noch mal der Link: http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/aktuelle-kundeni…
Scrollt runter bis zur Kundeninfomation vom 01.03.2013 und dann langsam nach oben durcharbeiten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.445.287 von KursSchlumpf am 13.09.13 16:13:19@kursschlumpf,
ich verstehe aber immer noch nicht, wie man dann über eine Befriedigungsquote im Dezember entscheiden will. Befriedigungsquote ist doch der prozentuale Anteil am Nominalwert, den der Gläubiger im Insolvenzfall erhält.Richtig?
WR befindet sich aber in der Eigenverwaltung, so dass Gläubiger doch gar keine Forderungen stellen können. Das geht erst nach der richtigen Insolvenz. Nach den drei Monaten wird das Sanierungskonzept vorgestellt, ob ein richtiges Insolvenzfahren folgt, ist doch vollkommen unklar und hängt vom Sanierungskonzept ab. Wie können Forderungen eigentlich an einen Sachverwalter gestellt werden, das geht doch gar nicht. Das geht doch nur an einen Insolvenzverwalter.
Also total konfus das ganze!
ich verstehe aber immer noch nicht, wie man dann über eine Befriedigungsquote im Dezember entscheiden will. Befriedigungsquote ist doch der prozentuale Anteil am Nominalwert, den der Gläubiger im Insolvenzfall erhält.Richtig?
WR befindet sich aber in der Eigenverwaltung, so dass Gläubiger doch gar keine Forderungen stellen können. Das geht erst nach der richtigen Insolvenz. Nach den drei Monaten wird das Sanierungskonzept vorgestellt, ob ein richtiges Insolvenzfahren folgt, ist doch vollkommen unklar und hängt vom Sanierungskonzept ab. Wie können Forderungen eigentlich an einen Sachverwalter gestellt werden, das geht doch gar nicht. Das geht doch nur an einen Insolvenzverwalter.
Also total konfus das ganze!
Zitat von Windius: Also, gehört zwar nur mittelbar hierher:
Bei der WGF ist eine Quote von 60 % ziemlich sicher in Aussicht - die Anleihe WGF H 04,m die ich besitze, steht seit heute bei 20 %, nachdem sie monatelang bei 17/18 rumdümpelte. Müsste man nicht DORT einsteigen bzw. nachkaufen - um die Verluste bei der Windreich zu egalisieren -das Risiko scheint mir sehr überschaubar.
RA Nieding ist ja dort auch mit dabei.
Sag mal Windius, wieviel Leute müssen dir eigentlich noch erklären, dass niemand von ziemlich sicher geschrieben. Es ist klar, dass die Anleihe nur bei 20 steht, immerhin redet Nieding von mindestens 10 Jahren
Zitat von KursSchlumpf: Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bereits entschieden, nachdem die Geschäftsführung den Sanierungsplan dem Amtsgericht vorgelegt hat. Erst danach wird die Gläubigerversammlung zwecks Abstimmung einberufen.Das Verfahren wird bereits eröffnet, sobald ersichtlich ist, dass genug Masse zur Deckung vorhanden ist. Gleichzeitig wird ein Insolvenzplan erstellt, über den dann die Gläubigerversammlung entscheidet. Falls keine Rechtsmittel eingelegt wurden, wird der Plan von Gericht bestätigt und das Verfahren aufgehoben (d.h. das Insolvenzverfahren ist dann beendet).
Also, gehört zwar nur mittelbar hierher:
Bei der WGF ist eine Quote von 60 % ziemlich sicher in Aussicht - die Anleihe WGF H 04,m die ich besitze, steht seit heute bei 20 %, nachdem sie monatelang bei 17/18 rumdümpelte. Müsste man nicht DORT einsteigen bzw. nachkaufen - um die Verluste bei der Windreich zu egalisieren -das Risiko scheint mir sehr überschaubar.
RA Nieding ist ja dort auch mit dabei.
Bei der WGF ist eine Quote von 60 % ziemlich sicher in Aussicht - die Anleihe WGF H 04,m die ich besitze, steht seit heute bei 20 %, nachdem sie monatelang bei 17/18 rumdümpelte. Müsste man nicht DORT einsteigen bzw. nachkaufen - um die Verluste bei der Windreich zu egalisieren -das Risiko scheint mir sehr überschaubar.
RA Nieding ist ja dort auch mit dabei.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 45.445.287 von KursSchlumpf am 13.09.13 16:13:19Achso, vielen Dank für die Mühe. Klingt logisch.
Hätte man im Brief allerdings auch mal vernünftig erklären können.
Hätte man im Brief allerdings auch mal vernünftig erklären können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.445.189 von benzolime am 13.09.13 16:04:53Da bin ich mir ganz sicher.
In einem Punkt muss ich mich allerdings selbst korrigieren:
Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bereits entschieden, nachdem die Geschäftsführung den Sanierungsplan dem Amtsgericht vorgelegt hat. Erst danach wird die Gläubigerversammlung zwecks Abstimmung einberufen.
Wer den Ablauf mal nachvollziehen möchte:
http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/aktuelle-kundeni…
In einem Punkt muss ich mich allerdings selbst korrigieren:
Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bereits entschieden, nachdem die Geschäftsführung den Sanierungsplan dem Amtsgericht vorgelegt hat. Erst danach wird die Gläubigerversammlung zwecks Abstimmung einberufen.
Wer den Ablauf mal nachvollziehen möchte:
http://www.wgfag.de/meta/investor-relations/aktuelle-kundeni…