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    Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1124)

    eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
    neuester Beitrag 17.05.24 14:26:17 von
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      Avatar
      schrieb am 13.09.13 13:41:32
      Beitrag Nr. 3.277 ()
      kalte dusche, oder ?

      "Eine konkrete Höhe der Befriedigungsquote ist derzeit schwer vorherzusagen"

      Na, zumindestens keine vollumndigen, leeren Versprechungen mehr.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 13:40:54
      Beitrag Nr. 3.276 ()
      Zitat von KursSchlumpf: Neues aus Wolfschlugen:

      http://windreich.ag/windreich-tochter-wku-meldet-insolvenz-a…


      Ist das auch "in Eigenregie"?
      Wenn nicht, wird für WKU ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der versuchen wird, die Forderungen ggü. der Muttergesellschaft einzutreiben.
      Werden die Mitarbeiter jetzt von der Agentur für Arbeit bezahlt (Insolvenzgeld)? Spart WR damit die Gehälter?

      Fragen über Fragen...
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 13:10:01
      Beitrag Nr. 3.275 ()
      WB verarscht Leute?

      Kann ich mir gar nicht vorstellen...

      Mal ehrlich, die 328 Seiten hier im Forum sind/waren doch voll mit skurrilen Geschichten über Herrn B.. Ob von Mitarbeitern oder Kunden geschrieben. Selbst wenn davon nur die Hälfte wahr ist, hat mir das schon ausgereicht nicht zu investieren.

      Ich wünsche allen Investoren viel Glück. Natürlich auch den Mitarbeitern. Die werden ja meistens vergessen, wenns ums Geld geht...
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 13:07:40
      Beitrag Nr. 3.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.443.209 von Grossmeister_B am 13.09.13 12:04:50Neues aus Wolfschlugen:

      http://windreich.ag/windreich-tochter-wku-meldet-insolvenz-a…
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:44:15
      Beitrag Nr. 3.273 ()
      Ich verfolge das Trauerspiel mit Windreich seit über 1 Jahr bei WO.

      Fakt ist: Die Anleihegläubiger werden zuletzt bedient. Ich vermute, dass der Lord sowie die Banken Sicherheiten erhalten haben. Diese Sicherheiten werden vorab bedient von der MEG1 Kohle. Weder WB noch die Banken werden den Anleihegläubigern etwas schenken. Für die Anleihegläubiger wird nicht viel übrig bleiben, fürchte ich.

      Es sieht allerdings danach aus, als ob jemand, vermutlich ein HedgeFonds, bei Kursen um 12% kauft.

      Bei Solarwatt gabs glaub ich 16%... mehr wird WB auch nicht wert sein, fürchte ich. Die Anleihen hat er definitiv nicht privat besichert, warum auch?

      Wir sind hier alle von Willi verarscht worden, insbesondere mit seinen Fantasiezahlen auf der PK im Bremerhaven...

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      schrieb am 13.09.13 12:27:13
      Beitrag Nr. 3.272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.443.341 von mopswombard am 13.09.13 12:20:58Danke dir - habs vermutet war mir aber nicht sicher....
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:23:51
      Beitrag Nr. 3.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.443.209 von Grossmeister_B am 13.09.13 12:04:50Der Antrag kann zurückgenommen werden, solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist. Siehe:

      http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/134-Antrag+-+Vor…
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:20:58
      Beitrag Nr. 3.270 ()
      Zitat von Grossmeister_B: Ja - WR hat Inso-Antrag in Eigenverwaltung gestellt - steltt sich mir aber immer noch die Frage - was passiert wenn WR "den Dolchstoser" auszahlen kann, wegen dem WR den Inso-Antrag gestellt hat.

      Koennte die Insolvenz dann aufgehoben werden und "alles läuft weiter wie vor dem Inso-Antrag"??


      Wer sagt denn, dass wegen dem "Dolchstosser" Inso Antrag gestellt wurde. Das ist doch reine Spekulation
      Aber auf deine Frage. Dafür gibt es doch die Insolvenz in Eigenverantwortung. Diese kann, rein theoretisch, jeden Tag beendet werden.

      Aber daran zu glauben, würde ja bedeuten, dass die Verkaufsverhandlungen für MEG1 praktisch erledigt sind und es nur noch eine Frage von Tagen ist, wann das Geld fliesst.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:15:57
      Beitrag Nr. 3.269 ()
      Zitat von Kayser13: Prof. Reiter von baum, reiter & collegen hat auch schon seine meriten in anderen verfahren gesammelt. es muss jetzt in der Tat aufgepasst werden, dass nicht zu viel kohle für irgendwelchen schnickschnack verbraten wird. So wie seinerzeit mit der nicht gerade billigen Agentur CNC. Und jetzt sind offenbar heringschupfener in Wolfschlugen aktiv. kenne die nicht wirklich, aber ich glaube die greifen auch richtig was ab. Und nochmal HEER: er ist für die Gläubiger da???? für welche denn?? was sind denn das für Gläubiger, die eine Willi-Intimus schicken, der vorher Fuhrländer und damit indirekt auch ein STück Windreich in den Sand gesetzt hat. Komische Konstellation? Oder?


      ICH finde das ok - denn: Wenn ein völlig Fremder bestellt würde, würden drei Monate keinesfalls ausreichen, um die Dinge in den Griff zu bekommen. Heer kann wohl einigermaßen mit Balz, den man im Hintergrund sicher mitwerkeln lässt -denn auch Balz will, dass er sich "im Flecken" und unter Seinesgleichen auch künftig sehen lassen kann. Hat also auch ein Interesse, dass die Karre, auch und gerade im Hinblick auf die Anleihen, nicht ganz an die Wand fährt. So jedenfalls höre ich den Wind pfeifen....

      W.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:15:10
      Beitrag Nr. 3.268 ()
      Im Gegensatz zur 2015er enthält die 2016er ja bereits Anleihebedingungen bezüglich nachträglicher Änderungen durch Mehrheitsbeschluss, gemeinsamen Vertreter, etc. Hierzu schreibt Nieding + Barth:

      http://windreich-schaden.info/index.php/faq-wgf

      Demgemäß raten wir dazu, dass sich die Anleihegläubiger zusammenschließen und die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen. Dies ist möglich für alle Anleihegläubiger der 6,500 % Anleihe (WKN:A1HRV3) mit der Laufzeit bis zum 15.07.2016. In dieser Gläubigerversammlung kann dann ein sogenannten „Gemeinsamen Vertreter“ bestellt werden.
      ...
      Hinsichtlich der 6,500%-Anleihe mit Laufzeit bis zum 31.03.2015 (WKN: A1CRMQ) ist es unser Ziel, die Anleihebedingungen nachträglich durch Vertrag mit sämtlichen Gläubigern dergestalt zu ändern, dass die vollumfängliche Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes, insbesondere die Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen durch Gläubiger, festgeschrieben wird. In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, auch hier durch die Interessenbündelung möglichst vieler Anleihegläubiger Druck auf die Emittentin dergestalt auszuüben, dass diese eine Gläubigerversammlung einberuft.

      Die 2015er ist ja eher im Besitz von Zeichnern und z.T. von WR selbst wohingegen die 2016 eher das Zockerpapier ist und es hier auf Vertretung durch Nieding hinauslaufen wird. Wie bewertet ihr die unterschiedlichen covenants und Besitzverhältnisse hinsichtlich möglicher Unterschiede in den resultierenden Quoten der beiden Anleihen? Kann es sein, dass die 2015er evtl. bessere Bedingungen raushandeln kann?
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