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    Keine Stückzinsen ausgezahlt, bei Zinsvaluta einen Tag vor Zinstermin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.13 10:34:47 von
    neuester Beitrag 04.12.13 15:05:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.180.837
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      Avatar
      schrieb am 12.04.13 10:34:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe leider eine kleine Position der SOLEN Anleihe, von der ich die Hälfte am 4.4 verkauft habe. Geldvaluta ist der 8.4, was dem Zinstermin entspricht. Zinsvaluta wäre somit Sonntag der 7.4.
      Stückzinsen wurde mir nicht ausgezahlt, begründet wird das von der Börse Stuttgart mit dem Zinsvaluta einen Tag vor Zinstermin:mad:
      Ist das so korrekt?

      Die Anleihe notiert mittlerweile Flat, wurde aber am Handelstag noch mit Stückzinsen gehandelt. Wem steht nun der Kupon zu? Habe ich noch Aussichten an "meine" Stückzinsen zu kommen?

      Danke und Gruß
      UTO
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 11:09:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn es so ist müsste dir der Kupon zustehen. Es könnte sein daß der Kupon schon abgetrennt ist und die Zinsen damit etwas später kommen.

      Habe ähnliches auch schon erlebt, du solltest aber am Ball bleiben bei deiner Bank/Broker denn von alleine machen viele gar nichts.

      Bei einer Teiltilgung hat es bei mir im Oktober 2012 sogar über einen Monat gedauert bis ich die bekommen habe.
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 11:55:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von 1erhart: Wenn es so ist müsste dir der Kupon zustehen. Es könnte sein daß der Kupon schon abgetrennt ist und die Zinsen damit etwas später kommen.

      Habe ähnliches auch schon erlebt, du solltest aber am Ball bleiben bei deiner Bank/Broker denn von alleine machen viele gar nichts.

      Bei einer Teiltilgung hat es bei mir im Oktober 2012 sogar über einen Monat gedauert bis ich die bekommen habe.

      SOLEN hat ja gemeldet, dass die Zinsen momentan nicht gezahlt werden können..... Wie kann ich feststellen, wem der abgetrennte Kupon zugeordnet ist, um im Fall der Zinszahlung der Begünstigte zu sein?

      Hat die Flatnotierung seit dem 9.4 jetzt noch eine Auswirkung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 12:12:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.417.101 von UTO am 12.04.13 11:55:48Es gibt nur zwei Möglichkeiten

      1. Firma hat überhaupt keine Zinsen bezahlt wovon ich ausgehe, heisst du kannst dir Zinsen an den Hut stecken. Hättest sozusagen ein paar Tage früher verkaufen müssen.

      2. Der Kupon war schon abgetrennt dann erhältst du die Zinsen aber nur wenn wie oben gesagt die Firma überhaupt Zinsen bezahlt hat für das abgelaufene Zinsjahr.

      Punkt 1 ist mir auch schon einmal passiert keine Chance zumindest momentan dann. Wobei ich nicht sagen kann ob die Zinsen irgendwann nachbezahlt werden. Das müsste/sollte im Wertpapierprospekt stehen. Da ich mich mit dem Unternehmen nie beschäftigt habe kann ich dazu aber auch nichts sagen ob es jemals noch irgendetwas gibt.

      Ich habe damals solange bei meiner Bank nachgehakt bis ich ein Schreiben vom Unternehmen bekam welches die Bank an mich dann weitergeleitet hatte.

      Ende vom Lied, Keine Zinsen für das Jahr, Verkauf flat mit Verlust, Steuer gedrückt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 15:22:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin Uto,

      wie kommst Du drauf, das die Valuta für die Zinsen der 7/4 ist ?
      Du hast verkauft mit Valuta 8/4 - damit ist dies auch die die Valuta fuer anfallende bzw zu zahlende Stueckzinsen.
      Am 8/4 ist , egal ob Zahlung von Solen oder nicht, Stueckzinsen = 0

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      Avatar
      schrieb am 12.04.13 15:36:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von immer_runter: Moin Uto,

      wie kommst Du drauf, das die Valuta für die Zinsen der 7/4 ist ?
      Du hast verkauft mit Valuta 8/4 - damit ist dies auch die die Valuta fuer anfallende bzw zu zahlende Stueckzinsen.
      Am 8/4 ist , egal ob Zahlung von Solen oder nicht, Stueckzinsen = 0

      Habe ich mittlerweile so erfahren, war mir auch neu!
      http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?artikelid=55
      Hier in dem Link steht es auch, allerdings steht auch mal Stückzinsvaluta minus ein Werktag, was wohl falsch ist, es ist minus ein Tag:

      Beispiel
      Berechnung der Stückzinstage:
      Stückzinsvaluta = Handelstag 14.07. + 2 Werktage = 16.07. (Wertstellung) - 1 Tag = 15.07.
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 16:00:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also Uto,

      ich hab gerade mal ein bisschen gegoogelt.
      Ich glaub Du hast recht.

      Börsenordnung Frankfurt sagt Valuta fuer die Stueckzinsen ist Erfüllungstag minus einen Kalendertag. Dies wäre dann der Sonntag.
      Also haettest Du fuer 364 Tage Zinsen bekommen muessen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.13 17:08:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von immer_runter: Also Uto,

      ich hab gerade mal ein bisschen gegoogelt.
      Ich glaub Du hast recht.

      Börsenordnung Frankfurt sagt Valuta fuer die Stueckzinsen ist Erfüllungstag minus einen Kalendertag. Dies wäre dann der Sonntag.
      Also haettest Du fuer 364 Tage Zinsen bekommen muessen.

      Leider wohl nein, so wie ich es mittlerweile verstanden habe, steht mir der komplette Kupon von 365 Tagen zu, welcher am 08.04 ausgezahlt worden wäre. Was aber SOLEN nicht getan hat und genau das ist ja jetzt das Problem:mad:
      Der 08.04 müsste der erste Tag der neuen Zinsperiode sein........
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 15:33:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.416.369 von UTO am 12.04.13 10:34:47Werden wohl generell keine Zinsen mehr bezahlt haben, hättest wohl früher verkaufen müssen.

      Hier der Link betreffend Insolvenz:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1180943-1-10/sole…
      Avatar
      schrieb am 02.07.13 16:41:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      SdK vertritt Anleiheinhaber der Solen AG

      Die Solen AG (vormals Payom Solar AG) ist ein herstellerunabhängiger
      Systemanbieter von Solaranlagen. Die Gesellschaft befindet sich nach einem
      gescheiterten Sanierungsversuch mittlerweile im vorläufigen
      Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr
      Rechtsanwalt Heinrich Stellmach aus Osnabrück bestellt.

      Die Gesellschaft hatte im Jahr 2011 eine mit 7,50 % p.a. verzinste und am
      8. April 2016 fällige Anleihe begeben (WKN A1H3M9). Nach einem
      gescheiterten Sanierungsversuch wurden die zum 8. April 2013 fälligen
      Anleihezinsen nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom
      Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN
      74/13).

      Auf die Anleihen ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) 2009 anwendbar.
      Dieses sieht unter anderem vor, dass das Insolvenzgericht nach Eröffnung
      des endgültigen Insolvenzverfahrens eine Gläubigerversammlung einzuberufen
      hat. In dieser sollen die Anleihegläubiger über die Bestellung eines
      Gemeinsamen Vertreters beschließen, der die Interessen der Anleihegläubiger
      im Insolvenzverfahren vertritt.

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bietet betroffenen
      Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den
      Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Ferner bietet die SdK
      Anleiheinhabern, die nicht selbst an den kommenden Gläubigerversammlungen
      teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Zudem wurde von Seiten
      der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen
      Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt.

      Betroffene Anleiheinhaber, die Informationen über das Insolvenzverfahren
      der Solen AG erhalten und sich dem Vorgehen der SdK anschließen wollen,
      können sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter
      registrieren lassen.

      München, den 1. Juli 2013
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Solen AG!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 15:05:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.967.687 von Erdman am 02.07.13 16:41:079 IN 74/13 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG, Dieselstr. 12, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRB 206720), vertr. d.: Albert Kupfer, Dieselstr. 12, 49716 Meppen, (Vorstand) hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

      Amtsgericht Meppen, 26.11.2013


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