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    PKV Wechsel ohne Einbußen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.13 12:51:00 von
    neuester Beitrag 22.08.13 16:00:13 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.184.003
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      schrieb am 20.07.13 12:51:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      fast alle dürften Stromberg und die Capitol Versicherung kennen?

      Alles dort Dargestellte nur Satire? Mit Gewißheit leider nein.

      Darum möchte ich diese Diskussion eröffnen.

      Wie kann man eine PKV wechseln, ohne Einbußen zu erleiden?

      Wenn man sich für eine PKV entscheidet, geschieht das aus einem Augenblick der Momentaufnahme.

      Was man nicht erahnen kann, sind später folgende Fusionen, Übernahmen von Versicherungen durch andere Unternehmen und die damit verbundenen Änderungen im Geschäftsgebahren.

      Angenommen, der Versicherungsnehmer (VN) stellt (beispielhaft) folgende Mißstände seit einigen Jahren nachhaltig fest und eine Besserung erscheint nicht in Sicht:

      - Die Bearbeitung von Korrespondenz erfolgt allgemein enorm schleppend. Wer mich kennt, weiß, daß ich nicht übertreibe. Ich rede hier von Zeiten von mehreren Monaten bis zur Erledigung eines Anliegens.

      - Lastschrifteinzüge werden unangekündigt und verfrüht durchgeführt. Der VN hat kaum Zeit, sich gegen sachliche Mängel im Versicherungsvertrag Gehör zu verschaffen. Selbst wenn er widerspricht, erfolgt dennoch und verfrüht die Belastung seines Kontos in einem Umfang, der durchaus dazu geeignet ist, dieses Konto wirtschaftlich unnutzbar zu machen.

      - Für eingereichte Originalbelege wird in der Leistungsabrechnung 0 Euro erstattet mit der Behauptung, sie hätten als Anlagen zum Leistungsantrag gefehlt. Sodann wird darum gebeten, die Belege erneut zu beschaffen und vorzulegen.

      - An abgestimmte Vereinbarungen wird sich nicht gehalten. Das kann arbeitsökonomisch sehr ärgerlich sein, führt es doch zu einigem und vor allem vermeidbarem Aufwand.

      Und so weiter ...

      Es drängt sich der Eindruck auf, als würde die aktuelle Versicherungseigentümerin ihren Gewinn maximierend auf Kosten der VN Zustände schaffen, die den VN ein Zusammenarbeiten mit der Versicherung deutlich erschweren.

      Wie sieht es nun aus, wenn über Jahre Altersrückstellungen gebildet wurden?

      Welcher Weg kann beschritten werden, um in einem solchen Fall - wie ich finde zu Recht - ohne eigenen Nachteil in eine PKV zu wechseln, von der ebenfalls im Rahmen langjähriger Praxis bekannt ist, daß dort alles reibungslos verläuft?

      Wie wird das bei einem jetzigen PKV-Wechsel nun deutlich höhere Eintrittsalter abgegolten?

      Zusatzhinweis: Geht bitte davon aus, daß aus gesundheitlicher Betrachtung eine neue PKV Interesse an dem Versicherungsnehmer hat, da dieser nachweisen kann, in den vergangenen Jahren regelmäßig in so geringem Umfang Rechnungen geltend gemacht zu haben, daß er bei der neuen PKV durch Nichteinreichung der Rechnungen eine Beitragsrückgewähr erhalten würde.

      Wäre ggf. der Gang über einen Ombudsmann der richtige Weg, um diesem VN helfen zu können?

      Hinweise nehme ich ergänzend gerne auch an mein Postfach hier bei W : O entgegen.

      Gruß

      Silberpfeil
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.13 14:01:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.083.603 von Silberpfeil1 am 20.07.13 12:51:00Hallo Silberpfeil!

      Das löst zwar Dein Problem nicht, aber mal eine prinzipielle Anmerkung...
      Ich weiss nicht, wie viele es überhaupt wissen, man kann sich (gemeinsamer EU-Markt) auch privat im EU-Ausland krankenversichern. Und zwar teilweise deutlichst billiger.
      Sowas wie Altersrückstellungen gibt es da nicht. Ich nenne das "ehrliche Tarife". Sie sind sehr billig in jungen Jahren, dafür aber sehr teuer, so ab Ende 50 dann.
      D.h. sparen muss jeder selber von den eingesparten Prämien. Das ist mir aber 1000-mal lieber, da ich eine wesentlich bessere Rendite zustande bringe als jede Versicherung.
      Es sind unter "Europäische Krankenvollversicherung" noch erst wenige Treffer über Google zu berkommen. Klar, man hat hier in Deutschland kein Interesse, das die Leute zur Konkurrenz ins Ausland abwandern. Das ganze wird medial sehr klein gekocht.

      MfG.
      s.
      Avatar
      schrieb am 20.07.13 15:14:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.083.603 von Silberpfeil1 am 20.07.13 12:51:00Nimm eine KV mit einem Eigenbehalt von mindestens 5000 Euro.
      Avatar
      schrieb am 21.07.13 07:36:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Silberpfeil1,

      habe mich vor einiger Zeit auch mal mit dem Thema beschäftigt. Es gibt während einer längeren Arbeitslosigkeit die Möglichkeit wieder,
      und dies auch mit Wirkung nach der AL, in die gesetzliche KK zurück zu wechseln. Oder wenn dein Lohn unter die Bemessungsgrenze fallen
      sollte. Aber bei beiden Möglichkeiten sind deine Altersrückstellungen weg. Dies ist wohl so vom Gesetzgeber gewollt und geregelt. Deine verfallenen A.rückstellungen kommen dann den
      anderen Versicherungsnehmers in der PKV zugute. ( Ist eigentlich ein
      Witz, aber das ist in Deutschland ja leider inzwischen bei vielen
      Dingen so, dass der Einzelne ausgebeutet und zwangsenteignet wird
      für die Allgemeinheit - wer immer das dann auch ist-).

      Es soll aber in Kürze im Rahmen der EU-Richtlinien eine neue
      Möglichkeit geben innerhalb der PKVen zu wechseln, ohne dass man
      seine A.rückstellungen verliert.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 10:57:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo zusammen,

      vielen Dank schon einmal für die interessanten und wertvollen Einschätzungen.

      Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen.

      Wenn eine PKV wie oben beschrieben handelt, sollte es aus meiner Sicht dem VN möglich sein, zu einer anderen PKV wechseln zu dürfen, wobei die bisherige PKV dafür zu sorgen hat, daß der VN durch diesen Wechsel nicht schlechter gestellt ist als bisher. Damit meine ich insbesondere den Übertrag der in der bisherigen PKV gebildeten Altersrückstellungen (wie auch immer das funktioniert(?)) und die Übernahme der aufgrund des nun höheren Eintrittsalters in die neue PKV mehr zu zahlenden Versicherungsprämien.

      Meines Erachtens muß der VN das Gebaren der bisherigen PKV nicht tolerieren.

      Gruß

      Silberpfeil

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      Avatar
      schrieb am 23.07.13 15:09:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      So verständlich der Wunsch ist, die Realität muß man nehmen, wie sie ist. Wenn man vor 2009 eine Vollkostenversicherung abgeschlossen hat, kann man nach heutigem Stand keine Altersrückstellungen zu einer anderen Gesellschaft "mitnehmen". Da kann auch kein Ombudsmann helfen.

      "Meines Erachtens muß der VN das Gebaren der bisherigen PKV nicht tolerieren." Wenn das Gebaren der Versicherung irgendwelche Gesetze oder Vertragsbestimmungen verletzt, kann man dagegen juristisch vorgehen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.13 23:16:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn eine Übernahme der Altersrückstellungen nicht möglich ist, dann können wir diesen Gedankengang ja einfach weglassen. Dem VN müßte es letztendlich gleich sein, auf welche Weise dafür gesorgt wird, daß er bei einem PKV-Wechsel genauso gestellt wird wie er heute "dasteht". Der Schaden ist gewiß versicherungsmathematisch quantifizierbar.

      Das Problem ist natürlich, daß die jetzige PKV vermutlich nicht gegen Vertragsbestimmungen verstößt. Dennoch bin ich der Meinung, die oben dargestellten Verfehlungen haben mit einem für den VN unkomplizierten Leistungsaustausch, auf den der VN vertrauen darf, nicht mehr viel zu tun. Die PKV macht es ihrem VN nachhaltig außerordentlich schwer, Leistungen der PKV einzufordern. Der Mitarbeiterstamm ist Bestandteil der Prämienkalkulation. Die Frage ist nun, ob die von der PKV zur vermuteten Gewinnmaximierung fortlaufend betriebene Reduzierung des Mitarbeiterstamms dazu geeignet ist, über die damit im Zusammenhang zu bringenden, beispielhaft und nicht abschließend dargestellten Gebaren und Verfehlungen vertragsbrüchig geworden zu sein.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 12:48:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.109.735 von Silberpfeil1 am 24.07.13 23:16:29Wo soll das Geld herkommen, damit 'er bei einem PKV-Wechsel genauso gestellt wird, wie er heute "dasteht"'? Jeder Euro, den eine PKV für was auch immer ausgibt, stammt aus den Beiträgen der Versicherten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.13 11:51:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.112.951 von StinoUser am 25.07.13 12:48:20Das dürfte nur bei einem Versicherungsverein a. G. so sein, oder?

      In jedem anderen Fall nicht.

      Bei einer PKV, die Gewinn dadurch erzielt, daß sie an der Belegschaft spart, würde ich aus Sicht des VN die Frage nach der Finanzierung nicht stellen - Schadensersatz "einfach" aus dem Gewinn zahlen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 16:03:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.120.471 von Silberpfeil1 am 26.07.13 11:51:24Auch der Gewinn, den eine als AG firmierende PKV macht, fällt nicht vom Himmel. Und was die Höhe des Gewinns anbelangt, haben wohl manche Leute falsche Vorstellungen. Die DKV z.B. hat laut dem Geschäftsbericht 2012 100 Mio. Euro Gewinn gemacht. Hört sich nicht schlecht an, aber bei 5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 17:49:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.134.663 von StinoUser am 29.07.13 16:03:17Der VN hat nichts dagegen, wenn eine PKV bei preisgerechtem Leistungsaustausch Gewinn erwirtschaftet.

      Das scheint hier aber nicht mehr der Fall zu sein.

      Dir ist aber bekannt, daß Versicherungen ihre Gewinnausweise durch zahlreiche Bilanzierungsoptionen bewußt niedrig ausweisen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 09:47:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.135.673 von Silberpfeil1 am 29.07.13 17:49:59Fast jede Firma hat einen gewissen Spielraum, wie sie was an welcher Stelle der Bilanz einträgt.

      Das hat aber alles nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Einen PKV-Wechsel ohne Einbußen gibt es nach heutiger Rechtslage nicht, das ist halt so. Darüber kann man noch ein paar weitere Beiträge lang schimpfen, aber mehr auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 11:51:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielleicht verstehst Du mich da lediglich ein wenig miß.

      Ich habe Dir, weil Du das Argument gebracht hattest, bzw. dem hier möglicherweise nicht so informierten stillen Mitleser aufzeigen wollen, daß weitaus mehr Gewinn als in der Bilanz ausgewiesen erwirtschaftet wird. Damit ist die Interessenslage recht klar.

      Wichtiger aber: Du unterstellst, daß der PKV-Wechsel auf Wunsch des VN erfolgt. Das ist aber nicht so. Der VN wird zum Versicherungswechsel genötigt.

      Die Ohnmachtslage, die Du prognostizierst, möchte ich so noch nicht sehen.

      Offen gestanden hätte ich mich schon über etwas mehr Beteiligung bei immerhin über 1.000 Diskussionsaufrufen gefreut. Zuletzt haben wir uns ja mehr nur noch zu zweit ausgetauscht. Wofür ich Dir - wie auch den eingangs sich beteiligenden - dankbar bin.

      Ich werde sehen, was ich für den VN wie bewirken kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 16:25:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.140.453 von Silberpfeil1 am 30.07.13 11:51:38Wenn jemand mit dem Service seiner Versicherung (oder einer anderen Firma, bei der er Kunde ist) unzufrieden ist und daher gerne den Anbieter wechseln möchte, ist das nun wiklich keine Nötigung. Denn Nötigung ist ein Straftatbestand (sagt Wikipedia).

      Die Behauptung, daß Deine (oder alle?) privaten Krankenversicherer, die eine AG sind, weitaus mehr Gewinn erwirtschaften, als aus der Bilanz hervorgeht, ist auch recht mutig. Oder ist es keine Behauptung, sondern Du hast Beweise dafür?

      Wie heißt es so schön: das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 18:22:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bedenke bitte die Eingangsargumentation. Der VN will grundsätzlich nicht wechseln. Das veränderte Geschäftsgebaren, bei dem zu prüfen ist, ob der VN es so hinnehmen muß, zwingt ihn, sich mit dem Gedanken eines PKV-Wechsels zu beschäftigen.

      Die Umsatz- und Gewinnbetrachtung der DKV hast Du ja selbst in die Diskussion eingebracht. Nur darauf eingehen wollend habe ich meine Meinung geäußert - vielleicht hilft das zur Klarstellung. Wenn Du in den von Dir in die Diskussion eingebrachten Geschäftsbericht schaust, wirst Du sehen, was ich meine. Einigen wir uns doch einfach darauf, daß man sich im Einzelfall die Geschäftsberichte der zurückliegenden 10 bis 20 Jahre anschaut, um sich ein eigenes Bild zu machen. Denn das schützt Dich vor dem Vorwurf, Du hättest am Beispiel der DKV verallgemeinernd aufzeigen wollen, wie wenig Gewinn die Versicherungen letztendlich aus den Prämien ziehen. Lassen wir diesen Punkt also bitte abschließend außen vor, weil wir ja beide einig sind, daß er keinen Bezug zur Diskussion hat.

      Übrigens habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet, selber Mitglied der DKV, noch Mitglied einer anderen PKV zu sein.

      Auch habe ich deutlich dargelegt, daß ich nicht der sachverhaltgegenständliche VN bin.

      Noch einmal klarstellend: Wie ich bereits erwähnte bin ich Dir dankbar über Deine Einschätzung, ist sie doch wertvoll für mich, um meine Meinung gegenüber Deinen Bedenken und Ansichten kritisch abzuwägen. Zumal ich den Eindruck habe, daß Du Dich im Versicherungssektor tiefgreifender auszukennen scheinst.

      Überflüssigerweise einen Vorgang ins Rollen zu bringen, ist ja schließlich nicht beabsichtigt. Wenn es dazu kommen sollte, wird es vermutlich ohnehin nur drei mit höherer Wahrscheinlichkeit in Betracht kommende Alternativen geben: Eine neutrale Person wird entweder feststellen, daß das Gebaren der PKV durch den VN hinzunehmen ist.

      Oder sie wird die PKV verpflichten, die vor längerer Zeit aufgegebene Praxis wiederaufzunehmen und fortzuführen, wobei der VN nicht wechselt.

      Oder sie wird feststellen, daß der VN wechseln darf unter Ausgleich der ihm dadurch entstehenden Nachteile durch die PKV, bei der er jetzt VN ist.
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 17:19:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Selbige Frage hat sich mir neulich auch gestellt, Bekannte haben mir bspw. http://stratego.pro/ empfohlen, womit ich mich momentan beschäftige. Klingt schon verlockend, wenn man so liest, dass die den Beitrag um 50% senken - bei gleichbleibender Leistung. Denkt ihr, dass das realistisch ist? Hat jemand Erfahrung mit Stratego?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.13 16:00:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.687 von SchubiIndex am 21.08.13 17:19:00Leider bist Du hier falsch. Hier geht es um das Thema "Wechsel des PKV-Unternehmens", nicht um den Tarifwechsel innerhalb eines PKV-Unternehmens.


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