M4E - Einstiegschance nach Kurssturz? (Seite 6)
eröffnet am 07.09.13 15:51:38 von
neuester Beitrag 22.05.22 22:31:15 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.132.567 von valueanleger am 18.03.19 19:04:14Bei welcher Depotbank bist du?
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.132.567 von valueanleger am 18.03.19 19:04:14danke , ich muss noch warten
Der Anfindungsbetrag wurde heute ins Depot eingebucht.
Gruß
Value
Gruß
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.086.724 von user78 am 13.03.19 10:11:27
Gestern vor der Kurseinstellung wurden noch 232 Stück zu 3,16€ gehandelt.
Zitat von user78: Moment wurden da nicht 300 Aktien in die 3,16 geworfen
Gestern vor der Kurseinstellung wurden noch 232 Stück zu 3,16€ gehandelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.085.458 von straßenköter am 13.03.19 08:09:06Moment wurden da nicht 300 Aktien in die 3,16 geworfen
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.084.852 von valueanleger am 13.03.19 06:23:16
Der Handel wurde gestern in HH bereits eingestellt. Überhaupt schon erstaunlich, dass das so lange gedauert hat. Normal sind 1-2 Tage nach Eintragung. Hier scheint das Unternehmen die Börse HH nicht informiert zu haben.
Zitat von valueanleger: Es beleibt somit nicht mehr viel Zeit um noch ein paar Stücke zu erwerben.
Ich warte nun auf den Abfindungsbetrag - kann ich zur Zeit gut bebrauchen, die Zahl der günstigen Aktien ist immer noch enorm hoch.
Gruß
Value
Der Handel wurde gestern in HH bereits eingestellt. Überhaupt schon erstaunlich, dass das so lange gedauert hat. Normal sind 1-2 Tage nach Eintragung. Hier scheint das Unternehmen die Börse HH nicht informiert zu haben.
Es beleibt somit nicht mehr viel Zeit um noch ein paar Stücke zu erwerben.
Ich warte nun auf den Abfindungsbetrag - kann ich zur Zeit gut bebrauchen, die Zahl der günstigen Aktien ist immer noch enorm hoch.
Gruß
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Ich warte nun auf den Abfindungsbetrag - kann ich zur Zeit gut bebrauchen, die Zahl der günstigen Aktien ist immer noch enorm hoch.
Gruß
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.078.960 von straßenköter am 12.03.19 15:14:49Zeitnah(6.3) sieht anders aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.078.960 von straßenköter am 12.03.19 15:14:49Studio 100 Media AG
München
ISIN: DE000A0MSEQ3
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der m4e AG, München
Die außerordentliche Hauptversammlung der m4e AG, München, vom 16. Januar 2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der m4e AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, Studio 100 Media AG, München („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2019 in das Handelsregister der m4e AG beim Amtsgericht München unter HRB 167927 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der m4e AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,94 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der m4e AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgt über die
Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen,
und die jeweilige Depotbank. Die Zahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt an die aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Aktionäre der m4e AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Das Verfahren ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der m4e AG provisions- und spesenfrei.
Die Preisfeststellung betreffend die Aktien der m4e AG im Freiverkehr der Börse Hamburg wird voraussichtlich zeitnah nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, also zeitnah nach dem 6. März 2019, eingestellt werden.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der m4e AG gewährt werden.
München, im März 2019
Studio 100 Media AG
Der Vorstand
München
ISIN: DE000A0MSEQ3
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der m4e AG, München
Die außerordentliche Hauptversammlung der m4e AG, München, vom 16. Januar 2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der m4e AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, Studio 100 Media AG, München („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. März 2019 in das Handelsregister der m4e AG beim Amtsgericht München unter HRB 167927 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der m4e AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,94 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der m4e AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgt über die
Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen,
und die jeweilige Depotbank. Die Zahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt an die aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Aktionäre der m4e AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Das Verfahren ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der m4e AG provisions- und spesenfrei.
Die Preisfeststellung betreffend die Aktien der m4e AG im Freiverkehr der Börse Hamburg wird voraussichtlich zeitnah nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, also zeitnah nach dem 6. März 2019, eingestellt werden.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der m4e AG gewährt werden.
München, im März 2019
Studio 100 Media AG
Der Vorstand
Heute ist die Mitteilung zur Eintragung auch im Bundesanzeiger.