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    Barausgleich bei Optionsscheinen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.13 19:53:34 von
    neuester Beitrag 07.10.13 12:57:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.186.841
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      schrieb am 03.10.13 19:53:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Woher weiß ich, dass bei meinem Optionsschein am Ende der Laufzeit ein Barausgleich stattfindet? Ist ein Barausgleich heute schon Standard oder wo kann ich mich informieren?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.13 20:21:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.563.911 von elliottwave am 03.10.13 19:53:34steht im Prospekt.
      meistens ist bei OS automatischer Barausgleich vorgesehen, aber ich garantiere für nix.
      Bei CBOE- oder Eurex-Optionen ist es nämlich anders, die verfallen einfach wenn sie nicht ausgeübt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.10.13 21:49:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.564.047 von big_mac am 03.10.13 20:21:00Viele Dank für die Antwort. Wo finde ich denn den Prospekt?
      Avatar
      schrieb am 04.10.13 00:16:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meist am einfachsten auf der Homepage des Emittenten.
      Dort nach der WKN suchen, dann ist in der Regel der Prospekt als pdf mit auf der Seite. (Referenzmarkt und -zeit für die Schlusszahlung finden sich auch im Prospekt)
      Avatar
      schrieb am 04.10.13 12:37:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe den Emittenten kontaktiert und man hat mir sowohl den Prospekt wie auch den Link geschickt wo ich die Informationen nachlesen kann.http://www.hsbc-zertifikate.de/wps/inhalte/HSBCZertifikate_D…
      1 Antwort

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      schrieb am 04.10.13 13:24:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.567.555 von elliottwave am 04.10.13 12:37:23und?.... hast du nachgelesen?
      Avatar
      schrieb am 04.10.13 15:25:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, bei meinem Optionsschein findet am Ende der Laufzeit ein Barausgleich statt. Steht sowohl im Prospekt wie auf der Internetseite vom Emittenten. Das war mir schon sehr wichtig zu wissen sonst kann es passieren, dass man mit seiner Markteinschätzung völlig richtig lag und trotzdem einen Totalverlust erleidet. Wo kein Barausgleich vorgesehen ist müsste man halt rechtzeitig wieder verkaufen, oder sein Recht ausüben was wohl eher selten vorkommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.13 10:52:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.569.029 von elliottwave am 04.10.13 15:25:00Der Text zu diesem Thema im Optionsscheinprospekt lautet:

      Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen gilt das Optionsrecht ohne weitere Voraussetzungen als am letzten Tag der Ausübungsfrist ausgeübt, sofern sich ein Auszahlungsbetrag errechnet. Die Zahlung des Auszahlungsbetrags an die Optionsscheininhaber erfolgt in diesem Fall über Clearstream am fünften Bankarbeitstag nach dem letzten Ausübungstag.
      Avatar
      schrieb am 07.10.13 12:57:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      das ist in Deutschland bei allen Emittenten die gängige Praxis.. Cash Settlement.

      Falls du wirklich einen OS bis zum Verfall halten willst, würde ich mir - um sicher zu sein - stets das Termsheet auf der Emittentenhomepage anschauen (was du ja gemacht hast:)


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