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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 531)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 09.05.24 13:01:24 von
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      Avatar
      schrieb am 03.09.21 10:51:09
      Beitrag Nr. 28.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.227.010 von Profitjaegerx7x am 03.09.21 08:51:14falsche Aussage, gilt nicht für den Zeitraum der bei LUS behandelt wird
      Lang & Schwarz | 77,10 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.21 08:51:14
      Beitrag Nr. 28.071 ()
      Danke für den Hinweis, bin leider kein Fachmann aber es stimmt. Klingt einigermaßen einleuchtend.
      Helfen könnte zusätzlich noch, dass derzeit wohl die Verzugszinsen bei Steuerschulden i.H.v. 6% p.a. zur Disposition stehen. Immerhin sind das laut der Darstellung im Ariva Forum über 2 Mio. Euro pro Jahr. Wenn wie möglich der Zinssatz ab 2019 auf 3% oder weniger sinkt spart sich LuS allein dadurch schon >3 Mio. Euro. (Ob das auch in einem Fall von Steuerhinterziehung gilt weiß ich aber nicht).
      Lang & Schwarz | 77,50 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.21 08:14:09
      Beitrag Nr. 28.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.225.051 von Profitjaegerx7x am 02.09.21 22:06:48Bei Ariva wird das im Thread für den relevanten Zeitraum 2007-2011 schön vorgerechnet und erscheint mir plausibel. Demnach kommen die 61 Mio maximal ziemlich genau hin.
      Lang & Schwarz | 77,50 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.21 22:36:43
      Beitrag Nr. 28.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.225.183 von sail81 am 02.09.21 22:25:16
      Zitat von sail81: Hmmm. Da wird sich TR und LuS etwas überlegen müssen am besten vor der weiteren Europaexpansion btr. BEX und COI, auch wenn Xetra der Referenzmarkt ist.
      Am schluss geht es der BaFin um die Gleichbehandlung der Kunden und weniger um die Unternehmen.

      Im engeren Sinne trift die Aussage ja gar nicht auf TR zu: „Werden dem Kunden zur Auftragsausführung mehrere Ausführungsplätze zur Auswahl gestellt, darf der Kunde (etwa durch interessengeleitete Informationsaufbereitung) nicht zu einer Weisung veranlasst werden, die das Wertpapierdienstleistungsunternehmen wahrscheinlich daran hindert, zumindest in Bezug auf das Gesamtentgelt das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen“, gibt die Bafin, etwas umständlich formuliert, als Maßgabe aus. "

      Im weiteren Sinne wird man dann sehen, wie "best execution" im MIFID-Sinne definiert wird... (die Anforderungen Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten werden ja eigentlich eingehalten...)
      Lang & Schwarz | 76,80 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.21 22:35:33
      Beitrag Nr. 28.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.225.036 von katjuscha-research am 02.09.21 22:05:28
      Zitat von katjuscha-research: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will sich ein bestimmtes Geschäftsmodell von Neobrokern ab sofort ganz genau anschauen.

      hmm, vielleicht habe ich es zu schnell gelesen, aber ich finde in dem Quelltext der BaFin das Wort "Neobroker" nicht

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldu…

      aber ich lese hier folgendes:
      "Werden dem Kunden zur Auftragsausführung mehrere Ausführungsplätze zur Auswahl gestellt..."
      Den Vorwurf kann man TR nun wirklich nicht machen :)
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      schrieb am 02.09.21 22:33:40
      Beitrag Nr. 28.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.225.183 von sail81 am 02.09.21 22:25:16Naja, schauen wir mal. Das was TR und L&S machen, machen ja alle anderen auch - nur halt nicht transparent. Und der Bafin ging es ja in dem statement explizit um die Transparenz. Da ist also TR den anderen eher sogar einen Schritt voraus...
      Lang & Schwarz | 76,80 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.21 22:25:16
      Beitrag Nr. 28.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.225.036 von katjuscha-research am 02.09.21 22:05:28Hmmm. Da wird sich TR und LuS etwas überlegen müssen am besten vor der weiteren Europaexpansion btr. BEX und COI, auch wenn Xetra der Referenzmarkt ist.
      Am schluss geht es der BaFin um die Gleichbehandlung der Kunden und weniger um die Unternehmen.
      Lang & Schwarz | 76,80 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 02.09.21 22:06:48
      Beitrag Nr. 28.065 ()
      Gibt es eigentlich irgendwelche neuen News vom Unternehmen? Ich sehe seit der adhoc nichts neues mehr. Wäre ja schön wenn sie mal skizzieren würden wie es jetzt weitergeht, wann mit Entscheidungen oder sonstigem zu rechnen wäre. Mehr Details wie sie auf die 61 Mio. Euro kommen um klar zu stellen, dass nicht mehr kommen kann.

      Ist irgendetwas zu dem Handel mit eigenen Aktien bekannt? Könnte man das irgendwie mitbekommen wenn sie keine Meldeschwelle überschreiten? Müsste das ggf. wie ein Insidertrade eines Vorstandes veröffentlicht werden?
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      schrieb am 02.09.21 22:05:28
      Beitrag Nr. 28.064 ()
      also doch

      https://www.dasinvestment.com/bafin-will-neobrokern-auf-den-…

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will sich ein bestimmtes Geschäftsmodell von Neobrokern ab sofort ganz genau anschauen. Die Praxis des sogenannten Payment for Order Flow könnte gegen die europäische Richtlinie Mifid II verstoßen. Im Juli hatte bereits die europäische Behörde Esma Bedenken geäußert.
      ...
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      Avatar
      schrieb am 02.09.21 17:41:43
      Beitrag Nr. 28.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.219.372 von Ud0 am 02.09.21 12:57:33Und den Rückkauf mit 99% Sicherheit erwartest du dann zu welchem Kurs?
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