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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 619)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 10.05.24 21:01:47 von
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      schrieb am 26.08.21 16:59:36
      Beitrag Nr. 27.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.158.393 von Kampfkater1969 am 26.08.21 16:26:34Wenn man nicht irgendwo beim gute Kitagesetz noch einen Passus angehängt hat, der sowas umgekehrt hat.

      Nein, im Ernst, Der Staat ändert fortlaufend seine Gesetze, um Methoden für den Erwerb von Kapital einzuführen, die vor 30 Jahren undenkbar gewesen wären. Aber sollte Dein Einwand stichhaltig sein, wäre die Rückstellung in der Tat wohl voreilig gewesen. Aber es war natürlich auch so eine Untat, glaub ich aus der rotgrünen Zeit, als beschlossen wurde, dass Bescheide auch trotz Widerspruch zur Zahlung fällig werden.

      Sollte sich die Lage bis zur HV nicht deutlich klären, so sehe ich für wahrscheinlich an, dass sowohl die Div für das GJ 2020 als auch für 2021 gestrichen werden wird.

      Ich habe jetzt alles nachgelesen hier und merke, dass inzwischen die Moralisten die Oberhand bekommen und mal wieder auf die "Nieten in Nadelstreifen" und sonstige schimpfen, die allesamt in den Knast gehören. Schade eigentlich. Aber mit Beruhigung der Lage wird auch dies sich wieder ändern.
      Lang & Schwarz | 86,70 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:57:22
      Beitrag Nr. 27.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.158.618 von cebulonby am 26.08.21 16:53:22
      interessant mit der APO-Bank
      gabs da denn schon mittlerweile weitere Infos?
      Lang & Schwarz | 86,70 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:54:37
      Beitrag Nr. 27.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.158.618 von cebulonby am 26.08.21 16:53:22
      André .... Bütow..
      Korrektur...
      Lang & Schwarz | 86,90 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:53:22
      Beitrag Nr. 27.212 ()
      Antje von der Börsenzeitung mag den Andé von LUS wohl nicht ... ARtikel von gestern!!
      OTS: Börsen-Zeitung / Schatten der Vergangenheit, Kommentar zu ...
      25.08.21, 20:33 dpa-AFX

      Schatten der Vergangenheit, Kommentar zu Cum-ex-Steuernachforderungen von Antje Kullrich Düsseldorf (ots) - Hochmut kommt vor dem Fall, sagt ein bekanntes Sprichwort. Monatelang hat Lang & Schwarz-Chef André Bütow die in die Höhe schießenden Handelsumsätze und Ergebnisse seines Konzerns öffentlich sehr selbstbewusst gefeiert. "Läuft wirklich bei uns", ließ sich der seit 2002 im Vorstand vertretene Manager zitieren. Doch nur wenige Tage nach einer weiteren Jubelmeldung herrscht plötzlich Katerstimmung bei dem aktuell geschäftlich so erfolgreichen Broker. Denn die Vergangenheitsbewältigung droht einen erheblichen Teil der sprudelnden Gewinne des laufenden Jahres aufzufressen. Der Vorstand fürchtet Cum-ex-Steuernachforderungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

      Lang & Schwarz hätte gewarnt sein können. Bislang zählte der Broker zwar noch nicht zu dem umfangreichen Zirkel von Finanzdienstleistern, die mit den illegalen Aktienkreisgeschäften in den Nuller-Jahren in Verbindung gebracht wurden. Doch es ist auch nicht die erste Gesellschaft, deren Steuererklärungen aus dieser Zeit zunächst ohne Beanstandungen durchgingen und später doch noch Änderungsbescheide nach sich zogen. Denn die Erkenntnisse, wie genau die Cum-ex-Geschäfte abliefen und wie Absprachen zwischen den zahlreichen Akteuren der Aktienkreisgeschäfte mit Leerverkäufern getroffen wurden, gewannen die Ermittlungsbehörden erst spät. Gerade auch in Düsseldorf, dem Sitz von Lang & Schwarz, stecken die Steuerfahnder offenbar noch mitten in den Prüfungen. Auch die ebenfalls in der NRW-Landeshauptstadt ansässige Apo-Bank musste erst vor kurzem im Abschluss 2020 eine zusätzliche Cum-ex-Rückstellung von 49 Mill. Euro bilden.

      Der Fall Lang & Schwarz zeigt: Weiterhin dürfte es Finanzdienstleister geben, die bilanziell für mögliche Steuernachforderungen in Sachen Cum-ex immer noch nicht auch nur annähernd genug vorgesorgt haben. Viele Akteure, die in die illegalen Transaktionen involviert waren, dürften auf Verjährung gehofft haben. Doch die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die Verjährungsfristen für schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert.

      Für Lang & Schwarz geht es indes um mehr als um potenziell an den Fiskus abfließende Millionen. Denn hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung des aktuellen Managements, das auch in den fraglichen Jahren 2007 bis 2011 schon dem Vorstand angehörte oder Prokura hatte. Auf der verschobenen Hauptversammlung wird sich das Vorstandsduo kritischen Fragen stellen müssen.

      Pressekontakt:

      Börsen-Zeitung Redaktion

      Telefon: 069--2732-0 www.boersen-zeitung.de
      Lang & Schwarz | 86,90 €
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:44:49
      Beitrag Nr. 27.211 ()
      Hallo Kampfkater,

      guter Punkt, den §173 Abs 2 AO regelt. Sollte tatsächlich eine Steuerhinterziehung vorliegen, wird auch der Vorstand vor empfindlichen Strafen stehen
      Lang & Schwarz | 86,80 €

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      schrieb am 26.08.21 16:26:34
      Beitrag Nr. 27.210 ()
      Wird nicht jeder wissen?

      Im Steuerrecht gibt es einer Art Änderungssperre, wenn eine reguläre Außenprüfung diese Jahre im Rahmen einer "Vollprüfung" angemeldet und durchgeführt hatte.....ob der oder die Prüfer/Konzernprüfer das fragliche Themenfeld dann auch als Prüffeld bearbeitet haben, ist nicht relevant.
      Also ob die Kapitalertragsteuer Thema wurde....

      Nur wenn Steuerhinterziehung beweisbar (!!) ist, kann das regulär geprüfte Jahr noch abgabenordnungsrechtlich geändert werden.

      Es bleibt spannend......
      Lang & Schwarz | 87,20 €
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      Avatar
      schrieb am 26.08.21 15:48:34
      Beitrag Nr. 27.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.157.565 von Milan89 am 26.08.21 15:12:14Lies die Ad-Hoc:

      "So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen..."

      Die Steuerbehörden drehen den Spieß einfach um und verschicken Änderungsbescheide für die Jahre 2008 und 2009 (aufgrund des Zwischenberichts) und dann muss Lang & Schwarz zunächst einmal zahlen. Dann kann Lang & Schwarz gegen diese Änderungsbescheide juristisch vorgehen und dagegen Einspruch einlegen (wie gesagt, die Steuerfahnder holen jetzt die "grobe Kelle" raus und mit den Ändeurngsbescheiden werden quasi alle Unternehmen zunächst einmal unter Generalverdacht der unrechtmäßig erhalten Kapitalertragsteueranrechnung gestellt und die Unternehmen müssen dann individuell gegenüber der Steuerfahndung die Rechtmäßigkeit der Anrechnung nachweisen ... und für die Änderungsbescheide muss LuS halt Rückstellungen bilden!). Dies hat nix mit Schuldeingeständnis zu tun.
      Lang & Schwarz | 88,10 €
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 15:43:24
      Beitrag Nr. 27.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.157.565 von Milan89 am 26.08.21 15:12:14
      nur was ist wahrscheinlich?
      in der Richtung stimme ich dir doch zu - wir sind glaub ich nicht SOOO weit auseinander. Worum es mir geht, ist das diese Wahrscheinlichkeit bei einem Sachverhalt der 2007 lag und den man innerhalb von 1 Tag bewerten musste doch nicht so klar ist. KEINER kann da sagen WIE wahrscheinlich das so kommt. Oder du etwa? Darum im Zweifel eben ansetzen. Hast du schonmal erlebt, das es ärger gab weil jemand geprüft hat und das ganze eben nur 48% Warhscheinlich war (Falls das überhaupt geht).

      Du tust so, also ob L&S GENAU WEISS was da war und gemauschelt wurde. Dem widerspreche ich eben aufs entschiedenste.
      Lang & Schwarz | 88,00 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 15:30:47
      Beitrag Nr. 27.207 ()
      Genau, daher kann damit keine Steuerlast oder Ähnliches gesenkt werden.
      Lang & Schwarz | 87,50 €
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 15:28:31
      Beitrag Nr. 27.206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.157.679 von Choupette am 26.08.21 15:21:37
      Zitat von Choupette: @weinberg
      Steuern und auch die Rückstellungen sind nicht abziehbare Aufwendungen, §10 Nr. 2 KStG


      Selbiges eben auch für Strafzahlungen
      Lang & Schwarz | 87,50 €
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