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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 622)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 26.04.24 13:59:44 von
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      schrieb am 25.08.21 17:32:25
      Beitrag Nr. 27.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.147.944 von affenkopp am 25.08.21 17:00:32Danke. Endlich mal einer, der es steuerlich verstanden hat :-) Bei cum/ex können eine Vielzahl von Beteiligten steuerlich betroffen sein. In erster Linie (als primärer Steuerschuldner) der Leerkäufer, dem die Anrechnung der KapESt versagt wird. Daneben können aber eine Reihe von anderen Beteiligten über das Institut der sog. steuerlichen Haftung (= Eintreten für eine fremde Steuerschuld) herangezogen werden. Dies gilt z.B. für die Depotbanken von Leerverkäufer und Leerkäufer als auch für sämtliche Personen, die die konkrete cum/ex Transaktion im Rahmen einer Beihilfetat unterstützt haben. Die Norm hierfür ist § 70 AO. Hierfür wird das strafrechtliche Auskunftsersuchen benötigt.
      Wenn Mitarbeiter von L&S wissentlich Kunden mit einer Gehilfenhandlung im Rahmen von cum/ex unterstützt haben, kann also L&S für den daraus entstehenden Steuerschaden (neben all den anderen Gesamtschuldnern) in Anspruch genommen werden. L&S könnte dann - bei Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - sich zivilrechtlich um Ausgleich bei den anderen Gesamtschuldnern bemühen.
      Lang & Schwarz | 91,00 €
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 17:27:39
      Beitrag Nr. 27.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.147.698 von catocencoris am 25.08.21 16:41:59Habe mir das Video angesehen. Für LuS war es eher vorteilhaft, dass die Steuergeschichte noch vor der HV bekannt wurde.
      So bleibt die Dividende noch im Unternehmen und die Risikotragfähigkeit ist höher. (im Vidoo ab ca. der Minute 15 zu hören.)
      Lang & Schwarz | 91,30 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 17:06:50
      Beitrag Nr. 27.101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.147.944 von affenkopp am 25.08.21 17:00:32
      Zitat von affenkopp:
      Zitat von sirmike: Die LuS AG kann als Kapitalgesellschaft nicht selbst Beschuldigte in einem Strafverfahren sein. Das geht nur bei natürlichen Personen = Menschen. Liegt daran, dass es in Deutschland bisher kein Unternehmensstrafrecht gibt (im Gegensatz zu den USA). Aus der AdHoc geht hervor, dass das Strafverfahren "gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz AG" geführt wird. Insofern ist die LuS AG in diesem Strafverfahren gegen die "verantwortlichen Personen" (=Menschen) nur "Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens". Die Kapitalgesellschaft soll also zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Die AG selbst kann sich dabei auch nicht auf eine Schweigerecht zurückziehen, da sie selbst ja nicht Beschuldigte im Strafverfahren ist bzw. sein kann.

      Fazit: Aus der AdHoc kannst du keineswegs schlussfolgern, das die LuS AG mit den Vorwürfen gar nichts zu tun hätte.
      Wer welche Rolle in den strafrechtlich relevanten Geschäften (höchstwahrscheinlich Cum-Ex) spielte, geht aus der AdHoc nicht hervor. Insofern ist derzeit alles Kaffeesatzleserei. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der LuS AG für den entstandenen Steuerschaden durch die Finanzbehörde ist aus der AdHoc allein nicht einschätzbar. Die Tatsache, dass die AG dafür eine Rückstellung bildet, belegt aber ein solches Risiko.
      Bei Cum-Ex-Geschäften kann das Finanzamt in der Regel alle Beteiligte der Hinterziehungstat in Anspruch nehmen - sowohl den Steuerpflichtigen selbst (der sich KapSt erstatten ließ), als auch Dritte (z.B. die verantwortlichen Organe der AG) im Wege der Haftung. Die AdHoc lässt uns im Unklaren, welche Position die LuS AG in den Cum-Ex-Geschäften eingenommen haben soll.

      Danke für die Präzisierung. Sollte LuS infolge von Handlungen seiner Organmitglieder in Haftung genommen werden, würde sich das Unternehmen bei diesen schadlos halten und selbst auf Schadenersetz klagen. Ob und ggf. wie sehr werthaltig diese Forderungen dann sind, steht auf einem anderen Blatt.
      Lang & Schwarz | 92,20 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 17:00:32
      Beitrag Nr. 27.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.144.533 von sirmike am 25.08.21 11:53:58
      Zitat von sirmike: Vergleiche zwischen Lang & Schwarz und Wirecard sind völlig fehl am Platz! Da werden Äpfel mit Käse verglichen, also nichtmal annähernd die gleiche Schublade.

      Wirecard war systematischer, vorsätzlicher Betrug mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern und alle anderen abzurippen.

      Bei Lang & Schwarz geht es konkret um ein Steuerstrafverfahren, bei dem LuS nicht das eigentliche Ziel ist! Kann man explizit in der Adhoc nachlesen.

      Momentan soll man lediglich Unterlagen herausgeben und Auskünfte erteilen. LuS hat eine maximale Schadenserhöhe ermitteln lassen durch seine Steuerberater und diese kommuniziert (€61 Mio.) - und man bildet eine entsprechende Rückstellung (€41 Mio.).

      Jeder, der schon mal eine Dividendenzahlung erhalten hat, kennt die entsprechende Wertpapierabrechnung: dort wird die Steuer abgezogen - und diese Abrechnung erstellt der Broker, nicht das Finanzamt. Der Broker führt dann die Steuern ans Finanzamt ab und/oder erstattet diese an seinen Kunden (die Abwicklung/ Verrechnung zwischen Broker und Finanzamt im Hintergrund bekommt der Kunde gar nicht mit).

      Und genau darum geht es. Um die Kunden von LuS und um die von LuS gefertigten Abrechnungen!

      Die können natürlich falsch sein (weil im Rahmen der CumEx-Deals ja rasend schnell Wertpapiere zwischen verschiedenen Adressen hin- und hergetauscht wurden, um so eine mehrfache Steuererstattung zu ergaunern).

      Das bedeutet aber nicht, dass LuS an der Straftat (der rechtswidrigen Erschleichung der Mehrfacherstattungen) aktiv beteiligt war!

      (Nur leicht hinkender) Vergleich: Wenn man einen Erpresserbrief per Post verschickt, wirkt die Post bei der Erpressung zwar (ungewollt) mit, ist aber deswegen noch lange kein Mittäter im strafrechtlichen Sinne.

      Um eine mögliche strafrechtliche Verwicklung von LuS als Unternehmen und/oder Verantwortlicher von LuS geht es dann ggf. in einem zweiten Schritt. Hat also jemand bei LuS vorsätzlich (Vorsatz=Wissen und Wollen) bei dem Steuerbetrug mitgewirkt und den LuS-Kunden dadurch Vorteile verschafft? Davon ist bisher nicht die Rede, aber das Finanzamt wird ganz sicher jedem noch so kleinen Hinweis nachgehen, wenn es welche finden sollte.

      Hier muss man aber natürlich fragen, was hätte LuS davon gehabt oder die entsprechend handelnden Verantwortlichen (Cui bono?)?

      Bei der Warburg Bank ist diese aktive Mitwirken ja dokumentiert, man hat ja sogar Kunden explizit auf die Möglichkeit solcher Deals gebracht und ihnen entsprechende Produkte verkauft (und an denen kräftig Provisionen verdient). Das hat eine ganz andere Qualität als bloß die Abrechnungen eines Brokers, der lediglich die Transaktionen seiner Kunden nachvollzieht und abrechnet - und der ggf. eben instrumentalisiert wurde, um an die Mehrfacherstattungen heranzukommen.


      Die LuS AG kann als Kapitalgesellschaft nicht selbst Beschuldigte in einem Strafverfahren sein. Das geht nur bei natürlichen Personen = Menschen. Liegt daran, dass es in Deutschland bisher kein Unternehmensstrafrecht gibt (im Gegensatz zu den USA).
      Aus der AdHoc geht hervor, dass das Strafverfahren "gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz AG" geführt wird. Insofern ist die LuS AG in diesem Strafverfahren gegen die "verantwortlichen Personen" (=Menschen) nur "Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens". Die Kapitalgesellschaft soll also zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Die AG selbst kann sich dabei auch nicht auf eine Schweigerecht zurückziehen, da sie selbst ja nicht Beschuldigte im Strafverfahren ist bzw. sein kann.

      Fazit: Aus der AdHoc kannst du keineswegs schlussfolgern, das die LuS AG mit den Vorwürfen gar nichts zu tun hätte.
      Wer welche Rolle in den strafrechtlich relevanten Geschäften (höchstwahrscheinlich Cum-Ex) spielte, geht aus der AdHoc nicht hervor. Insofern ist derzeit alles Kaffeesatzleserei. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der LuS AG für den entstandenen Steuerschaden durch die Finanzbehörde ist aus der AdHoc allein nicht einschätzbar. Die Tatsache, dass die AG dafür eine Rückstellung bildet, belegt aber ein solches Risiko.
      Bei Cum-Ex-Geschäften kann das Finanzamt in der Regel alle Beteiligte der Hinterziehungstat in Anspruch nehmen - sowohl den Steuerpflichtigen selbst (der sich KapSt erstatten ließ), als auch Dritte (z.B. die verantwortlichen Organe der AG) im Wege der Haftung. Die AdHoc lässt uns im Unklaren, welche Position die LuS AG in den Cum-Ex-Geschäften eingenommen haben soll.
      Lang & Schwarz | 92,40 €
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      schrieb am 25.08.21 17:00:03
      Beitrag Nr. 27.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.146.435 von TraeidIngIdI0t am 25.08.21 15:00:35
      Zitat von TraeidIngIdI0t: LuS hat das, so wie ich die adHoc lese, doch schon längst bewiesen. Das Finanzamt muss halt wegen dem BGH-Urteil nochmal nachhaken. Die vorsichtigerweise erfolgte Rückstellung dürfte dann zu einer netten Auszahlung in 2023+ führen, wenn die Mühlen fertig gemahlen haben...


      Ja, deshalb bin ich auch damals bei LuS eingestiegen, weil mir klar war, dass die Steuersache gut ausgeht. Aber nun, da die Rückzahlung der Steuerschulden anstand war der Beitrag zum Ergebnis so marginal, das die Ankündigung schon keine Wirkung mehr hatte.
      Risikomäßig bewerte ich die aktuelle Lage mit 30 Mio Euro, also mit 10 Euro Abschlag auf den Aktienkurs. Auch die Tatsache, dass die Finanzprüfung aktuell nur das Augenmerk auf 2 Jahre hat, ist ein Indiz für mich, dass man zuerst einmal versucht, überhaupt ein Vergehen nachweisbar zu machen. Erst dann dürften die Ermittlungen auf die anderen fraglichen Jahre ausgeweitet werden.

      Und Rückstellungen passieren zuerst einmal nur auf dem Papier. Das Kapital darf da ruhig arbeiten!
      Lang & Schwarz | 92,40 €
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      schrieb am 25.08.21 16:55:53
      Beitrag Nr. 27.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.147.680 von pettiwi am 25.08.21 16:40:47Da hast du vollkommen recht und auch wenn ich so selbst betroffen bin. Wenn wir ehrlich sind würden sich hier 80% der Leute über die Verluste von Shortsellern bei steigenden Kursen freuen. Also ignorieren, Argumente verarbeiten und weiter gehts.
      Lang & Schwarz | 92,40 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 16:41:59
      Beitrag Nr. 27.097 ()
      SdK-Video zur Einordnung der Geschehnisse
      Lang & Schwarz | 91,10 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 16:40:47
      Beitrag Nr. 27.096 ()
      noch eine Anmerkung zur Diskussionkultur hier.
      Es ist schon sehr bedauerlich, wenn Diskussionsteilnehmer sich über die Verluste von Anlegern 'freuen'.
      Leute die 'Schadenfreude' zur Schau stellen bemittleide ich.
      Vergesst den Spruch nicht. Geteile Freude ist doppelte Freude, geteiltes Leid ist halbes Leid
      Lang & Schwarz | 91,10 €
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 16:37:56
      Beitrag Nr. 27.095 ()
      das von Franz fehlt noch oder ist der schon vor Ort?
      Lang & Schwarz | 91,10 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 16:33:48
      Beitrag Nr. 27.094 ()
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