Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 641)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 04.06.24 11:19:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.167.216 von omegonneu am 27.08.21 13:21:30Das hat mit der KESt-Abführungspflicht der Depotbanken für ihre Kunden nichts zu tuen. IÜ war L&S doch nie Depotbank?! Hier geht es ja um eigene (!) Steuerforderungen der L&S resultierend aus Dividendenzahlungen dt. Aktien. Nur diese waren anrechenbar und für diese konnte eine Steuerforderung gegenüber dem Fiskus gebucht werden. Der Anstieg bedeutet also, dass L&S am Dividendenstichtag signifikant mehr Aktien besitzt hat als noch ein Jahr zuvor. Das könnte natürlich dafür sprechen, dass der Fiskus L&S unterstellt, als Leerkäufer agiert zu haben (und nicht nur in der Rolle als haftender Gehilfe). Schaut man sich die Steueranrechnungsbestände von 2007-2009 an (im Schnitt 5,5 Mio) und rechnet das auf alle Jahre bis 2011 hoch und addiert Nachzahlungszinsen von ca. 100-120% hinzu, würde man in etwa bei 60 Mio. landen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.571 von Straßenkoeter am 27.08.21 12:35:09Straßenkoeter
Alter, Du kennst mein Alter nicht.
Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Bankenfonds für LuS? Muss dieser Teil des Eigenkapitals nicht unangetastet bleiben?
Alter, Du kennst mein Alter nicht.
Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Bankenfonds für LuS? Muss dieser Teil des Eigenkapitals nicht unangetastet bleiben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.319 von Datini am 27.08.21 12:12:42
Soweit ich weiß, mussten ab 2007 die auszahlenden Depotbanken die KESt abführen. Zuvor waren die dividendenzahlenen Unternehmer die Steuerschuldner
Zitat von Datini: Auszug aus dem Jahresbericht 2007 (S. 42f): Die ausgewiesenen Ertragsteueransprüche betreffen [...] KESt-Anrechnungsguthaben in Höhe von TEUR 6.191 (Vorjahr: TEUR 239).
Gab es Umstellungen im Geschäftsmodell, die diesen Anstieg erklären?
Soweit ich weiß, mussten ab 2007 die auszahlenden Depotbanken die KESt abführen. Zuvor waren die dividendenzahlenen Unternehmer die Steuerschuldner
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.952 von eltorero77 am 27.08.21 13:02:10
Zitat von eltorero77: Der Schaden ist entstanden, L&S muss zahlen.Achso, wo genau steht das in der adhoc? Und in welcher Höhe?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.238 von DOBY am 27.08.21 12:04:50Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass, falls es diese Geschäfte tatsächlich gegeben hat (LS behauptet ja nach offizieller Steuerprüfung das Gegenteil), die Verantwortlichen bei LuS diese Geschäfte alleine getätigt haben.
Vielleicht liege ich falsch, aber in den meisten mir bekannten CumEx Geschäften gab es eine Reihe an Beteiligten, die den Betrug in „Kooperation“ durchgeführt haben: Investoren / Fonds oder vermögende Privatpersonen, externe Steuerberater / Rechtsanwälte, depotführende Banken, etc.
Daher gehe ich davon aus, dass der Betrug bei LS (sofern es ihn gab) ebenso unter Beteiligung Dritter passiert ist (siehe Apobank). Die Apobank hat ja ebenfalls kürzlich einen Steuerbescheid über 49 Mio € erhalten, obwohl sie angeblich nur 380k€ an diesen Geschäften verdient haben soll und der wesentliche Begünstigte ein externer Fonds war.
Frage ist halt, ob die Steuerbehörden nun einfach immer die Bank als Facilitator und ggf nicht einmal Initiator (die Rolle von LS ist in dem
Zusammenhang sicherlich zu klären) dieser Aktionen zur Rechenschaft für die volle Betrugssumme heranziehen können, wenn sie selber nicht der wesentliche Begünstigte und / oder Initiator der Geschäfte war. Genau das scheint aktuell die Vorgehensweise der Steuerbehörden zu sein (lese ich zumindest so). Ob das rechtlich zulässig ist wird sich zeigen. Apobank geht mW ja auch schon gegen den Bescheid vor.
Die Aufarbeitung der Sache wird sicher 1-2 Jahre dauern und das Outcome ist aus meiner Sicht sehr ungewiss. Über Auflösung der Rückstellung bis hin zu weiteren Forderungen aus anderen Jahren (zunächst gegen LS) scheint da alles möglich.
Vielleicht liege ich falsch, aber in den meisten mir bekannten CumEx Geschäften gab es eine Reihe an Beteiligten, die den Betrug in „Kooperation“ durchgeführt haben: Investoren / Fonds oder vermögende Privatpersonen, externe Steuerberater / Rechtsanwälte, depotführende Banken, etc.
Daher gehe ich davon aus, dass der Betrug bei LS (sofern es ihn gab) ebenso unter Beteiligung Dritter passiert ist (siehe Apobank). Die Apobank hat ja ebenfalls kürzlich einen Steuerbescheid über 49 Mio € erhalten, obwohl sie angeblich nur 380k€ an diesen Geschäften verdient haben soll und der wesentliche Begünstigte ein externer Fonds war.
Frage ist halt, ob die Steuerbehörden nun einfach immer die Bank als Facilitator und ggf nicht einmal Initiator (die Rolle von LS ist in dem
Zusammenhang sicherlich zu klären) dieser Aktionen zur Rechenschaft für die volle Betrugssumme heranziehen können, wenn sie selber nicht der wesentliche Begünstigte und / oder Initiator der Geschäfte war. Genau das scheint aktuell die Vorgehensweise der Steuerbehörden zu sein (lese ich zumindest so). Ob das rechtlich zulässig ist wird sich zeigen. Apobank geht mW ja auch schon gegen den Bescheid vor.
Die Aufarbeitung der Sache wird sicher 1-2 Jahre dauern und das Outcome ist aus meiner Sicht sehr ungewiss. Über Auflösung der Rückstellung bis hin zu weiteren Forderungen aus anderen Jahren (zunächst gegen LS) scheint da alles möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.760 von RealJoker am 27.08.21 12:49:00
Es nützt nix aus der Adhoc lediglich einen Halbsatz herauszunehmen und anhand diesem irgendetwas zu belegen. Man muss die Adhoc als ganzes sehen. Das Auskunftssersuchen hat nix mit der Steuernachzahlung zu tun. Es gibt nicht die Option L&S gibt Auskunft, Finanzamt prüft und entscheidet, ob L&S zahlen muss. Der Schaden ist entstanden, L&S muss zahlen. Was sich darüber hinaus aus den Auskünften an strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber Vorständen oder anderen Personen noch ergibt, wissen wir nicht. Dass L&S zahlen muss, steht in der adhoc.
Wenn ich einen Anwalt frage: Muss ich in den Knast? Und der Anwalt anwortet mir: Ich würde mich mental schon mal darauf einstellen. Dann ist doch wohl die Sache gelaufen. Und genau das steht in der adhoc. Das Unternehmen geht davon aus, die Steuerbescheide neu erlassen werden und sie zahlen müssen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Zitat von RealJoker: Das Auskunftsverlangen ist der normale bürokratische Weg ohne Präjudiz für den Ausgang.
Es nützt nix aus der Adhoc lediglich einen Halbsatz herauszunehmen und anhand diesem irgendetwas zu belegen. Man muss die Adhoc als ganzes sehen. Das Auskunftssersuchen hat nix mit der Steuernachzahlung zu tun. Es gibt nicht die Option L&S gibt Auskunft, Finanzamt prüft und entscheidet, ob L&S zahlen muss. Der Schaden ist entstanden, L&S muss zahlen. Was sich darüber hinaus aus den Auskünften an strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber Vorständen oder anderen Personen noch ergibt, wissen wir nicht. Dass L&S zahlen muss, steht in der adhoc.
Wenn ich einen Anwalt frage: Muss ich in den Knast? Und der Anwalt anwortet mir: Ich würde mich mental schon mal darauf einstellen. Dann ist doch wohl die Sache gelaufen. Und genau das steht in der adhoc. Das Unternehmen geht davon aus, die Steuerbescheide neu erlassen werden und sie zahlen müssen.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ca. 140 Mio. € Marktwert sind bereits weg. Das ist schon beachtlich !
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.703 von infosam am 27.08.21 12:45:11
Das ist Unsinn. Das Auskunftsverlangen ist der normale bürokratische Weg ohne Präjudiz für den Ausgang.
Die Wahrscheinlichkeit, am Ende 61 Mio. € nachzahlen zu müssen, sollte man immer im Hinterkopf haben.
Bei einem Kurs von 80 € ist das Chance-Risiko-Verhältnis natürlich ein anderes als bei 130 €.
Zitat von infosam: Wenn das FA mehr Mitarbeiter hätte, würde es auch mehr prüfen!
Wenn es mehr prüfen könnte, wäre CumEx nie zu diesen Ausmaßen gelangt!
Durch den Personalmangel werden Erfolgsaussichten (Steuerrückforderungen) und Aufwand miteinander abgewogen.
Das FA fragt im Fall von LUS bisher nur nach
und schickt nicht einmal Prüfer oder die Steuerfahndung los.
Ich glaube, sie sehen selbst keine Aussichten auf Erfolge.
Das ist Unsinn. Das Auskunftsverlangen ist der normale bürokratische Weg ohne Präjudiz für den Ausgang.
Die Wahrscheinlichkeit, am Ende 61 Mio. € nachzahlen zu müssen, sollte man immer im Hinterkopf haben.
Bei einem Kurs von 80 € ist das Chance-Risiko-Verhältnis natürlich ein anderes als bei 130 €.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.544 von Straßenkoeter am 27.08.21 12:33:18
Die Webseite Finanzwende.de schreibt, CumEx ging nach 2011 als CumCum und mit Derivaten weiter.
Wir haben hier noch lange nicht das Ende der Fahnenstange gesehen. Wegen der Verjährung konzentrieren sich Ermittler momentan darauf, was 10-15 Jahre zurückliegt. Das wird die Strafverfolger und Finanzämter noch viele Jahre beschäftigen. Wer hier bei LuS an ein schnelles Ende glaubt, macht sich was vor. Sollte hier LuS tatsächlich in Haftung genommen werden, muss man prinzipiell davon ausgehen, dass auch in den Folgejahren noch was kommt. Gegenteiligen Beteuerungen sollte man keinen Glauben schenken.
Zitat von Straßenkoeter: Geprüft wurden die Jahre 2007 - 2011.
Da muss man doch Anschlussprüfungen fürchten für die Jahre 2012 - 2021. So ein Fehlverhalten reist ja nicht einfach ab.
Die Webseite Finanzwende.de schreibt, CumEx ging nach 2011 als CumCum und mit Derivaten weiter.
Wir haben hier noch lange nicht das Ende der Fahnenstange gesehen. Wegen der Verjährung konzentrieren sich Ermittler momentan darauf, was 10-15 Jahre zurückliegt. Das wird die Strafverfolger und Finanzämter noch viele Jahre beschäftigen. Wer hier bei LuS an ein schnelles Ende glaubt, macht sich was vor. Sollte hier LuS tatsächlich in Haftung genommen werden, muss man prinzipiell davon ausgehen, dass auch in den Folgejahren noch was kommt. Gegenteiligen Beteuerungen sollte man keinen Glauben schenken.
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