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    GreenX Metals ehemals Prairie Down - Kohle aus Polen! (Seite 46)

    eröffnet am 29.03.14 15:04:04 von
    neuester Beitrag 06.07.22 17:34:41 von
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      schrieb am 06.09.21 21:15:51
      Beitrag Nr. 14.132 ()
      Hier liest es sich eigentlich auch so, als ob noch was kommt,.......

      https://translate.google.com/translate?hl=&sl=pl&tl=de&u=htt…
      GreenX Metals | 0,180 €
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      schrieb am 06.09.21 16:16:05
      Beitrag Nr. 14.131 ()
      ich glaube, wir sind fast einer Meinung mit dem Unterschied, dass ich fest davon überzeugt bin, dass es eine zweite Klageschrift gibt oder diese bereits vorliegt. Wenn es zwei Klagen und zwei Klagegerichte gibt, dann ist es für mich eindeutig, dass eine Klageschrift fehlt. Wie du richtigerweise geschrieben hast, bezieht sich die erste Klageschrift explizit auf BIT. Interessant finde ich bei der ganzen Angelegenheit, dass es Ben gelungen ist, mit seiner Mitteilung am 09.06. zu suggerieren, dass die Klageschrift komplett sei. Das es noch eine zweite eigenständige Klage gibt, hat er aus welchen Gründen auch immer, nicht deutlich gemacht.
      GreenX Metals | 0,180 €
      Avatar
      schrieb am 06.09.21 14:04:03
      Beitrag Nr. 14.130 ()
      Jup aber die Klagesumme bezieht sich explizit auf das BIT, siehe unten.
      Ist halt die Frage ob es eine extra Klageschrift für ECT gibt und ob die noch kommt


      Im Rahmen der laufenden internationalen Schiedsverfahren (Entschädigungsklage) gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Australien und Polen (BIT) (zusammen die Verträge) hat das Unternehmen nunmehr seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren eingereicht hat, in der es eine Entschädigung in Höhe von 806 Millionen Pfund (entspricht 1,5 Milliarden AUD oder 4,2 Milliarden PLN) fordert. Diese Summe wurde von den externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen, die Prairie beauftragt hat, erhoben.
      GreenX Metals | 0,181 €
      Avatar
      schrieb am 06.09.21 12:02:07
      Beitrag Nr. 14.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.246.147 von k1r4 am 06.09.21 10:16:01
      Auszug aus der Pressemitteilung vom 09.06.21 Prairie reicht Klageschrift ein.
      Laut der nachfolgenden Mitteilung gibt es zwei Klagegerichte und zwei Entschädigungsklagen. Möglicherweise unterliegt die ECT Klage der Geheimhaltung?

      Diese Mitteilung wurde von CEO Ben Stoikovich zur Veröffentlichung freigegeben.



      Hintergrund der Klage



      Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Prairie und Polen haben sich darauf verständigt, die UNCITRAL-Regeln auf das Verfahren anzuwenden.


      Sowohl das BIT-Klagegericht als auch das ECT-Klagegericht haben sich konstituiert. Beide Entschädigungsklagen wurden beim Ständigen Schiedshof in Den Haag registriert. Das BIT-Verfahren und das ECT-Verfahren schreiten zügig voran. Das Unternehmen hat nunmehr beim Gericht gegen Polen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 806 Millionen Pfund (1,5 Milliarden AUD/4,2 Milliarden PLN) geltend gemacht. Darin enthalten ist der ermittelte Wert von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben JKM und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen. Der Schadenersatzanspruch wurde von externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen erhoben, welche von Prairie eigens für die gegenständliche Entschädigungsklage beauftragt wurden.
      GreenX Metals | 0,181 €
      Avatar
      schrieb am 06.09.21 10:16:01
      Beitrag Nr. 14.128 ()
      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Yukos-Schiedsverfahren#:~:te…

      Ja, interessantes Beispiel aber ungleich komplexer als der Prairiefall. Und unter Beteiligung Russlands, was es natürlich bzgl. Rechtsstaatlichkeit schwieriger macht.

      Was ich nicht rausfinden konnte bisher ist die Kombination der Klagen. Also ibt und ect. An dem yukos Verfahren kann man auf Wiki nachlesen, dass es Ingesamt drei verschiedene Klagen gab, man sich jedoch auf ein Gericht geeinigt hat. Vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde zu diesem Thema jedoch von einer anderen Partei geklagt, was auch die geringere Entschädigungssumme erklärt. Es ist einfach ein anderer Rechtsrahmen bzw. anderer Klageschwerpunkt gewesen.
      Interessant bei Prairie wird es nun ob eine spezielle Klageschrift für ECT folgt, ob hier andere Schäden geltend gemacht werden können und wie sich die Forderungen unter IBT und ECT am Ende untereinander beeinflussen können.
      Aber das wird von uns keiner beantworten können. Ich bin mir jedoch sicher, das lavive uns hier optimal vertritt ;)
      GreenX Metals | 0,185 €
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      schrieb am 05.09.21 20:08:37
      Beitrag Nr. 14.127 ()
      Nachfolgend ein Bericht über den Energie Charter Vertrag
      Tatsache ist: Investoren haben zahlreiche Möglichkeiten, sich im Ausland zu schützen, aber der ECT ist für sie die attraktivste, weil er für sie wie ein Gelddruckmaschine funktioniert.

      Investoren haben Zugang zu rechtlichem und finanziellem Schutz, wenn sie ins Ausland gehen: Sie können sich gegen politische Risiken wie Enteignung über private Versicherungen, Garantien der Weltbank oder Versicherungen der heimischen Regierungen absichern. Sie können auch projektspezifische Verträge mit dem Gastgeberstaat aushandeln, in denen festgelegt wird, wie und wo potenzielle Konflikte zu lösen sind. Ausländische Investoren haben - wie alle anderen auch - das Recht, vor nationalen oder internationalen Gerichten Schadenersatz für angebliches Fehlverhalten zu fordern.

      Als der schwedische Energiekonzern Vattenfall zum Beispiel mit dem deutschen Beschluss zum Atomausstieg unzufrieden war, verklagte er die Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht befand den Atomausstieg für verfassungsgemäß, entschied aber, dass Vattenfall und andere Konzerne ein Recht auf eine begrenzte finanzielle Entschädigung für bestimmte Regierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausstieg haben. Trotz des Zugangs zum deutschen Justizsystem setzte Vattenfall seine parallele Schiedsklage über 6 Milliarden Euro auf Grundlage des ECT fort - um mit einem größeren Gewinn davonzukommen.



      Der ECT ist für Investoren unter anderem deshalb viel lukrativer als reguläre Gerichte, weil durch sein Schiedssystem Schadenersatz für prognostizierte Gewinne in der Zukunft zugesprochen werden kann, die Konzerne voraussichtlich verlieren werden. In den meisten Gerichten sind zukünftig zu erwartende Verluste nicht entschädigungspflichtig. Ein weiterer Grund ist eine "Straßenraub-Methode“ zur Berechnung von "grob übertriebenen" Entschädigungszahlungen in Investitionsschiedsverfahren, wie der bekannte Investitionsanwalt George Kahale festgestellt hat.

      Ein aufschlussreiches Beispiel für einen großen ECT-Gewinn ist der Fall, der von Aktionären des ehemaligen Ölkonzerns Yukos gegen Russland vorgebracht wurde. Während ein ECT-Tribunal Russland zur Zahlung von 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz verurteilte, sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, auf den sich die Investoren in derselben Angelegenheit beriefen, nur 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz zu - weniger als 5 Prozent des ECT-Schiedsspruchs.
      GreenX Metals | 0,185 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.21 18:59:11
      Beitrag Nr. 14.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.241.239 von Alibaba99 am 05.09.21 10:13:10Ich denke aber, dass die Kurse von bogdanka und jsw ausschließlich mit den guten Ergebnissen zusammenhängen........höhere kohlepreise....
      GreenX Metals | 0,185 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.21 17:57:12
      Beitrag Nr. 14.125 ()
      Auch die relativ hohen Umsätze in Polen sind nun seit etwa 2 Wochen versiegt, wenn ich nicht irre.......
      Wenn die bisherige Klageschrift BIT nur die Vergangenheit betrifft, dann wird die Klagesumme nach ECT womöglich deutlich höher........
      Bin schon gespannt, welche Kurse wir hier noch erreichen werden😎
      GreenX Metals | 0,185 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.21 16:12:01
      Beitrag Nr. 14.124 ()
      Es macht aus meiner Sicht Sinn, da die Entschädigung für den Käufer wichtig ist, um die beiden Projekte zu finanzieren. Die aus der ersten Klageschrift zu erwartende Entschädigungssumme dürfte auch den Kaufpreis bestimmen.
      GreenX Metals | 0,185 €
      Avatar
      schrieb am 05.09.21 15:39:16
      Beitrag Nr. 14.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.241.239 von Alibaba99 am 05.09.21 10:13:10
      Zitat von Alibaba99: Aus meiner Sicht folgt eine zweite Klageschrift nach dem ECT, da dort auch die zukünftigen Gewinne und somit der gesamte Wert der Projekte eingeklagt werden kann. Da die bisher eingeklagte Summe die Vergangenheit betrifft, dürfte dieses Urteil auf jeden Fall zur Geltung kommen, auch wenn Prairie demnächst von einer polnischen Firma übernommen wird. Auffällig ist aus meiner Sicht, dass in dieser Woche sowohl Bogdanka als auch Jsw um jeweils 25 % gestiegen sind.


      Warum sollte die Klage gegen Polen weiterlaufen wenn eine polnische Firma prairie kaufen sollte? Macht keinen Sinn
      GreenX Metals | 0,185 €
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