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    Quellensteuer Österreich - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 21.05.14 11:21:42 von
    neuester Beitrag 25.09.23 17:36:01 von
    Beiträge: 74
    ID: 1.194.598
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      schrieb am 25.09.23 17:36:01
      Beitrag Nr. 74 ()
      Nur zur Inf., die Quellensteuererstattung für 2022 ist heute auf meinem Konto angekommen. Mit anderen Worten, rund 8 1/2 Monate sind seit Einreichung vergangen, ich kann damit leben und der österreichischen Finanzverwaltung über 10 Jahre lang ordentliche Bearbeitung bescheinigen.

      Dennoch sollte jeder Anleger überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt die Steuererstattung in einem Land ungleich D selbst (einige Banken machen das natürlich für ihre Kunden, aber bei einem Kleineinleger lohnt sich das selten) zu beantragen. Vor Jahren habe ich das Prozedere in einigen europäischen Staaten ausprobiert, stundenlange Arbeit mit Formularen und manchmal ganz gescheitert (Portugal!) Aber Österreich werde ich weiter beibehalten.
      Avatar
      schrieb am 13.09.23 15:27:01
      Beitrag Nr. 73 ()
      Ja, das ist völlig richtig, pro Ehepartner ein 6-er Paket in einem Brief, die Bankbelege, die das Gemeinschaftskonto betreffen, haben wir nur einmal gesandt.
      Den Rest, den Du schreibst, kenne ich auch. Meine beigefügten Bankbelege sind die Dividendengutschrift und der Steuerbeleg zur Dividendengutschrift. Und das hat bisher gereicht.
      Avatar
      schrieb am 13.09.23 10:49:28
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.462.577 von dr.wssk am 11.09.23 15:34:24
      Zitat von dr.wssk: Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
      Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,


      danke für die Hinweise. Das erscheint mir machbar.

      Unklar ist mir wieso nur 1x6 Seiten ans Finanzamt? Bei Gemeinschaftsdepot müsste man das Webformular von Österreich nicht 2x ausfüllen/übermitteln und dann also 2x6 Seiten plus Belege pro Jahr nach Österreich schicken?


      Folgende Nachweise fordern die Österreicher:
      -Einen durch die depotführende Bank bestätigten und von dieser firmenmäßig unterfertigten Nachweis aus dem
      hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben.
      Dieser Nachweis hat auch eine Angabe zu enthalten, dass es sich bei dem Depotbestand um den
      Tagesendbestand der Aktien laut Antrag am letzten Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlung handelt und ob
      der bestätigte Tagesendbestand auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes oder des Verpflichtungsgeschäftes
      ausgestellt wurde;
      -Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war;
      -Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat
      vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag.

      Ich hätte aber nur die Dividendenabrechnung als PDF und auch keine Ahnung wie ich das nicht Vorhandensein von Umsätzen nachweisen soll. Mit der Dividendenabrechnung sollte doch klar, dass die angegebenen Depotinhaber vor dem ex-Tag Inhaber der Aktie waren. Einen extra Nachweis, dass sich um den Tagesendbestand handelte, habe ich nicht. Ich hätte nur den Dividendenbeleg hingeschickt, aber bin etwas unschlüssig.
      Avatar
      schrieb am 11.09.23 15:34:24
      Beitrag Nr. 71 ()
      Gut, dass WO mir einen Hinweis auf dieses Board gegeben hat, sonst schaue ich selten hier hinein.
      Also, aktueller Stand, der bei uns funktioniert. 2 Anträge mit jeweils 50% der Dividendenerträge. Die Konten auf die die Dividende überwiesen wird, kann man selbst wählen, meine eigenes Konto bei der Postbank, und ein anderes Konto meiner Frau. Zuvor hatten wir auch 2 Anträge mit 100% der Dividendenerträge nach Österreich geliefert und die dortigen Steuerbeamten haben dann die Kürzung vorgenommen. Erster Weg ist meiner Meinung nach der kürzere.
      Die beiden Anträge sende ich immer in einem Brief als Einschreiben nach Österreich, kostete dieses Jahr 7,20 € und ist wohl verschmerzbar. Und wichtig, jeder der beiden Ehepartner braucht eine eigene Abzugsteuernummer. Die ist einmalig online zu beantragen. Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
      Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.23 10:07:58
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.204.878 von dr.wssk am 25.02.21 19:01:07
      Zitat von dr.wssk: Probleme gab es einmal, als ich mein Depot auf ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Ehefrau umgeschrieben habe. Da erhielt ich plötzlich nur die Hälfte. Haben wir aber auch hinbekommen, in dem wir für meine Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer beantragt haben und danach erhielt sie die andere Hälfte (, die sei mir dann hier überwiesen hat!!!)


      interessant.

      Musste man jeweils einen Antrag für Ehemann und Ehefrau und Jahr stellen mit der halben Anzahl Aktien/ halben Summe?

      Diese "ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer" sind jeweils 6 Seiten. Bei 4 Jahren (gesammelt) wären das dann 4*2*6= 48 Seiten ohne Belege? Hat das eigene Finanzamt dann jeden 6-seitigen Antrag einzeln für die "Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung" unterschrieben und gestempelt?

      Wäre doppelseitiger Druck möglich, um Porto zu sparen?

      Bin für jede Info dankbar.

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      Avatar
      schrieb am 16.08.22 08:56:19
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich bin's mal wieder. Quellensteuerteilrückzahlung für 2021, beantragt am 3.1.22, erhalten gestern, mit anderen Worten, Österreich bearbeitet zuverlässig und wenn man die Formulardaten eines vergangenen Jahres nutzt ist die Erstellung des Formulars für das aktuelle Jahr leicht.
      Avatar
      schrieb am 08.07.21 10:09:41
      Beitrag Nr. 68 ()
      Bei mir gestern auch. Die Rückzahlung hat dieses Mal rund ein halbes Jahr gedauert. Damit kann ich leben.
      Avatar
      schrieb am 03.07.21 14:58:07
      Beitrag Nr. 67 ()
      So! Habe die Steuerrrückerstattung vor zwei drei Wochen gutgeschrieben bekommen.
      👍
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 19:01:07
      Beitrag Nr. 66 ()
      Danke, war mir neu, ich bekomme seit ca. 10 Jahren die Rückzahlung und es hat fast immer geklappt, ohne nachzufragen. Probleme gab es einmal, als ich mein Depot auf ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Ehefrau umgeschrieben habe. Da erhielt ich plötzlich nur die Hälfte. Haben wir aber auch hinbekommen, in dem wir für meine Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer beantragt haben und danach erhielt sie die andere Hälfte (, die sei mir dann hier überwiesen hat!!!)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.02.21 20:33:49
      Beitrag Nr. 65 ()
      Jetzt hab ich meine Eingangsbestätigung.
      Sparer
      Avatar
      schrieb am 21.02.21 11:30:47
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.119.792 von dr.wssk am 20.02.21 19:02:23Ich hab denen jetzt nochmal geschrieben zwecks Eingangsbestätigung.
      Mal sehen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.21 19:02:23
      Beitrag Nr. 63 ()
      Du wirst auch keine Empfangsbestätigung bekommen, sondern eine Rückzahlung nach ca. 4 Monaten und ein Hinweis auf dem Kontoausdruck, dass das Geld aus AT kommt. Solltest Du irgendetwas falsch gemacht haben, genau dann melden Sie sich per Post bei Dir und überweisen erst einmal nichts.
      be.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.02.21 14:22:04
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ich habe immer noch keine Empfangsbestätigung von den Österreichern bekommen.
      Hat die schon jemand bekommen?
      Sparer
      Avatar
      schrieb am 02.02.21 19:15:06
      Beitrag Nr. 61 ()
      Nein, aber bei Versand mit Einschreiben kann man bei der Sendungsverfolgung den Eingang in Eisenstadt überprüfen. Die Laufzeit der Unterlagen betrug bei mir 4 Tage. Ungeachtet dessen, im Vergleich zu anderen Staaten ist Österreich schnell, 3 bis 4 Monate.
      Avatar
      schrieb am 20.01.21 17:42:19
      Beitrag Nr. 60 ()
      Die Bearbeitung dieses Rückerstattungsantrags kann ja gut und gerne monatelang andauern, so wie ich hier lese.
      Bekommt man dann wenigstens mal eine Eingangsbestätigung?
      Damit man weiß, ob der Antrag bei denen angekommen ist?
      Sparer
      Avatar
      schrieb am 02.01.21 22:01:09
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ah doch - jetzt wo ich alles für 2020 ausgefüllt und das PDF Dokument generiert habe, sehe ich hinten, dass da mein Finanzamt meine Ansässigkeit bestätigen muss.
      Sparer
      Avatar
      schrieb am 02.01.21 21:31:02
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ich habe mich auch schon durch diesen Antrag ZS-RD-DIAG (v1.0.7) durchgewurschtelt.
      Aber ich finde da nichts in Sachen Ansässigkeitsbestätigung von meinem deutschen Finanzamt.
      Ist die nicht mehr nötig?
      Sparer
      Avatar
      schrieb am 07.05.20 11:51:51
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.584.415 von dr.wssk am 06.05.20 18:21:03Problem gelöst, man lernt nie aus. Es wurde für einen Teil nur 50% des Rückerstattungsbetrages überwiesen, da die Abzugssteuernummer auf meinem Namen geht, die Dividendenpapiere aber auf meinen Namen und den Namen meiner Frau, also werde ich für meine Frau ebenfalls eine Steuernummer in Österreich beantragen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.20 18:21:03
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.269.631 von dr.wssk am 03.01.20 08:00:12Ich bins mal wieder. Man lernt nie aus. Das Positive, Online-Antrag auf Rückforderung Anfang Januar abgesandt, heute die Überweisung erhalten (ohne dass ich hier nochmal zum Finanzamt musste), bin aber ein jahrelanger 'Kunde'. Das Negative, weniger erhalten als erwartet. Da nur Überweisung ohne detaillierte Abrechnung kann ich nur vermuten und bitte um Meinung.
      Ich ging immer davon aus, dass von den 27,5% Quellensteuer, 15% in D angerechnet werden und 12,5% in A auf Antrag erstattet werden. Das ist bei mir erstmalig nicht der Fall. Einer meiner drei Werte war die österreichische Post mit 2,08 € Div. mal 100 Stück gleich 2080 € , dabei 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 572,00 € , 12,5% wären dann 260,00 € Rückforderung. Bei der Steuerberechnung in D wurden aber noch der Sparerfreibetrag und ausländische Quellensteuer angerechnet, so dass keine weiteren Steuern zu bezahlen waren.
      Ich nahm an, die deutsche Steuerberechnung interessiert die Österreicher nicht. Ist aber offenbar nicht der Fall und nun würde mich wirklich interessieren, wie viel ich für diesen Fall zurückbekommen habe. Ich sehe leider nur die Rückzahlung für meine 3 Werte insgesamt.

      Die Steuerbeilage in D war wie folgt:
      Ausländische Dividende 2080,00 €
      Anrechenbare ausländische QST 312,00 €

      Erträge 2080,00 €
      Sparerfreibetrag (Ehefrau und Ehemann) -740,48 €
      Anrechnung ausländischer QST -1339,22 €
      Gesamtsumme Steuern 0,00 €


      Meine Hoffnung liegt auf Taxadvisor, aber vielleicht kennt sich auch jemand anderes aus.
      Vielen, vielen Dank.
      Bernd
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 08:00:12
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.261.957 von linkshaender am 02.01.20 11:15:43Danke für die guten Wünsche, gerne zurück. Wenn ich hier schreibe, dann möchte ich auch andere user ermundern, nicht ca. 100 Euro für die QSt-Rückforderung an Banken zu zahlen, denn bis auf wenige Staaten und ein bisschen Zeit ist das auch privat zu bewältigen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.01.20 11:15:43
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.260.151 von dr.wssk am 02.01.20 07:12:14Danke für die Info
      und ein gesundes und erfolgreiches 2020.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.01.20 07:12:14
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.126.024 von linkshaender am 10.12.19 19:33:14Gestern die Quellensteuerrückerstattung für 2019 online beantragt. Man kann tatsächlich mit einem Antrag mehrere Wertpapiere berücksichtigen. Nach dem ersten Wertpapier auf das kleine Pluszeichen links drücken und es erscheint eine neue Maske. Am Ende das ganze online absenden. Es erfolgt eine Antwort, in der dem Antrag eine Transaktionsnummer zugeordnet wird. Heute drucke ich die 7 Seiten im Copyshop aus, hole die Unterschrift beim Finanzamt und danach gehen die Unterlagen mit den Bankbelegen nach Österreich.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.19 19:33:14
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.125.709 von dr.wssk am 10.12.19 19:03:01Danke für die Antwort. Dann werde ich mal selbst schauen. Eine benutzerfreundliche Anwendung würde ich mir auch wünschen. Es sollte ja ein leichtes sein über die Abzugsteuernummer das Web-Formular mit den festen Daten vorauszufüllen.

      Ich hoffe jedenfalls auf eine weiterhin aktionärsfreundliches Nachbarland.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.19 19:03:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.104.841 von linkshaender am 07.12.19 19:36:20Die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich stets so schnell wie möglich den Quellensteuerrest zurück haben möchte, sprich Dividende in 2019, folgt bei mir Anfang 2020 das Rückforderungsprozedere. Ich hoffe, man kann in der Web-Anwendung die Formulare zwischen-speichern, so dass man nur den Aktiennamen und den Betrag ändern muss.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.19 19:36:20
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.104.619 von dr.wssk am 07.12.19 18:24:34Unschön aus meiner Sicht, hat man mehrere Aktien im Depot ist für jede einzelne ein Antrag zu stellen.

      Kann man mehrere Jahre und unterschiedliche Depots bei einem Wert in einem Antrag zusammenfassen?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.19 18:24:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.935.983 von dr.wssk am 02.07.19 13:30:12So langsam muss man sich wieder mit dieser Angelegenheit beschäftigen.
      Da mir im letzten Jahr eine Abzugsteuernummer zugewiesen wurde, werde ich die in dem zweistufigen Verfahren, das man ab 1.1.20 für Rückforderungen des Jahres 2019 beginnen kann, verwenden, sprich Teil 1 online die Transaktionsnummer bestellen, sprich Teil 2 Unterschrift vom Finanzamt im eigenen Wohnort und dann das ganze Paket nach Eisenstadt. Detaillierte Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
      Unschön aus meiner Sicht, hat man mehrere Aktien im Depot ist für jede einzelne ein Antrag zu stellen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.19 13:30:12
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.091.872 von dr.wssk am 13.03.19 18:06:40Ich habe heute die Quellensteuerrücküberweisung für das Jahr 2018 erhalten und bin auch mit der Bearbeitungsdauer von rund 6 Monaten zufrieden. Allerdings weiß ich nicht, welcher Antrag von mir bearbeitet wurde, der erste ohne Abzugssteuernummer, wie bisher oder der zweite mit Abzugssteuernummer - darüber wusste ich erst durch dieses Board. Klar ist für mich, ab 2019 nur noch mit Abzugssteuernummer.
      be.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.03.19 18:06:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.010.505 von loofer am 03.03.19 20:53:32Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt Bruck Eisenstadt bekommen mit der Zuordnung einer Abzugsteuernummer, die ich künftig verwenden soll und damit in Österreich registriert bin.
      Ich interpretiere das so, dass meine Unterlagen von 2018 angekommen sind und zur Bearbeitung vorliegen.
      Werde über den Fortgang hier weiter berichten.
      be.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.19 20:53:32
      Beitrag Nr. 46 ()
      Wenn man Online den Antrag abgegeben hat erhält man 6 Seiten. Ich habe den Antrag einfach doppelseitig und 2 Seiten auf ein Blatt gedruckt, sodass nur 3 Seiten bedruckt sind. Auf die Rückseite von Blatt 2 (also Seite 4) habe ich die Aktienumsätze meiner Aktie ausgedruckt. Auf einem 3. Blatt dann den Nachweis meiner Bank, dass österreichische Quellensteuer in 2018 einbehalten worden ist. Mit insgesamt 3 Blättern lag der Brief dann noch unter 20g, sodass ich mit 90 Cent Porto hinkam (anstatt 1,50 EUR für einen 50g Brief).

      Ich bin jetzt gespannt ob es klappt und wie lange es dauern wird.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.02.19 06:50:46
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.781.597 von linkshaender am 03.02.19 19:58:23So stelle ich es mir auch vor, denn in den vergangenen Jahren ließ ich das Feld SteuerId immer frei, weil ich keine hatte. Ich sehe im Moment das Ganze als Vereinfachung für die österreichische Steuerverwaltung. Offen bleibt für mich im Moment das Problem bei mehreren Werten und wie man die zweite Datei mit den jetzigen Werten als Ausgang für das kommende Jahr nimmt. Das gehe ich aber erst nach Abschluss der diesjährigen Prozedur an.
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