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    Verkauf von Verlustbringern vor Jahresende ratsam? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.14 23:53:23 von
    neuester Beitrag 26.12.14 10:15:52 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.204.763
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      schrieb am 24.12.14 23:53:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen,

      ich habe eine Frage zur Steueroptimierung…

      Ich habe in 2013 und 2014 (in mehreren Tranchen) Aktien der Unternehmen A, B und C gekauft. Diese Werte weisen zur Zeit einen Papiergewinn auf. Die Werte A, B und C werden meiner Meinung nach längerfristig in der Gewinnzone bleiben. Ich möchte weiter investiert bleiben.

      Ich habe in 2013 und 2014 (in mehreren Tranchen) Aktien des Unternehmens D gekauft. Dieser Wert weist zur Zeit einen Papierverlust auf. Wert D wird meiner Meinung nach noch tiefer in die Verlustzone geraten. Ich möchte nicht weiter investiert bleiben.

      Wenn ich D vor Jahresende 2014 verkaufe und A, B und C erst in 2015 - werden die realisierten Gewinne aus A, B und C mit den Verlusten aus D verrechnet, oder verfallen realisierte Verluste aus C am 31.12.2014?

      Mit anderen Worten - mir fehlt betreffend des sog. "Verlusttopfs" bei Aktiengeschäften das Verständnis.

      Vielen Dank vorab für ein Paar Hinweise zur Sachlage...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 01:04:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.646.463 von Wertpapiersammler am 24.12.14 23:53:23Verluste werden vorrangig mit Aktien-Gewinnen des laufenden Jahres verrechnet, der Rest wird - da Aktienverlust und somit nicht ausgleichsfähig mit Zins/Dividende - vortgetragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 12:35:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.646.463 von Wertpapiersammler am 24.12.14 23:53:23Hallo Wertpapiersammler,

      wenn du den Verlust nun noch in 2014 realisierst und bei diesem Anlageinstitut keine Kursgewinne aus anderen Verkäufen zur Verrechnung zur Verfügung stehen, wird der Verlust zur Verrechnung vorgetragen.

      Man kann -jeweils bis zum 15.12. eines Jahres- die Schließung des Verlusttopfes bei einem Anlageinstitut beantragen. Du bekommst dann eine entsprechende Steuerbescheinigung, sodass du im Rahmen der Steuererklärung die bescheinigten Verluste dann mit erzielten Veräußerungsgewinnen bei anderen Anlageinstituten verrechnen kannst. Dies führt möglicherweise zu einer früheren steuerlichen Berücksichtigung.

      Gruß, UHT
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 15:33:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die Antworten.

      Ich habe durch Verkäufe in 2014 7.732,96 Kapitalertragsteuer und 425,24 Solidaritätszuschlag gezahlt.

      Der Papierverlust der Aktien des Unternehmes D beläuft sich auf 7.097,67.

      Also verstehe ich es richtig, daß es sinnvoll wäre, den Papierverlust von D jetzt zu realisieren, so daß fast die gesamte Kapitalertragsteuer zurückerstattet wird, richtig?

      Grüße & noch einen schönen Feiertag!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 16:02:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.647.657 von Wertpapiersammler am 25.12.14 15:33:39Hallo WPSammler,
      sofern die bezahlte Abgeltungssteuer aus Aktiengewinnen in 2014 kommt, stimmt es ... Du bekommst durch den Verlustverkauf Abgeltungssteuer zurück, aber ...

      Bei 7.097,67 Euro Verlust bekommst Du "nur" 25% davon als Abgeltungssteuer wieder zurück ... also 1.774,42 Euro.

      Rene
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 26.12.14 10:15:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.647.708 von ReneBanker am 25.12.14 16:02:18Vielen Dank, dann ist alles klar.


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