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    Wertpapierkredit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.15 09:53:49 von
    neuester Beitrag 23.02.15 17:37:38 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.208.123
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      schrieb am 23.02.15 09:53:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich investiere seit Jahren auch mittels eines Wertpapierkredits und habe folglich eine Verpfändungserklärung für das entsprechende Depot mit meiner Bank abgeschlossen.
      Jüngst habe ich meine langjährige Lebensgefährtin geheiratet und nun ist sie
      besorgt, dass sie im Falle einer Pleite meinerseits in Haftung genommen würde.
      Wäre das im Schlimmsten Fall wirklich so? Obwohl der Kreditvertrag lange vor der Hochzeit abgeschlossen wurde und nur ich diesen Vertrag unterzeichnet habe?
      Thanx für Hinweise!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 11:00:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.145.279 von jacomo1 am 23.02.15 09:53:49Hallo,

      erstmal viel Glück euch Beiden!

      Bin kein Jurist aber aber wenn ihr es nicht gesondert geregelt hat oder Deine Frau eine Bürgschaft unterschreibt ist das rechtlich allein Deine Sache.

      Kurz und verständlich zusammengefasst:

      Haftet mein Partner, wenn ich in finanzielle Schwierigkeiten gerate?

      Grundsätzlich nein, denn bei einer Hochzeit tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, die einer Gütertrennung gleichkommt. Das bedeutet, dass die Vermögen getrennt sind und jeder Partner nur für seine eigenen Schulden haftet. Das gilt aber nicht für Geschäfte des täglichen Lebens wie Lebensmitteleinkäufe und Ähnliches. Hier gelten beide Ehepartner als Schuldner. Haben die Partner bei der Eheschließung allerdings die seltene Form der Gütergemeinschaft gewählt, haften sie mit ihrem gemeinsamen Vermögen.

      Muss die Ehefrau zahlen, wenn der Mann mit seiner Firma Pleite geht?

      Nein, auch im geschäftlichen Bereich haftet jeder Ehepartner für seine Schulden allein. Ausnahme: Ich habe für meinen Partner gebürgt.

      http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/ehevertrag/in-der-e…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 11:02:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit ich weis haftetest Du ganz alleine, weil die Bank mit Dir den Vertrag abgeschlossen hat.
      Es sei denn Deine Lebensgefährtin ist als Bürge eingesprungen.
      Wenn nicht, dann muß sie auch nicht haften.
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 14:23:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.145.984 von Chives am 23.02.15 11:00:04Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung sind zwei verschiedene
      Dinge.
      Zugewinn ist der betrag,um den das Endvermögen eines Ehegatten
      das Anfangsvermögen übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 17:37:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.145.279 von jacomo1 am 23.02.15 09:53:49
      Zitat von jacomo1: Wäre das im Schlimmsten Fall wirklich so?


      Natürlich nicht!!

      Ob deine Frau natürlich noch etwas mit einem Pleitier zu tun haben will steht auf einem anderen Blatt.:D

      Und falls du den "Löffel abgeben solltest" müßte deine Frau natürlich die Erbschaft ausschlagen, wenn mehr Schulden als Vermögen da ist.


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