Bank verweigert die Zuteilung der PayPal Aktien nach Spin Off. Wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.07.15 15:52:34 von
neuester Beitrag 17.09.15 21:39:39 von
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und benötige einen Rat von Euch, da ich leider nicht anders weiterkomme. Folgende Situation liegt vor:
Vor dem Spin Off der PayPal Aktie hielt ich EBay Aktien im Depot bei der Augsburger Aktienbank. Die ursprüngliche EBay Aktie wurde das letzte Mal am 17.07. gehandelt, die Zuordnung der PayPal Anteile sollte über das nächste Wochenende erfolgen. Ab dem 20.07. wurde die neue PayPal Aktie das erste Mal gehandelt.
Als meinem Depot auch am Abend des 20. die neuen Wertpapiere nicht zugeordnet waren, fragte ich meine Bank wann denn diese Einbuchung erfolgen würde. .Die Antwort besagte, dies könne etwas dauern, würde aber in den nächsten Tagen erfolgen.
Am 22.07. verkaufte ich meine alten EBay Anteile für den neuen, natürlich deutlich niedrigeren Kurswert.
Als auch nach einer Woche nichts geschehen war kontaktierte ich erneut die Bank. Die neue Antwort war schockierend:
Da für die Abwicklung in Deutschland Clearstream zuständig sei und hier als Record Day der 22.07. gewählt wurde, hätten die EBay Aktien am 22.07. Abends noch im Depot sein müssen. Somit seien meine PayPal Anteile leider verfallen.
Das kann doch nicht wahr sein, oder?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke und beste Grüße!
ich bin neu hier und benötige einen Rat von Euch, da ich leider nicht anders weiterkomme. Folgende Situation liegt vor:
Vor dem Spin Off der PayPal Aktie hielt ich EBay Aktien im Depot bei der Augsburger Aktienbank. Die ursprüngliche EBay Aktie wurde das letzte Mal am 17.07. gehandelt, die Zuordnung der PayPal Anteile sollte über das nächste Wochenende erfolgen. Ab dem 20.07. wurde die neue PayPal Aktie das erste Mal gehandelt.
Als meinem Depot auch am Abend des 20. die neuen Wertpapiere nicht zugeordnet waren, fragte ich meine Bank wann denn diese Einbuchung erfolgen würde. .Die Antwort besagte, dies könne etwas dauern, würde aber in den nächsten Tagen erfolgen.
Am 22.07. verkaufte ich meine alten EBay Anteile für den neuen, natürlich deutlich niedrigeren Kurswert.
Als auch nach einer Woche nichts geschehen war kontaktierte ich erneut die Bank. Die neue Antwort war schockierend:
Da für die Abwicklung in Deutschland Clearstream zuständig sei und hier als Record Day der 22.07. gewählt wurde, hätten die EBay Aktien am 22.07. Abends noch im Depot sein müssen. Somit seien meine PayPal Anteile leider verfallen.
Das kann doch nicht wahr sein, oder?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke und beste Grüße!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.308.377 von Wallstreet321 am 31.07.15 15:52:34Das ist völliger Mist der Dir da erzählet wird.
Richtig war es so:
Ex-Tag
20.07.2015
Verhältnis
1 : 1
ISIN (WKN) neu
US70450Y1038 (A14R7U)
PAYPAL HOLDINGS INC.
Für 1 Aktie dieser Gesellschaft, die am 17.07.2015, abends (Stichtag) in Ihrem Bestand ist, erhalten Sie 1 Aktie der PAYPAL
HOLDINGS INC. zusätzlich
Und hier nochmal schriftlich (Quelle Bloomberg)
Richtig war es so:
Ex-Tag
20.07.2015
Verhältnis
1 : 1
ISIN (WKN) neu
US70450Y1038 (A14R7U)
PAYPAL HOLDINGS INC.
Für 1 Aktie dieser Gesellschaft, die am 17.07.2015, abends (Stichtag) in Ihrem Bestand ist, erhalten Sie 1 Aktie der PAYPAL
HOLDINGS INC. zusätzlich
Und hier nochmal schriftlich (Quelle Bloomberg)
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.308.794 von immer_runter am 31.07.15 16:39:23Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hiervon bin ich auch ausgegangen, die Antwort der Bank lauetet aber wie folgt:
Der Ex-Tag der Ebay-Aktie war in Deutschland am 20.07.2015.
Der Record-Day (Ex-Tag in den USA) war am 22.07.2015.
Der deutsche Wertpapierabwickler (Clearstream) hat sich entschieden, bei diesen Wertpapier an den Record-Day zu richten. Darum ist auch die Augsburger Aktienbank gezwungen, sich an diesen Tag zu halten, da die Stücke von Clearstream abgewickelt werden.
Anbei noch für Sie zur Information die Meldung der Clearstream:
Clearstream wird die Bestände nach dem Stand vom 22.07.1015 abends, im Verhältnis 1:1 ohne Mitwirkung der Kontoinhaber am 23.07.2015 zubuchen.
Um solchen Missverständnissen bei US-Wertpapieren vorzubeugen, bitten wir Sie - sollte eine Kapitalmaßnahme anstehen - sich vor Käufen/Verkäufen mit uns in Verbindung zu setzen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Auf die Frage was denn nun mit den ja definitiv erzeugten PayPal Anteilen geschehen sei, kam die lapidare Aussage da könne man mir auch nicht weiterhelfen.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich weiter verfahren soll.
Viele Grüße!
Hiervon bin ich auch ausgegangen, die Antwort der Bank lauetet aber wie folgt:
Der Ex-Tag der Ebay-Aktie war in Deutschland am 20.07.2015.
Der Record-Day (Ex-Tag in den USA) war am 22.07.2015.
Der deutsche Wertpapierabwickler (Clearstream) hat sich entschieden, bei diesen Wertpapier an den Record-Day zu richten. Darum ist auch die Augsburger Aktienbank gezwungen, sich an diesen Tag zu halten, da die Stücke von Clearstream abgewickelt werden.
Anbei noch für Sie zur Information die Meldung der Clearstream:
Clearstream wird die Bestände nach dem Stand vom 22.07.1015 abends, im Verhältnis 1:1 ohne Mitwirkung der Kontoinhaber am 23.07.2015 zubuchen.
Um solchen Missverständnissen bei US-Wertpapieren vorzubeugen, bitten wir Sie - sollte eine Kapitalmaßnahme anstehen - sich vor Käufen/Verkäufen mit uns in Verbindung zu setzen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Auf die Frage was denn nun mit den ja definitiv erzeugten PayPal Anteilen geschehen sei, kam die lapidare Aussage da könne man mir auch nicht weiterhelfen.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich weiter verfahren soll.
Viele Grüße!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.309.004 von Wallstreet321 am 31.07.15 17:04:48Also ich habe beim sBroker schon am Freitag (17.07.2015) kurz nach 22:00 Uhr die PayPal eingebucht gesehen (jedoch ohne Verkaufsoption).
Erst am Montag oder Dienstag hätte ich die PayPal Anteile wieder verkaufen können.
In mein wiki wurden die PayPal Anteile auch gleich am Montag (20.07) morgen zur Verfügung gestellt und waren handelbar (jedoch mit hohem Speard).
zur der Aussage deiner Bank: Um solchen Missverständnissen bei US-Wertpapieren vorzubeugen, bitten wir Sie - sollte eine Kapitalmaßnahme anstehen - sich vor Käufen/Verkäufen mit uns in Verbindung zu setzen.
Das ist eine Frechheit, dass ich mich als Kunde darüber zu erkundigen habe. In der Regel sollte der Broker die Anteilseigner von Ebay Aktien zumindest darüber informieren.
Erst am Montag oder Dienstag hätte ich die PayPal Anteile wieder verkaufen können.
In mein wiki wurden die PayPal Anteile auch gleich am Montag (20.07) morgen zur Verfügung gestellt und waren handelbar (jedoch mit hohem Speard).
zur der Aussage deiner Bank: Um solchen Missverständnissen bei US-Wertpapieren vorzubeugen, bitten wir Sie - sollte eine Kapitalmaßnahme anstehen - sich vor Käufen/Verkäufen mit uns in Verbindung zu setzen.
Das ist eine Frechheit, dass ich mich als Kunde darüber zu erkundigen habe. In der Regel sollte der Broker die Anteilseigner von Ebay Aktien zumindest darüber informieren.
Vielleicht hilft das als Argumentation gegenüber deiner Bank. Ich habe jedoch unsere Depotnummer unkenntlich gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.309.400 von Chris_M am 31.07.15 17:47:05Hallo Chris,
vielen Dank für die Hilfe.
Ich werde den Anlauf mit Hilfe Deines Depotauszugs erneut unternehmen.
Mir ist unerklärlich wie sich die AAB so verhalten kann. Mir erscheint dies extrem unseriös, weshalb ich wahrscheinlich auch den Broker wechseln werde.
Die Bank stellt aktuell komplett auf stur und verweigert weitere Auskünfte. So wie es ausschaut werde ich nicht umhin kommen einen Rechtsanwalt einzuschalten, wonach mir allein des zeitlichen Aufwands wegen so gar nicht ist.
Hat sonst niemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?
Nochmals vielen Dank und beste Grüße!
vielen Dank für die Hilfe.
Ich werde den Anlauf mit Hilfe Deines Depotauszugs erneut unternehmen.
Mir ist unerklärlich wie sich die AAB so verhalten kann. Mir erscheint dies extrem unseriös, weshalb ich wahrscheinlich auch den Broker wechseln werde.
Die Bank stellt aktuell komplett auf stur und verweigert weitere Auskünfte. So wie es ausschaut werde ich nicht umhin kommen einen Rechtsanwalt einzuschalten, wonach mir allein des zeitlichen Aufwands wegen so gar nicht ist.
Hat sonst niemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?
Nochmals vielen Dank und beste Grüße!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.309.004 von Wallstreet321 am 31.07.15 17:04:48
das schlicht falsch.
Mir scheint es du bist da an einen sehr inkompetenten Mitarbeiter geraten.
Der EX-Tag in den USA war ebenfalls der 22.7.
Ex Tag und Record-Tag sind was völlig anderes.
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich wie folgt vorgehen:
Montag morgen Einschreiben losschicken und per Fax voraus.
Anwalt drohen und sagen sie für allen Schaden haftbar zu machen weil du Deine PayPal Aktien nicht verkaufen kannst.
Denke da wirst du nach ein paar Stunden die Stücke haben.
Die Bank ist klar im Unrecht. musst du dir nicht gefallen lassen.
Im Umkehrschluss mit der trotteligen Begründung von der Bank würde das ja heissen, man hätte Ebay mit Abschlag kaufen können und dennoch PayPal Aktien kassiert.
Die Antwort von denen ist sowas von ballaballa.
Zitat von Wallstreet321: Der Record-Day (Ex-Tag in den USA) war am 22.07.2015.
das schlicht falsch.
Mir scheint es du bist da an einen sehr inkompetenten Mitarbeiter geraten.
Der EX-Tag in den USA war ebenfalls der 22.7.
Ex Tag und Record-Tag sind was völlig anderes.
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich wie folgt vorgehen:
Montag morgen Einschreiben losschicken und per Fax voraus.
Anwalt drohen und sagen sie für allen Schaden haftbar zu machen weil du Deine PayPal Aktien nicht verkaufen kannst.
Denke da wirst du nach ein paar Stunden die Stücke haben.
Die Bank ist klar im Unrecht. musst du dir nicht gefallen lassen.
Im Umkehrschluss mit der trotteligen Begründung von der Bank würde das ja heissen, man hätte Ebay mit Abschlag kaufen können und dennoch PayPal Aktien kassiert.
Die Antwort von denen ist sowas von ballaballa.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.310.627 von immer_runter am 31.07.15 21:09:35hab ich mich doch glatt verschrieben.
der ex tag in den USA war natürlich auch der 20.7 !
der ex tag in den USA war natürlich auch der 20.7 !
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.308.377 von Wallstreet321 am 31.07.15 15:52:34
von dem Spin-off von Paypal- aus Ebay-Aktien sowieso nix erfahren, und da könnte er die Paypal-Aktien an sich selbst umgebucht haben. Er könnte auch
irgendetwas vergessen haben, was die Depotbank zur Entgegennahme der Paypal-
Aktien auf dem Kundendepot vielleicht hätte beitragen müssen. Oder der Mitarbeiter war einfach überfordert. Jedenfalls scheint der Mitarbeiter ein Problem geschaffen zu haben, so dass die Paypal-Aktien auf dem Kundendepot, wo sie sein müssten, jetzt fehlen. Ähnliche Dinge habe ich früher auch
selbst schon in diversen Fällen erlebt, als mir z.B. von einem Bankmitarbeiter geschrieben wurde, meine mangels Einbuchung nachgefragten ital. Bezugsrechte wären "an der italienischen Grenze abhanden gekommen"...
Mit solch unqualifizierten Äußerungen braucht sich natürlich keiner abzufinden. Im Notfall kann man gegen die Bank klagen.
Die Depotbank hat dafür zu sorgen, dass die angefallenen Paypal-Aktien ins
Kundendepot eingebucht werden, und sollte ein Bankmitarbeiter da Mist gebaut haben, dann muss die Bank das trotzdem ausbügeln, notfalls durch Nachkauf
über die Börse und wertgerechte unentgeltliche Nachbuchung ins Kundendepot.
Die Bank haftet für Fehler ihrer Mitarbeiter.
Theoretisch könnte ein Mitarbeiter der Bank gedacht haben, dieser Kunde wirdvon dem Spin-off von Paypal- aus Ebay-Aktien sowieso nix erfahren, und da könnte er die Paypal-Aktien an sich selbst umgebucht haben. Er könnte auch
irgendetwas vergessen haben, was die Depotbank zur Entgegennahme der Paypal-
Aktien auf dem Kundendepot vielleicht hätte beitragen müssen. Oder der Mitarbeiter war einfach überfordert. Jedenfalls scheint der Mitarbeiter ein Problem geschaffen zu haben, so dass die Paypal-Aktien auf dem Kundendepot, wo sie sein müssten, jetzt fehlen. Ähnliche Dinge habe ich früher auch
selbst schon in diversen Fällen erlebt, als mir z.B. von einem Bankmitarbeiter geschrieben wurde, meine mangels Einbuchung nachgefragten ital. Bezugsrechte wären "an der italienischen Grenze abhanden gekommen"...
Mit solch unqualifizierten Äußerungen braucht sich natürlich keiner abzufinden. Im Notfall kann man gegen die Bank klagen.
Die Depotbank hat dafür zu sorgen, dass die angefallenen Paypal-Aktien ins
Kundendepot eingebucht werden, und sollte ein Bankmitarbeiter da Mist gebaut haben, dann muss die Bank das trotzdem ausbügeln, notfalls durch Nachkauf
über die Börse und wertgerechte unentgeltliche Nachbuchung ins Kundendepot.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.312.982 von guensing am 01.08.15 16:12:06Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde mein Depot bei der Augsburger Aktienbank nun auflösen.
Ebenso geht heute ein Einschreiben an die Bank, in welchem ich erneut die hier gehörten Argumente anbringen werde. Mal gespannt ob die Bank Einsicht zeigt.
Hat bisher noch niemand etwas von der verspäteten Abwicklung durch Clearstream gehört?
Beste Grüße und einen erfolgreiche Woche!
Ich werde mein Depot bei der Augsburger Aktienbank nun auflösen.
Ebenso geht heute ein Einschreiben an die Bank, in welchem ich erneut die hier gehörten Argumente anbringen werde. Mal gespannt ob die Bank Einsicht zeigt.
Hat bisher noch niemand etwas von der verspäteten Abwicklung durch Clearstream gehört?
Beste Grüße und einen erfolgreiche Woche!
Hallo,
kleine Anmerkung: ih würde bis zur Klärung NICHTS auflösen. Und die Klärung beginnt beim Fachanwalt.
LG,
Holger
kleine Anmerkung: ih würde bis zur Klärung NICHTS auflösen. Und die Klärung beginnt beim Fachanwalt.
LG,
Holger
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.317.620 von Wallstreet321 am 03.08.15 09:01:08Meine Aktien sind mir mit folgenden Daten eingebucht worden:
Geschäftstag 20.07.2015 Kauf Kaufpreis 0,00 EUR keine Gebühren oder Steuern
Datum des Schreibens: 23.07.2015...
Gruß Trebor
Geschäftstag 20.07.2015 Kauf Kaufpreis 0,00 EUR keine Gebühren oder Steuern
Datum des Schreibens: 23.07.2015...
Gruß Trebor
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.319.219 von Trebor73 am 03.08.15 12:37:59
doch einen Fehler darstellt. Nun sind nach einem BFM-Schreiben von 2014
die Banken auch noch zu einheitlicher Praxis angehalten. Da fragt man sich
doch, ob dieses einheitliche Bankenverhalten dann gemäß WM-Vorgabe falsch
oder vielleicht doch entgegen WM richtig praktiziert wird. Ich fürchte, man
macht es bei den Banken lieber generell falsch, um für sich und den Fiskus
möglichst Vorteile auf Kosten von Kunden herauszuholen.
Droht hier eine Irrfahrt durchs Delta?
Das würde ich für korrekt halten. Es entspricht aber offenbar nicht der WM-Vorgabe mit Einwertung und Besteuerung der Paypal-Aktien, was letztlich aberdoch einen Fehler darstellt. Nun sind nach einem BFM-Schreiben von 2014
die Banken auch noch zu einheitlicher Praxis angehalten. Da fragt man sich
doch, ob dieses einheitliche Bankenverhalten dann gemäß WM-Vorgabe falsch
oder vielleicht doch entgegen WM richtig praktiziert wird. Ich fürchte, man
macht es bei den Banken lieber generell falsch, um für sich und den Fiskus
möglichst Vorteile auf Kosten von Kunden herauszuholen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.308.377 von Wallstreet321 am 31.07.15 15:52:34Hallo, Wallstreet,
möglicherweise bist du da an einen inkompetenten Mitarbeiter bei der Bankhotline gestoßen. Kapitalmaßnahmen sind ja nun nicht so ganz einfach (wobei das meiner Meinung nach für den eBay-Spinoff gerade nicht gilt). Aber sei es drum.
Tatsache ist: Wenn Du am 17. Juli abends die eBay-Aktien im Bestand hattest, bist Du berechtigt. Punkt, Ende.
Richtig ist auch, daß Clearstream die Aktien erst am 22. Juli abends einbuchen wollte/konnte. Deswegen ist es okay, wenn die Banken die Aktien erst am 23. Juli in die Kundendepots eingebucht haben. An Deiner Berechtigung (Aktienbesitz am 17. vorausgesetzt) ändert das aber gar nichts.
In diesem Thread darf natürlich auch Kollege guensing nicht fehlen. Lieber guensing, Du weißt ja, ich arbeite ja in diesem Bereich: Die Zeiten, in denen Mitarbeiter manuell Kapitalmaßnahmen in Kundenepots buchen (und damit ggf. manipulieren konnten), sind seit etwa 30 Jahren vorbei. So etwas wird natürlich maschinell abgewickelt.
Das schließt natürlich Bearbeitungsfehler nicht aus. Die würden dann aber alle Kunden betreffen und nicht nur Wallstreet. Und in dem Fall muß die Bank den Fehler selbstverständlich beheben, da gebe ich dir recht.
Ich habe in solchen Fällen gute Erfahrung mit einem Schreiben an den Leiter der Revisionsabteilung gemacht. Den Fall kurz und klar schildern und darauf hinweisen, daß du innerhalb von einer Woche die Aktien erwartest. Ansonsten würdest Du einen Rechtsanwalt und (ganz wichtig, denn das ist das Zauberwort) die BaFin einschalten. Das wirkt bei allen Banken.
Viel Erfolg!!
möglicherweise bist du da an einen inkompetenten Mitarbeiter bei der Bankhotline gestoßen. Kapitalmaßnahmen sind ja nun nicht so ganz einfach (wobei das meiner Meinung nach für den eBay-Spinoff gerade nicht gilt). Aber sei es drum.
Tatsache ist: Wenn Du am 17. Juli abends die eBay-Aktien im Bestand hattest, bist Du berechtigt. Punkt, Ende.
Richtig ist auch, daß Clearstream die Aktien erst am 22. Juli abends einbuchen wollte/konnte. Deswegen ist es okay, wenn die Banken die Aktien erst am 23. Juli in die Kundendepots eingebucht haben. An Deiner Berechtigung (Aktienbesitz am 17. vorausgesetzt) ändert das aber gar nichts.
In diesem Thread darf natürlich auch Kollege guensing nicht fehlen. Lieber guensing, Du weißt ja, ich arbeite ja in diesem Bereich: Die Zeiten, in denen Mitarbeiter manuell Kapitalmaßnahmen in Kundenepots buchen (und damit ggf. manipulieren konnten), sind seit etwa 30 Jahren vorbei. So etwas wird natürlich maschinell abgewickelt.
Das schließt natürlich Bearbeitungsfehler nicht aus. Die würden dann aber alle Kunden betreffen und nicht nur Wallstreet. Und in dem Fall muß die Bank den Fehler selbstverständlich beheben, da gebe ich dir recht.
Ich habe in solchen Fällen gute Erfahrung mit einem Schreiben an den Leiter der Revisionsabteilung gemacht. Den Fall kurz und klar schildern und darauf hinweisen, daß du innerhalb von einer Woche die Aktien erwartest. Ansonsten würdest Du einen Rechtsanwalt und (ganz wichtig, denn das ist das Zauberwort) die BaFin einschalten. Das wirkt bei allen Banken.
Viel Erfolg!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.325.171 von JuliaPapa am 04.08.15 08:47:34
Sonst landet eine Reklamation an die Bank wahrscheinlich bei einer
Beschwerdemanagementstelle eventuell in längerdauernde Bearbeitungszeit.
Kann auch sein, dass alles sich deshalb verzögert, weil die Bank erst
eine Zusage ihrer Versicherung sucht, etwaigen Schaden zu übernehmen.
(Übrigens soll doch Fälle gegeben haben, dass Bankmitarbeiter Kunden-
wertpapiere unterschlugen; eine Bank gibt das dann nur selten zu,
übernimmt wohl zumeist lieber zähneknirschend den Schaden, falls
es aufkommt.)
Revision
Guter Tip, sich an den Leiter der Revision bei der Bank zu wenden!Sonst landet eine Reklamation an die Bank wahrscheinlich bei einer
Beschwerdemanagementstelle eventuell in längerdauernde Bearbeitungszeit.
Kann auch sein, dass alles sich deshalb verzögert, weil die Bank erst
eine Zusage ihrer Versicherung sucht, etwaigen Schaden zu übernehmen.
(Übrigens soll doch Fälle gegeben haben, dass Bankmitarbeiter Kunden-
wertpapiere unterschlugen; eine Bank gibt das dann nur selten zu,
übernimmt wohl zumeist lieber zähneknirschend den Schaden, falls
es aufkommt.)
Eingekaut ... ich sehe da sehr grosses Wachstum ... denke ich nur an die eintipperei der IBAN ... ist PayPal ein Geschenk des Himmels...
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.326.917 von joey-dunlop am 04.08.15 11:37:38
Kaugumminummer?
Versteh ich nicht: Was ist denn an der ISIN US70450Y1038 so Tolles?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.319.219 von Trebor73 am 03.08.15 12:37:59Hallo guensing, gestern erhielt ich von meiner Bank die Mitteilung, daß die Zuteilung der neuen PayPal-Aktien laut Bundesministerium für Finanzen ertragsteuerpflichtig ist. Dementsprechend wird die Buchung vom 23.07.2015 storniert und unter Abzug von Steuern erneut vorgenommen.
Das finde ich nicht besonders lustig!
Immerhin hat ja die Ebay-Aktie im Gegenzug beträchtlich an Wert eingebüßt, müßte mir dann nicht im Gegenzug ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden?!
Das finde ich nicht besonders lustig!
Immerhin hat ja die Ebay-Aktie im Gegenzug beträchtlich an Wert eingebüßt, müßte mir dann nicht im Gegenzug ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.352.768 von Trebor73 am 07.08.15 12:29:11"Depotbanken hatten Ebay-Aktionären schon teilweise mitgeteilt, dass auf die eingebuchten Paypal-Aktienn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Betroffene Ebay-Aktionäre können innerhalb von vier Wochen nach Einbehalt Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Depotbank einlegen. "Andernfalls sollte eine Erstattung oder Richtigstellung über die Steuererklärung 2015 beantragt werden", rät Sahm." Quelle: http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Paypal-Aktie-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.352.768 von Trebor73 am 07.08.15 12:29:11
hält wahrscheinlich WM-Leute oder einen Bankenverband für das BMF. Zu komisch, wenn es für die Betroffenen nicht ernst wäre! Da entwickelt sich offenbar eine ähnliche Fehlergeschichte wie bei Google, wo den Geleimten zwar nach über einem Jahr bestätigt wurde, dass die neuen Aktien steuerfrei sind, aber viele das darauf abgezogene falsche Steuergeld trotzdem nicht zurückbekommen haben.
Dieses Geschäftsmodell, aus Sch... Gold zu machen, scheint für Fiskus und Banken einfach zu verlockend.
Wie man aus echtem Bockmist auf fremde Kosten Geld machen kann...
Ich glaube nicht, dass da irgendwer beim BMF angefragt hat. Die Sparkassehält wahrscheinlich WM-Leute oder einen Bankenverband für das BMF. Zu komisch, wenn es für die Betroffenen nicht ernst wäre! Da entwickelt sich offenbar eine ähnliche Fehlergeschichte wie bei Google, wo den Geleimten zwar nach über einem Jahr bestätigt wurde, dass die neuen Aktien steuerfrei sind, aber viele das darauf abgezogene falsche Steuergeld trotzdem nicht zurückbekommen haben.
Dieses Geschäftsmodell, aus Sch... Gold zu machen, scheint für Fiskus und Banken einfach zu verlockend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.352.987 von Chris_M am 07.08.15 12:54:31
Derartiger Diskriminierung ausländischer Aktien bei deutschen Anlegern muss
durch BFH und EuGH ein gut und richtig abschließender Riegel vorgeschoben werden.
Ein Fehler zur Abschreckung vor Anlage in ausländischen Aktien?
Es war zu befürchten... Vgl. unter "Ebay" Beitrag 762 "Quo vadis Ebay"!Derartiger Diskriminierung ausländischer Aktien bei deutschen Anlegern muss
durch BFH und EuGH ein gut und richtig abschließender Riegel vorgeschoben werden.
Trebor73,
„ daß die Zuteilung der neuen PayPal-Aktien laut Bundesministerium für Finanzen ertragsteuerpflichtig ist“
Richtig wohl: daß die Zuteilung der neuen PayPal-Aktien laut WM-Orakel ertragsteuerpflichtig ist
„ müßte mir dann nicht im Gegenzug ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden“
Nein. Richtig wäre, keine Steuer zu erheben. Dein Einstandskurs von eBay und PayPal müßte im Verhältnis des ersten Kurses nach dem spin off aufgeteilt werden.
Chris M,
„ schon teilweise mitgeteilt, dass auf die eingebuchten Paypal-Aktienn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird“
Großartig. Das bringt den Fall ein bißchen mehr durcheinander
„ können Einspruch …............... einlegen“
Aber ja doch. Wer an Erfolg glaubt, wird selig.
„ Andernfalls sollte eine Erstattung oder Richtigstellung über die Steuererklärung 2015 beantragt werden"
Sehr pfiffig. Was denn sonst. Ist aber KEIN gleichwertiger Ersatz für Steuerfreiheit von vornherein.
„ daß die Zuteilung der neuen PayPal-Aktien laut Bundesministerium für Finanzen ertragsteuerpflichtig ist“
Richtig wohl: daß die Zuteilung der neuen PayPal-Aktien laut WM-Orakel ertragsteuerpflichtig ist
„ müßte mir dann nicht im Gegenzug ein entsprechender Verlust gegengerechnet werden“
Nein. Richtig wäre, keine Steuer zu erheben. Dein Einstandskurs von eBay und PayPal müßte im Verhältnis des ersten Kurses nach dem spin off aufgeteilt werden.
Chris M,
„ schon teilweise mitgeteilt, dass auf die eingebuchten Paypal-Aktienn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird“
Großartig. Das bringt den Fall ein bißchen mehr durcheinander
„ können Einspruch …............... einlegen“
Aber ja doch. Wer an Erfolg glaubt, wird selig.
„ Andernfalls sollte eine Erstattung oder Richtigstellung über die Steuererklärung 2015 beantragt werden"
Sehr pfiffig. Was denn sonst. Ist aber KEIN gleichwertiger Ersatz für Steuerfreiheit von vornherein.
Bei der Abspaltung der Alibaba-Beteiligung aus Yahoo drohe das gleiche unwürdige Theater,
meint börse-online, wenn die WM-Leute dann wieder einmal falsche Steuer für betroffene dt. Yahoo-Aktionäre predigen und die Banken dementsprechend erneut fälschlich Steuerbeträge von den Kundenkonten abziehen, das Geld eine Weile für sich arbeiten lassen, dann nach ein bis zwei Monaten an den Fiskus weitergeben, und wann dieser es wieder herausrückt, steht dann in den Sternen oder beim BFH. Ein böses Spiel! (Ich
allerdings werde davon auch wieder nicht betroffen, weil ich weder Ebay- noch Yahoo-Aktien
hatte oder habe.)
meint börse-online, wenn die WM-Leute dann wieder einmal falsche Steuer für betroffene dt. Yahoo-Aktionäre predigen und die Banken dementsprechend erneut fälschlich Steuerbeträge von den Kundenkonten abziehen, das Geld eine Weile für sich arbeiten lassen, dann nach ein bis zwei Monaten an den Fiskus weitergeben, und wann dieser es wieder herausrückt, steht dann in den Sternen oder beim BFH. Ein böses Spiel! (Ich
allerdings werde davon auch wieder nicht betroffen, weil ich weder Ebay- noch Yahoo-Aktien
hatte oder habe.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.356.902 von guensing am 07.08.15 20:59:32
Dann werde ich also sozusagen "gezwungen", der Bank und später dem Fiskus Geld zu leihen, ohne einen Cent Zinsen dafür beanspruchen zu können!
PayPal-Steuer
Tu felix guensing!Dann werde ich also sozusagen "gezwungen", der Bank und später dem Fiskus Geld zu leihen, ohne einen Cent Zinsen dafür beanspruchen zu können!
Blöd...die Ebay-Vorstände verkaufen ihre Paypal-zugeteilte Aktie an Börse..deswegen die Kursverwerfungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.369.127 von X-Remi am 10.08.15 18:22:58
Runter geht es auch immer wieder einmal.
Haben da welche vor der inzwischen laufenden Börsen-Baisse verkauft?
Mit welche Begründung verliert das Unternehmen auf die die einzelne Aktie 4,5€?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.462.124 von Pennystocksammler am 22.08.15 14:45:44geschenkte Aktie von ebay für ihre Aktionäre, die verkaufen diese Aktie...außerdem ist die Aktie neu in Börse und wie immer geht erstmal runter und bei jetztigem Umfeld ist alles zweifach mehr
habe gerade gelesen, paypal ist nicht ganz unabhängig von ebay...die haben noch eine Bindung für die nächste 5 Jahre...
schlecht falls einer von den großen Player(Google,Apple,Alibaba,Amazon...) an Übernahme denkt
schlecht falls einer von den großen Player(Google,Apple,Alibaba,Amazon...) an Übernahme denkt
Quelle ?
Gerne mit einem Link
Gerne mit einem Link
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.462.958 von Pennystocksammler am 22.08.15 18:49:03
http://www.ariva.de/forum/PayPal-wird-zum-Uebernahmekandidat…
Remanenz : Das
03.08.15 17:35
#266
Paypal nichts mehr mit eBay zu tun hat stimmt ja nicht ganz nicht wahr Beide Parteien haben einen 5 Jahres Vertrag miteinander...
http://www.ariva.de/forum/PayPal-wird-zum-Uebernahmekandidat…
Remanenz : Das
03.08.15 17:35
#266
Paypal nichts mehr mit eBay zu tun hat stimmt ja nicht ganz nicht wahr Beide Parteien haben einen 5 Jahres Vertrag miteinander...
was für eine blöde Aktie...vorbörslich hui und börslich pfui,,,
...mein unschönstes Invest dieses Jahr bis jetzt...
Wir werden sehen...
Wir werden sehen...
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