CNX Coal Resources - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.01.16 13:57:35 von
neuester Beitrag 24.10.18 09:24:01 von
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ist MLP-Tochter von Consol Energy, die 20% des Pennsylvania-Minenkomplexes hält und die Geschäftsführungsbefugnis hat;
offenbar eingeteilt, um vielleicht irgendwann das ganze Coal-Business dahin abzuladen und Consol damit zu einem reinen Gas-Placer zu machen.
Ausschüttung 51c pro Quartal bei Börsenkurs von unter 8$....
offenbar eingeteilt, um vielleicht irgendwann das ganze Coal-Business dahin abzuladen und Consol damit zu einem reinen Gas-Placer zu machen.
Ausschüttung 51c pro Quartal bei Börsenkurs von unter 8$....
Mutter:
Thread: Consol Energy Der Schnäppchenjäger in mir konnte nicht widerstehen,
Kauf Anfangsposition zu $7,89;bei 2,04 Dividende habe ich selbst nach der US-Quellensteuer von 39,6% noch 30,804c netto
=> 15,6% p.a.
Schade:
So ein Scheiß!
Der deutsche Fiskus läuft wieder mal Amok.
Habe anläßlich umfangreicher Nachbuchungen von comdirect erfahren, dass Monsieur le Schäuble per Schreiben vom 18.1.2016 folgendes erließ:
"Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erträge aus einer Limited Liability Company (LLC), Limited Partnership (LP) oder einer Master Limited Partnership (MLP)
Bestimmte Gesellschaften - beispielsweise in der Rechtsform einer LLC, LP oder einer MLP -, deren Anteile als depotfähige Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, können nach ausländischem Steuerrecht ein Wahlrecht zur Besteuerung als Kapital- oder Personenge- sellschaft haben. Erträge aus solchen Gesellschaften sind für das Steuerabzugsverfahren auch dann als Dividendenerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln, wenn nach ausländischem Steuerrecht zur Besteuerung als Personengesellschaft optiert wurde.
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer findet allein im Veranlagungsverfahren statt. Hinsichtlich der steuerlichen Einordnung beispielsweise einer LLC, LP oder einer MLP als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (BStBl I S. 411) unter Berücksichtigung der Ausführungen in Textzif- fer 1.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014 (BStBl I S. 1258)."
Ergebnis:
Von 100% Distribution lassen die Amis eh' schon nur 60,4% durch und davon tun sich unsere nochmal 26,375% weg. Es bleiben also 34%, die Steuerlast beträgt 76%!.
Von der Anrechnung im Veranlagungsverfahren erwarte ich mir wenig, da in den referenzierten älteren Schreiben ziemlich klar wird, dass die börsennotierten MLP nach deutschem Recht als Körperschaften einzustufen und deswegen keine US-Steuern anzurechnen sind.
Habe inzwischen alles verkauft oder ein Erinnerungsstück behalten bei:
Hi-Crush, Emerge Energy Services, Enbridge Energy Partners, Williams Partners, Energy Transfer Partners (Komplettverkauf)
Northern Tier Energy, Amerigas, Energy Transfer Equity, CONE Midstream, CNX Resources, Enterprise Products, Legacy Reserves, CSI Compressco, USA Compression, Archrock Partners, Buckeye Partners, Blueknight Partners, Boardwalk Pipeline, Alliance Resource Partners, Alliance Holdings, EV Energy Partners, Cheniere Energy Partners, Linn Energy (Erinnerungsstück(e))
Scheinbar ausgenommen vom Problem ist nur Enbridge Energy Management, weil dort nicht die US-Steuer vorabgezogen wird.
Wenigstens sollten die Verluste nun anrechenbar sein...
Werde trotz meiner Skepsis natürlich versuchen, im Anrechnungsverfahren was zu erreichen.
Wie schon gesagt: So ein Scheiß!
So ein Scheiß!
Der deutsche Fiskus läuft wieder mal Amok.
Habe anläßlich umfangreicher Nachbuchungen von comdirect erfahren, dass Monsieur le Schäuble per Schreiben vom 18.1.2016 folgendes erließ:
"Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erträge aus einer Limited Liability Company (LLC), Limited Partnership (LP) oder einer Master Limited Partnership (MLP)
Bestimmte Gesellschaften - beispielsweise in der Rechtsform einer LLC, LP oder einer MLP -, deren Anteile als depotfähige Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, können nach ausländischem Steuerrecht ein Wahlrecht zur Besteuerung als Kapital- oder Personenge- sellschaft haben. Erträge aus solchen Gesellschaften sind für das Steuerabzugsverfahren auch dann als Dividendenerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln, wenn nach ausländischem Steuerrecht zur Besteuerung als Personengesellschaft optiert wurde.
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer findet allein im Veranlagungsverfahren statt. Hinsichtlich der steuerlichen Einordnung beispielsweise einer LLC, LP oder einer MLP als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (BStBl I S. 411) unter Berücksichtigung der Ausführungen in Textzif- fer 1.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014 (BStBl I S. 1258)."
Ergebnis:
Von 100% Distribution lassen die Amis eh' schon nur 60,4% durch und davon tun sich unsere nochmal 26,375% weg. Es bleiben also 34%, die Steuerlast beträgt 76%!.
Von der Anrechnung im Veranlagungsverfahren erwarte ich mir wenig, da in den referenzierten älteren Schreiben ziemlich klar wird, dass die börsennotierten MLP nach deutschem Recht als Körperschaften einzustufen und deswegen keine US-Steuern anzurechnen sind.
Habe inzwischen alles verkauft oder ein Erinnerungsstück behalten bei:
Hi-Crush, Emerge Energy Services, Enbridge Energy Partners, Williams Partners, Energy Transfer Partners (Komplettverkauf)
Northern Tier Energy, Amerigas, Energy Transfer Equity, CONE Midstream, CNX Resources, Enterprise Products, Legacy Reserves, CSI Compressco, USA Compression, Archrock Partners, Buckeye Partners, Blueknight Partners, Boardwalk Pipeline, Alliance Resource Partners, Alliance Holdings, EV Energy Partners, Cheniere Energy Partners, Linn Energy (Erinnerungsstück(e))
Scheinbar ausgenommen vom Problem ist nur Enbridge Energy Management, weil dort nicht die US-Steuer vorabgezogen wird.
Wenigstens sollten die Verluste nun anrechenbar sein...
Werde trotz meiner Skepsis natürlich versuchen, im Anrechnungsverfahren was zu erreichen.
Wie schon gesagt: So ein Scheiß!
Namensänderung & neue WKN
deswegen neuer Thread: Consol Coal Resources LP
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