CSI CompressCo - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.16 12:31:42 von
neuester Beitrag 19.03.19 08:08:25 von
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bisheriger Thread: CompressCo Partners
ist ein MLP, der Kompressordienstleistungen anbietet, hauptsächlich für die Gasförderung;
peergroup: USA Kompression und Archrock.
Obwohl sie alle behaupten, nur wenig von der commodity-Preisentwicklung abhängig zu sein, haben alle drei in 2015 saftige Verluste eingefahren (i.W. Goodwill-Abschreibungen).
Es gibt aber ordentliche Divi
peergroup: USA Kompression und Archrock.
Obwohl sie alle behaupten, nur wenig von der commodity-Preisentwicklung abhängig zu sein, haben alle drei in 2015 saftige Verluste eingefahren (i.W. Goodwill-Abschreibungen).
Es gibt aber ordentliche Divi
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.269.034 von R-BgO am 25.04.16 12:35:32war unnötige Arbeit:
So ein Scheiß!
Der deutsche Fiskus läuft wieder mal Amok.
Habe anläßlich umfangreicher Nachbuchungen von comdirect erfahren, dass Monsieur le Schäuble per Schreiben vom 18.1.2016 folgendes erließ:
"Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erträge aus einer Limited Liability Company (LLC), Limited Partnership (LP) oder einer Master Limited Partnership (MLP)
Bestimmte Gesellschaften - beispielsweise in der Rechtsform einer LLC, LP oder einer MLP -, deren Anteile als depotfähige Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, können nach ausländischem Steuerrecht ein Wahlrecht zur Besteuerung als Kapital- oder Personenge- sellschaft haben. Erträge aus solchen Gesellschaften sind für das Steuerabzugsverfahren auch dann als Dividendenerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln, wenn nach ausländischem Steuerrecht zur Besteuerung als Personengesellschaft optiert wurde.
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer findet allein im Veranlagungsverfahren statt. Hinsichtlich der steuerlichen Einordnung beispielsweise einer LLC, LP oder einer MLP als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (BStBl I S. 411) unter Berücksichtigung der Ausführungen in Textzif- fer 1.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014 (BStBl I S. 1258)."
Ergebnis:
Von 100% Distribution lassen die Amis eh' schon nur 60,4% durch und davon tun sich unsere nochmal 26,375% weg. Es bleiben also 34%, die Steuerlast beträgt 76%!.
Von der Anrechnung im Veranlagungsverfahren erwarte ich mir wenig, da in den referenzierten älteren Schreiben ziemlich klar wird, dass die börsennotierten MLP nach deutschem Recht als Körperschaften einzustufen und deswegen keine US-Steuern anzurechnen sind.
Habe inzwischen alles verkauft oder ein Erinnerungsstück behalten bei:
Hi-Crush, Emerge Energy Services, Enbridge Energy Partners, Williams Partners, Energy Transfer Partners (Komplettverkauf)
Northern Tier Energy, Amerigas, Energy Transfer Equity, CONE Midstream, CNX Resources, Enterprise Products, Legacy Reserves, CSI Compressco, USA Compression, Archrock Partners, Buckeye Partners, Blueknight Partners, Boardwalk Pipeline, Alliance Resource Partners, Alliance Holdings, EV Energy Partners, Cheniere Energy Partners, Linn Energy (Erinnerungsstück(e))
Scheinbar ausgenommen vom Problem ist nur Enbridge Energy Management, weil dort nicht die US-Steuer vorabgezogen wird.
Wenigstens sollten die Verluste nun anrechenbar sein...
Werde trotz meiner Skepsis natürlich versuchen, im Anrechnungsverfahren was zu erreichen.
Wie schon gesagt: So ein Scheiß!
So ein Scheiß!
Der deutsche Fiskus läuft wieder mal Amok.
Habe anläßlich umfangreicher Nachbuchungen von comdirect erfahren, dass Monsieur le Schäuble per Schreiben vom 18.1.2016 folgendes erließ:
"Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erträge aus einer Limited Liability Company (LLC), Limited Partnership (LP) oder einer Master Limited Partnership (MLP)
Bestimmte Gesellschaften - beispielsweise in der Rechtsform einer LLC, LP oder einer MLP -, deren Anteile als depotfähige Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, können nach ausländischem Steuerrecht ein Wahlrecht zur Besteuerung als Kapital- oder Personenge- sellschaft haben. Erträge aus solchen Gesellschaften sind für das Steuerabzugsverfahren auch dann als Dividendenerträge i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu behandeln, wenn nach ausländischem Steuerrecht zur Besteuerung als Personengesellschaft optiert wurde.
Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer findet allein im Veranlagungsverfahren statt. Hinsichtlich der steuerlichen Einordnung beispielsweise einer LLC, LP oder einer MLP als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (BStBl I S. 411) unter Berücksichtigung der Ausführungen in Textzif- fer 1.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014 (BStBl I S. 1258)."
Ergebnis:
Von 100% Distribution lassen die Amis eh' schon nur 60,4% durch und davon tun sich unsere nochmal 26,375% weg. Es bleiben also 34%, die Steuerlast beträgt 76%!.
Von der Anrechnung im Veranlagungsverfahren erwarte ich mir wenig, da in den referenzierten älteren Schreiben ziemlich klar wird, dass die börsennotierten MLP nach deutschem Recht als Körperschaften einzustufen und deswegen keine US-Steuern anzurechnen sind.
Habe inzwischen alles verkauft oder ein Erinnerungsstück behalten bei:
Hi-Crush, Emerge Energy Services, Enbridge Energy Partners, Williams Partners, Energy Transfer Partners (Komplettverkauf)
Northern Tier Energy, Amerigas, Energy Transfer Equity, CONE Midstream, CNX Resources, Enterprise Products, Legacy Reserves, CSI Compressco, USA Compression, Archrock Partners, Buckeye Partners, Blueknight Partners, Boardwalk Pipeline, Alliance Resource Partners, Alliance Holdings, EV Energy Partners, Cheniere Energy Partners, Linn Energy (Erinnerungsstück(e))
Scheinbar ausgenommen vom Problem ist nur Enbridge Energy Management, weil dort nicht die US-Steuer vorabgezogen wird.
Wenigstens sollten die Verluste nun anrechenbar sein...
Werde trotz meiner Skepsis natürlich versuchen, im Anrechnungsverfahren was zu erreichen.
Wie schon gesagt: So ein Scheiß!
nach zwischenzeitlichem Hüpfer noch niedriger al damals
in 2017 Verlust reduziert, aber mehr auch nicht
2018 keine echten Fortschritte
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