Berliner Urteil: Tödliches Autorennen auf dem Ku'damm war Mord - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.02.17 14:01:48 von
neuester Beitrag 08.05.17 19:15:37 von
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Ein mutiges Urteil, das ich so nicht erwartet hätte.
http://www.bild.de/regional/berlin/illegale-autorennen/urtei…
http://www.focus.de/panorama/welt/toedliches-autorennen-in-b…
Unabhängig davon, ob das Urteil Bestand haben wird stellt sich die Frage, ob dann ein Autorennen, wie es oft auf Autobahnen stattfindet, dann nicht in Konsequenz als Mordversuch gewertet werden müßte?
MM
http://www.bild.de/regional/berlin/illegale-autorennen/urtei…
http://www.focus.de/panorama/welt/toedliches-autorennen-in-b…
Unabhängig davon, ob das Urteil Bestand haben wird stellt sich die Frage, ob dann ein Autorennen, wie es oft auf Autobahnen stattfindet, dann nicht in Konsequenz als Mordversuch gewertet werden müßte?
MM
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48Es ist ein Fehlurteil.
Härtere Strafen inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot usw gegen irre Autoraser wären sicherlich wünschenswert, aber sowas genau wie einen Mord zu ahnden geht dann doch zu weit.
Härtere Strafen inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot usw gegen irre Autoraser wären sicherlich wünschenswert, aber sowas genau wie einen Mord zu ahnden geht dann doch zu weit.
ob dann ein Autorennen, wie es oft auf Autobahnen stattfindet, dann nicht in Konsequenz als Mordversuch gewertet werden müßte?[i/]
sorry, aber der Kudamm ist eine Flaniermeile und keine Autobahn.
Beide Fahrer waren bereits wegen Verkehrsdelikte vorbelastet.
Ich sehe das Urteil als Schauurteil und gehe von einer Revision aus.
sorry, aber der Kudamm ist eine Flaniermeile und keine Autobahn.
Beide Fahrer waren bereits wegen Verkehrsdelikte vorbelastet.
Ich sehe das Urteil als Schauurteil und gehe von einer Revision aus.
Denke auch, dass der BGH das Urteil wieder kassiert;
Trotzdem Respekt, die Bevölkerung hat ein Recht vor solchen Voll...
geschützt zu werden.
Trotzdem Respekt, die Bevölkerung hat ein Recht vor solchen Voll...
geschützt zu werden.
inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot
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Die Droge Potenzschleuder Auto kannst Du solchen Männern nicht nehmen.
Die sind dann mit gefälschtem Führerschein unterwegs, kann man überall kaufen
Mir fehlt jetzt noch der Schrei nach Fussfesseln für solche Verkehrssünder.
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Die Droge Potenzschleuder Auto kannst Du solchen Männern nicht nehmen.
Die sind dann mit gefälschtem Führerschein unterwegs, kann man überall kaufen
Mir fehlt jetzt noch der Schrei nach Fussfesseln für solche Verkehrssünder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48 es ist gar nicht mal unwarscheinlich, dass die nächste instanz dem aktuellen urteil folgt.
IV. Beispiel zum bedingten Vorsatz
In der Praxis kommt der bedingte Vorsatz beispielsweise zum Tragen, wenn ein Täter mit einer Schusswaffe in eine Menschenmenge schießt. Er will nicht zwingend oder absichtlich jemanden treffen, ist sich aber dessen bewusst, dass dies geschehen könnte, und nimmt es billigend in Kauf.
http://www.juraforum.de/lexikon/bedingter-vorsatz
IV. Beispiel zum bedingten Vorsatz
In der Praxis kommt der bedingte Vorsatz beispielsweise zum Tragen, wenn ein Täter mit einer Schusswaffe in eine Menschenmenge schießt. Er will nicht zwingend oder absichtlich jemanden treffen, ist sich aber dessen bewusst, dass dies geschehen könnte, und nimmt es billigend in Kauf.
http://www.juraforum.de/lexikon/bedingter-vorsatz
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.433 von shagerage am 27.02.17 14:41:07Die Unterbringung in einer JVA in D kostet pro Monat rund 4.000 Euro.
Das sind pro Jahr 48.000 Euro und in 15 Jahren 720.000 Euro.
Deshalb bin ich generell für kürzere Haftzeiten aber gleichzeitig Geldstrafen die deutlich höher sind als die Haftkosten, wer dann nicht genug Geld hat muss es dann halt durch Arbeit verdienen(Steine klopfen, Bäume fällen in Sibirien usw)...
Das sind pro Jahr 48.000 Euro und in 15 Jahren 720.000 Euro.
Deshalb bin ich generell für kürzere Haftzeiten aber gleichzeitig Geldstrafen die deutlich höher sind als die Haftkosten, wer dann nicht genug Geld hat muss es dann halt durch Arbeit verdienen(Steine klopfen, Bäume fällen in Sibirien usw)...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.511 von Blue Max am 27.02.17 14:53:54da kann ich dir nur beipflichten. es wäre auch zu überlegen, ob man häftlinge mit höchststrafen nicht outsourced unterbringt, in länder die billiger haftbetreuen. das höbe als nebeneffekt auch den abschreckungfsfaktor bei mord/totschlag an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.394 von Hufeisenmagnet am 27.02.17 14:36:47
Solchen Typen würde ich nicht nur die Autos wegnehmen, die würde ich auch zu Schadensersatz in Millionenhöhe, Schmerzensgeld, Gerichtskosten, Haftkostenerstattung usw verurteilen.
Anders gesagt, verurteilen zu einem Leben in Armut und zu einem Leben als Fussgänger...
Zitat von Hufeisenmagnet: inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot
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Die Droge Potenzschleuder Auto kannst Du solchen Männern nicht nehmen.
Die sind dann mit gefälschtem Führerschein unterwegs, kann man überall kaufen
Mir fehlt jetzt noch der Schrei nach Fussfesseln für solche Verkehrssünder.
Solchen Typen würde ich nicht nur die Autos wegnehmen, die würde ich auch zu Schadensersatz in Millionenhöhe, Schmerzensgeld, Gerichtskosten, Haftkostenerstattung usw verurteilen.
Anders gesagt, verurteilen zu einem Leben in Armut und zu einem Leben als Fussgänger...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.604 von Blue Max am 27.02.17 15:09:38täter sollten auch die höhe der haftkosten, die sie verursachen werden, als minimalbussgeld vor haftantritt entrichten müssen.
der (für mich) ähnliche Fall in Köln..
..wurde vom BGH im Januar 2017 bestätigt: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-koel…=> zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.
Es wird also sehr interessant zu sehen sein, ob der BGH in diesem Fall auch das Urteil der 1. Instanz bestätigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.425.347 von faultcode am 28.02.17 00:04:01der klare unterschied ist in diesen beiden fällen der vorsatz, als subjektives tatbestandsmerkmal. es ist schon ein riesenunterschied, ob man mal eben das gaspedal bis 100kmh durchtritt, oder ob man ein kilometerlanges autorennen durch eine innenstadt fährt und dabei 13 rote ampeln missachtet, mit geschwuindigkeiten um 170kmh.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.426.593 von shagerage am 28.02.17 08:51:40ein kilometerlanges autorennen durch eine innenstadt fährt und dabei 13 rote ampeln missachtet, mit geschwuindigkeiten um 170kmh
Das kann man angesichts der Gefahren schon als Terrorakt bezeichnen!
Das kann man angesichts der Gefahren schon als Terrorakt bezeichnen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.427.700 von Doppelvize am 28.02.17 10:45:55Wozu wären die eigentlich verurteilt worden, wenn es bei dem Strassenrennen keinen Todesfall gegeben hätte ?
Nur zu ein paar Hundert Euro Bussgeld plus 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis ?
Kann mir nicht vorstellen, dass das deren erstes Strassenrennen war. Offenbar versagen Polizei, Justiz und Staat solche Typen schon im voraus härter anzupacken.
Dagegen gilt in der Schweiz:
http://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz innerorts
Ab 50 km/h
Straftat "Rasen" liegt vor - Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang
Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos.
Nur zu ein paar Hundert Euro Bussgeld plus 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis ?
Kann mir nicht vorstellen, dass das deren erstes Strassenrennen war. Offenbar versagen Polizei, Justiz und Staat solche Typen schon im voraus härter anzupacken.
Dagegen gilt in der Schweiz:
http://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz innerorts
Ab 50 km/h
Straftat "Rasen" liegt vor - Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang
Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.289 von ElLute am 27.02.17 14:20:51Es wäre sehr schade, würde das Urteil nicht rechtskräftig
Schon diese hinterlistigen Gesichter der Mörder rechtfertigen das härtest mögliche Urteil!
Schon diese hinterlistigen Gesichter der Mörder rechtfertigen das härtest mögliche Urteil!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.428.444 von Blue Max am 28.02.17 12:08:56Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos.
Richtig, und wer bei uns am Steuer sein Handy benutzt und erwischt wird sollte sofort wegen versuchter schwerer Straßenverkehrsgefährdung eingelocht werden
Das Handy vor Ort zu schreddern und das Elektronikkonfetti in den Kofferraum zu kippen ist Minimum
Richtig, und wer bei uns am Steuer sein Handy benutzt und erwischt wird sollte sofort wegen versuchter schwerer Straßenverkehrsgefährdung eingelocht werden
Das Handy vor Ort zu schreddern und das Elektronikkonfetti in den Kofferraum zu kippen ist Minimum
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.426.593 von shagerage am 28.02.17 08:51:40...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.
Es wird ja hier und woanders sehr oft gesagt, dass das jetzige Urteil, was ja vielfach als Novum in der Rechtssprechung dargestellt wird, keinen Bestand haben wird.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das gar nicht mal so wahrscheinlich ist. Beide Unfälle und Urteile haben eben aktuellen Charakter.
Rechtssprechung ist eben immer fliessend im Laufe der Zeit. Beispiel:
KPD-Verbot in den 50ern, das bis heute gilt, und zweimal NPD-Nichtverbot in jüngerer Vergangenheit. D.h., ein KPD-Verbot wäre heutzutage eher auch unwahrscheinlich.
Es wird ja hier und woanders sehr oft gesagt, dass das jetzige Urteil, was ja vielfach als Novum in der Rechtssprechung dargestellt wird, keinen Bestand haben wird.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das gar nicht mal so wahrscheinlich ist. Beide Unfälle und Urteile haben eben aktuellen Charakter.
Rechtssprechung ist eben immer fliessend im Laufe der Zeit. Beispiel:
KPD-Verbot in den 50ern, das bis heute gilt, und zweimal NPD-Nichtverbot in jüngerer Vergangenheit. D.h., ein KPD-Verbot wäre heutzutage eher auch unwahrscheinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.429.848 von faultcode am 28.02.17 14:43:57...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.
Ich hoffe auf eine Bestätigung durch den BGH, glaube aber nicht daran weil m.E. VORSATZ nicht beweisbar/haltbar ist.
Man darf gespannt sein....
Soeben lese ich, dass die beiden in Haft bleiben.
Gut so!
Ich hoffe auf eine Bestätigung durch den BGH, glaube aber nicht daran weil m.E. VORSATZ nicht beweisbar/haltbar ist.
Man darf gespannt sein....
Soeben lese ich, dass die beiden in Haft bleiben.
Gut so!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.429.848 von faultcode am 28.02.17 14:43:57
Mit der LINKEN und Wagenknecht haben wir ja praktisch eine neue KPD. Und eine gewisse Nähe zu Moskau soll es da ja auch wieder geben...
Zitat von faultcode: ...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.
Es wird ja hier und woanders sehr oft gesagt, dass das jetzige Urteil, was ja vielfach als Novum in der Rechtssprechung dargestellt wird, keinen Bestand haben wird.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das gar nicht mal so wahrscheinlich ist. Beide Unfälle und Urteile haben eben aktuellen Charakter.
Rechtssprechung ist eben immer fliessend im Laufe der Zeit. Beispiel:
KPD-Verbot in den 50ern, das bis heute gilt, und zweimal NPD-Nichtverbot in jüngerer Vergangenheit. D.h., ein KPD-Verbot wäre heutzutage eher auch unwahrscheinlich.
Mit der LINKEN und Wagenknecht haben wir ja praktisch eine neue KPD. Und eine gewisse Nähe zu Moskau soll es da ja auch wieder geben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.634 von shagerage am 27.02.17 15:13:13http://www.focus.de/politik/deutschland/interview-mit-nico-k…
Ex-Raser packt aus: "Das Mord-Urteil wird illegale Autorennen nicht stoppen"
28.02.2017
"...
Klassen: Es gibt keine Akzeptanz der Rechtsorgane. Sie mögen das ganze Justizsystem nicht. Vor der Polizei haben sie keinen Respekt.
FOCUS Online: Woran liegt das?
Klassen: Weil sie so gut wie nie gefasst werden. In Köln gibt es so zwischen 4000 und 4600 für Rennen aufgemotzte Autos. 276 Raser werden laut Polizeistatistik gefasst. Dadurch fühlen sie sich unerwischbar...."
---
Dazu kommt, dass die meisten dieser Raser entsprechenden Hintergrund haben und auch von daher sowieso keinen Respekt vor Polizei, Justiz, Staat oder unserer Leitkultur haben.
Stichworte: Staatsversagen , "Herrschaft des Unrechts"...
Ex-Raser packt aus: "Das Mord-Urteil wird illegale Autorennen nicht stoppen"
28.02.2017
"...
Klassen: Es gibt keine Akzeptanz der Rechtsorgane. Sie mögen das ganze Justizsystem nicht. Vor der Polizei haben sie keinen Respekt.
FOCUS Online: Woran liegt das?
Klassen: Weil sie so gut wie nie gefasst werden. In Köln gibt es so zwischen 4000 und 4600 für Rennen aufgemotzte Autos. 276 Raser werden laut Polizeistatistik gefasst. Dadurch fühlen sie sich unerwischbar...."
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Dazu kommt, dass die meisten dieser Raser entsprechenden Hintergrund haben und auch von daher sowieso keinen Respekt vor Polizei, Justiz, Staat oder unserer Leitkultur haben.
Stichworte: Staatsversagen , "Herrschaft des Unrechts"...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48
Ich auch nicht.
Allerdings muss man der Realität ins Auge blicken. Bei lebenslänglich legen die Verurteilten sowieso Revision ein. Und die BGH-Fuzzis wissen, was sie zu tun haben.
Dass überhaupt so ein Urteil zustande kam liegt wohl an der Persönlichkeit des Richters. Konkret an seinem Alter. Mit 62 ist er raus aus der Tretmühle, da können seine Vorgesetzten vor Wut toben wie sie wollen.
Zitat von Mittachmahl: Ein mutiges Urteil, das ich so nicht erwartet hätte.
Ich auch nicht.
Allerdings muss man der Realität ins Auge blicken. Bei lebenslänglich legen die Verurteilten sowieso Revision ein. Und die BGH-Fuzzis wissen, was sie zu tun haben.
Dass überhaupt so ein Urteil zustande kam liegt wohl an der Persönlichkeit des Richters. Konkret an seinem Alter. Mit 62 ist er raus aus der Tretmühle, da können seine Vorgesetzten vor Wut toben wie sie wollen.
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