Traumhaus AG - seit 20.08.18 im maccess handelbar (Seite 6)
eröffnet am 18.02.19 16:45:06 von
neuester Beitrag 14.05.24 11:01:54 von
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Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder InhaltAd-hoc | 4 März 2024 11:34
Traumhaus AG
Information über die Entwicklungen in den Tochtergesellschaften der Traumhaus AG (ISIN: DE000A2NB7S2)
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/information-ueber-die…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.269.553 von baujahr69 am 13.02.24 11:58:30
Bei der comdefekt schon wieder gesperrt !
Bei welchem Broker kann man trotzdem handeln ?
Zitat von baujahr69:Zitat von Straßenkoeter: Ja sieht so aus, dass Sinner aufgegeben hat. Für diese Meldung sind die aktuellen Kurse erstaunlich.
Geht schon ordentlich runter, schätze vorläufig in den Bereich 0,2 -0,3
Bei der comdefekt schon wieder gesperrt !
Bei welchem Broker kann man trotzdem handeln ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.269.250 von Straßenkoeter am 13.02.24 11:16:50
Geht schon ordentlich runter, schätze vorläufig in den Bereich 0,2 -0,3
Zitat von Straßenkoeter: Ja sieht so aus, dass Sinner aufgegeben hat. Für diese Meldung sind die aktuellen Kurse erstaunlich.
Geht schon ordentlich runter, schätze vorläufig in den Bereich 0,2 -0,3
Ja sieht so aus, dass Sinner aufgegeben hat. Für diese Meldung sind die aktuellen Kurse erstaunlich.
Game Over? Schaut jetzt schlecht aus, dass die Aktie noch einen Wert hat.
Der Vorstand der Traumhaus AG hat sich entschieden den Antrag auf Durchführung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zurückzunehmen. Das bedeutet, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG nunmehr im vorläufigen Regelverfahren fortgesetzt wird. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau der Pluta Rechtsanwalts GmbH mitgeteilt.
Der Vorstand der Traumhaus AG hat sich entschieden den Antrag auf Durchführung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zurückzunehmen. Das bedeutet, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG nunmehr im vorläufigen Regelverfahren fortgesetzt wird. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau der Pluta Rechtsanwalts GmbH mitgeteilt.
Moin, ich stelle mal einen Link zu diesem StaRUG Gesetz ein.
https://www.gesetze-im-internet.de/starug/BJNR325610020.html
Vielleicht ist ja der eine oder andere lesefreudige interessiert.
Bin leider eher Praktiker und kein Theoretiker und vor allem kein Jurist
https://www.gesetze-im-internet.de/starug/BJNR325610020.html
Vielleicht ist ja der eine oder andere lesefreudige interessiert.
Bin leider eher Praktiker und kein Theoretiker und vor allem kein Jurist
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.109.980 von DOBY am 16.01.24 12:57:48Danke @DOBY und @tbhomy für den natürlich berechtigten Einwand bei der StaRUG-Frage. Ich war mir nun auch unsicher und habe darum mal bei einem bekannten Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht nachgefragt. Der meinte, bei drohender Zahlungsunfähigkeit (wie bei Traumhaus) kann man den Insolvenzantrag zurücknehmen und dann ein StaRUG durchführen, besonders bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist das gut möglich. Demnach wäre das Thema also nicht vom Tisch, aber möglicherweise unwahrscheinlicher als wenn die Frage ohnehin im Voraus noch offen ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.125.136 von Hufeisenmagnet am 18.01.24 15:19:07
Sorry, 325,00 Euro
+ Ordergebühr
Zitat von Hufeisenmagnet: 350,00 Euro Umsatz
I werd narrisch
Sorry, 325,00 Euro
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