SUSE - Softwareentwickler aus Bayern (Seite 17)
eröffnet am 02.05.21 20:48:35 von
neuester Beitrag 06.05.24 22:46:22 von
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Fairer Wert von €24!! Mal sehen, ob ein Aktivist hier noch ein bisschen mitmischen will.
https://finance.yahoo.com/news/investigate-suse-etr-suse-15-…
While SUSE S.A. ( ETR:SUSE ) might not be the most widely known stock at the moment, it received a lot of attention...
https://finance.yahoo.com/news/investigate-suse-etr-suse-15-…
While SUSE S.A. ( ETR:SUSE ) might not be the most widely known stock at the moment, it received a lot of attention...
Hab gerade wenig Zeit, will aber mal folgenden unsortierten Gedankengang in die Runde werfen:
Eine Körperschaft hat eine 1% Beteiligung an der Suse zu 12,58 erworben. Das Delisting Angebot wird zu 100% angenommen. Die Körperschaft bekommt eine Interimsdividende von 3,42, die sie regulär versteuert, weil Beteiligung kleiner 10%. Die Quellensteuer Luxemburg wird angerechnet. Die Anteile werden zu den ursprünglichen 12,58 angedient, ein Veräußerungsgewinn entsteht hier nicht. Alles fein
Alternativ hat die Körperschaft die Anteile zu 15,58 gekauft. Auch hier wird wieder die Interimsdividende mit 3,42 versteuert. Die Anteile werden zu 12,58 angedient, es entsteht ein Veräußerungsverlust je Aktie von 3 Euro.
Verkaufen Körperschaften ihre Anteile an anderen Körperschaften, sind die entsprechenden Gewinne ohne eine Mindesbeteiligung steuerbefreit. Und jetzt kommt das Problem: Im Gegenzug dürfen bei Körperschaften Verluste aus entsprechenden Aktienveräußerungen das zu versteuern Einkommen nicht mindern.
Wird die Interimsdividende also nicht als Teilzahlung für den Kaufpreis gewertet, dann sieht es für Körperschaften mit Sitz in D als Anteilseigner recht mau aus. Sie versteuern ihre Dividende mit 3,42 je Aktie und können den Veräußerungsverlust (hier 3 EUR je Aktie steuerlich nicht geltend machen.
Das sollte auf den ersten Blick den Abschlag erklären, hab mir aber keine Mühe gemacht hier großartig zu recherchieren
Eine Körperschaft hat eine 1% Beteiligung an der Suse zu 12,58 erworben. Das Delisting Angebot wird zu 100% angenommen. Die Körperschaft bekommt eine Interimsdividende von 3,42, die sie regulär versteuert, weil Beteiligung kleiner 10%. Die Quellensteuer Luxemburg wird angerechnet. Die Anteile werden zu den ursprünglichen 12,58 angedient, ein Veräußerungsgewinn entsteht hier nicht. Alles fein
Alternativ hat die Körperschaft die Anteile zu 15,58 gekauft. Auch hier wird wieder die Interimsdividende mit 3,42 versteuert. Die Anteile werden zu 12,58 angedient, es entsteht ein Veräußerungsverlust je Aktie von 3 Euro.
Verkaufen Körperschaften ihre Anteile an anderen Körperschaften, sind die entsprechenden Gewinne ohne eine Mindesbeteiligung steuerbefreit. Und jetzt kommt das Problem: Im Gegenzug dürfen bei Körperschaften Verluste aus entsprechenden Aktienveräußerungen das zu versteuern Einkommen nicht mindern.
Wird die Interimsdividende also nicht als Teilzahlung für den Kaufpreis gewertet, dann sieht es für Körperschaften mit Sitz in D als Anteilseigner recht mau aus. Sie versteuern ihre Dividende mit 3,42 je Aktie und können den Veräußerungsverlust (hier 3 EUR je Aktie steuerlich nicht geltend machen.
Das sollte auf den ersten Blick den Abschlag erklären, hab mir aber keine Mühe gemacht hier großartig zu recherchieren
Wobei man für die körperschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei Holdinggesellschaften eine Beteiligung von mind. 10% braucht und das wird außer EQT niemand erreichen. Ergo auch Anrechnung der Quellensteuer aus Luxemburg bei entsprechender Ertragssituation der Instis.
Vielen Dank auch noch mal von mir für den tollen Tip JBelfort
Vielen Dank auch noch mal von mir für den tollen Tip JBelfort
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.344.981 von goldenshare am 18.08.23 21:41:26Danke dir für die Erklärung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.344.840 von goldenshare am 18.08.23 21:15:08Ich lehne mich aus dem Fenster, für die meisten Kleinanleger ist die Steuerbelastung nahezu identisch. Die Ausnahmesachverhalte betreffen nur bestimmte Leute und die Sache ist zu komplex, das kurz nach Börseneröffnung die Leute das schon gecheckt haben und der Kurs sich bei dem jetzigen Abschlag verharrt. No way.
Ja, Belfort, richtig.
Den Unterschied als Privatmann merkst du erst dann, wenn du die sog Guenstigerpruefung in der Anlage KAP wählst, weil du durch Verluste aus anderen Quellen nach der Grundtabelle versteuert werden möchtest (da ggf. günstiger). Für Privatleute mit hohem Einkommen, mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25%, mag es es egal sein.
Es ist vielmehr für Steuerbefreiung Holdinggesellschaften schmerzhaft, da die ausreichende KST zwecks Anrechnung derQuellensteuer aus L fehlt.
Den Unterschied als Privatmann merkst du erst dann, wenn du die sog Guenstigerpruefung in der Anlage KAP wählst, weil du durch Verluste aus anderen Quellen nach der Grundtabelle versteuert werden möchtest (da ggf. günstiger). Für Privatleute mit hohem Einkommen, mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25%, mag es es egal sein.
Es ist vielmehr für Steuerbefreiung Holdinggesellschaften schmerzhaft, da die ausreichende KST zwecks Anrechnung derQuellensteuer aus L fehlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.344.840 von goldenshare am 18.08.23 21:15:08Ok danke. Jetzt konkret für den normalen Kleinanleger wie mich. Ich zahle für gewöhnlich die 25% zzgl. Soli auf Dividenden. Erhalte ich nun die Dividende die hier bei SUSE fällig wird, bekomme ich de facto nur 85%, da 15% Quellensteuer einbehalten wird. Korrekt? Und die 85% werden dann nochmal um c. 15% Abgeltungssteuer in Deutschland reduziert. In Summe bin ich aber nicht schlechter gestellt und zahle in toto die 25% plus Soli, die ich hätte auch zahlen müssen, wenn die auszahlende Gesellschaft eine deutsche AG gewesen wäre?
Hier ein Rechenbeispiel: (ein Quellensteuerproblem dürften daher Privatleute mit niedrigem Einkommem sowie steuerfreier Holdinggesellschaften haben. Deswegen womöglich dieser Abschlag., wie walker333 es zusammenfasste.
https://investmentsparen.net/steuern/quellensteuer/quellenst…
https://investmentsparen.net/steuern/quellensteuer/quellenst…
So wie walker333 schreibt, die 15% Quellensteuer wird bei Privatleuten nimmer erstattet. Sie kann nur angerechnet werden. Solange man anrechnen kann, ist alles gut, die L Quellensteuer vermindert die deutsche Abgeltungssteuer. Sobald aber im Rahmen der sog Guenstigerpruefung die ganze deutsche Abgeltungssteuer erstattet werden könnte, werden die 15% aus L nicht vergütet.
Ein derartiges
Problem haben auch die Kapitalgesellschaften, die sodann die Dividende nach Abzug der L Quellensteuer bekommen und zu wenig deutscher KSt haben. Daher womöglich dieser Abschlag.
Jeder muss folglich für sich kalkulieren.
Ein derartiges
Problem haben auch die Kapitalgesellschaften, die sodann die Dividende nach Abzug der L Quellensteuer bekommen und zu wenig deutscher KSt haben. Daher womöglich dieser Abschlag.
Jeder muss folglich für sich kalkulieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.344.753 von goldenshare am 18.08.23 20:53:23Was ist jetzt der Unterschied in Bezug auf Steuerbelastung im Vergleich zur normalen Besteuerung einer Divi in Deutschland? Also der Abgeltungssteuer?
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