ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 319)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Zitat von Blondie123: Klar, dass der Gleiss Lutz Rechtsanwalt das so sieht. Der kommt ja auch aus Stuttgart und dort wird man sicherlich auch so handhaben. Die Argumentation von Schoko (s.oben) hat aber auch etwas für sich. Bei Genescan stehen übrigens auch Einigungsverhandlungen kurz vor dem Abschluss.
Waren die Einigungsverhandlungen bei Genescan erfolgreich?
Kleine Ergänzung: Grace hält jetzt nach Abschluss des Angebots 72,3% an Joyou.
Wenig überraschend sind insgesamt nur 4688 Joyou-Aktien angedient worden:
http://grace-offer.com/grace_offer/pdf/131209_Schlussmeldung…
Bedingt durch den China-Makel ist Joyou einer der wenigen optisch sehr günstigen Aktien, so das im Fall eines späteren BuG oder SO vom heutigen Niveau 50% möglich sein sollten. Ohne weitere Strukturmaßnahme könnte der Kurs allerdings noch lange vor sich her dümpeln.
http://grace-offer.com/grace_offer/pdf/131209_Schlussmeldung…
Bedingt durch den China-Makel ist Joyou einer der wenigen optisch sehr günstigen Aktien, so das im Fall eines späteren BuG oder SO vom heutigen Niveau 50% möglich sein sollten. Ohne weitere Strukturmaßnahme könnte der Kurs allerdings noch lange vor sich her dümpeln.
Sedo Holding AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 2,77 je Aktie durch United Internet Ventures AG
Sedo Holding AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
09.12.2013 18:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Köln, 9. Dezember 2013 - Die United Internet Ventures AG mit Sitz in
Montabaur, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter
HRB 23538, hatte am 10. Oktober 2013 dem Vorstand der Sedo Holding AG (ISIN
DE0005490155) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen mitgeteilt, die
Hauptversammlung der Sedo Holding AG möge die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sedo Holding AG auf die United
Internet Ventures AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären -
Squeeze-out) beschließen. Die United Internet Ventures AG hatte außerdem
mitgeteilt, mit 96,05% am Grundkapital der Sedo Holding AG beteiligt und
damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zu sein.
In Bestätigung und Konkretisierung dieses Verlangens hat die United
Internet Ventures AG dem Vorstand der Sedo Holding AG heute mitgeteilt,
dass die United Internet Ventures AG die Barabfindung für die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a
ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) auf EUR 2,77
je eine auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der Sedo Holding AG
festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Sedo Holding AG Beschluss gefasst werden, die für den 3. Februar 2014
geplant ist.
Sedo Holding AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
09.12.2013 18:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Köln, 9. Dezember 2013 - Die United Internet Ventures AG mit Sitz in
Montabaur, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter
HRB 23538, hatte am 10. Oktober 2013 dem Vorstand der Sedo Holding AG (ISIN
DE0005490155) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen mitgeteilt, die
Hauptversammlung der Sedo Holding AG möge die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sedo Holding AG auf die United
Internet Ventures AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären -
Squeeze-out) beschließen. Die United Internet Ventures AG hatte außerdem
mitgeteilt, mit 96,05% am Grundkapital der Sedo Holding AG beteiligt und
damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zu sein.
In Bestätigung und Konkretisierung dieses Verlangens hat die United
Internet Ventures AG dem Vorstand der Sedo Holding AG heute mitgeteilt,
dass die United Internet Ventures AG die Barabfindung für die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a
ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) auf EUR 2,77
je eine auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der Sedo Holding AG
festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Sedo Holding AG Beschluss gefasst werden, die für den 3. Februar 2014
geplant ist.
Nachbesserung der IXOS
Hallo,
haben Eure Banken die Nachbesserung schon gebucht?
Ich selbst wundere mich über deren steuerliche Behandlung: Normalerweise wird die Erhöhung der Barabfindung mit ZAST belastet, die Zinsen werden vorerst brutto gutgeschrieben, unterliegen aber der individuellen Besteuerung.
Bei IXOS wurde bei mir die Abfindung auf drei Teile aufgespalten:
a) eine Dividende von 0,42 brutto, von der ZAST abgezogen wurde
b) eine Nachbesserung von 0,62 brutto, von der KEINE ZAST abgezogen wurde
c) die Zinsen in Höhe von 0,15, von der ZAST abgezogen wurde.
Wie haben Eure Banken die Nachbesserung versteuert?
Hallo,
haben Eure Banken die Nachbesserung schon gebucht?
Ich selbst wundere mich über deren steuerliche Behandlung: Normalerweise wird die Erhöhung der Barabfindung mit ZAST belastet, die Zinsen werden vorerst brutto gutgeschrieben, unterliegen aber der individuellen Besteuerung.
Bei IXOS wurde bei mir die Abfindung auf drei Teile aufgespalten:
a) eine Dividende von 0,42 brutto, von der ZAST abgezogen wurde
b) eine Nachbesserung von 0,62 brutto, von der KEINE ZAST abgezogen wurde
c) die Zinsen in Höhe von 0,15, von der ZAST abgezogen wurde.
Wie haben Eure Banken die Nachbesserung versteuert?
Bei SinnerSchrader hat der bisherige Großaktionär seine knapp 32% fast vollständig verkauft:
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/sinnerschrader-veroeffentli…
Stellt sich die Frage, wer der Käufer ist. Falls es ein Blockverkauf war, müsste der Käufer ein Pflichtangebot vorlegen, bei dem der Vorerwerb zu berücksichtigen wäre.
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/sinnerschrader-veroeffentli…
Stellt sich die Frage, wer der Käufer ist. Falls es ein Blockverkauf war, müsste der Käufer ein Pflichtangebot vorlegen, bei dem der Vorerwerb zu berücksichtigen wäre.
Reply Deutschland AG: Ad-hoc-Meldung von heute Mittag: Die Verschmelzung ist mit der Eintragung ins Handelsregister Turin wirksam geworden:
06.12.2013 13:16
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Verschmelzungsplan in Bezug auf die Verschmelzung der Reply Deutschland
AG mit Reply SpA wurde heute beim Handelsregister Turin eingetragen. Die
Verschmelzung ist damit ab dem heutigen Datum wirksam.
Informationen über die Abwicklung des Aktienumtausch und der Barabfindung
für die Aktionäre der Reply Deutschland AG werden voraussichtlich am 11.
Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Depotbanken zur
Verfügung gestellt.
Der Vorstand
06.12.2013 13:16
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Verschmelzungsplan in Bezug auf die Verschmelzung der Reply Deutschland
AG mit Reply SpA wurde heute beim Handelsregister Turin eingetragen. Die
Verschmelzung ist damit ab dem heutigen Datum wirksam.
Informationen über die Abwicklung des Aktienumtausch und der Barabfindung
für die Aktionäre der Reply Deutschland AG werden voraussichtlich am 11.
Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Depotbanken zur
Verfügung gestellt.
Der Vorstand
Dassault scheint sich im Vorfeld des Übernahmeangebotes mit allen wesentlichen Aktionären geeinigt zu haben, so dass bereits 84% in den Händen von Dassault als sicher gelten:
http://www.boersengefluester.de/rtt-realtime-technology-neue…
Eine Abfindungsspekulation eines stark wachsenden Unternehmens im fortgeschrittenen Prozesses (in Bezug auf den Anteilbesitz des Großaktionärs) findet man selten. Ist nur eigenartig, dass alle Altaktionäre bereit sind, zu den Konditionen anzunehmen.
http://www.boersengefluester.de/rtt-realtime-technology-neue…
Eine Abfindungsspekulation eines stark wachsenden Unternehmens im fortgeschrittenen Prozesses (in Bezug auf den Anteilbesitz des Großaktionärs) findet man selten. Ist nur eigenartig, dass alle Altaktionäre bereit sind, zu den Konditionen anzunehmen.
So ein Mist. Um 15:12 Uhr kam die Mitteilung. Dann war einer marginal schneller und hat die Stücke, die im Orderbuch zu 15,10 Euro standen, um 15:13 Uhr rausgekauft. Der 3-Monatsschnitt müsste höher liegen, so dass es eine kostenlose Spekulation geworden wäre.
Bien-Zenker AG: Absicht der Konzernverschmelzung der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Bien-Zenker AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Squeeze-Out
05.12.2013 15:12
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Absicht der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG zur Konzernverschmelzung
der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und
Verlangen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auf Durchführung eines
damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
BIEN-ZENKER AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)
BIEN-ZENKER AG, Am Distelrasen 2, 36381 Schlüchtern
ISIN: DE0005228100
Schlüchtern, 05.12.2013: Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG hat der
BIEN-ZENKER AG heute mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der
Konzernstruktur eine Verschmelzung der BIEN-ZENKER AG (übertragender
Rechtsträger) auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG (Hauptaktionär
und aufnehmender Rechtsträger) anstrebe und vorgeschlagen, in Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie
verlangt, dass die Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG innerhalb von drei
Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der ADCURAM
Fertigbautechnik Holding AG und der BIEN-ZENKER AG über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BIEN-ZENKER AG auf
die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beschließen möge.
Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist nach ihren eigenen Angaben mit
ca. 88,53 % des Grundkapitals, d.h. ca. 90,0003 % des Grundkapitals
abzüglich der eigenen Aktien der BIEN-ZENKER AG, an der BIEN-ZENKER AG
beteiligt.
Der Vorstand der BIEN-ZENKER AG beabsichtigt, in Verhandlungen über den
Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der ADCURAM Fertigbautechnik
Holding AG einzutreten, in dessen Zusammenhang der verlangte Squeeze-out
der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG beschlossen werden soll.
Schlüchtern, 5. Dezember 2013
Der Vorstand
Ende der Mitteilung
Bien-Zenker AG: Absicht der Konzernverschmelzung der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Bien-Zenker AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Squeeze-Out
05.12.2013 15:12
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Absicht der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG zur Konzernverschmelzung
der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und
Verlangen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auf Durchführung eines
damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
BIEN-ZENKER AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)
BIEN-ZENKER AG, Am Distelrasen 2, 36381 Schlüchtern
ISIN: DE0005228100
Schlüchtern, 05.12.2013: Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG hat der
BIEN-ZENKER AG heute mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der
Konzernstruktur eine Verschmelzung der BIEN-ZENKER AG (übertragender
Rechtsträger) auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG (Hauptaktionär
und aufnehmender Rechtsträger) anstrebe und vorgeschlagen, in Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie
verlangt, dass die Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG innerhalb von drei
Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der ADCURAM
Fertigbautechnik Holding AG und der BIEN-ZENKER AG über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BIEN-ZENKER AG auf
die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beschließen möge.
Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist nach ihren eigenen Angaben mit
ca. 88,53 % des Grundkapitals, d.h. ca. 90,0003 % des Grundkapitals
abzüglich der eigenen Aktien der BIEN-ZENKER AG, an der BIEN-ZENKER AG
beteiligt.
Der Vorstand der BIEN-ZENKER AG beabsichtigt, in Verhandlungen über den
Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der ADCURAM Fertigbautechnik
Holding AG einzutreten, in dessen Zusammenhang der verlangte Squeeze-out
der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG beschlossen werden soll.
Schlüchtern, 5. Dezember 2013
Der Vorstand
Ende der Mitteilung
40,- Euro ist hoffentlich nicht ernst gemeint-die waren vor ein paar Wochen an der 45,- dran. Kursziel 2014 waren 54,- Euro- ich gebe meine nicht her.