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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 03.05.24 16:57:06
      Beitrag Nr. 5.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.726.870 von B0baFett am 03.05.24 16:35:13Edit: angewiesen ist das Geld noch nicht, zumindest die Nachbesserung für die Stücke aus dem Übernahmeangebot muss meine ehemalige Bank bei der Abwicklungsstelle abfordern. Es scheint aber nun Klarheit darüber zu geben, dass die Abwicklung jetzt beginnt und ich musste auch keine Belege einreichen - die sind selbst darauf gekommen, haben also die Einreichungen aufgehoben. Ob das bei anderen Banken anders ist, kann ich natürlich nicht sagen.

      Da das ganze über Fachabteilungen geht, mit denen man nicht direkt sprechen kann, sind die Aussagen nicht immer ganz eindeutig.
      Avatar
      schrieb am 03.05.24 16:35:13
      Beitrag Nr. 5.558 ()
      Altana Nachbesserung offenbar angewiesen. HSBC (meine ehemalige Bank) möchte Kontonummer von mir und kommt unabhängig von meiner Berechnung auf die selbe Stückzahl - die die Stücke aus dem angenommenen Übernahmeangebot in 2009 (1 Jahr vor dem SQO) mit einschließt.

      Pro Stück gibt es die EUR 2,32 Nachbesserung plus EUR 1,5057 Zinsen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 03.05.24 15:06:17
      Beitrag Nr. 5.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.597.665 von arendts am 10.04.24 17:57:08
      2009 + 2010
      Zitat von arendts: Es ist sehr schwierig einzuschätzen, wie lange sich die Abwicklung bei Altana voraussichtlich hinziehen wird. Der Squeeze-out wurde ja schon vor deutlich mehr als 10 Jahren durchgeführt. Die Depotbanken heben heutzutage Unterlagen wohl vielfach nur noch 10 Jahre auf. Es kommt daher auch ein bisschen darauf an, wie gut die damalige begleitende Bank die Auszahlung der Barabfindung dokumentiert hat. Im Übrigen sollten laut dem Übernahmeangebot vor dem Squeeze-out die annehmenden MInderheitsaktionäre mit den "ausgesqueezten" Altana-Aktionären gleichgestellt werden. Das dürfte nicht leicht werden.


      "Hinweis zur technischen Abwicklung der Nachzahlung ALTANA Aktiengesellschaft" heute im Bundesanzeiger!
      Avatar
      schrieb am 25.04.24 19:22:53
      Beitrag Nr. 5.556 ()
      Ich denke , die viel wichtigere Frage ist, ob diese Entscheidung auch als Standardverfahren generell bei BuG oder squeeze out angewendet wird.
      Avatar
      schrieb am 25.04.24 19:01:25
      Beitrag Nr. 5.555 ()
      BGH: Börsenkurs als Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts

      Was bedeutet die og Entscheidung für die Entscheidung im Fall des BUG Kabeldeutschland??

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      schrieb am 11.04.24 09:01:49
      Beitrag Nr. 5.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.600.206 von B0baFett am 11.04.24 08:50:30Es mag Einzelfälle geben, wo bestimmte Formulare eingereicht werden müssen, die auch an die Abwicklungsstelle gehen. Ich erinnere mich an die BGAV Abfindungen von GSW Immobilien und WCM, wo das so war.
      Ansonsten macht die einreichende Bank nur eine Meldung für das entsprechende KV-Konto, nicht aber mit BO-Details! Bei Altana war das im Übrigen auch so. Von daher kann die Abwicklungsstelle den einzelnen KV-Konten die angedienten Stückzahlen zuordnen, nicht aber die Aktionäre!

      Wie gesagt, es kann sein, dass Banken noch Unterlagen dazu besitzen. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist müssen sie das aber nicht und als Aktionär würde ich mich dann auch nicht darauf verlassen!
      Avatar
      schrieb am 11.04.24 08:50:30
      Beitrag Nr. 5.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.599.999 von Gluese am 11.04.24 08:17:14Ob die Erfassung nach Einzel-IDs bei Zwangsausbuchung direkt bei CBF erfolgt, ist i.d.T. sehr zweifelhaft. Trotzdem gibt es eine automatische Zuweisung bei Nachbesserungen, ausgehend von der beauftragten Zahlstelle, die dafür die Daten vorhält. Was nicht heißt, dass die Daten beí Clearstream nicht vorhanden sind.

      Insbesondere bei Einreichungen auf Übernahmeangeboten ist die Zahlstelle (die Bank, die vom Unternehmen, dem angedient wird, mit der Abwicklung beauftragt wird) von zentraler Bedeutung.

      Von der Zahlstelle werden, genau wie vom einreichenden KI, die Einzelaufträge erfasst und archiviert, weil insbesondere bei Andienungen im Rahmen der permanenten Abfindungsangebote in BuGs die Angelegenheit aufgrund der anschließenden Spruchstellenverfahren nach der ursprünglichen Zahlung nicht abgeschlossen ist. Beispiel WIN. Zahlstelle Deutsche Bank. Kurs bricht ein, Anleger tendern aufs Angebot, Deuba zahlt nach ein paar Tagen aus aus und erfasst den Einzelauftrag, das einreichende KI ebenfalls.

      Dies beträfe im Fall Altana diejenigen, die die Offerte in 2009 angenommen hatten. Wenn Depotauszüge nach 10 Jahren nicht mehr vorhanden sind, heißt das nicht, dass die Einrechnungslisten ebenfalls entsorgt werden.
      Insbesondere die Zahlstelle hat ein starkes Eigeninteresse daran, diese Aufträge zu erfassen, damit zukünftige Geltendmachungen überprüft werden können. Wenn sich gar nichts mehr finden ließe bei allen Banken und Zahlstellen, wären Betrug Tor und Tür geöffnet.
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      Avatar
      schrieb am 11.04.24 08:17:14
      Beitrag Nr. 5.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.694 von B0baFett am 10.04.24 21:06:07Da ich mich mit den Abwicklungen von Nachbesserungen beruflich beschäftige, muss ich auch mal meinen Senf loswerden.
      Banken sind nur verpflichtet, die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Von daher KANN es danach schwierig werden, wenn sich gar nichts mehr finden lässt bzw. wirklich alle verjährten Daten gelöscht wurden. Dann hilft tatsächlich nur der Aktionäre mit dem Nachweis weiter.
      Die CBF hat mit Sicherheit KEINE Kenntnis von Depotnummern geschweige denn von Namen der vom Squeeze-out betroffenen Aktionäre.
      Bei gelöschten Depots ist man dann in einem Graubereich. Manche Abwicklungsstellen versuchen, die letzte Bankverbindung ausfindig zu machen, andere verzichten darauf. Letztlich werden nicht zuordenbare Gelder an die Abwicklungsstelle übertragen, welche diese Beträge beim Amtsgericht treuhänderisch hinterlegt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 10.04.24 21:06:07
      Beitrag Nr. 5.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.580 von Sam_Hawkens am 10.04.24 20:37:12klar, es ist immer besser, wenn die Bankverbindung noch besteht und vor allem, wenn man selbst den Ausbuchungsauszug noch hat - wo halt nicht nur Gattung/ Stückzahl sondern auch Name, Abrechnungsnummer usw. drauf steht.
      Die Ausgangsfrage war aber ein andere: was kann jemand im Notfall machen, wenn er diese Sachen nicht mehr hat/ die Bankverbindung nicht mehr besteht. Es kann sogar soweit gehen, dass man die ehemalige Bank oder deren Rechtsnachfolger anwaltlich auffordern muss, gegen Kostenübernahme die vorhanden individuellen Daten zu den Spruchrechten in der Einreichungsstelle abzufragen. Mir ist bisher kein solcher Fall bekannt, SQOs wurden bislang praktisch alle automatisch ausgezahlt.

      Und das geht vom Ablauf her auch reibungslos seit vielen Jahren, weil die Zahlstelle, die vom Nachbesserungs-Schuldner bestimmt wird, anhand der - vorhandenen -Datensätze an die Banken anweist und zwar personalisiert. Sonst müssten die Banken jedes mal in allen Kundendepots suchen, an wen sie Zahlung, für die keine Kundenweisung vorliegt, auskehren kann.
      Spätestens da wäre die Sache vor mind. 10 Jahren oder so extrem kompliziert geworden, weil die Digitalisierung da noch weniger vollzogen war als heute. Da es immer Leute gibt, die ihre Einrechnungen vergessen, müssten bei Banken bis heute Nachbesserungszahlungen liegen, die sogar von bestehenden Kunden nicht "angemeldet wurden.

      Und in diesem Punkt sind wir beide uns nicht einig. Du sagst, die individuellen Einreichungs-Daten hat nur deine Bank, Mein Recherchestand, dass das stimmt nicht und dass Zwangsabfindungen und Andienungen im System nicht wie normale Aktiengeschäfte erfasst sind. Außerdem wäre das Gegenteil unlogisch, siehe oben. Aber wir werden sehen.
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      schrieb am 10.04.24 20:37:12
      Beitrag Nr. 5.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.598.316 von B0baFett am 10.04.24 19:47:57Da muss ich Dir deutlich widersprechen -der Lagerstelle liegen diesbezüglich keinerlei Infos vor- ggfs. liegen zur Not bei Namensaktien Register vor die bei der eigentlichen Abwicklung aber keinerlei Rolle spielen. Als Kunde schließt Du mit einer Bank bei der Eröffnung eines Depots einen Vertrag ab- dort werden die Verpflichtungen (AGB) Deiner Bank Dir gegenüber, u.a. auch für die Wertpapierabwicklung geregelt.
      Wie beim damaligen Squeeze out sollte auch diesmal eine Bank damit beauftragt werden als sogenannter Konsortialführer die Nachbesserung zu begleiten bzw. zu organisieren. Wenn es dann zu dem von Dir beschriebenen Fall kommt muss der Kunde, der keine Gutschrift erhält, aktiv werden- entweder über seine jetzige Bank oder an die Bank die z.zt. des Squeeze seine Depotbank war- das kann dann Zeit kosten bedeutet viel Schreiberei und Aufwand, ggf. unter Einschaltung des Konsortialführeres und diversen Nachweisen usw. daher auch mein Hinweis das Depot bestehen zu lassen.
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