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    Quadriga - Rückgabemodalitäten Superfund B - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.05 14:56:28 von
    neuester Beitrag 04.10.05 13:52:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.005.853
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      Avatar
      schrieb am 09.09.05 14:56:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich bin mir nach Durchsicht des Superfund B Verkaufsprospektes unsicher über die Rückgabemodalitäten entsprechender Anteile.

      Die Kündigung muss spätestens 5 Werktage zum jeweils letzten Werktag eines Monats (in Österreich) bei der Gesellschaft eingehen (oder reicht der Eingang bei der Niederlassung Frankfurt?).

      Das heisst, ich muss den Superfund einige Zeit vor der nächsten Aktualisierung des Indexwertes kündigen, also unter der Ungewißheit, welchen Wert ich bei Veräusserung letztendlich gutgeschrieben bekomme.

      Ein Superfund Mitarbeiter sagte mir daraufhin, man könne die Kündigung ebenso wie bei der Zeichnung der Anteile ohne Angabe von Gründen 14 Tage per Widerruf zurückziehen.

      Diese Möglichkeit sehe ich jedoch nach Durchsicht der Genussrechtsvereinbarung des Superfund B nicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen im Rahmen des Gesetzes über Fernabsatzgeschäfte bei der Zeichnung von Superfund B Anteilen gilt doch wohl ausschließlich bei Abschluß des Geschäfts und nicht bei Kündigung?

      Hat jemand Anteile an Superfund B zurückgegeben und kann mir die entsprechenden Modalitäten kurz widergeben?

      Besten Dank
      348
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 15:33:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich hab mir mal aus interesse die unterlagen zukommen lassen.
      also sowas würde ich nie zeichnen:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 20:10:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit dem Superfund B bzw. C konnte man recht effizient Geld vernichten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 12:30:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ 348

      ich habe mich diesbezüglich auch schon einmal bei superfund in österreich erkundigt und kann deshalb folgendes dazu sagen:

      superfund hat NICHT die pflicht ein solches widerrufsrecht zu akzeptieren, darum steht es auch in keinem verkaufsprospekt. sollten sie es machen, dann quasi aus "good will" da sie ja auch möchten, dass das geld in einen ihrer fonds investiert bleibt (eh logisch eigentlich). aber auch hier gibt es einschränkungen, auf die superfund keinen einfluss hat: z.B. bei den luxemburger sicav produkten ist ein "rücktritt vom rücktritt" aus rechtlichen gründen (luxemburger fondskonstruktion) nicht möglich. bei den genussrechten nach österreichischem recht hingegen schon, aber wie gesagt nur in bestimmten fällen, und das wird einzig und allein von der superfund gruppe entschieden. :)

      wie die "widerrufs"-situation der genussrechte in deutschland aussieht, weiß ich leider nicht. solltest du hierzu neue informationen haben, würde ich mich darüber auch freuen (man lernt ja nie aus).

      lg
      knallfisch
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 13:08:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Das heisst, ich muss den Superfund einige Zeit vor der nächsten
      Aktualisierung des Indexwertes kündigen, also unter der Ungewißheit,
      welchen Wert ich bei Veräusserung letztendlich gutgeschrieben bekomme."

      JA

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      schrieb am 15.09.05 12:57:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      das ist meines wissens nach korrekt ... wobei man sich mit den wöchentlichen NAV`s ja ein bild machen kann, zu welchem kurs das jeweilige produkt das monat abschließen wird. nicht genau, aber zumindest die richtung ...
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 13:25:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also dieser Modus ist doch bei allen Produkten mit monatlicher Kündigung identisch (z.B. auch beim estlander).

      Deshalb sollte man die Kündigung auch bis kurz zum letztmöglichen Termin im Monat rausschieben (meistens um den 2o.rum).

      Sicherlich läuft man Gefahr, dass man kündigt und dann in dem Rest des Monats noch ein drawn down kommt.

      Es gibt aber Produkte, wo es noch viel schlimmer ist, mit bis zu 90 Tagen Kündigungsfrist. D.h. zum wert von heute kündigen und das Geld zurückzubekommen zu einem Kurs xyz in 90 Tagen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 20:52:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist im Hedge Fund Bereich üblich, dass man eine Rückgabe im voraus ankündigen muss.

      Ich sehe da nicht gross ein Problem. Man kann zwar nicht mit Limite oder Stop Loss arbeiten, aber es sind ja nicht Produkte zum handeln sondern zum investieren.

      So sehe ich zwei Gründe für eine Rückgabe: 1. Man braucht das Geld oder 2. Man mag das produkt nicht mehr oder will in ein besseres Produkt einstiegen.

      In beiden Fällen sollte man dann halt einfach aussteigen, Taktiken wie "ich will aber mindestens +-0 rauskommen sind schlechte Strategien und haben meist grössere Verluste zur Folge.
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 13:52:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann man als deutscher Anleger eigentlich die Superfund SICAV Fonds zeichen oder sind die in D nicht zugelassen und demnach steuerschädlich ?

      Wer vermittelt die SICAVs ? Nur Quadriga selbst ?


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