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    Ärger über Kostennote vom Rechtsanwalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.05 13:52:32 von
    neuester Beitrag 21.11.05 18:20:06 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.021.289
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      schrieb am 20.11.05 13:52:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leutz,
      mit meiner neuen ETW hab ich scheinbar einen Haufen Ärger dazugekauft...
      Sachlage:
      Der Verkäufer der ETW hat sich im Kaufvertrag verpflichtet eine Neue Heizung auf seine Kosten bis Termin 1.10.2005 einbauen zu lassen. Kurze Erklärung dazu:
      Früher gehörte dem Verkäufer das gesamte Haus mit 2 Etagen, auf jeder Etage eine Wohnung. Nun wurde eine Teilungserklärung gefertigt, daß die Wohnung in der unteren Etage samt Garage etc... mir gehört. Die Heizung beheizt beide Wohnungen. Soviel dazu.
      Der Verkäufer hat bis zum o.g. Termin gar nichts unternommen, nicht mal Angebote von Heizungsfirmen eingeholt und mir auch verklickert, daß er dies erst tun werde, wenn die Anlage verreckt. Von Verrecken steht aber im KV kein Wort aber von Termin einer neuen Heizung zum 1.10. 2005 dafür !

      Nun ich Ende Oktober zum Anwalt:
      Streitwert nach grober Schätzung 10.000 €
      Anwalt schreibt dem Verkäufer ein nettes Brieflein und siehe da, kuze Zeit später steht eine Heizungsbaufirma hier am Haus und macht alles klar. Am 5.12.05 gibt es eine Neue Anlage, kostet aber keine 10.000 € sondern weitaus weniger!
      Ich das dem Anwalt tel. verklickert.
      Nun gestern, kam mir der Verkäufer im Treppenhaus über den Weg, er wohnt ja noch in der oberen Wohnung und macht ein Zeter Mordio Fass auf. Der Anwalt will 922, 45 € von ihm...
      Ich mach meinen Briefkasten auf, da liegt auch ein Brief vom Anwalt, mit Rechnung über 922, 45 €. Ich wäre jedoch als Auftraggeber zahlungspflichtig und kann mir die Kohle vom Verkäufer wiederholen, da er ja in Verzug war ( Termin 1.10.2005 vertraglich nicht gehalten )

      Für im ganzen ein paar Briefe und einen 20 minütigen Besuch in seiner Kanzlei will der soviel Kohle ??? Es gab ja nicht einmal eine Gerichtsverhandlung, also alles außergerichtlich!

      Na Prima, erst löhnen, und dann mit erneutem Anwaltsdruck die Summe vom Verkäufer zurückfordern, denn freiwillig zahlt der nix ! Streitwert dann die Rechnugshöhe oder wie ???
      Und in der Rechnung schreibt der Anwalt doch einfach was von Erhöhung, wegen 2 Auftraggebern. Ich habe die Prozessvollmacht jedoch nur allein unterschrieben, die Wohnung jedoch mit meiner Freundin gekauft, sorry der kann doch nicht einfach meine Freundin mit als Auftrageber zählen, nur weil sie die Wohnung mit mir gekauft hat ???

      Was ist mit dem Strreitwert, der mit 10.000 € geschätzt wurde ? Nach Rücksprache mit der Heizungsbaufirma werden die Kosten aller Vorrausicht nach 5.800 Euro betragen...
      Kann ich wegen dieser Punkte ( Freundin und Streitwert) eine revidierte Rechnung verlangen ?
      Muß ich die Rechnung überhaupt zahlen, oder gleich der Verkäufer, immerhin ist er ja in Verzug !
      Bin für alle weiterbringenden Tipps dankbar !
      Schönen Sonntag allen Lesern !
      Gruß aus Süddeutschland und weg ....
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 14:00:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Streitwert steht vor Tätigkeitsaufnahme fest, und danach bemißt sich das. Aber vielleicht kannst Du ja mit dem RA verhandeln.

      Tja, wenn zwei sich streiten, freut sich der dritte, der Rechtsanwalt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 14:02:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde in der Sache nen Anwalt fragen

      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 14:06:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.888.763 von SOM.you. am 20.11.05 14:02:08[/posting]...aber vorsicht, erst nach den beratungssätzen fragen...


      :D
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 14:36:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Arbeit kostet Geld und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 20.11.05 14:51:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Streiwert steht vorher fest..., der kann doch nicht einfach schätzen im Himmel ist Jahrmarkt und von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und danach seine Kosten berechnen....:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 15:46:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Rechtsanwaltmafia regiert seit Jahrzehnten Deutschland:laugh:


      Ich habe für einmal briefschreiben 600EUR bezahlen müssen...den Inhalt habe ich ihm auch noch diktiert!!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 16:01:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn die Gebühren in ihrer Höhe gemäß der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) korrekt errechnet wurden, sind diese von dem Auftraggeber, also von Dir, zu bezahlen, wenn der Gegner die freiwillige Bezahlung ablehnt.

      Die entsprechende Summe muß dann von Dir also zunächst einmal vorgelegt werden und dann anschließend, notfalls sogar gerichtlich mit Prozeß, vom Gegner zurückgeholt werden.

      Einfach dafür dann den gleichen, oder einen anderen Anwalt beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 16:44:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      guter Beitrag!
      Ich würde den Anwalt wechseln, weil das Vertrauen schon gestört ist, aber Vorsicht, allein die Erstberatung kostet schon 220,- €. Dann doch lieber Frieden mit dem ersten Anwalt schließen? Klare Verhältnisse im Vorweg fordern.

      Ich als Arzt kann von solchen Bezahlungen wie sie ein Anwalt bekommt nur träumen. Das gleiche gilt für die Vertragsabschlüsse. Ald Arzt wird man schon im Vorweg wie ein Abzocker behandelt und völlig unterbezahlt. ...aber wen interssiert das schon .....
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 17:14:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Fazit

      Meide Schwarz/Weißkittel wie die Pest, denn sie schulden
      keinen Erfolg
      und meist haben sie vom Tuten und Blasen nicht den geringsten Schimmer!

      Nur die Brago kennen sie natürlich ausgezeichnet !:p

      Merke:
      Bevor voreilig die Unterschrift unter des Anwalts Honorarauftrag gesetzt wird, sollten sich die Streithansel über die Kosten erkundigen!


      Weiterhin gilt:

      Der Vergleich, des Anwalts/Richters liebstes Kind!
      Meist genügt ein Telefongespräch zwischen den Beiden und sie haben anschließend kaum Arbeit !;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 17:43:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Einer meiner Bekannten hat vor Jahren eine Eigentumswohnung in einem großen Wohnkomplex gekauft. Es gab Ärger mit dem Bauträger und schließlich hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrere Interessen zu beauftragen. Der RA schrieb einen Brief an den Bauträger, in dem die Forderungen der Eigentümergemeinschaft aufgelistet waren. Die Eigentümergemeinschaft erhielt eine Kostenrechnung über DM 13000.-. Der Bauträger reagierte nicht, und der RA war zu keinerlei weiteren Aktivitäten zu bewegen. Letztendendes war die Eigentümergemeinschaft gezwungen, die 13000 DM zu zahlen und sich einen neuen RA zu suchen. DM 13000.- für eine Brief ist auch nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 17:43:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.888.636 von Fasu am 20.11.05 13:52:32[/posting]Erst mal Luft holen. Du hast doch Dein Primärziel (Einbau einer neuen Heizung) erreicht. Wenn Dein Rechtsanwalt nun seine Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (die gute alte BRAGO gibt es nicht mehr ;) ) haben möchte, ist das doch völlig in Ordnung und Rechtens. Sich über die Höhe aufzuregen bringt nichts zumal Du die Rechnung am ENDE nicht bezahlen musst.

      Als ich würde an Deiner Steille die Anwaltsnote bezahlen und selber einen Brief an Deinen Verkäufer verfassen. Text entweder er bezahlt Dir das Anwaltshonorar, oder Du beauftragst Deinen Anwalt, was natürlich die Kosten weiter aufblähen würde, Zahlungsziel eine Woche. Ich wette mit Dir, er überweist Dir die Kohle, auch wenn er Zeter und Mordio schreit, wenn er Dir über den Weg läuft! :D

      PS. Überflüssig zu erwähnen, dass alle Rechtschutzversicherer eigene Anwälte anheuern, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als die falschen Rechnungen der Kollegen zu monieren. Ist wie beim Arzt, so im Schnitt ist jede 3. Rechnung zu beanstanden! :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:12:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Leutz,
      Ihr ward fleißig im posten, habt vielen Dank ! Ehrlich.

      Tja, ich werde morgen den Anwalt aufsuchen und werde das mit ihm besprechen, vorausgesetzt ich bekomme einen Termin. Vieleicht kann ich ja noch ein bischen die Kosten drücken, vieleicht :confused: Vorsorglich mache ich mir mal keine Hoffnungen. Eines muß er jedoch zurücknehmen: Es waren nicht 2 Auftraggeber, sondern nur ich allein habe die Vollmacht unterschrieben.
      Das Problem: Wenn ich die €uros vom Verkäufer wieder holen will, hängt hier der Haussegen kompl. schief, außerdem ist das wieder mit Kosten für mich verbunden.
      Wann werden Anwälte eigentlich mal entsprechend Ihrer Arbeit entlohnt z.B. wie in den Staaten und nicht nach Gebührenordnung ??
      Leutz habts Euch wohl und um Anwälte mache ich zukünftig einen großen Bogen, denn was die können, kann ich schon lange ! JAWOHL !!!!
      Und bye !!!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:27:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]18.891.499 von Fasu am 20.11.05 18:12:32[/posting]Wann werden Anwälte eigentlich mal entsprechend Ihrer Arbeit entlohnt z.B. wie in den Staaten und nicht nach Gebührenordnung ??

      Tja, besonders "fähige" bzw. spezialisierte Vertreter der Anwaltsgilde rechnet das Honorar nach Aufwand ab. Da kostet dann die angefangene Stunde ein paar Hundert Euro ... :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 18:56:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      wie kann man nur so dumm sein und gleich zum anwalt rennen:mad: es ist eine modeerscheinung in unserem land.
      gerade in deinem fall wo du mit dem verkäufer wohl noch eine ganze zeit in kontakt sein wirst, ist ein solches vorgehen mit einem anwalt das letzte mittel:cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:14:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      halihalo,
      ich hab mit dem Verkäufer tagelang diskutiert und ihm gesagt daß im Heizungsraum was passieren muß. Der Kerl ist ein alter knorriger Kauz, 70 Jahre,schwerhörig,keine sozialen Kontakte, mußte die Wohnung zwangsverkaufen, weil er die Hypo nicht mehr bedienen konnte,da blieb mir nur der Anwalt !!!!!
      Der hat mir heute Nachmittag bereits angedroht, daß im KV kein Wort steht, wie lang die neue Anlage drinnen bleiben muß und er sie nach erfolgter Inst. wieder deinstallieren lassen wird, verkaufen wird und die alte wieder reinsetzt.
      Er wäre ja seiner Verpfl. nachgekommen, man hab ich die Faxen dicke.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 21:32:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]18.892.600 von Fasu am 20.11.05 21:14:52[/posting]So ein freundlicher Zeitgenosse, ist dein Verkäufer also. :cool:

      Dann machst Du am besten sofort einige Fotos, wenn die neue Heizung eingebaut wurde und nimmst zusätzlich einen Zeugen mit der weder verwandt noch verschwägert mit Dir ist (Deinen Anwalt z.B. ;) ) zur Beweissicherung. Baut er die Heizung tatsächlich später wieder aus - was aus wirtschaftlicher Sicht totaler Unsinn wäre - dann wirst Du Strafanzeige bei der örtlichen Polizei wegen Diebstahl bzw. Betrug stellen müssen und klagst am besten gleichzeitig Deine Anwaltskosten ein, bevor er sich aus dem Staub gemacht hat!!! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:23:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie soll ich bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahl oder d.g.l. einreichen, wenn er die Anlage aus eigener Tasche bezahlt, damit gehört sie ja wohl ihm ,oder ?
      Meine Sat Schüssel darf ich von seinem Antennenmast auch runter nehmen, angeblich hat er plötzlich ein schlechtes ARD Bild, die Monate davor gings nur komischer Weise.
      Mein Sohn hat sich mit ein paar Kindern hier gut befreundet, denen verwehrt er jetzt den Zutritt ins Haus, nicht mal an den Klingelknopf unten läßt er sie, sie würden das Grundstück beschmutzen mit dreckigen Schuhen,
      außerdem ist der Vater von 3 Jungen bei der Polizei und hat im Sommer dafür gesorgt,daß ihm der FS abgenommen wurde nachdem er wieder und wieder im Suff wie ein Henker durch die Straße bretterte ( Spielstrasse, Sackgasse)
      "Jetzt sollen die Kinder mal sehen, wie es ist, wenn einem das Leben verbaut wird..." war seine Aussage als ich ihn fragte, was das soll.
      Und ich weiß, daß ist erst der Anfang, jeder hier im Viertel meidet ihn !Das hat Gründe !
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 22:54:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Schick ihm mal nen Leichenwagen vorbei. Vielleicht nehmen sie ihn dann gleich mit!javascript:smilie(`:laugh:`)
      lachen. Alte Leute können unheimlich böse sein.Mit Rechtsstreitigkeiten anzufangen ist nie gut. Ich hatte auch mal Ärger mit meinem Vermieter und der ist dann gleich zum Rechtsanwalt gerannt und hat mich vor den Kadi gezogen. Hab mir dann auch einen RA (Steht für "Richtig Abkacken")gesucht und die größte Pfeife erwischt. Ein Besuch von Igor von der Russeninkasso Mafia verschafft mehr Eindruck als der beste Brief.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 23:36:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Fasu,
      zum Nachbarschaft-Streit kann ich nur sagen: „ Au weia.“ Die Heizungsanlage ist aber nicht Eigentum des Verkäufers sondern Gemeinschaftseigentum.

      Schleierhaft ist mir, wie ihr zusammenarbeiten wollt. Wer reinigt das Treppenhaus, mäht den Rasen, wartet die Heizung, bestellt und bezahlt den Brennstoff, den Schornsteinfeger, die Müllabfuhr, Instandhaltung? Es wird wohl auf die Bestellung eines Verwalters (zusätzliche Kosten) hinauslaufen. Bestellung des Verwalters übers Gericht?
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:24:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]18.888.636 von Fasu am 20.11.05 13:52:32[/posting]geschieht dir ganz recht

      deutschland - ein volk von streithanseln

      hättest mal besser mit der gegenpartei gesprochen
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 08:44:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      War wohl schön billig die Wohnung.

      Sorry, aber wie konntest du diese Wohnung kaufen? Der Mann hat doch emotionale Bindungen an der Wohnung, die er verkaufen musste. Mit minimaler Menschenkenntnis wäre dies dir aufgefallen. Bei einem Immobilienkauf kauft man halt nicht nur Steine sondern auch die Nachbarschaft mit ein.

      Als ich auf Mietwohnungssuche war, bin ich an einen Vermieter geraten, der in seiner Kindheit in der Wohnung wohnte. Obwohl die Wohnung schön und preiswert war, habe ich es sein lassen nachdem ich von den "Sünden" meines Vormieters erfuhr: Ein Backblech konnte nach 7 Jahren nur noch entsorgt werden ...

      Mein Rat: Wohnung verkaufen! Wenn es sein muss mit Verlust.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 09:52:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich war jetzt auch 2x für ca. 20 Min. beim Notar wg.
      Hausüberschreibung/Schenkung (Vetragsaufsetzung usw.);
      bin mal gespannt, was da an Kosten hängenbleibt!:cry:
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 18:20:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo zusammen,
      also der RA ließ mit sich reden und erläßt 125 €. Na wenigstens was. Wer die nun zahlt weiß ich noch nicht, ob "Opa" oder ich.
      Siebi, als ich die Wohnung kaufte, habe ich Opa 2x bei der Wohnungsbesichtigung erlebt, ein drittes Mal war nur der Makler dabei, der sich bedeckt hielt und über den Verkäufer verständlichereise wenig sagte, seine Finanzschwiriegkeiten habe ich erst viel später scheibchenweise erfahren.
      Und bitte komme mir nicht damit, ich hätte im Viertel umeinander fragen sollen, was das für einer ist...

      Die Wohnung war nicht billig, sie war dem Preis angemessen, im Gegensatz zu vielen Wohnungen und Häusern die ich mir vorher ansah. Eine Optimal-Immo, wer hat die schon.
      Und wenn ich an Bekannte von uns denke, welche sich ein Haus gebaut haben, und jetzt wohl 6 verschiedene Gerichtsverfahren am Hals haben, wegen Nachbarschaftszoff da geht es mir doch noch gar nicht soooo schlecht.
      Wenn man über Dein Grundstück fahren muß um zum Haus zu kommen, es halber zu parkiert, weil der Bauträger zu eng baute, da gebaut wurde, wo eigentlich nichts mehr hin sollte, in unmittelbarer Nachbarschaft so liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen aus Osteuropa sich niederlassen, dann geht es so richtig zur Sache....
      Schönen Abend zusammen und weg....


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