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eröffnet am 02.02.06 12:08:28 von
neuester Beitrag 05.04.06 09:12:07 von
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Hallo,
Ende vergangenen Jahres habe ich mich über T. Hellener bei www.hedgefonds24.de unter anderem in Star Private Equity von Rising Star investiert.
Bis heute habe ich keine Unterlagen, die meine Überweisung
meiner Einlage auf das in den Verkaufsprospekten angegebene Konto bestätigen. Helleners Aussage
zufolge sei "Rising STAR ist aufgrund des hohen Zeichnungsuafkommens leider etwas überlastet."
Und ich würde auf jeden Fall noch eine Zahlungsaufforderung und eine Bestätigung der Zeichung bekommen.
Letztens habe ich 1 Mal versucht telefonisch nachzuhaken; eine Assistentin bat ich um Rückruf: Geschah nie;
Auf mittlerweile mehrer E-Mails habe ich keine Antwort erhalten.
Kurz um:
Habt ihr Erfahrungen mit hedgefonds24 machen können/müssen?
Ich halte die trotz allem für seriös, wie seht ihr das?
Sollte ich mir Gedanken machen, dass ich jetzt schon knapp 5 Wochen investiert bin und bihser keine Bestätigungen über die Star Private Equity Zeichnung erhalten habe?
Viele Grüße
Ende vergangenen Jahres habe ich mich über T. Hellener bei www.hedgefonds24.de unter anderem in Star Private Equity von Rising Star investiert.
Bis heute habe ich keine Unterlagen, die meine Überweisung
meiner Einlage auf das in den Verkaufsprospekten angegebene Konto bestätigen. Helleners Aussage
zufolge sei "Rising STAR ist aufgrund des hohen Zeichnungsuafkommens leider etwas überlastet."
Und ich würde auf jeden Fall noch eine Zahlungsaufforderung und eine Bestätigung der Zeichung bekommen.
Letztens habe ich 1 Mal versucht telefonisch nachzuhaken; eine Assistentin bat ich um Rückruf: Geschah nie;
Auf mittlerweile mehrer E-Mails habe ich keine Antwort erhalten.
Kurz um:
Habt ihr Erfahrungen mit hedgefonds24 machen können/müssen?
Ich halte die trotz allem für seriös, wie seht ihr das?
Sollte ich mir Gedanken machen, dass ich jetzt schon knapp 5 Wochen investiert bin und bihser keine Bestätigungen über die Star Private Equity Zeichnung erhalten habe?
Viele Grüße
Hallo ltrader,
Die sind bestimmt seriös. Ich persönlich bin mit dem Service von www.fondsdiscount.de sehr zufrieden.
fondsdiscount gehört zu wallstreet-online und hat eine KWG-Lizenz, die sind geprüft.
Kann ich nur empfehlen.
Grüsse
Die sind bestimmt seriös. Ich persönlich bin mit dem Service von www.fondsdiscount.de sehr zufrieden.
fondsdiscount gehört zu wallstreet-online und hat eine KWG-Lizenz, die sind geprüft.
Kann ich nur empfehlen.
Grüsse
!
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Hallo,
die scheinen manchmal hier und da den Überblick zu verlieren. Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen, stelle denen eine Frist von 14 Tagen. Dann wirst Du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und das über das ein oder andere Portal kund tun. Und schwupp, es wird sofort eine Bestätigung eintreffen.
Grüße
die scheinen manchmal hier und da den Überblick zu verlieren. Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen, stelle denen eine Frist von 14 Tagen. Dann wirst Du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und das über das ein oder andere Portal kund tun. Und schwupp, es wird sofort eine Bestätigung eintreffen.
Grüße
@ all:
Was erwartet Ihr denn von Discountern,die über irgendwelche Umwege, im Dunkeln und möglichst unerkannt von Initiatoren, legitimiert durch Mittelsmänner, ihre Fonds einreichen?
Viele "normale" Vermittler lassen auch mit sich reden, was das Agio angeht. Und es sollte nicht nur um das letzte Cent an Provisionen, sondern auch um ein Minimum an Beratung, Platzierungssicherheit und nicht zuletzt auch Service gehen.
Grüße CuChulainn
Was erwartet Ihr denn von Discountern,die über irgendwelche Umwege, im Dunkeln und möglichst unerkannt von Initiatoren, legitimiert durch Mittelsmänner, ihre Fonds einreichen?
Viele "normale" Vermittler lassen auch mit sich reden, was das Agio angeht. Und es sollte nicht nur um das letzte Cent an Provisionen, sondern auch um ein Minimum an Beratung, Platzierungssicherheit und nicht zuletzt auch Service gehen.
Grüße CuChulainn
Ob mit oder ohne KWG Lizenz, Phoenix Vermittler müssen sich warm anziehen:
Phoenix-Vermittler verurteilt
(DER FONDS) Das Landgericht Kassel hat einen Anlageberater aus dem Raum Kassel zu einer Schadenersatzzahlung von rund 143.000 Euro verurteilt (Az: VIII O 755/05). Der Vermittler hatte einem Ehepaar aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg den inzwischen insolventen Phoenix Managed Account als Altersvorsorge verkauft. Dabei habe er die Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt, heißt es in der Urteilsbegründung.
„Das Ehepaar hatte bis Dezember 2004 insgesamt über 170.000 Euro auf Empfehlung ihres Anlageberaters in den Managed Account investiert“, sagt Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft aus Grünwald bei München. Dabei hätten sie jedoch spekulative Anlagen ausdrücklich abgelehnt. Nachdem der Anlagenverwalter Phoenix Kapitaldienst zahlungsunfähig wurde, verklagten die Eheleute im April 2005 ihren Anlagevermittler auf Schadenersatz. Die Begründung: Er hat sie nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen und auch nicht auf die negative Presse, die Phoenix zum Anlagezeitpunkt bereits hatte.
Die Kasseler Richter gaben dem Ehepaar nun Recht – nicht zuletzt deshalb, weil auch weitere Anleger dem Vermittler eine nur unzureichende Risikoaufklärung bescheinigten. Ihren kompletten Anlagebetrag werden die Kläger jedoch nicht erstattet bekommen, da der Beklagte sich auf seine Verjährungsfrist von drei Jahren beruft. Weil er eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Wertpapierdienstleister hat, verjähren seine Anlageempfehlungen nach drei Jahren, nachdem der Kunde das Geld angelegt hat (§37a Wertpapierhandelsgesetz). Somit muss der Beklagte nun einen Anlagebetrag von 143.000 Euro plus Zinsen von rund 16.000 Euro zahlen. Im Gegenzug übernimmt er in dieser Höhe Ansprüche an der Phoenix-Konkursmasse.
Rechtsanwalt Jochem sieht in diesem Urteil ein Signal für andere Phoenix-Geschädigte. „Es macht Sinn, die Vermittler zu verklagen“, so Jochem. „Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen.“
Zum Hintergrund: Mitte März vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Kurz darauf stellte die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest. Das Unternehmen hatte bis zum Zeitpunkt der Sperre rund 500 Millionen Euro von etwa 30.000 Anlegern eingesammelt. Die versprochenen Anlagen in Warentermingeschäfte wurden jedoch nicht getätigt. Die in gefälschten Berichten ausgewiesenen Scheingewinne speiste das Unternehmen aus Einzahlungen neuer Anleger. Das Schneeballsystem flog auf, als Geschäftsführer Dieter Breitkreuz im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Nun sind nach Angaben des Insolvenzverwalters Frank Schmitt nur noch rund 230 Millionen Euro der Anlegergelder übrig. Im Dezember 2005 wurden zwei der Phoenix-Drahtzieher verhaftet.
04.04.06 as
Quelle: DER FONDS.com
Phoenix-Vermittler verurteilt
(DER FONDS) Das Landgericht Kassel hat einen Anlageberater aus dem Raum Kassel zu einer Schadenersatzzahlung von rund 143.000 Euro verurteilt (Az: VIII O 755/05). Der Vermittler hatte einem Ehepaar aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg den inzwischen insolventen Phoenix Managed Account als Altersvorsorge verkauft. Dabei habe er die Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt, heißt es in der Urteilsbegründung.
„Das Ehepaar hatte bis Dezember 2004 insgesamt über 170.000 Euro auf Empfehlung ihres Anlageberaters in den Managed Account investiert“, sagt Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft aus Grünwald bei München. Dabei hätten sie jedoch spekulative Anlagen ausdrücklich abgelehnt. Nachdem der Anlagenverwalter Phoenix Kapitaldienst zahlungsunfähig wurde, verklagten die Eheleute im April 2005 ihren Anlagevermittler auf Schadenersatz. Die Begründung: Er hat sie nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen und auch nicht auf die negative Presse, die Phoenix zum Anlagezeitpunkt bereits hatte.
Die Kasseler Richter gaben dem Ehepaar nun Recht – nicht zuletzt deshalb, weil auch weitere Anleger dem Vermittler eine nur unzureichende Risikoaufklärung bescheinigten. Ihren kompletten Anlagebetrag werden die Kläger jedoch nicht erstattet bekommen, da der Beklagte sich auf seine Verjährungsfrist von drei Jahren beruft. Weil er eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Wertpapierdienstleister hat, verjähren seine Anlageempfehlungen nach drei Jahren, nachdem der Kunde das Geld angelegt hat (§37a Wertpapierhandelsgesetz). Somit muss der Beklagte nun einen Anlagebetrag von 143.000 Euro plus Zinsen von rund 16.000 Euro zahlen. Im Gegenzug übernimmt er in dieser Höhe Ansprüche an der Phoenix-Konkursmasse.
Rechtsanwalt Jochem sieht in diesem Urteil ein Signal für andere Phoenix-Geschädigte. „Es macht Sinn, die Vermittler zu verklagen“, so Jochem. „Denn viele Vermittler haben den Angaben der Phoenix-Betreiber blind vertraut, ohne das Anlagemodell zu hinterfragen.“
Zum Hintergrund: Mitte März vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Konten der Phoenix Kapitaldienst GmbH gesperrt und den Vertrieb des Phoenix Managed Account untersagt. Kurz darauf stellte die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall fest. Das Unternehmen hatte bis zum Zeitpunkt der Sperre rund 500 Millionen Euro von etwa 30.000 Anlegern eingesammelt. Die versprochenen Anlagen in Warentermingeschäfte wurden jedoch nicht getätigt. Die in gefälschten Berichten ausgewiesenen Scheingewinne speiste das Unternehmen aus Einzahlungen neuer Anleger. Das Schneeballsystem flog auf, als Geschäftsführer Dieter Breitkreuz im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Nun sind nach Angaben des Insolvenzverwalters Frank Schmitt nur noch rund 230 Millionen Euro der Anlegergelder übrig. Im Dezember 2005 wurden zwei der Phoenix-Drahtzieher verhaftet.
04.04.06 as
Quelle: DER FONDS.com
Autsch!!!!!!
Da könnte tatsächlich einiges auf die Vermittler zukommen. Allerdings scheint mir es schwierig, beweisen zu können, dass einem das Risiko nicht mitgeteilt wurde. Offensichtlich hat es in diesem Fall geklappt.
@Itrader. Ist mittlerweie alles in Ordnung? Dies ist alles andere als seriös.
Warum braucht amn eigentlich einen Vermittler? Geht doch die Hedge Funds direkt an und fragt nach dem Agio, wenn alles ohne Vermittler vonstatten geht.
Da könnte tatsächlich einiges auf die Vermittler zukommen. Allerdings scheint mir es schwierig, beweisen zu können, dass einem das Risiko nicht mitgeteilt wurde. Offensichtlich hat es in diesem Fall geklappt.
@Itrader. Ist mittlerweie alles in Ordnung? Dies ist alles andere als seriös.
Warum braucht amn eigentlich einen Vermittler? Geht doch die Hedge Funds direkt an und fragt nach dem Agio, wenn alles ohne Vermittler vonstatten geht.
ich kann mir kaum vorstellen, dass internet-discounter davon betroffen sind:
- phönix wurde wohl kaum als altersvorsorge im internet angeboten
- kunden haben i.d.r. selbst im internet recherchiert und um abwicklung ihrer kaufaufträge gebeten um den ausgabeaufschlag zu sparen
- ein verzicht auf beratung sehen alle disclaimer und agb´s vor
wenn natürlich ein wald-und wiesen vertreter durch die gegend rennt und alle ersparnisse seiner kunden in phönix ballert - dann muss er auch zahlen - scheint bei diesem vertreter ja auch kein einzefall gewesen zu sein.. beratung sieht anders aus.
- phönix wurde wohl kaum als altersvorsorge im internet angeboten
- kunden haben i.d.r. selbst im internet recherchiert und um abwicklung ihrer kaufaufträge gebeten um den ausgabeaufschlag zu sparen
- ein verzicht auf beratung sehen alle disclaimer und agb´s vor
wenn natürlich ein wald-und wiesen vertreter durch die gegend rennt und alle ersparnisse seiner kunden in phönix ballert - dann muss er auch zahlen - scheint bei diesem vertreter ja auch kein einzefall gewesen zu sein.. beratung sieht anders aus.
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