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    BGH-Urteil zu Klingeltönen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.06 19:59:00 von
    neuester Beitrag 09.04.06 17:41:29 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 06.04.06 19:59:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      BGH verbietet Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschrift

      Anzeigen verschleiern wirklichen Preis

      06.04.2006 - Werbung für Handyklingeltöne in Jugendzeitschriften sind nach einer BGH-Entscheidung ab sofort verboten. Verbraucherschützer hatten wegen einer Anzeige in der "Bravo Girl" geklagt. Ein weiteres Urteil zu Klingeltönen fällte heute das Amtsgericht Düsseldorf: Eltern haften dagegen bei Klingelton-Download ihrer Kinder, auch wenn sie gegen ein elterliches Verbot handeln.

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift untersagt, weil die Jugendlichen darin über den genauen Preis im Unklaren gelassen werden. Die Werbung sei wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, entschied das Karlsruher Gericht heute. In der Zeitschrift Bravo Girl hatte ein Unternehmen für Klingeltöne, Logos und SMS- Bilder geworben, die für 1,86 Euro pro Minute heruntergeladen werden konnten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte auf Unterlassung geklagt und beanstandet, dass die Dauer des Ladevorgangs und damit der Endpreis ungewiss sei.

      Nach den Worten des Gerichts sind Minderjährige weniger in der Lage, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen von Werbeangeboten abzuschätzen. Bei der beanstandeten Werbung in einer überwiegend von Jugendlichen gelesenen Zeitschrift sind die Kosten laut Gericht nicht hinreichend überschaubar, weil nur der Minutenpreis angegeben ist. Zudem erfahre der Handy-Nutzer die tatsächliche finanzielle Belastung erst später durch die Rechnung.

      Jugendliche sind besonders schutzwürdig

      Der I. Zivilsenat stützte sich dabei auf das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, in dem der Schutz von Jugendlichen eigens erwähnt ist. "Der Gesetzgeber hat bewusst eine Verbrauchergruppe herausgegriffen, die er für besonders schutzwürdig hält", sagte der Senatsvorsitzende Eike Ullmann bei der Urteilsverkündung. In der Verhandlung hatte der Anwalt der Verbraucherschützer, Hermann Büttner, kritisiert: "Die Schuldenfalle, in der viele Jugendliche sitzen, wird durch solche Werbung gefördert." Ullmann stellte jedoch klar, dass damit nicht jede gezielte Beeinflussung Jugendlicher durch Werbung wettbewerbswidrig ist. "Es ist aber nicht Aufgabe der Wettbewerbsrichter, den Werbenden zu sagen, wie man zulässigerweise wirbt."

      Quelle: www.xdial.de
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 20:06:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Überfällig!
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 20:27:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na ja,

      so generell würd ich das nicht sagen, dass jetzt nicht mehr in Jugendzeitschriften geworben werden darf.....

      Bei dem Urteil gings ja wohl nur um eine spezielle Form ohne exakte Preisangabe für den Download.....

      Meines Erachtens ein vollkommen richtiges und sinnvolles Urteil und sofern die Klingelton-Firmen ihr Geschäft seriös betreiben braucht dann auch keiner Angst zu haben.

      Nachzulesen auf www.bundesgerichtshof.de unter "Pressemitteilungen"

      Gruss ID
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 20:50:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.110.327 von Iamdepp am 06.04.06 20:27:30Auf jeden Fall birgt das Urteil aus meiner Sicht einiges negatives Potenzial für net mobile. Zum einen verdient man ja wohl an den Service Rufnummern und vor allem Premium SMS - laut letztem Bericht ist das sogar der Haupt-Umsatzträger. Und zum anderen macht net mobile ja selbst Beileger für Bravo und andere Jugendzeitschriften.
      Avatar
      schrieb am 07.04.06 15:27:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Meines Erachtens wird das BGH-Urteil keine so gravierende Auswirkungen auf "Net Mobile" haben, weil Net Mobile weitaus mehr ist als nur Klingelton - "Enabler" für Handys ganz gleich welcher Couleur!

      Dem BGH-Urteil kann ich mit voller Freude zustimmen, weil "Geschäftemachen mit Hinterhalt" mir immer schon suspekt sind!
      Jugendliche, die durch Kleingedrucktes,nicht ausreichend transparente Vertragsbindung verführt werden sollen!

      Geschäfte können auch fair gestaltet werden, dass heißt: u.a...offen, transparent, kalkulierbar für alle am Geschäft Beteiligten !

      Generell gilt auch hier:
      Wer aus Gewinnmaximierungsgründen wirtschaftsethische Betrachtungen ausser acht lässt, dem sollte man auch rechtlich beikommen können!

      Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass Net Mobile davon betroffen sein dürfte oder sogar direkt in Zeitschriften wie "Bravo" sogenannte Infopost hineingelegt haben sollte, mit der direkten Zielgruppe Jugendlicher zur Kaufanimation von Klingeltondownloads!
      Ich glaube da hat einer das Geschäftsmodell von "Net Mobile" noch nicht ganz verstanden!
      Dazu:
      http://www.net-m.de

      Gruss Spektrum

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      Avatar
      schrieb am 09.04.06 17:41:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es geht ja auch nicht unbedingt um eine gravierende Auswirkung - aber eben schon um weiteres negatives Potenzial.

      Außerdem solltest Du nicht nur auf der Website nachlesen, sondern eben auch was das Management zu gewissen Anlässen von sich gibt. Von der Stärkung der Eigenvermarktung - woihl über www.joylife.de sowie eben auch über die Booklets in der Bravo war in verschiedenen Threads ja auch schon die Rede.

      Außerdem solltest Du nicht vergessen, dass net mobile den meisten Umsatz mit der Bezahlung von solchen Diensten macht - also 0900er Rufnummern und Premium SMS.

      Und nicht jede Meinung ist schlecht, wenn sie einem nicht in den Kram passt.


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