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    +++ FLUXX AG !!! +++ DAS DEUTSCHE LOTTO-MONOPOL AUF DER INTENSIVSTATION !!! +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.06 01:16:26 von
    neuester Beitrag 27.12.06 02:15:22 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.095.903
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      Avatar
      schrieb am 22.11.06 01:16:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dienstag, 21. November 2006

      Machtprobe Online-Lotto

      Kartellamt untersagt Verbot

      Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Öffnung des Lottomarkts den von den Ländern verfügten Stopp von Internet-Tippscheinen untersagt. In einer Abmahnung verbot das Kartellamt am Dienstag in Bonn den Lottogesellschaften, entsprechende Anweisungen ihrer eigenen Landesregierungen zum Ende des Online-Spielangebots umzusetzen. Diese Anweisungen verstießen gegen das Kartellrecht. Eine Sprecherin des Kartellamts bestätigte den ungewöhnlichen Beschluss, der große politische Signalwirkung haben könnte.

      Die Untersagung wird nicht sofort wirksam. Die Lottogesellschaften haben bis 30. November Zeit für eine Reaktion. Um einer vom Kartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, hatten sich die Vertreter der Länder vor zwei Wochen mit Mehrheit darauf verständigt, den Online-Tipp bis auf weiteres ganz aus dem Internetangebot zu streichen und ihre Gesellschaften entsprechend angewiesen. Sie wollten mit dem Stopp auch verhindern, dass die Gesellschaften ihr Angebot auch über die Ländergrenzen hätten öffnen müssen.

      Das Kartellamt stellte sich mit der neuen Entscheidung direkt gegen einen Länderbeschluss und untersagte es den zu den Ländern gehörenden Gesellschaften, bei ihrer "geschäftlichen Entscheidung" über Internet-Angebote zu Lotto und Sportwetten die an sie gerichteten Weisungen zu beachten. Mit der Untersagung werde "die volle unternehmerische Freiheit der Lottogesellschaften zur Entscheidung über ihren Internetvertrieb wiederhergestellt", heißt es in dem der dpa vorliegenden Beschluss. Diese Entscheidung gilt vorgreifend auch für die Gesellschaften der drei Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die bisher noch in einer Abwarteposition waren.

      Das Kartellamt will insgesamt im Rahmen des staatlichen Wettmonopols für mehr Konkurrenz beim staatlichen Lotto sorgen und auch eine regionale Marktaufteilung der 16-Länder-Gesellschaften in den jeweiligen Ländergrenzen nicht länger hinnehmen. Die Gesellschaften sollen sich -im Interesse der Kunden -wie private Unternehmen sonst auch selbst Konkurrenz machen. Die Behörde erteilte auch privaten Firmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Für die Länder sind die Lotto-Erträge eine wichtige Geldquelle, die jährlich etwa 5 bis 6 Mrd. Euro in die Kassen spülen.

      Das Kartellamt hatte mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Internet-Tippscheine bis 7. November nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben. Grundlage war ein entsprechender Beschluss der Bonner Wettbewerbshüter von Ende August zur Lockerung des Monopolangebots. Gegen dessen sofortigen Vollzug hatte der Deutsche Lotto- und Totoblock erfolglos vor dem OLG Düsseldorf
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 06:34:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      dann wollen wir mal sehen wie es heute weiter geht. Es is ein Jammer, was hier abgeht, als hätten wir die Minister nicht wirklich wichtigeres zu tun bei uns:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 08:14:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das hier ist m.E. der wahre Irrsinn.


      Marktkap meiner Kenntnis nach ca 32 Mio Euro.

      Ein Witz meiner Meinung nach



      DGAP-News : Betonusa AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2005/2006


      Betonusa AG / Jahresergebnis

      21.11.2006

      Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      1. Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2005/2006

      Die Betonusa AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1.8.2005 bis zum
      31.7.2006 einen vorläufigen IAS-/IFRS Konzerngewinn vor Steuern in Höhe von
      EUR 5,3mio. und nach Steuern in Höhe von EUR 5,2 Mio. erzielt. Dies entspricht
      einem Ergebnis von etwa EUR 0,17 bzw. EUR 0,16 pro Aktie. Der entsprechende
      Konzernumsatz nach IAS-/IFRS konnte auf EUR 22 Mio. gesteigert werden.

      Darin nicht enthalten ist der Ergebnisbeitrag der Mitte Juli übernommenen
      Genpage Holding AG. Da die Übernahme und wirtschaftliche Kontrolle über die
      Gruppe erst zum Ende des Geschäftsjahres erfolgte, ist eine
      Berücksichtigung der Genpage-Gewinne :lick:zum 31.7.2006 nicht mehr möglich
      gewesen.
      Durch die nach dem Bilanzstichtag erfolgte Übernahme des Geschäftsbetriebs
      der Worldgaming PLC wird im laufenden Geschäftsjahr ein zusätzlicher Gewinn
      von etwa 15 Mio. Euro :eek:erwartet.


      Der Vorstand verfolgt die Entwicklung des rechtlichen Umfelds in den
      Vereinigten Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit und prüft weiterhin alle
      strategischen Handlungsalternativen für das Unternehmen. Das Unternehmen
      geht davon aus, der Hauptversammlung noch dieses Geschäftsjahr eine
      Strategie vorlegen zu können, die den geänderten rechtlichen
      Rahmenbedingungen Rechnung trägt.

      Der endgültige Geschäftsbericht wird nach erfolgter Testierung durch den
      Wirtschaftsprüfer auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden.
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 08:33:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.584.072 von FRAGERO am 22.11.06 01:16:26ich sag nur.kursziel 10 € :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 12:16:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      SIE werden sich noch wundern........!!!

      Es zwingt Sie ja keiner einzusteigen !!!

      Fragero

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      Avatar
      schrieb am 24.11.06 13:24:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein wollen den Staatsvertrag stoppen

      23.11.2006 - 16:48 Uhr
      Hamburg (ots) -


      - Abstimmung erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
      - Verband begrüßt den Beschluss vom Finanzausschuss des Landtages

      Eine Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages auf der
      Ministerpräsidenkonferenz am 13.12. wird immer unwahrscheinlicher.
      Heute beschloss der Finanzausschuss des schleswig-holsteinischen
      Landtages mit den Stimmen aller Fraktionen, zunächst die Entscheidung
      des Europäischen Gerichtshofes über das Sportwetten- und
      Lotteriewesen abzuwarten. Bereits gestern warnte Uwe Döring, Minister
      für Justiz, Arbeit und Europa, in Kiel vor
      Vertragsverletzungsverfahren, die durch den neuen Staatsvertrag auf
      Deutschland zukommen würden. "Der Staatsvertrag würde riesigen
      Schaden anrichten und daher muss umfassend diskutiert und korrigiert
      werden", so Norman Faber, Präsident des Verbandes der
      Lottovermittler. "Wir begrüßen die Signale aus Kiel ausdrücklich und
      hoffen, dass dies in anderen Bundesländern Schule macht."



      Pressekontakt:

      Sharif


      Nachricht ist dem anderen Thread! Habe sie aber nochmals aufgerufen unter dem Verband der Lottovermittler! Nachricht ist echt und auch nicht schlecht!:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 13:26:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.658.035 von lauslein am 24.11.06 13:24:40die Aktie ist so kaputt, die bewegt sich nur noch wenn eine Bombe anfliegt:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.12.06 15:40:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dow Jones

      Fluxx erwartet Verzögerung von Glücksspiel-Staatsvertrag
      Mittwoch 29. November 2006, 17:29 Uhr

      KIEL (Dow Jones)--Der Plan der Ministerpräsidenten, den Glücksspiel-Staatsvertrag am 13. Dezember zu beschließen, steht nach Einschätzung der Fluxx AG vor dem Aus. Der Schleswig-Holsteinische Landtag habe am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen den Beschluss gefasst, die Entscheidung über die Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrags zurückzustellen, teilte das im Glücksspielmarkt tätige Kieler Unternehmen am selben Tag mit.

      Der Landtag habe Ministerpräsident Peter Harry Carstensen einstimmig dazu aufgefordert, sich am 13. Dezember auf der Konferenz der Ministerpräsidenten für eine Vertagung der Entscheidung einzusetzen, da noch erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf bestehe. Da für eine Verabschiedung ein einstimmiges Votum aller 16 Landeschefs nötig sei, wird der Vertrag am 13. Dezember nicht abgesegnet werden können, glaubt Fluxx.

      In der vergangenen Woche hatte der Finanzausschuss des Landtags in einem Antrag darauf hingewiesen, dass der geplante Staatsvertrag allem Anschein nach gegen EU-Recht verstoße. Man müsse zunächst die für Frühjahr 2007 erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über das Sportwetten- und Lotteriewesen sowie die Auswertung der im Anschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz durchgeführten Anhörung von betroffenen Unternehmen und Verbänden abwarten. Das Parlament sei dem Antrag des Ausschusses einstimmig gefolgt.
      Avatar
      schrieb am 10.12.06 20:36:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spiel um acht Milliarden Euro


      Lotto - Die Länder wollen mit einem Staatsvertrag das staatliche Glücksspielmonopol retten. Werbung für Lotto soll drastisch eingeschränkt werden.

      Sebastian Wolff

      Wenn Norman Faber über die Pläne der Länder für das Lottospiel spricht, fährt der ansonsten zurückhaltende Unternehmer schwere Geschütze auf: "Die Ministerpräsidenten begehen einen offenen Rechtsbruch", schimpft Faber. "Und sie fügen damit der Demokratie einen schweren Schaden zu."

      Was Faber, der seit fast 30 Jahren in Deutschland erfolgreich als gewerblicher Lottovermittler tätig ist, so auf die Palme bringt, ist der so genannte Glücksspielstaatsvertrag, der in dieser Woche von den Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet werden soll. Kommt er tatsächlich so zu Stande, wie es der Entwurf vorsieht, darf künftig praktisch nicht mehr für Lotto geworben werden. Und das, sagt Faber, der seine Kundschaft überwiegend über Postwurfsendungen anlockt, könnte für sein Geschäft das Aus und den Verlust tausender Stellen bedeuten.

      Unterlassungsklagen

      Doch nicht nur Faber, auch Lottovermittler wie Fluxx oder Tipp24, die überwiegend oder ausschließlich im Internet aktiv sind, sowie die privaten Anbieter von Sportwetten fürchten wegen der Pläne um ihre Existenz. Denn der Glücksspielstaatsvertrag sieht auch ein Verbot von Internet-Lotto sowie von privaten Sportwetten vor. Mit aller Macht, so scheint es, will der Staat mit diesen Verboten an seinem Glücksspielmonopol festhalten und es für alle Zeiten zementieren.

      Auslöser der hektischen Aktivitäten der Länder war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres - das sich eigentlich lediglich auf Sportwetten bezog: Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass der Staat den Markt für Sportwetten liberalisieren, also auch für private Anbieter grundsätzlich freigeben müsse. Die Richter ließen den Lotterieverwaltungen aber eine Hintertür offen: Das staatliche Sportwettenmonopol könne bestehen bleiben, wenn der Staat umgehend vor den Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen würde, die gezielt zum Wetten auffordere.

      Die Lotterieverwaltungen packten die Chance beim Schopf und nahmen das Urteil zum Anlass, auf ihr staatliches Monopol zu drängen. Tatsächlich reduzierten sie drastisch die Werbung für ihren staatlichen Sportwettenanbieter Oddset und überzogen private Konkurrenten wie Bwin oder wetten.de mit Unterlassungsklagen.

      Die Lotterieverwaltungen gingen sogar noch einen Schritt weiter und bezogen das Verfassungsgerichtsurteil auf den gesamten Glücksspielmarkt - also auch auf Lotto. Dabei gibt es für Lotto faktisch gar keine Konkurrenz. Anbieter wie Faber, Fluxx oder Tipp24 treten lediglich als Vermittler für Lotto auf und erhalten dafür von den staatlichen Lottogesellschaften eine Provision - ähnlich wie die rund 25 000 Lottoannahmestelle, die es bundesweit gibt.

      Doch das Lotto-Monopol ist trotzdem in Gefahr: Die EU-Kommission hat schon damit gedroht, es zu kippen. Ende vergangener Woche kritisierte sogar EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso persönlich das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland: Er habe erhebliche Zweifel, ob sich das Monopol mit den Regeln des freien Wettbewerbs in der EU vertrage. Auch das Bundeskartellamt hat sich zu Wort gemeldet und den staatlichen Anbietern mehr Wettbewerb verordnet.

      Geld für gemeinnützige Projekte

      Mit dem Argument der Suchtprävention versuchen die Länder nun dagegenzuhalten. Deshalb wollen sie sich freiwillig bei der Werbung selbst beschränken und bieten seit kurzem auch kein Glücksspiel im Internet mehr an - alles in der Hoffnung, ihr Monopol aufrecht erhalten zu können.

      Es geht dabei um sehr viel Geld: Rund fünf Milliarden Euro setzt Lotto allein mit dem beliebten Zahlenspiel 6 aus 49 jährlich um. Hinzu kommen weitere drei Milliarden mit Oddset, Fußballtoto und anderen Glücksspielen wie Spiel 77, Super 6, Glücksspirale und der neuesten Erfindung Keno. Abzüglich der Gewinnausschüttungen sowie der Kosten und Provisionen für die Annahmestellen und Vermittler bleiben den Ländern von dem Acht-Milliarden-Kuchen rund drei Milliarden Euro an Gewinn übrig. Und von diesen Geldern werden zahlreiche gemeinnützige Projekte finanziert.

      Gerade diese Projekte aber könnten durch den Glücksspielstaatsvertrag in Gefahr geraten - so zumindest argumentieren seine Gegner. Ohne Werbung, sagen sie, werden die Umsätze bei Lotto nämlich drastisch zurückgehen. Einige, wie Norman Faber, befürchten in diesem Fall auf lange Sicht sogar das endgültige Aus für Lotto. Unterstützung erhalten die Gegner auch vom Münchner Ifo-Institut, das in in einer Studie von einem 20-prozentigen Umsatzrückgang bei Lotto ausgeht, sollte die Werbung dafür massiv eingeschränkt werden.

      Den Befürwortern des Glücksspielstaatsvertrages bläst damit zunehmend der Wind ins Gesicht - zumal der Widerstand kurz vor der Abstimmung über den Staatsvertrag, die für diesen Mittwoch vorgesehen ist, größer wird. Der Bund der Steuerzahler forderte einen völligen Rückzug der Länder aus dem Lotteriegeschäft.

      Auf die Steuereinnahmen müssten sie dann nicht verzichten: Wenn die Länder das Geschäft in die Hände von privaten Betreibern geben würden, könnten sie entsprechende Abgaben von ihnen erheben. Selbst unter den Länder-Ministerpräsidenten mehren sich die Zweifel. Einige von ihnen haben bereits angekündigt, dem Staatsvertrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen zu wollen.

      Heute wollen die privaten Lottovermittler weitere Argumente gegen den Staatsvertrag liefern: Sie legen eine Studie vor, die anhand einer repräsentativen Umfrage unter 8 000 Bundesbürgern beweisen soll, dass Lotto nicht süchtig macht - andere staatliche Glücksspiele wie Roulette in den Spielcasinos oder die berüchtigten Spielautomaten in den Kneipen dafür aber umso mehr.
      Berliner Zeitung, 11.12.2006
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 22:43:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Rechtsprobleme bei dem geplanten Lotterie-Staatsvertrag

      Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
      Veröffentlicht am 15.12.2006

      Die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer haben sich am Mittwoch, den 13. Dezember 2006, gegen die Stimme des Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein, d. h. sportlich gesehen 15 : 1, auf den Entwurf eines neuen Lotterie-Staatsvertrags geeinigt. Dieser neue Staatsvertrag soll den derzeitigen, zum 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Lotterie-Staatvertrag zum 1. Januar 2008 ablösen. Nach der Vorstellung der zustimmenden Länder soll damit das Glücksspielrecht nach der Sportwetten-Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 verfassungskonform neu geregelt werden. Der Vertrag soll hierzu auch ausdrücklich Sportwettenwetten regeln (was bei dem derzeitigen Staatsvertrag strittig ist) sowie bestimmte Vorschriften für Spielbanken enthalten. Nicht neu geregelt werden allerdings die besonders suchtrelevanten Glücksspielautomaten.

      Nach dem Willen der 15 zustimmenden Ministerpräsidenten soll für weitere vier Jahre ein staatliches Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland gelten. Ein von mehreren Seiten vorgeschlagenes und unterstütztes Konzessionierungsmodell, das eine Zulassung privater Veranstalter vorsieht, wurde von der Mehrheit abgelehnt.

      Sowohl das Verfahren wie auch der Inhalt des geplanten Staatsvertrags sind rechtlich höchst problematisch. Folgende juristischen Aspekte sind dabei u.a. zu berücksichtigen:

      Vereinbarkeit der Marktabschottung mit Europarecht?

      Sowohl der der derzeitige wie auch der geplante Staatsvertrag führen zu einer Abschottung des deutschen Glücksspielmarktes gegenüber Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Nur deutsche staatliche oder staatsnahe Anbieter dürfen rechtsmäßig Sportwetten und Glücksspiele anbieten, während sowohl private wie auch staatliche Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten weiterhin durch das Monopol außen vor gehalten werden. Internet-Angebote, die sich gerade für ein grenzüberschreitendes Angebot eignen, sollen ohne sachliche Begründung verboten werden.

      Diese von den Ländern offenkundig beabsichtigte Marktabschottung verstößt insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit und ist mit EU- und EWR-Recht nicht vereinbar.

      Werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt?

      Mit einem Staatsvertrag soll eine für alle Bundesländer einheitliche Rechtlage geschaffen werden. Ein Staatsvertrag, dem nicht alle Länder zustimmen, führt zu einer gespaltenen Rechtslage in Deutschland und damit gerade nicht zu einer kohärenten, in sich nachvollziehbaren und systematischen rechtlichen Regelung. Eine derartige kohärente Regelung für den gesamten Glücksspielbereich ist jedoch verfassungsrechtlich zur Aufrechterhaltung des Monopols erforderlich. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 werden durch einen nicht in allen Ländern geltenden Staatsvertrag nicht erfüllt.

      Darf der private Wettbewerb abgeschafft werden?

      Der geplante Staatsvertrag berücksichtigt nicht die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes. Dieses hatte mehrfach betont, dass der private, bereits jetzt schon an den Rand gedrängte „Restwettbewerb“ erhalten werden müsse. Die geplante völlige Abschaffung des privaten Wettbewerbs ist sowohl mit deutschem wie auch mit europäischem Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem kartellrechtlichen Eilverfahren noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass eine Staatsvertrag nicht europäischen Kartellrecht außer Kraft setzen kann. Eine Übergangsregelung mit einer Frist von lediglich einem Jahr dürfte verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.

      Ist die 13/16-Regelung zulässig?

      Der Entwurf des Staatsvertrags sieht vor, dass er bereits bei einer Ratifizierung durch 13 der 16 Länderparlamente in Kraft tritt. Dies ist mit dem Grundsatz des Föderalismus nicht vereinbar und verletzt die Rechte der Länderparlamente. Offen bleibt, was in und mit den bis zu drei Ländern passiert, in denen der Staatsvertrag dann nicht in Kraft tritt.

      Was passiert mit dem derzeitigen Lotterie-Staatsvertrag?

      Jeder Vertrag, auch der derzeitige Staatsvertrag, kann durch einstimmigen Beschluss aufgehoben und abgeändert werden. Ohne entsprechende Willensübereinstimmung ist nur eine Kündigung denkbar. Der derzeitige Staatsvertrag sieht in § 17 eine Kündigung mit einer Frist von zwei Jahren zum Schluss eines Kalenderjahrs vor, mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit zum 30. Juni 2014.[/b] Die anderen Länder können sich auch mit einem deutlichen Mehrheitsbeschluss nicht einfach von ihren Pflichten gegenüber dem Vertragspartner Schleswig-Holstein entbinden.

      Fazit: Sollte die Mehrheit der Bundesländer wie geplant mit der Verabschiedung und Umsetzung des neuen Staatsvertrags fortfahren, dürfte dies zu erheblichen gerichtlichen Auseinandersetzung auf deutscher und europäischer Ebene führen.

      Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE,
      Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München)
      Tel. 0700 / W E T T R E C H T
      Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76
      E-Mail: wettrecht@anlageanwalt.de

      -------------------------------------------------------------------

      Diesem Statement nichts mehr hinzuzufügen wäre !

      Fragero

      Passen Sie bitte gut auf sich auf.

      .........." hätt ich doch nur die Fluxx AG"..................
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 02:09:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.584.072 von FRAGERO am 22.11.06 01:16:26Mit Verlaub:

      Den Shorties in Sachen FLUXX AG und BWIN sollte, und wird wohl auch bereits in den nächsten Handelstagen "der Arsch einmal so richtig aufgerissen werden" !

      In diesem Lichte bin ich in Sachen der FLUXX AG, als auch der BWIN zumindest kurzfristig deutlich positiv gestimmt, und erwarte noch in Bälde einen Rebound beider Aktien um die 50 % .....!

      Fragero
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 02:15:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.485.311 von FRAGERO am 27.12.06 02:09:18wie gesagt, Statement bezieht sich auf eine kurz,- respektive ultrakurzfristige Anlagen in Sachen der FLUXX AG !

      Fragero

      mittel,- bzw. langfristig wage ich aktuell noch keine Prognose
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 08:28:57
      !
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