Geschenkte Aktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.07 14:03:57 von
neuester Beitrag 03.03.07 21:12:22 von
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Habe folgende BM erhalten:
hallo, nataly,
ich habe 2006 vom lebensgefährten meiner mutter
aktien im wert von etwa 20.000 eur geschenkt
bekommen. einen teil dieser aktien habe ich
kurz darauf verkauft, ein teil hat an wert zugelegt,
ein teil hat verluste seit dem übertrag. alle
aktien sind vor etlichen jahren von ihm deutlich teurer
gekauft worden.
was muß ich dem finanzamt alles angeben? muß
ich es überhaupt angeben?
hallo, nataly,
ich habe 2006 vom lebensgefährten meiner mutter
aktien im wert von etwa 20.000 eur geschenkt
bekommen. einen teil dieser aktien habe ich
kurz darauf verkauft, ein teil hat an wert zugelegt,
ein teil hat verluste seit dem übertrag. alle
aktien sind vor etlichen jahren von ihm deutlich teurer
gekauft worden.
was muß ich dem finanzamt alles angeben? muß
ich es überhaupt angeben?
Zu denken ist hier vorrangig an die Schenkungsteuer.
Einkommensteuerlich ist es so, dass nur Gewinne und Verluste steuerlich interessant sind, die innerhalb eines Jahres durch Verkauf realisiert wurden. Bei Schenkung ist das Datum der Anschaffung durch den Schenker maßgeblich, ebenso sind die Anschaffungskosten des Schenkers maßgeblich.
Aus einkommensteuerlicher Sicht musst du zunächst mal sämtliche Verkäufe prüfen, bei denen zum Zeitpunkt deines Verkaufs der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Schenker maximal 1 Jahr zurück liegt. Gewinne und Verluste sind gegeneinander zu verrechnen, wobei Gewinne und Verluste bei Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren zu berechnen sind.Wenn der Gewinn unterm Strich dann 512 EUR oder mehr ausmacht, ist der Gewinn anzugeben.
Nach deinen Angaben ist es wahrscheinlich so, dass du in der Einkommensteuer-Erklärung nichts angeben musst.
Einkommensteuerlich ist es so, dass nur Gewinne und Verluste steuerlich interessant sind, die innerhalb eines Jahres durch Verkauf realisiert wurden. Bei Schenkung ist das Datum der Anschaffung durch den Schenker maßgeblich, ebenso sind die Anschaffungskosten des Schenkers maßgeblich.
Aus einkommensteuerlicher Sicht musst du zunächst mal sämtliche Verkäufe prüfen, bei denen zum Zeitpunkt deines Verkaufs der Zeitpunkt der Anschaffung durch den Schenker maximal 1 Jahr zurück liegt. Gewinne und Verluste sind gegeneinander zu verrechnen, wobei Gewinne und Verluste bei Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren zu berechnen sind.Wenn der Gewinn unterm Strich dann 512 EUR oder mehr ausmacht, ist der Gewinn anzugeben.
Nach deinen Angaben ist es wahrscheinlich so, dass du in der Einkommensteuer-Erklärung nichts angeben musst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.942.415 von NATALY am 24.02.07 14:03:57Ich erlaube mir einen kleinen Hinweis:
Ich gehe davon aus, dass der Lebensgefährte deiner Mutter nicht dein leiblicher Vater oder du dessen Adoptivkind bist.
Schenkungsteuerlich musst du den Wert der Anteile zum Schenkungszeitpunkt beim FA im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung angeben. Da der Freibetrag hier nur bei ca. 5000€ liegt, könnte bei Angabe der Schenkung Schenkungssteuer auf dich zukommen.
Ich gehe davon aus, dass der Lebensgefährte deiner Mutter nicht dein leiblicher Vater oder du dessen Adoptivkind bist.
Schenkungsteuerlich musst du den Wert der Anteile zum Schenkungszeitpunkt beim FA im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung angeben. Da der Freibetrag hier nur bei ca. 5000€ liegt, könnte bei Angabe der Schenkung Schenkungssteuer auf dich zukommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.096.992 von nilsw am 03.03.07 21:09:29Sollte bei diesem Sachverhalt wohl auch ein bisschen erläutert werden
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