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    Neue Masche auf ebay - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.01.08 19:38:38 von
    neuester Beitrag 07.02.08 23:45:08 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.137.665
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      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:38:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte auf einen neuen Trend auf ebay aufmerksam machen.
      Hier wird mit unbewußter Hilfe des Käuferschutz eine neue Masche abgezogen.

      Im August verkaufte ich von meinem Mann einen Akkuschrauber.
      Ich preiste ihn mit neuwertig an, da er nur zweimal benutzt wurde und er aussah als käme er gerade aus dem Laden.

      Das Teil ging weg. Alles o.k dachte ich! Denkste!!!

      Über 2 monate später bekam ich Post von dem Verkäufer und er teilte mir mit das das Gerät defekt sei und er sein Geld zurückmöchte.
      Ich antwortete ihm das das werkzeug seit über 8 Wochen in seinem Besitz sei und daher als Privatperson so lange keine Gewährleistung geben kann.

      Alles o.k dachte ich! Denkste!!!

      Weitere 2 monate später meldete sich der Käuferschutz und fragte nach dem Vorfall.
      Ich schilderte den Sachverhalt.

      Einen weiteren Monat später meldete sich der Käuferschutz und teilte mir mit das sie Fotos vom Akkuschrauber des Käufer hätten und ihm den Gebotsbetrag zurücküberweisen und das Geld anschließend juristisch bei mir einklagen werden.
      Mehrmals bat ich darum die Fotos mir zuzuschicken.

      Fehlanzeige.

      Um Ärger aus dem Weg zu gehen habe ich das Geld an den Käufer(Bewertungen 89%)zurücküberwiesen.
      Jetzt ratet mal was drin war?
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:42:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.342 von Mercedesforever am 23.01.08 19:38:38:confused:

      wo drin?
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:46:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.393 von Eurofuchs2 am 23.01.08 19:42:25In dem Paket das mir zurückgeschickt wurde.

      Antwort: nichts
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:48:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leider hat ebay eine art Monopolstellung so das man auf anderen Auktionhäuser nicht oder nur schwer zurückgreifen kann.
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:49:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.448 von Mercedesforever am 23.01.08 19:46:49Frechheit:eek:

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      schrieb am 23.01.08 19:54:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist mittlerweile so, dass Heerscharen von auftragslosen Juristen versuchen sich damit über Wasser zu halten, indem sie vermeintliche Verstöße bei ebay entdecken und dann Abmahnschreiben verschicken, z.B wegen "geklauter" Fotos, etc.:O
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:56:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      will hier jemand einen ebayaccount mit über 100 positiven Bewertungen kaufen(98% ca)?
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:56:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.463 von Mercedesforever am 23.01.08 19:48:29ebay ist ein Auslaufmodell - denn
      ebay verkommt immer mehr zum Betrügerportal
      ebay steht auf der Seite der Betrüger - könnte man meinen - denn
      ebay tut definitiv nichts zum Schutz der Ehrlichen
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 19:57:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.549 von ecevit am 23.01.08 19:54:32Aber das Schreiben kam vom Käuferschutz.

      Ich hatte 3 Tage zeit das Geld zurückzuüberweisen also ging das Geld bei dem anderen ein bevor das Paket bei mir ankam und ich es kontrollieren konnte.
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 20:05:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.342 von Mercedesforever am 23.01.08 19:38:38warum hast du sie nicht zum Salzamt geschickt ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 20:14:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.342 von Mercedesforever am 23.01.08 19:38:38Wenn es 2 Monate bis zur Reklamation dauerte, ist es wohl kein gewerblicher/organisierter Betrug, meine ich.

      Oder es ist ganz groß angelegt, indem man soviele Kaufartikel auf Lager hat, dass man sich diese vermeintlich gerechtfertigten Verzögerungen der Reklamation auf Seiten des "Betrügers" leisten kann, dann wäre es allerdings ziemlich groß:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 20:53:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.342 von Mercedesforever am 23.01.08 19:38:38Hattest du auf einen Privatverkauf unter Auschluß der Gewährleistung und Rücknahme hingewiesen?
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 20:54:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.581 von Mercedesforever am 23.01.08 19:57:17das ist schon ne Riesen-Sauerei und tut mir echt leid für Dich!!!

      Ich benutze ebay seit langem nur noch, um manchmal was zu kaufen. Einen Verkauf habe ich schon sehr lange nicht mehr über ebay getätigt, da man ständig befürchten muss, auch als Privat-Verkäufer von irgendeinem Rechtsanwalt abgezogen zu werden. Für gewerbliche Verkäufer muß das ja mittlerweile der Horror sein, was man da so hört.

      Ich sammel die alten Klamotten und geh da lieber irgendwann auf dem Flohmarkt mit.

      Was denkt ihr?!
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 23:38:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.342 von Mercedesforever am 23.01.08 19:38:38Also meine Empfehlung:
      Schreib dem Versender des leeren Paketes einen freundlichen Brief, dass dieses Paket leider leer war und dass Du Anzeige wegen Betruges erstatten wirst, falls Du die Ware nicht bis zu einem bestimmten Termin (exaktes Datum nennen, mindestens eine Woche in der Zukunft) erhalten hast.
      Die Angabe, dass Du nur 3 Tage Zeit hast das Geld zurück zu überweisen ist meines Erachtens nicht zulässig. Dies erfüllt eventuell den Tatbestand der Nötigung. Genaueres musst Du einen Anwalt fragen. Oder die Computerzeitschrift C't. Die nimmt sich gerne solcher Fälle an.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 00:00:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.463 von Mercedesforever am 23.01.08 19:48:29Sicher ist Ebay Marktführer im Auktionsbereich. Aber ich denke in manchen Bereichen (z. B. gebrauchte Möbel) wird auf www.markt.de mehr Umsatz gemacht
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 09:27:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.150.984 von HarteNuss am 24.01.08 00:00:21
      ....thks für TIP !!!

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 09:44:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.148.365 von Lakri am 23.01.08 20:53:13Darauf habe ich hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 10:10:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.815 von MrRipley am 23.01.08 20:14:04Ich denke das die 2 monatige Wartezeit bewußt getätigt wurde, denn nur so konnte er mit unbewußter Hilfe des Käuferschutzes erst an das Geld kommen bevor er das Paket losschickt.

      Hätte er gleich reklamiert, wäre ich ja von einem Umtausch nicht abgeneigt gewesen, schließlich will man seine 100% Bewertungen behalten. Aber selbst die zerstörte er.
      Avatar
      schrieb am 24.01.08 10:17:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.147.581 von Mercedesforever am 23.01.08 19:57:17Aber das Schreiben kam vom Käuferschutz.

      Ich hatte 3 Tage zeit das Geld zurückzuüberweisen also ging das Geld bei dem anderen ein bevor das Paket bei mir ankam und ich es kontrollieren konnte.


      Sie hätten nicht zurücküberweisen müssen und schon gar nicht vor Rückgabe des Artikels. Der "Käuferschutz" kann Ihnen gar nichts. Es gilt auch bei ebay das BGB und nichts anderes. Niemand kann wirksam eine Frist von 3 Tagen setzen, und Sie haben überhaupt kein Vertragsverhältnis mit dem Käuferschutz.

      Der Käuferschutz müßte vor Gericht erstmal nachweisen, daß Sie den Käufer getäuscht haben und der Artikel nicht der Beschreibung entsprach (nebenbei: "neuwertig" bedeutet ausgepackt und eventuell getestet, aber unbenutzt). Das ist mehrere Monate nach dem Versand kaum möglich.

      Es handelt sich nicht um eine Masche, Querulanten, Gaukler und Gauner gibt es bei ebay eben auch wie überall.

      Wegen des leeren Pakets: Wenn Sie beweisen können, daß der Käufer Ihnen ein leeres Paket geschickt hat, zeigen Sie ihn an wegen Betrugs. Das ist kostenlos und hat schon so manchen ebay-Strategen zur Wiedergutmachung bekehrt.

      Das alles unter der Voraussetzung, daß alles so ist wie Sie schreiben und Sie nichts wesentliches vergessen haben.
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 21:26:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Mercedes

      Wende dich doch an den eBay Verkäufer, bzw. Käuferschutz. Als Verkäufer geht das doch auch, oder? :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 10:30:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.195.136 von Harry_Schotter am 28.01.08 21:26:43Nein, für mich hat sich ebay erledigt!
      Avatar
      schrieb am 02.02.08 16:19:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      Neulich verkaufte ich ein neuwertiges Buch, das ich zum Geburtstag geschenkt bekam (die Idee Bücher zu schenken ist ja sowieso bescheuert). Das Buch hatte einen Ladenpreis von 19,90€. Es gab 1 Gebot zu 1€ und die Einstellgebühren betrugen 55 Cent. Da blieben mir noch 45 Cent. Hätte ich meine Hausbank angegeben, hätte die Buchung 41 Cent gekostet, mir wären dann noch 2 Cent Gewinn geblieben. O.K. Bei Consors kostet buchen nichts, also bleiben mir 45 Cent abzüglich der 4% Provision, die Ebay noch berechnet. Arbeitsaufwand für Einstellen, Versenden, usw. mindestens 15 Minuten.

      Fazit: Bücher verkaufen kann man total vergessen, wenn es nicht gerade aktuelle Bestseller sind (die bringen tatsächlich fast den Ladenpreis)

      Ich habe meine Aktivitäten bei Ebay nach den mehrfachen unverschämten Preiserhöhungen drastisch zurückgefahren. Sie haben überzogen, und das sollen sie auch spüren. Wenn ich mal eine Kleinigkeit habe, warte ich auf einen Tag, wo man kostenlos einstellen kann. Aus Prinzip. :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 19:52:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Mercedesforever

      Tut mir wirklich Leid, dass es so übel für Dich gelaufen ist, aber Du weisst nicht 100%ig, dass nicht vielleicht doch ein Langfinger bei der Post die Ware geklaut hat. :rolleyes:

      Ein Kumpel von mir ist Ebay (Damen-Mode) Powerseller und da höre ich tausende solcher Storrys, auch von Ebayer, die seriös sind.

      Übrigens finde ich okay, wenn man sich nach 8Wochen noch meldet, wenn man zuvor vielleicht 6Wochen im Urlaub ist und man die Ware ja erst noch testen muss. Ist zwar nervig lange, aber dafür hat Ebay ja die 3Monatige Frist, wo man sich gegenseitig Bewertungen geben kann.


      Fragen habe ich aber noch:


      #1 von Mercedesforever 23.01.08 19:38:38 Beitrag Nr.: 33.147.342 Um Ärger aus dem Weg zu gehen habe ich das Geld an den Käufer(Bewertungen 89%)zurücküberwiesen.


      Du hast Geld an den Käufer zurück überwiesen und gleichzeitig hat der Käufer nochmals die Selbe Summe vom Ebay Käuferschutz zurückbekommen?????:confused::confused: Das versteh ich nicht.

      Im Schlimmsten Fall besitzt jetzt der Verkäufer auch noch den Akkuschrauber, was wir ja nicht 100%ig wissen.

      Ausserdem: Bevor der Käufer Anrecht auf den Käuferschutz hat, gibt es die Abwicklung über das Ebay Sicherheitsteam, wo Du 10Tage Zeit hast, Dich dazu zu äussern.
      Den Käuferschutz gibt es sowieso erst nach 30Tagen, erst dann rollt die Bürokratielawiene.

      Ich hätte sofort zugestimmt, Ware gegen Geld zurück, so ist es jedenfalls üblich, dann hättest Du aber zuerst den Akkuschrauber zurück bekommen und dann erst den Schritt der Zurücküberweisung gehabt, nicht andersherum.

      Übrigens wohne ich keine 1000m Luftlinie von der Ebay Deutschlandzentrale in Dreillinden entfernt, der Persönliche Gang dorthin hat so Einige Unstimmigkeiten beigelegt.

      Mein Ebay Profil hat 294Punkte, 100% Positive. Ich bin seit fast 10Jahren Ebay Kunde und staune jedesmal erneut darüber, welch fantastische Preise ich absahne.

      -Ein kleiner Tisch vom Sperrmüll= 35Euro für bekommen:laugh:

      -ein Zodiac Schlauchboot =Neupreis bekommen, trotz Gebrauchtzustand:laugh:

      eine alte Holzwurmzerfressene Wanduhr vom Dachboden 160Euro

      ein altes Donald Duck Cartoonheft 130Euro

      ect ect ect

      Ebay ist unersetzlich für mich, sowohl als Verkaufsmöglichkeit, als auch Kaufmöglichkeit.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 16:19:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.288.244 von Punicamelon am 06.02.08 19:52:58Hallo, wenn ich nicht das Geld überwiesen hätte, dann hätte es der Käuferschutz getan und wäre gleichzeitig juristisch gegen mich vorgegangen.

      Nachdem der Käuferschutz die Bilder erhalten hatte teilte er mir mit das er der Gegenpartei Recht gibt und ich 10 Tage Zeit habe das Geld dem Käufer zurückzuerstatten.
      Ich schrieb zurück das ich gerne die Bilder mal sehen würde, da ich die Bilder noch nie zu Gesicht bekamm.
      7 Tage später kam die Antwort:Sie haben noch 3 Tage zeit.
      Von Bildern war keine Rede.
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 19:01:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.248.289 von Kostolany4 am 02.02.08 16:19:13@Kostolany

      Sorry, du hättest deine Bücher nicht für ein Euro, sondern z.B. für 5 oder 6 Euro bei eBay reinstellen müssen. Bei Produkten die eine geringe Nachfragefrequenz haben, ist das immer vorteilhaft.


      ---
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 21:02:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.297.619 von Mercedesforever am 07.02.08 16:19:02Okay, wirklich blöd gelaufen für Dich, weil Du Dir ja Rein GarNichts vorzuwerfen hast. Dass Dir angebliche Fotos nicht ausgehändigt werden, die Deine Schuld beweisen sollen, finde ich doof, kann aber seitens Ebays auch mit ermittlungstaktischen Gründen zu tun haben, immerhin hätte dir ein Zivilprozess gedroht und nicht jeder verfeuert frühzeitig seine Joker. Hast Du den Käufer mal nach diesen besagten Fotos gefragt?

      Aber wie gesagt, ich finde es okay, wenn sich der Käufer auch noch nach 8Wochen meldet. Ich habe zb mal Gegenstände bei Ebay verkauft, per Paket verschickt, welche dann erst 4Wochen später vom Käufer auf dem Postamt abgeholt worden sind, das weiss ich gesichert, weil ich die Sendungsverfolgung immer beobachte. Bei einem Anderen Artikel hatte sich der Verkäufer gar erst nach 8Wochen gemeldet, weil er verhindert war (Krankenhaus).
      Bei Ebay kann so viel passieren, es ist halt eine unpersönliche und unuberprüfbare Plattform.

      Grundsätzlich gehe ich immer von Ehrlichkeit aus. Ob der Käufer nicht doch beschädigte Ware bekommen hat, wissen wir einfach nicht, vielleicht hat das Paket beim Versand einen Schlag bekommen.
      Hättest Du sofort eingewilligt, Geld gegen Ware zurück zu erstatten, hättest Du die Hoheit über die Prüfung der Tatsachen gehabt, sprich zuerst Überprüfung der zurückgesendeten Ware und erst dann Geld zurück.
      Mir ist dieser Vorgang meine 100% Bewertung allemal Wert, denn im schlimmsten Fall gehen 2x Portokosten verloren und der Käufer gewinnt bei dem Deal ja sowieso Nichts.

      Grüsse Punicamelon
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 23:45:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.297.619 von Mercedesforever am 07.02.08 16:19:02Um welche Summe dreht es sich eigendlich?:confused:


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