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    Versteuerung von Aktiengewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.08 10:30:24 von
    neuester Beitrag 03.09.08 08:12:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.138.623
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      schrieb am 18.02.08 10:30:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      frage mich gerade, wie ich im diesem Jahr Gewinne aus dem Handel mit Aktien versteuern muss. Meine Situation:

      1. Ich habe noch einen hohen Verlust (Buchwert, d. h. die Aktien hab ich noch nicht verkauft) von einem Kauf aus dem Jahr 2002
      2. Habe dieses Jahr wieder andere Aktien gekauft, hier bin ich laut Buchwert im plus
      3. Im Moment habe ich keine weiteren Einkünfte, da arbeitslos (auch daraus habe ich keine Einnahmen)

      Soweit ich informiert bin, habe ich einen Freibetrag von ca. 9000 Euro, da ca. 8000 Euro pro Jahr steuerfrei sind und man bei Kapitalerträgen ja ca. 1000 Euro Freibetrag hat.

      Ich könnte ja theoretisch die realisierten Gewinne mit den realisierten Verlusten verrechnen, dies gilt ja in diesem und in den nächsten Jahren, oder?

      Nächstes Jahr werden ja (abgesehen von den Freibeträgen) 27% vom Gewinn abgezogen, aber dann DIREKT von der Bank, stimmt das?

      Falls ich vergessen sollte meine Gewinne in diesem Jahr dem Finanzamt mittzuteilen und auch die Verluste erst im nächsten Jahr angebe (da die Gewinne ja sofort versteuert und von der Bank abgezogen werden), wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dadurch Probleme zu bekommen?

      Ich will keine Steuern hinterziehen, bin ja kein Top-Manager. Dies sind rein theoretische Fragen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 10:35:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.480 von jogibaerle3000 am 18.02.08 10:30:24Den Buchwertverlust aus 2002 kannst Du nicht mehr ansetzen.
      Dazu hättest Du die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist
      veräussern müssen - jetzt ist es zu spät.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 10:37:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.480 von jogibaerle3000 am 18.02.08 10:30:24Ich will keine Steuern hinterziehen, bin ja kein Top-Manager. Dies sind rein theoretische Fragen.

      Schon klar! :D
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 13:03:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      m.e gilt hier fi-fo methode:

      die aktien, die du zuerst gekauft hast, werden auch zuerst verkauft. wie #2 richtig schreibt, hast du zwar einen verlust. der wird aber steuerlich nicht anerkannt.
      für den gewinn wird es nur interessant, wenn du innerhalb eines jahres nach kauf veräusserst. nach einer haltedauer von 1 jahr sind gewinne steuerfrei. das gilt auch noch ab 2009, wenn du aktien vor dem 01.01.09 gekauft hast... ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.08 19:17:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bitte um Entschuldigung, aber der Mustopf in dem ich stecke ist tief!!
      Kann mir jemand unmissverständlich klar machen, ob diese "unselige first-in ; first out - Regel" immer gilt, ob es Ausnahmen gibt oder wie ich diese Regelung vermeiden kann? Schließlich will man ja auch traden ohne seine Steuerfreiheit auf den Altbestand zu verlieren. Ich weiß, diese Diskussion gab es schon vor Jahren, aber ich habe .... der Mustopf ist eben verdammt tief! :cry:

      Miau!

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      Avatar
      schrieb am 25.08.08 08:59:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.828.048 von KaterPaul am 23.08.08 19:17:02Kann mir jemand unmissverständlich klar machen, ob diese "unselige first-in ; first out - Regel" immer gilt...


      JA !

      :D
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 09:00:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      da hilft nur: den altbestand altbestand bleiben lassen und den neubestand über eine andere bank handeln ;)
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 19:27:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin,zusammen
      weiß jemand,wie es mit Student aussieht.Abgesehen davon,dass man Bafög bekommt.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 08:12:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.951.298 von power_min am 02.09.08 19:27:11hä? :confused:


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