Lufthansastreik: Ver.di Chef Bsirske mit Lufthansa kostenlos auf Südseeurlaub - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.08 14:39:48 von
neuester Beitrag 05.08.08 23:00:22 von
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Frank Bsirske lies Lufthansa bestreiken und flog mit ihr gratis 1. Klasse in den Urlaub
Wie abgehoben ist der Ver.di-Chef?
Von HORST CRONAUER
128 gestrichene Flüge pro Tag, Tausende streikende Ver.di-Gewerkschafter – der Arbeitskampf bei der Lufthansa wurde von Tag zu Tag härter.
Der Arbeiterführer flog kurz vor Beginn des Streiks mit seiner Frau Bettina Jankovsky in die Südsee. 1. Klasse mit Lufthansa – also der Airline, die er gerade bestreiken lässt. Kurios: Die Flüge sind gratis – als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens muss er nichts bezahlen!
Für knapp 5 Wochen hat sich der Gewerkschafter in den Urlaub verabschiedet. Am 8. Juli startete das Ehepaar Bsirkse in Berlin. Gebucht war die Business-Class nach Frankfurt. Von dort mit einer Boeing 747-400 nach Los Angeles im 1.-Klasse-Oberdeck.
Lufthansa einigt sich mit Ver.di. Jetzt kam zwar die Einigung, der Streik ist beendet, doch immer noch fallen Flüge aus. Aber Ver.di-Chef Frank Bsirske (56) bekommt davon wenig mit.
An Bord werden die Passagiere verwöhnt. Das Menü bietet u. a.: Kaviar oder Thunfisch in Miso-Sauce als Vorspeisen, kalte Gurken-Joghurt-Suppe. Als Hauptgericht stehen gegrillte Jakobsmuscheln in Kapern-Rosinen-Sauce mit Blattspinat zur Wahl. Salatbüfett, Dessert- und Käse-Auswahl. Alles kreiert von Starkoch Ray Lim aus Peking.
Dazu wird Champagner gereicht. Das Bord-Unterhaltungsprogramm bietet Dutzende Filme, CDs, Spiele, damit keine Langweile aufkommt. Schlafsitze sind selbstverständlich. So werden die gut 11 Stunden von Frankfurt nach Los Angeles zum Genuss.
Wer so edel reisen will, muss bei einer normalen Buchung mindestens 10 000 Euro pro Person für einen umbuchbaren First-Flex-Tarif bezahlen!
Von Kalifornien flogen die Bsirskes weiter in die Südsee. Ein Inselparadies mit im Moment 28 Grad Höchsttemperatur, das Meer lockt mit 26 Grad zum Baden oder Schnorcheln.
Viele Luxus-Resorts bieten Zimmer, die direkt über dem türkisblauen Wasser der Traumbuchten liegen. Palmen, endlose Sandstrände – ein paradiesisches Panorama.
Die Ver.di-Pressestelle bestätigte gestern, dass Bsirske im Urlaub ist. Wie und zu welchen Konditionen er gereist ist, konnte sein Sprecher nicht sagen.
Am 11. August wollen Bsirske und seine Frau wieder in Deutschland sein.
In der Buchung steht auch wie beim Hinflug: 1. Klasse mit Freitickets.
Quelle: www.bild.de
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Wie praktisch, nicht? Kurz vor dem Streik hoppel-die-hopp in die Süddsee und kurz nach dem Streik wieder kuschel-die-kusch zurück an den heimischen Herd. Ein Strolch, der Böses dabei denkt. Wäre der Streik länger ausgefallen, so müsste der Herr Bsirske am Ende vielleicht dort bleiben, wo die Kokusnuss wächst. Naja, wär' ja auch nicht schad' drum gewesen....
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solche dekadenz ist mal wieder typisch für unsere gewerkschaftsbosse!
wenn man für sein eigenes wohl aktiv arbeitsplätze vernichtet und sich dafür noch feiern lässt dann ist das was hier passiert nicht besonders schlimm.....
wenn man für sein eigenes wohl aktiv arbeitsplätze vernichtet und sich dafür noch feiern lässt dann ist das was hier passiert nicht besonders schlimm.....
Selber Schuld wenn man in eine Gewerkschaft sein Geld einzahlt.
für alle "Kleingesiter"
Bundestag:
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten. Der den Abgeordneten dadurch zufließende Vorteil aus der uneingeschränkten privaten Nutzung der zur Verfügung gestellten Beförderungsmöglichkeiten ist gemäß § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei. Einkommensteuerpflichtige, die nicht Abgeordnete sind, haben indessen diese Vorteile zu versteuern. Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?
...
Die Abgeordneten sollten besser schweigen, sie dürfen alle kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, auch für Privatreisen!
Bundestag:
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten. Der den Abgeordneten dadurch zufließende Vorteil aus der uneingeschränkten privaten Nutzung der zur Verfügung gestellten Beförderungsmöglichkeiten ist gemäß § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG steuerfrei. Einkommensteuerpflichtige, die nicht Abgeordnete sind, haben indessen diese Vorteile zu versteuern. Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?
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Die Abgeordneten sollten besser schweigen, sie dürfen alle kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, auch für Privatreisen!
Richtig, Neid war noch nie ein guter Ratgeber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.639.670 von ConnorMcLoud am 03.08.08 23:50:57Wer ist schon auf des Herrn Bsirskes Dummheit oder seine Blasiertheit neidisch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.655.871 von Harry_Schotter am 05.08.08 22:46:02Offensichtlich einige hier.
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