Muss ich den Anwalt das Nachbarn bezahlen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.09 13:32:31 von
neuester Beitrag 10.06.09 09:01:54 von
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Liebe Leute - es ist folgendes: mein Nachbar meint, dass ein Apfelbaum zu nah an seiner Grundstücksgrenze steht (einen Meter).
Da der Baum bloss 3 Meter hoch werden soll (laut Gärtner) habe ich versucht, das Thema als belanglos zu beenden. Doch der Nachbar besteht nun per Anwalt auf einem gewissen Abstand zu der Grundstücksgrenze.
Habe das auch umgesetzt (der Baum ist ja noch klein und leicht umzusetzen).
Jetzt schreibt der Anwalt, ich habe ja nun dem Anspruch seines Mandanten nachgegeben und er offeriert mir deshalb eine Kostennote von 50 € für sein Eingreifen.
Ist das berechtigt ?
Gibts da Paragraphen, auf die er sich berufen kann ?
Da der Baum bloss 3 Meter hoch werden soll (laut Gärtner) habe ich versucht, das Thema als belanglos zu beenden. Doch der Nachbar besteht nun per Anwalt auf einem gewissen Abstand zu der Grundstücksgrenze.
Habe das auch umgesetzt (der Baum ist ja noch klein und leicht umzusetzen).
Jetzt schreibt der Anwalt, ich habe ja nun dem Anspruch seines Mandanten nachgegeben und er offeriert mir deshalb eine Kostennote von 50 € für sein Eingreifen.
Ist das berechtigt ?
Gibts da Paragraphen, auf die er sich berufen kann ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.402.720 von jambam1 am 19.01.09 13:32:31JA!
denn nach dem §14.c NAnStG (Nachbarschaftsanswaltstreitigkeitengesetz) welches bereits 2006 mit den Stimmen der großen Koalition engeführt wurde, bist voll kostenersatzpflichtig.
denn nach dem §14.c NAnStG (Nachbarschaftsanswaltstreitigkeitengesetz) welches bereits 2006 mit den Stimmen der großen Koalition engeführt wurde, bist voll kostenersatzpflichtig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.402.720 von jambam1 am 19.01.09 13:32:31
50€ ?
mal abgesehen von der Sache,
scheint wohl ein gut gesinnter Mensch zu sein.
Da sind ganz andere "Abzocker" unterwegs!
50€ ?
mal abgesehen von der Sache,
scheint wohl ein gut gesinnter Mensch zu sein.
Da sind ganz andere "Abzocker" unterwegs!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.403.139 von ka.sandra am 19.01.09 14:23:21Klarer Fall von "auf den Arm nehmen"
Mich würde die Frage eigentlich grundsätzlich interessieren.
Denn mir ist das schonmal passiert und ich habe dem Anwalt gesagt: nö. Daraufhin hat er die Rechnung an die Versicherung seines Mandanten adressiert.
Was ist z.B. wenn die Hausverwaltung nicht die erwünschten Auskünfte erteilt und man mit dem Anwalt winkt ?
Wenn die HV dann innerhalb einer Frist immer noch keine Auskunft gibt, muss sie dann die Anwaltskosten übernehmen, falls man einen Anwalt aufgrund der Auskunfts-Verweigerung einschaltet ?
Mich würde die Frage eigentlich grundsätzlich interessieren.
Denn mir ist das schonmal passiert und ich habe dem Anwalt gesagt: nö. Daraufhin hat er die Rechnung an die Versicherung seines Mandanten adressiert.
Was ist z.B. wenn die Hausverwaltung nicht die erwünschten Auskünfte erteilt und man mit dem Anwalt winkt ?
Wenn die HV dann innerhalb einer Frist immer noch keine Auskunft gibt, muss sie dann die Anwaltskosten übernehmen, falls man einen Anwalt aufgrund der Auskunfts-Verweigerung einschaltet ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.403.882 von VeuveClicquot am 19.01.09 15:52:07Stimmt, das ist kein Abzocker gewesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.402.720 von jambam1 am 19.01.09 13:32:31Was interessiert Sie die Dummheit des Nachbarn.
Lassen Sie das Paar bestehend aus den Narren RA und Nachbarn stumpf auflaufen.
Lassen Sie das Paar bestehend aus den Narren RA und Nachbarn stumpf auflaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.407.882 von seblas am 20.01.09 08:34:22Das war bloss ein Beispiel für diejenigen, die ungern abstrakt denken.
Es kommt eigentlich darauf an, ob man den RA der gegnerischen Partei bezahlen muss, wenn man in einer Streitfrage nachgibt ?
Es kommt eigentlich darauf an, ob man den RA der gegnerischen Partei bezahlen muss, wenn man in einer Streitfrage nachgibt ?
also ich würde nicht zahlen. Nur meine Meinung! Weil ich in diesem Fall die Hotline meiner Rechtsschutzversicherung anrufen würde und da genau nachfragen würde...
Du kannst doch auf Deinem Grundstück (fast) machen was Du willst und ein Umpflanzen des Baumes ist doch wohl nicht als "Nachgeben" zu werten.
Allenfalls als Zeichen guten Willens.
Du hast dem Anwalt ja nicht geschrieben, daß Du den Baum wegen seinen Brief zurückgesetzt hast, oder?!
Was fürn Scheissnachbar.
Ich würde mal in ein Juraforum schreiben. Hier vielleicht...
http://www.juraforum.de/forum/
Du kannst doch auf Deinem Grundstück (fast) machen was Du willst und ein Umpflanzen des Baumes ist doch wohl nicht als "Nachgeben" zu werten.
Allenfalls als Zeichen guten Willens.
Du hast dem Anwalt ja nicht geschrieben, daß Du den Baum wegen seinen Brief zurückgesetzt hast, oder?!
Was fürn Scheissnachbar.
Ich würde mal in ein Juraforum schreiben. Hier vielleicht...
http://www.juraforum.de/forum/
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.430.826 von olcapri am 22.01.09 20:59:18Dankeschön für deine Überlegungen.
Vielleicht denken Volljuristen, dass die Frage völliger Quatsch ist.
Aber warum legen einem dann die RAe eine Kostennote vor ? Die könnten doch gleich die Rechtsschutzversicherung belasten - (angeblich ist eine vorhanden).
Dem ist wohl nicht so
Ich werde gern mal im Juristen-Forum nachfragen.
Vielleicht denken Volljuristen, dass die Frage völliger Quatsch ist.
Aber warum legen einem dann die RAe eine Kostennote vor ? Die könnten doch gleich die Rechtsschutzversicherung belasten - (angeblich ist eine vorhanden).
Dem ist wohl nicht so
Ich werde gern mal im Juristen-Forum nachfragen.
Hallo,
bei rechtlichen Streitfragen ist jede Partei grundsätzlich dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten möglichst klein zu halten.
Wenn der Nachbar zuerst über einen direkten Schriftverkehr eine Einigung erfolglos versucht hat, dann würde ich die 50€ bezahlen.
Wenn der Nachbar gleich zum Anwalt gerannt ist, dann würde ich unter Hinweis auf die Kostenminimierungspflicht diese Rechnung nicht bezahlen.
MfG
Onlineorakel
bei rechtlichen Streitfragen ist jede Partei grundsätzlich dazu verpflichtet, die entstehenden Kosten möglichst klein zu halten.
Wenn der Nachbar zuerst über einen direkten Schriftverkehr eine Einigung erfolglos versucht hat, dann würde ich die 50€ bezahlen.
Wenn der Nachbar gleich zum Anwalt gerannt ist, dann würde ich unter Hinweis auf die Kostenminimierungspflicht diese Rechnung nicht bezahlen.
MfG
Onlineorakel
Also Herr Trommer, spätestens seit der Sache mit Deinem Knallerbsenstrauch hättest Du wissen müssen, daß man mehr Abstand zum einen Maschendrahtzaun einhalten muß.
http://de.youtube.com/watch?v=2iR-NN2cUw4
http://de.youtube.com/watch?v=2iR-NN2cUw4
Was für Idioten laufen eigentlich in Deutschland rum ! Was sind das alles nur für A.Löcher. Ein kleiner Apfelbaum, der angeblich zu nahe an der Grundstücksgrenze steht...
Die ganzen ... müssen alle mal richtig eine auf den Sack kriegen. Arbeitslos, ohne Kohle und dann weg auf die Strasse. Dann würde der Depp sich über jeden Apfel freuen
Die ganzen ... müssen alle mal richtig eine auf den Sack kriegen. Arbeitslos, ohne Kohle und dann weg auf die Strasse. Dann würde der Depp sich über jeden Apfel freuen
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.311.535 von Procera am 03.06.09 16:05:21100 Prozent Zustimmung!
An die Verfasserin des Threads: Hast Du schon gezahlt?
An die Verfasserin des Threads: Hast Du schon gezahlt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.311.890 von olcapri am 03.06.09 16:38:59habe ich schon bezahlt ?
Es ist so, dass sich der Nachbar für einen sehr friedvollen Menschen hält, der mich freundlichst 3 x um die Versetzung des Apfelbaumes gebeten hat.
Da der Baum angeblich bloss 3 m hoch werden sollte, habe ich die Sache nicht so ernst genommen.
Nun ist das Schreiben des Anwalts gekommen, was auf das Nachbarschaftsrecht in unserem Bundesland pocht.
Ich habe also den Baum versetzt.
Der Anwalt weisst darauf hin, dass ich mit diesem Versetzen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigt habe und damit auch die Rechnung bezahlen muss.
Die Rechnung beläuft sich auf 30 E. Keine Ahnung, wie die zustande kommt. Mir scheint sie nicht grad hoch.
Ich habe sie bezahlt, um meine Ruhe zu haben.
Es ist so, dass sich der Nachbar für einen sehr friedvollen Menschen hält, der mich freundlichst 3 x um die Versetzung des Apfelbaumes gebeten hat.
Da der Baum angeblich bloss 3 m hoch werden sollte, habe ich die Sache nicht so ernst genommen.
Nun ist das Schreiben des Anwalts gekommen, was auf das Nachbarschaftsrecht in unserem Bundesland pocht.
Ich habe also den Baum versetzt.
Der Anwalt weisst darauf hin, dass ich mit diesem Versetzen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bestätigt habe und damit auch die Rechnung bezahlen muss.
Die Rechnung beläuft sich auf 30 E. Keine Ahnung, wie die zustande kommt. Mir scheint sie nicht grad hoch.
Ich habe sie bezahlt, um meine Ruhe zu haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.313.538 von jambam1 am 03.06.09 19:31:58die Rechnung beläuft sichauf 50 E, sorry, vertippt.
Vielleicht hätte ich in einem Rechtsforum noch Paragraphen genannt bekommen.
Na gut. Vergessen wir es. Danke für eure Anteilnahme.
Vielleicht hätte ich in einem Rechtsforum noch Paragraphen genannt bekommen.
Na gut. Vergessen wir es. Danke für eure Anteilnahme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.313.538 von jambam1 am 03.06.09 19:31:58Ich habe sie bezahlt, um meine Ruhe zu haben
ich verstehe Dich. Obgleich der Nachbar einen weitaus höheren Preis bezahlt hat, denn wenn er Dir jemals mit was kommt...
ich verstehe Dich. Obgleich der Nachbar einen weitaus höheren Preis bezahlt hat, denn wenn er Dir jemals mit was kommt...
vielleicht kannste ihn ja mal um 3 Uhr morgens anrufen und Deine Meinung dazu sagen.
so, muß in 3 Stunden auch noch ein paar Anrufe erledigen...
nene, nicht das ihr falsche Schlüsse zieht. so einer bin ich nicht. Ich schrei meine Wut immer gerade heraus.
so, muß in 3 Stunden auch noch ein paar Anrufe erledigen...
nene, nicht das ihr falsche Schlüsse zieht. so einer bin ich nicht. Ich schrei meine Wut immer gerade heraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.402.720 von jambam1 am 19.01.09 13:32:31Nein, die Forderung ist nicht in Ordnung. Falls du mit deinem Nachbarn trotz des Streites noch redest, dann frag ihn mal, was der Anwalt von ihm bekommen hat.
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