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    Frage zu Zwischengewinn bei Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.09 12:34:16 von
    neuester Beitrag 13.10.09 17:59:40 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.150.431
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      schrieb am 17.05.09 12:34:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich sehe das doch richtig, dass beim Verkauf eines Fonds auch dann ein Zwischengewinn anfällt, wenn der Fonds über Jahre gehalten wurde, ich diesen Wert also in jedem Fall in der Steuererklärung (Anlage KAP) als Ertrag angeben muss?

      Das Problem ist nämlich, dass (vermutlich durch einen zwischenzeitlichen Depotübertrag) auf der Verkaufsabrechnung und offenbar auch in den Steuerunterlagen kein Zwischengewinn angegeben ist. Wie ermittle ich den am besten bzw. kann mir die Investmentgesellschaft Aufkunft geben?

      Danke vorab für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 17.05.09 22:21:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.193.507 von BartS. am 17.05.09 12:34:16Der ZwiGew ist ab 2009 (zumindest bei Neufällen) Teil des Veräußerungsgewinn. Wenn bei Altfällen nichts (auch nicht in der Erträgnisaufstellung) angegeben wird, wird der Zwigew. Null gewesen sein. Dann ist auch nichts zu erklären.

      Grundsätzlich kann die Investmentgesellschaft Auskunft geben, selbst ermitteln kann man den ZwiGew nicht.

      Aber vielleicht meinst Du auch die ausschüttungsgleichen Erträgen bei Thesaurierungsfonds?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.05.09 22:26:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.195.607 von Taxadvisor am 17.05.09 22:21:43"Wenn bei Altfällen nichts (auch nicht in der Erträgnisaufstellung) angegeben wird, wird der Zwigew. Null gewesen sein."

      Hm, aber das kann doch (es handelt sich um einen Verkauf Anfang 2008) in der Praxis gar nicht sein?! Ich habe jedenfalls nicht am Tag der Ausschüttung verkauft. Konkret geht es um den Fonds http://fonds.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=103484&S…
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 08:56:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.195.620 von BartS. am 17.05.09 22:26:51Der Fonds hat per heute auch einen Zwischengewinn von Null (s.u.). Bei der geringen momentanen Verzinsung und den Gebühren kann das schon sein. Evtl. wird mit Termingeschäften/Swaps eine Steueroptimierung betrieben.

      Gruß
      Taxadvisor

      Ausgabeaufschlag 0,00 %
      WKN 975245 Managementgebühr p.a. 0,60 %
      ISIN DE0009752451 Depotbankvergütung p.a. 0,050 %
      Valoren-Nummer CH302189 Total Expense Ratio 0,64 % zum 30.09.2008
      Fondsgesellschaft Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH Ausgabepreis 42,40 EUR
      Herkunftsland Deutschland Rücknahmepreis 42,40 EUR
      Währung EUR Rücknahmepreis Vortag 42,39 EUR
      Auflagedatum 25.10.1994 Veränderung zum Vortag 0,02 %
      Geschäftsjahresende zum 30.09. Zwischengewinn 0,00 EUR
      Fondsvolumen 78,25 Mio. EUR Ertragsverwendung ausschüttend
      VL-Fähigkeit Nein
      Avatar
      schrieb am 21.05.09 20:34:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Okay, danke. Cortal Consors hat mir auch mitgeteilt, dass kein Zwischengewinn angefallen ist. Ich dachte bisher, dass bei positiver Wertentwicklung (bis zum Zeitpunkt des Verkaufs) war sie das, grundsätzlich ein Zwischengewinn anfällt. Das war offenbar ein Irrtum, mir soll es recht sein. :)

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      Avatar
      schrieb am 22.05.09 10:19:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.229.019 von BartS. am 21.05.09 20:34:06an alle Steuerexperten:

      Wie kann es sein, dass ich Ende Dezember einen Aktienfonds kaufe, mir dabei ein Zwischengewinn von 0 ausgewiesen wird und nun der ausschüttungsgleiche Betrag für 2008 bei ca. 2% des Anteilspreises zum 31.12 liegt?

      Das erscheint mir 100%ig unlogisch.

      Gibt es Erträge die in den Zwischengewinn nicht einfliessen, dafür aber in den ausschüttungsgleichen Ertrag zum Jahresende? - wäre ja sehr ungerecht für jmd der im Dezember kauft...

      Hat jmd von Euch dafür eine Erklärung? Merci!
      Avatar
      schrieb am 22.05.09 18:23:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.231.436 von Fred78 am 22.05.09 10:19:41Der Zwischengewinn enthält nur Zinserträge und zinsähnliche Erträge, die bei Aktienfonds natürlich immer nahezu null sind. Die ausschüttungsgleichen Erträge enthalten dagegen auch Dividenden etc. Im vorliegenden Fall müsste daher auch der größte Teil der Thesaurierung dem HV-Verfahren unterliegen.

      Die Ungerechtigkeit besteht, entspricht aber der Handhabung bei Aktiendividenden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 14:11:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2008.

      Muß ich den die aufgelisteten Zwischengewinne mitangeben oder wurden diese schon auf der Jahresbescheinigung erfasst?
      Avatar
      schrieb am 27.05.09 14:19:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.262.101 von powerschwabe am 27.05.09 14:11:01Die sollten in der Jahresbescheinigung enthalten sein. Häufig werden dort aber auch akk. Erträge beim Verkauf mit ausgewiesen, da wäre dann eine Korrektur erforderlich...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.09.09 09:44:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startsei…

      Das BMF hat mit Schreiben vom 18.08.2009 zu Zweifels- und Auslegungsfragen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) Stellung genommen. Das Schreiben aktualisiert das BMF-Schreiben vom 02.06.2005 und enthält neben umfangreichen grundlegenden Aussagen zur Auslegung des InvStG u. a. auch Anwendungs- und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009.
      Avatar
      schrieb am 11.10.09 15:02:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      muss den Thread mal missbrauchen:

      Am 30.09.2009 läuft das Geschäftsjahr des Fonds X (inländischen Thesaurierer) ab. Die ausschüttungsgleichen Erträge fließen folglich an diesem Tage zu.
      Am 02.10.2009 werden im Sparplan Anteile von Fonds Y erworben, so dass in Höhe des Zinsanteils der Zwischengewinn den allgemeinen Verlustverrechnungstopf erhöht.
      Am 06.10.2009 wird die Thesaurierung vom 30.09.2009 von der Bank gebucht. Die ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Bank mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet (dabei ist auch der Zwischengewinn aus dem Kauf vom 02.10.09).

      Ist jetzt nicht weltenbewegend, aber: Wieso darf hier eine Verrechnung mit Zwischengewinnen aus dem Kauf erfolgen? Hätte nicht der Allgemeine Verrechnungstopf am Stichtag 30.09. zugrunde gelegt werden müssen anstatt der vom 06.10. zumal die Erträge am 30.09.2009 zugeflossen sind?
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 00:03:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.155.125 von Knalltuete82 am 11.10.09 15:02:53Hallo Knalltüte,
      soweit ich das kapiere ist es doch zu Deinem Vorteil, oder? (da ja der "Verlust" aus dem Kauf am 02.10. gleich die Abgeltungssteuer mindert).

      Aber unabhängig davon befinden wir uns im selben Steuerjahr - also ist es sowieso egal ob vorher mit nachher oder nachher mit vorher verrechnet wird.

      Selbst wenn es zeitlich so gelaufen wäre, hättest Du am 02.10.2009 ein sog. Steuerausgleichsrechnung bekommen und der Verlusttopf wäre mit bereits bezahlter Abgeltungssteuer verrechnet worden.

      Also "gehupft wie gesprungen" :D

      Rene
      Avatar
      schrieb am 13.10.09 17:59:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi, Danke für die Antwort

      Ich habe natürlich den winzigen Liquiditätsvorteil durch die Verrechnung, muss jetzt aber zwischen vor 2009 und danach erworbenen Anteilen abgrenzen.

      Ich hätte die Erträge am 30.09.2009 gebucht und voll versteuert. Ein Ausgleich mit dem Verlustverrechnungstopf hätte es nicht gegeben. Es wären keine neuen Anteile aufgrund einer Steuergutschrift erworben und ich müsste mir keinen Kopf in den kommenden Jahren machen.

      Jetzt wurden aufgrund der Steuergutschrift neue Anteile erworben. Die bisherigen Anteile wurden hingegen alle vor 2009 erworben und daher darf ich nun abgrenzen.

      Das ist alles nicht die Welt, nur verstehen würde ich es trotzdem gerne warum nicht der "Ex-Tag" (Geschäftsjahresende) maßgebend ist, sondern das Buchungsdatum. So bin ich von der Schnelligkeit meiner Bank abhängig. Kann ja irgendwo auch nicht sein.


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