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    Optionsschein verfällt wertlos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.11 16:20:53 von
    neuester Beitrag 11.02.11 09:21:23 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.163.602
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      Avatar
      schrieb am 10.02.11 16:20:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Forum,
      eine Frage mal zu Optionsscheinen
      mit einem konkreten Beispiel

      DE000HV5A8K2

      Falls der Basiswert bei Ausübung unter einen Preis von 85,00 USD notiert, verfällt der Optionsschein wertlos.

      Andernfalls beträgt die Rückzahlung bei Ausübung 0,10 * ( Kurs am Ende der Laufzeit - 85,00 USD ).

      Dieser Optionsschein kann während der gesamten Laufzeit vom Anleger ausgeübt werden.

      Jetzt war der Ölpreis am 11.08. ja leider drunter
      Am 17.08. habe ich von der Onvista Bank eine Gutschrift über einen Kleinbetrag bekommen, ohne weitere Erklärung aber mit Verweis auf diesen OS

      Was kann das gewesen sein?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 16:56:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hast Du Deine Bank bereits angerufen? Du müssten ja zuerst einmal eine Erklärung abgeben können ;)

      Ich finde gerade keine tieferen Info zu dem Schein, ausser Laufzeit 11.08.2010 :confused:

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 17:17:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.018.085 von 4XP am 10.02.11 16:20:53Das hat bestimmt steuerliche Gründe :confused:

      Meines Wissens könntest Du sonst den Verlust nicht steuerlich geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 17:36:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Denke auch, dass ist dieser Minimalbetrag den man bekommt wenn etwas wertlos geworden ist..
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 17:52:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja - wegen der Steuer

      Die Bank kauft den wertlosen Schein fuer einen Minimalbetrag zurueck, damit dem Kauf des OS auch ein Verkauf gegenuebersteht.
      Ohne Verkauf gaebe es keinen "Veraeusserungsverlust" und man koennte den Verlust gegenueber dem Finanzamt eventuell nicht geltend machen.

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      schrieb am 10.02.11 18:37:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Rückkaufwert 0,001€ pro schein!
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 09:21:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Achsooo war das gemeint,
      ja stimmt: keine Aufnahme in der Steuererklärung ohne Restwertausbuchung da ein Transaktionsgeschäft immer aus Kauf UND Verkauf bestehen muss für das Finanzamt.

      Alles aufgeklärt 4XP?

      Gruß Bernecker1977


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