Verlustvortrag "positiv" ausbauen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.09.14 12:14:19 von
neuester Beitrag 26.09.14 09:43:31 von
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Helft mir mal bitte, ob ich einen Denkfehler habe:
Ein Rechenbeispiel ohne Rücksicht auf Gebühren oder Courtage:
Aktie X gekauft am 1.1.14 10€ * 10.000 Stück = 100.000€
derzeitige Bewertung: 24.9.14 9€* 10.000 Stück = 90.000€ = Verlustvortrag i.H.v. 10.000€
Wenn ich nun heute mit Verlust verkaufe und 90.000€ erlöse, füttere ich den Verlustverrechnungstopf mit 10.000€. Falls ich nun umgehend sofort zum gleichen Kurs erneut einsteige = 90.000€ / 9€ erhalte ich wiederum 10.000 Stück, habe aber 10.000€ an Verlustverrechnungskosten, die ich gegen den von mir erwarteten Gewinn gegenrechnen kann, dann habe ich doch den Vorteil, dass ich durch den größeren Topf weniger Gewinne versteuern muss, Aktienanzahl und Kapital bleibt aber gleich!?
Oder habe ich einen Denkfehler!?
Ein Rechenbeispiel ohne Rücksicht auf Gebühren oder Courtage:
Aktie X gekauft am 1.1.14 10€ * 10.000 Stück = 100.000€
derzeitige Bewertung: 24.9.14 9€* 10.000 Stück = 90.000€ = Verlustvortrag i.H.v. 10.000€
Wenn ich nun heute mit Verlust verkaufe und 90.000€ erlöse, füttere ich den Verlustverrechnungstopf mit 10.000€. Falls ich nun umgehend sofort zum gleichen Kurs erneut einsteige = 90.000€ / 9€ erhalte ich wiederum 10.000 Stück, habe aber 10.000€ an Verlustverrechnungskosten, die ich gegen den von mir erwarteten Gewinn gegenrechnen kann, dann habe ich doch den Vorteil, dass ich durch den größeren Topf weniger Gewinne versteuern muss, Aktienanzahl und Kapital bleibt aber gleich!?
Oder habe ich einen Denkfehler!?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.861.732 von allin123 am 24.09.14 12:14:19Meiner Meinung nach kein Denkfehler.
Aber ich würde nicht die gleiche Stückzahl zurückkaufen, das könnte einem als Missbrauch ausgelegt werden...........
Aber ich würde nicht die gleiche Stückzahl zurückkaufen, das könnte einem als Missbrauch ausgelegt werden...........
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.861.732 von allin123 am 24.09.14 12:14:19
Außer Spesen nichts gewesen...
Wenn Du die neu gekauften Aktien morgen wieder zu EUR 10 verkaufst, erzielst Du einen Gewinn von EUR 10.000, der mit dem Verlusttopf verrechnet wird, so dass keine Steuern anfallen.
Wenn Du nicht verkauft hättest und dafür morgen die ursprünglichen Aktien zu EUR 10 verkaufst, erzielst Du keinen Gewinn, so dass keine Steuern anfallen.
Was willst Du also erreichen?
Gruß
Taxadvisor
Zitat von allin123: Helft mir mal bitte, ob ich einen Denkfehler habe:
Ein Rechenbeispiel ohne Rücksicht auf Gebühren oder Courtage:
Aktie X gekauft am 1.1.14 10€ * 10.000 Stück = 100.000€
derzeitige Bewertung: 24.9.14 9€* 10.000 Stück = 90.000€ = Verlustvortrag i.H.v. 10.000€
Wenn ich nun heute mit Verlust verkaufe und 90.000€ erlöse, füttere ich den Verlustverrechnungstopf mit 10.000€. Falls ich nun umgehend sofort zum gleichen Kurs erneut einsteige = 90.000€ / 9€ erhalte ich wiederum 10.000 Stück, habe aber 10.000€ an Verlustverrechnungskosten, die ich gegen den von mir erwarteten Gewinn gegenrechnen kann, dann habe ich doch den Vorteil, dass ich durch den größeren Topf weniger Gewinne versteuern muss, Aktienanzahl und Kapital bleibt aber gleich!?
Oder habe ich einen Denkfehler!?
Außer Spesen nichts gewesen...
Wenn Du die neu gekauften Aktien morgen wieder zu EUR 10 verkaufst, erzielst Du einen Gewinn von EUR 10.000, der mit dem Verlusttopf verrechnet wird, so dass keine Steuern anfallen.
Wenn Du nicht verkauft hättest und dafür morgen die ursprünglichen Aktien zu EUR 10 verkaufst, erzielst Du keinen Gewinn, so dass keine Steuern anfallen.
Was willst Du also erreichen?
Gruß
Taxadvisor
aus http://www.banktip.de/aktienrechner-gewinn.html
somit hätte ich einen Gewinn i.H.v 7.362,50 €
Wenn ich dann 10.000€ Verlustvortrag abziehe, habe ich dann immer noch 10.000 ./. 7.362,50 = 2637€ in meinem Verlusttopf, den ich zukünftig gegenrechnen könnte?
somit hätte ich einen Gewinn i.H.v 7.362,50 €
Wenn ich dann 10.000€ Verlustvortrag abziehe, habe ich dann immer noch 10.000 ./. 7.362,50 = 2637€ in meinem Verlusttopf, den ich zukünftig gegenrechnen könnte?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.862.095 von allin123 am 24.09.14 12:44:40Ja, plus Handelsgebühren für Kauf und Verkauf.
wie im Eingangsposting erwähnt: ohne Rücksicht auf Gebühren oder Courtage
TRG-Gebühren liegen bei 10€/Order, da fällt auch keine Courtage an = vernachlässigbar
TRG-Gebühren liegen bei 10€/Order, da fällt auch keine Courtage an = vernachlässigbar
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.862.095 von allin123 am 24.09.14 12:44:40Sorry, nein.
Natürlich nicht.
Es zählt nur die Differenz zwischen AK ( Kaufpreis ) und Verkaufspreis plus Gebühren für Kauf und Verkauf.
Steuern und Soli bleiben unberücksichtigt im Verlusttopf.
Natürlich nicht.
Es zählt nur die Differenz zwischen AK ( Kaufpreis ) und Verkaufspreis plus Gebühren für Kauf und Verkauf.
Steuern und Soli bleiben unberücksichtigt im Verlusttopf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.862.095 von allin123 am 24.09.14 12:44:40
Ihr müsst nicht jeden Sch..., den ihr im Internet lest, für bare Münze nehmen.
Was passiert bei Deinem Modell? Wirtschaftlich (ohne Spesen) NIX, kann dann wie bei einem perpetuum mobile der Verlust immer größer werden? NEIN.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von allin123: aus http://www.banktip.de/aktienrechner-gewinn.html
somit hätte ich einen Gewinn i.H.v 7.362,50 €
Wenn ich dann 10.000€ Verlustvortrag abziehe, habe ich dann immer noch 10.000 ./. 7.362,50 = 2637€ in meinem Verlusttopf, den ich zukünftig gegenrechnen könnte?
Ihr müsst nicht jeden Sch..., den ihr im Internet lest, für bare Münze nehmen.
Was passiert bei Deinem Modell? Wirtschaftlich (ohne Spesen) NIX, kann dann wie bei einem perpetuum mobile der Verlust immer größer werden? NEIN.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.861.951 von Taxadvisor am 24.09.14 12:32:12
Ein Verlust im Topf ist ein Verlust !!!
Es sind am Anfang 100.000 Euro eingesetzt worden und 90.000 nur noch vorhanden !
Ein Verlust im Topf ist ein Verlust !!!
Es sind am Anfang 100.000 Euro eingesetzt worden und 90.000 nur noch vorhanden !
allin123,
beachten wir trotzdem mal die Ordergebühren. Durch dauerndes Hin- und Herhandeln zum gleichen Kurs kann ich den Verlusttopf mit zB 400,- füllen. Beim nächsten Gewinn, den ich mache, spare ich Steuern auf 400,- . Also ca 105,- gespart. Die 400,- Ordergebühren habe ich aber tatsächlich bezahlt.
Davon abgesehen, würde ich lieber erst NACH einem realisierten Gewinn, einen Verlustposten im Depot realisieren. Ein Jahreswechsel sollte nicht dazwischen liegen.
beachten wir trotzdem mal die Ordergebühren. Durch dauerndes Hin- und Herhandeln zum gleichen Kurs kann ich den Verlusttopf mit zB 400,- füllen. Beim nächsten Gewinn, den ich mache, spare ich Steuern auf 400,- . Also ca 105,- gespart. Die 400,- Ordergebühren habe ich aber tatsächlich bezahlt.
Davon abgesehen, würde ich lieber erst NACH einem realisierten Gewinn, einen Verlustposten im Depot realisieren. Ein Jahreswechsel sollte nicht dazwischen liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.863.985 von Boersenbommel am 24.09.14 15:37:08
Ja und?? Das steht außer Zweifel....
Danach kauft er zu 90.000 wieder und verkauft erneut jetzt aber wieder zu 100.000. Dann ist NIX passiert (außer Spesen) und der Verlusttopf ist LEER.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Boersenbommel: Ein Verlust im Topf ist ein Verlust !!!
Es sind am Anfang 100.000 Euro eingesetzt worden und 90.000 nur noch vorhanden !
Ja und?? Das steht außer Zweifel....
Danach kauft er zu 90.000 wieder und verkauft erneut jetzt aber wieder zu 100.000. Dann ist NIX passiert (außer Spesen) und der Verlusttopf ist LEER.
Gruß
Taxadvisor
Hi , das ganze kann sich doch lohnen , wenn man die Aktien vor dem Dividendenstichtag kauft und nach Auszahlung der Dividende wieder verkauft ( ich gehe mal vom Idealfall aus , nur als Bsp. Aktie hat vor Auszahlung der Dividende einen Wert von 100 , Dividende sagen wir mal 5 , dann ist die Aktie im Idealfall am nächsten Tag mit 95 bewertet , dann wird verkauft )
wenn derjenige nun kein grosses Einkommen hat , dann hat er einen Steuerfreibetrag von so ca. 8000 Euro auf die er keine Einkommenssteuer zahlen muss , die kann er sich dann mit der Steuererklärung zurückholen und hat gleichzeitig im verrechnungstopf einen Verlust , den er wieder mit gewinn verrechnen kann
da die Aktie ja nun nur noch 95 kostet , er aber dazu die Dividende erhalten hat von 5 , kommt er wieder auf einen Wert von 100 und dazu noch der verlust , den er wieder verrechnen kann .
wenn derjenige nun kein grosses Einkommen hat , dann hat er einen Steuerfreibetrag von so ca. 8000 Euro auf die er keine Einkommenssteuer zahlen muss , die kann er sich dann mit der Steuererklärung zurückholen und hat gleichzeitig im verrechnungstopf einen Verlust , den er wieder mit gewinn verrechnen kann
da die Aktie ja nun nur noch 95 kostet , er aber dazu die Dividende erhalten hat von 5 , kommt er wieder auf einen Wert von 100 und dazu noch der verlust , den er wieder verrechnen kann .
wombat01,
warum sollte Geringverdiener P einen V-Topf erzeugen? Er zahlt ja sowieso keine Steuern. Die Ordergebühr muß er aber bezahlen.
Wenn er aber zufällig haarscharf an der Grenze zum Eingangssteuersatz von 14% liegt? Dann müßte man mit ganz spitzem Bleistift rechnen. Trotzdem würde ich an P´s Stelle erst einmal den Aktien-Gewinn abwarten.
warum sollte Geringverdiener P einen V-Topf erzeugen? Er zahlt ja sowieso keine Steuern. Die Ordergebühr muß er aber bezahlen.
Wenn er aber zufällig haarscharf an der Grenze zum Eingangssteuersatz von 14% liegt? Dann müßte man mit ganz spitzem Bleistift rechnen. Trotzdem würde ich an P´s Stelle erst einmal den Aktien-Gewinn abwarten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.879.546 von alzwo am 25.09.14 23:42:12dafür kann es mehrere gründe geben , da das zwei unterschiedliche Steuerarten sind
geringverdiener heisst ja nicht , dass derjenige über kein vermögen verfügt , sondern nur das sein jährliches Einkommen unter der Grenze von ca. 8000 € ist und um heute mit Zinserträgen darüber zu kommen , braucht man schon erheblich viel Vermögen und selbst wenn dann noch Dividenden da sind , ist einiges an Vermögen nötig
der nächste Punkt , die verluste aus dem Verlusttopf , kann man ja über die Jahre ansparen , falls man mal Aktien verkaufen will , der gewinn nicht steuerfrei ist ( Erwerb der Aktien nach 2008 )
geringverdiener heisst ja nicht , dass derjenige über kein vermögen verfügt , sondern nur das sein jährliches Einkommen unter der Grenze von ca. 8000 € ist und um heute mit Zinserträgen darüber zu kommen , braucht man schon erheblich viel Vermögen und selbst wenn dann noch Dividenden da sind , ist einiges an Vermögen nötig
der nächste Punkt , die verluste aus dem Verlusttopf , kann man ja über die Jahre ansparen , falls man mal Aktien verkaufen will , der gewinn nicht steuerfrei ist ( Erwerb der Aktien nach 2008 )
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.881.337 von wombat01 am 26.09.14 09:24:39
Das verstehe ich nicht... Wir sprechen hier doch nur über ESt, oder?
Zu dem anderen: Natürlich sollte man als Geringverdiener mit viel Vermögen seine Freibeträge jährlich ausnutzen. Dazu reicht es aber ja aus, dass ich neben den Dividenden/Zinsen immer soviel WP-Gewinne realisiere, wie notwendig.
Das hat aber nichts damit zu tun, aus dem 1x Drehen der Wertpapiere einen Verlustvortrag zu produzieren, ohne dass ein echter Wertverlust eintritt. Wenn die Freibeträge/-grenzen überschritten sind, funktioniert es eben gerade nicht.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von wombat01: dafür kann es mehrere gründe geben , da das zwei unterschiedliche Steuerarten sind
Das verstehe ich nicht... Wir sprechen hier doch nur über ESt, oder?
Zu dem anderen: Natürlich sollte man als Geringverdiener mit viel Vermögen seine Freibeträge jährlich ausnutzen. Dazu reicht es aber ja aus, dass ich neben den Dividenden/Zinsen immer soviel WP-Gewinne realisiere, wie notwendig.
Das hat aber nichts damit zu tun, aus dem 1x Drehen der Wertpapiere einen Verlustvortrag zu produzieren, ohne dass ein echter Wertverlust eintritt. Wenn die Freibeträge/-grenzen überschritten sind, funktioniert es eben gerade nicht.
Gruß
Taxadvisor
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