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    Gezielte Verlustrealisation und Neukauf am Jahresende - 2018 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.18 11:00:46 von
    neuester Beitrag 31.10.18 17:57:19 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.284.702
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      Avatar
      schrieb am 18.07.18 11:00:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich greife das Thema gerne wieder auf, weil ich keine aktuellen Beiträge gefunden habe und die Thematik nach wie vor interessant ist.

      Es geht nur um Aktienkauf und –verkauf. Ich habe für 2018 bereits den Freibetrag komplett aufgebraucht und habe aber noch eine Position im Depot, die im Verlust ist. Mein persönlicher Steuersatz ist immer über 25 %.

      Macht es Sinn, am Jahresende den Verlust zu realisieren und sofort wieder zurückzukaufen? Mir ist klar, dass es sich nur um eine Steuerstundung handelt, da ja der Einkaufskurs entsprechend niedriger ist. Aber wenn ich im nächsten Jahr den Freibetrag mangels genügender Gewinne nicht ausnutzen kann, würde ich doch mit dieser Strategie besser fahren, da ich ansonsten den Freibetrag für 2019 verschenke.

      Ich hätte also im schlechtesten Fall die Transaktionskosten, im besten Fall eine dicke Steuerersparnis. Oder habe ich einen Denkfehler?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 11:31:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.240.968 von kds_penta am 18.07.18 11:00:46Hast Du Aktiengewinne in 2018?

      Wenn Du die KAP in 2018 auf Null fährst, wäre der Freibetrag auch in 2018 verloren, oder bist Du mit den Jahresangaben durcheinander gekommen?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 11:42:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.241.214 von Taxadvisor am 18.07.18 11:31:24
      Zitat von Taxadvisor: Hast Du Aktiengewinne in 2018?

      Wenn Du die KAP in 2018 auf Null fährst, wäre der Freibetrag auch in 2018 verloren, oder bist Du mit den Jahresangaben durcheinander gekommen?

      Gruß
      Taxadvisor


      Ja, habe Aktiengewinne in 2018 bereits realisiert. Die KAP soll für 2018 nicht auf Null gefahren werden, sondern auf 801 EUR.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 18.07.18 13:45:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      kds penta,
      eine Verschiebung der Abgsteuer nach hinten ist sinnvoll. Mit der Steuererstattung bei Verlustrealisation kannst du ja „arbeiten“. Auch die jährliche Ausnutzung des Sparerpauschbetrags (SPB) ist sinnvoll. Wenn Verkauf und Rückkauf am Jahresende durchgeführt werden, kann keine andere überraschend nötige Verlustrealisation deinen SPB noch „auffressen“.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.07.18 09:22:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.242.543 von alzwo am 18.07.18 13:45:09
      Zitat von alzwo: kds penta,
      eine Verschiebung der Abgsteuer nach hinten ist sinnvoll. Mit der Steuererstattung bei Verlustrealisation kannst du ja „arbeiten“. Auch die jährliche Ausnutzung des Sparerpauschbetrags (SPB) ist sinnvoll. Wenn Verkauf und Rückkauf am Jahresende durchgeführt werden, kann keine andere überraschend nötige Verlustrealisation deinen SPB noch „auffressen“.


      Vielen Dank!

      Wie verhält es sich denn, wenn alle Positionen am Jahresende im Plus sind? Macht ein Ankauf z.B. einer Anleihe mit Zahlung hoher Stückzinsen in 2018 Sinn?

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      Avatar
      schrieb am 19.07.18 15:34:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      kds penta,
      „Wie verhält es sich denn, wenn alle Positionen am Jahresende im Plus sind? Macht ein Ankauf z.B. einer Anleihe mit Zahlung hoher Stückzinsen in 2018 Sinn?“

      Naja erst einmal mußt du aufpassen, ob du damit unter den SPB für 2018 rutscht. Im nächsten Jahr hast du die Stückzinsen praktisch als zuätzliche Einnahme. Ist die Ordergebühr die Steuerverschiebung um ein Jahr wert? Wegen Steuerverschiebung kaufe ich keine mickrig verzinste Anleihe. Bei passabel verzinsten Anleihen (zB Aktienanleihen) liegt ein Verlust in der Luft.

      Wer nur Gewinne hat, muß eben Steuern zahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.18 23:28:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>Macht ein Ankauf z.B. einer Anleihe mit Zahlung hoher Stückzinsen in 2018 Sinn?

      Ja, Sinn macht das durchaus.
      Nur, kennst du geeignete Anleihen? (die Zeiten der 50%- oder gar 100%-Kupons sind ja vorbei)

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 26.10.18 09:57:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      ich greife das Thema nochmal erneut auf, da sich nun ein paar Änderungen ergeben haben.

      Bisher realisiert:
      Dividenden 501 EUR
      Aktiengewinne 500 EUR

      Optimal wäre es nun doch, Aktien mit einem Verlust von insgesamt 200 EUR zu verkaufen und dann direkt nachzukaufen. Dadurch nutze ich den Pauschbetrag komplett aus und verschiebe zugleich die Steuerzahlung nach hinten.

      Hierzu noch folgende Fragen:

      -Brauche ich bei dieser Strategie dann eine Verlustbescheinigung der Bank? Ich denke nicht, denn ich habe ja insgesamt keinen Verlust sondern einen Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Höhe von 300 EUR erzielt

      -Wo bekomme ich die Kapitalertragsteuer, die ich auf die Gewinne am Jahresanfang sowie die Dividenden bezahlt habe, zurück? Direkt von der Bank oder über die Anlage KAP?
      Avatar
      schrieb am 26.10.18 14:22:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      kds penta,
      nun ja, sicheren Kosten von ca 20,- für Verkauf und Rückkauf steht eine Steuerverschiebung und mögliche Steuerersparnis von ca 53,- gegenüber.

      Deine Depotbank hat Abgsteuer auf deine Aktiengewinne abgeführt. Bei Verlustrealisation von 200,- (dazu gehört auch die Verkaufsgebühr) erstattet die Bank ca 1 Tag später ca 53,- Abgsteuer. Auf dein Depotkonto. Ein hoffentlicher Aktiengewinn 2019 oder später fällt ca 190,- höher aus als ohne Verkauf/Rückkauf. Evtl liegst du dann trotzdem noch unter dem Sparerpauschbetrag.

      Wenn du keine oder kaum Abgsteuer gezahlt hast, füllst du auch keine Anlage KAP aus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.18 14:00:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.065.489 von alzwo am 26.10.18 14:22:32
      Zitat von alzwo: kds penta,
      nun ja, sicheren Kosten von ca 20,- für Verkauf und Rückkauf steht eine Steuerverschiebung und mögliche Steuerersparnis von ca 53,- gegenüber.

      Deine Depotbank hat Abgsteuer auf deine Aktiengewinne abgeführt. Bei Verlustrealisation von 200,- (dazu gehört auch die Verkaufsgebühr) erstattet die Bank ca 1 Tag später ca 53,- Abgsteuer. Auf dein Depotkonto. Ein hoffentlicher Aktiengewinn 2019 oder später fällt ca 190,- höher aus als ohne Verkauf/Rückkauf. Evtl liegst du dann trotzdem noch unter dem Sparerpauschbetrag.

      Wenn du keine oder kaum Abgsteuer gezahlt hast, füllst du auch keine Anlage KAP aus.


      Vielen Dank! Hierzu noch zwei offene Fragen:

      1. In meinem Fall wäre gar keine Verlustbescheinigung anzufordern, da ja kein Verlust entstanden ist?
      2. Die Steuer bekomme ich nach Realisierung des Verlusts direkt von der Depotbank wieder und nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung?

      VG
      Avatar
      schrieb am 31.10.18 15:29:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      kds penta,
      „In meinem Fall wäre gar keine Verlustbescheinigung anzufordern, da ja kein Verlust entstanden ist?“

      Ja. Deine Depotbank bescheinigt nur den gesamten Verlust, der sich im Jahr 2018 ergeben hat. Kein Gesamt-Verlust, keine Bescheinigung. Selbst wenn du einen Gesamt-Verlust hättest, ist es einfacher, den im Verlusttopf stehen zu lassen und keine Bescheinigung von der Bank zu verlangen.

      „Die Steuer bekomme ich nach Realisierung des Verlusts direkt von der Depotbank wieder und nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung?“

      Ja. Von der Bank sofort nach dem Verkauf mit Verlust.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.18 17:57:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.105.045 von alzwo am 31.10.18 15:29:15
      Zitat von alzwo: kds penta,
      „In meinem Fall wäre gar keine Verlustbescheinigung anzufordern, da ja kein Verlust entstanden ist?“

      Ja. Deine Depotbank bescheinigt nur den gesamten Verlust, der sich im Jahr 2018 ergeben hat. Kein Gesamt-Verlust, keine Bescheinigung. Selbst wenn du einen Gesamt-Verlust hättest, ist es einfacher, den im Verlusttopf stehen zu lassen und keine Bescheinigung von der Bank zu verlangen.

      „Die Steuer bekomme ich nach Realisierung des Verlusts direkt von der Depotbank wieder und nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung?“

      Ja. Von der Bank sofort nach dem Verkauf mit Verlust.


      Alles klar, vielen Dank für die verständliche Erklärung!


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